Hallo Alle,
es ist mir peinlich aber ich bin wie auch immer offensichtlich ein Opfer einer üblen Abzockmasche geworden. Es handelt sich dabei um den Kundenservice "MAGOLINO.DE". Durch eine Reaktion auf ein Gewinnspiel mit eMail-Adresseneingabe bin ich offensichtlich Mitglied dieses Vereins geworden. Die Mails mit der Widerspruchsbelehrung und der Widerspruchfrist habe ich weil ganz unten oder weil im Spamordner gelandet übersehen. Jetzt wollen meine "neuen Freunde" für eine Mitgliedschaft von 12 Monaten 89,88 €.
Jetzt meine Frage: Hat Jemand Erfahrung mit diesen Verein und kann mir Jemand raten wie ich diese Mitgliedschaft loswerde ohne zu Zahlen? Außerdem möchte ich sehr nachdrücklich vor dieser Masche warnen. Schon mal danke für eure Bemühungen.
mfg
erich21
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hast du dich hier verewigt?
http://www.magolino.de/kundenbereich/page.cgi?p=signup_form&m=i100&Herkunft=magolino.de
Leider steht es da ganz ordentlich da, ich rate dir in dem Fall zu zahlen.
Wenn nicht dann zeig uns doch mal die Seite wo du "Kunde geworden" bist.
Ich würde auch sagen, an dieser Anzeige ist wohl nichts auszusetzen. Steht alles da, was nötig ist.
Gruß Alois
Wenn erich21 wirklich auf der Seite war, dann frage ich mich auch, wieso er da von Abzocke spricht. Noch deutlicher kann man nun wirklich nicht schreiben, dass man ein Abo bestellt...
Gruß
K.-H.
Hallo erich21,
also bei allem Respekt, aber hast Du die paar Zeilen gar nicht durchgelesen? Ich meine, es steht doch alles exakt da:
"Und so einfach geht's: Einfach ausfüllen und bequem per Knopfdruck bestellen.
Ja, ich abonniere das Gewinnspiel-Magazin
zum Preis von derzeit 7,49 € pro Ausgabe zunächst für ein Jahr (12 Ausgaben). Das Abonnement kann ich nach Ablauf eines Jahres jederzeit wieder kündigen. Das Angebot gilt nur innerhalb Deuschlands, der Schweiz und Österreich.
Produkt: Gewinnspiel-Magazin, 12 Ausgaben
Preis: 7,49 € / Ausgabe
Gesamt: 89,88 € / Jahr"
Da kanns doch gar keine Mißverständnisse geben?
hast du die Widerspruchsbelehrung und der Widerspruchfrist mittlerweile gelesen?
was steht denn da? eventuell hast du glück und kannst widerrufen ..(?)
zeig am besten wo du geklickt hast und "opfer" geworden bist. zwecks besserem verständnis
Hallo,
so fach ist es nicht. Natürlich habe ich mich nicht auf magolino.de angemeldet. Soweit ich mich erinnern kann habe ich darauf reagiert, dass ich angeblich einen Audi A5 gewonnen habe und versucht dahinterzukommen was das ganze soll.
Hi
Es klappt doch immer wieder. Reagierst Du auch auf eine unekannte SMS, wenn Du um Rückruf gebeten wirst ????
Deine Überschrift passt auch nicht soo ganz.
Muss man nicht verstehen.
Viel Glück
GRuss Hoinerle
Originalitat:
Widerrufsbelehrung: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Vertragsschluß und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB i.V.m. § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 S1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV.
Da steht es schwarz auf weiß. Sie schreiben selbst, daß du eine Widerrufsbelehrung in Schriftform bekommst, ganz genau so, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. In Schriftform, also auf einem Blatt Papier, richtig schön gedruckt, so, daß man es richtig in der Hand halten und lesen kann.
Auf Webseiten veröffentlichte Texte gelten nicht als gesetzlich vorgeschriebene Schriftform. Also bleibt die Frage: Hast du bisher ein Schriftstück per Post bekommen, welches dich über dein Widerrufsrecht belehrt hat?
Lautet die Antwort ja und du hast die Frist verstreichen lassen: Dann würde ich sagen, Pech gehabt.
Lautet die Antwort nein, bisher ist noch kein Brief, keine Postkarte, kein Paket gekommen: Prima, dann hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen, so daß du dein Widerrufsrecht noch immer in Anspruch nehmen kannst, notfalls auch noch in Jahren.
Gruß
Jürgen
Also bei mir kommt dieser Link ((FF3 Vista ABP) + Spybot) sofort rot.
siehe oben, oder such Dir einen Anwalt.
benjamin
Sorry Nachtrag WOT
Hallo Jürgen,
1. eine Miteilung (eMail) das ich einen Vertrag abgeschlossen habe kam erst als die Widerspruchfrist abgelaufen war.
2. Dein Beitrag ist Trost und beruhigt mich, weil ich noch nichts in Schriftform erhalten habe.
Danke für deinen sachlichen Beitrag
mfg
erich
Alles klar. Ohne Einhaltung der Schriftform hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen. Dann solltest du vielleicht eben eine Mail schreiben, daß du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Besser ale eine Mail wäre noch ein Fax mit Sendebericht, sofern du dazu die Möglichkeit hast.
Um es sicherheitshalber nochmals zu sagen, auch auf die Gefahr hin, mich damit zu wiederholen: Eine Mail stellt definitiv nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene Schriftform dar.
Gruß
Jürgen
War bei mir ähnlich.
Habe aber sofort widersprochen und mich geweigert, irgendeine Mitgliedschaft anzuerkennen.
Wurde mir sofort bestätigt.
Bei einer weiteren Anmeldung, die anscheinend bei so komischen Gewinnspielen eingebaut ist, muß dann wieder neu widersprochen werden. Die sind das gewohnt.