Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?

Stehlampe / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo

Ich habe am 28. Sept bei einem Ebay-Händler ein Handy für etwas mehr als 300 Euro gekauft. Geld habe ich gleich überwiesen und die Ware auch schnell bekommen. Da das Handy "wie Neu + OVP" angepriesen wurde, war ich doch sehr erschrocken darüber, was ich da zu Hause auspacken durfte. Schon beim ersten Anblick des Handys wollte keine so rechte Freude aufkommen und bei genauerer Betrachtung musste ich feststellen, dass das Handy alles andere als "wie neu" war:
-Abnutzungserscheinungen am Akkudeckel.
-An der Kante oben links eine ziemliche Schramme(vermutlich mal runtergefallen).
-Auf dem Display zwei Folien. Die obere liess sich leicht ablösen, die darunter überhaupt nicht. Ausserdem ungenau beklebt und Fusseln zwischen Display und Display-Folie.
-Schweissablagerungen auf der Tastatur und auch Gebrauchsspuren.
-Der Schlitten (Sliderhandy) schon ziemlich locker.

Daraufhin dem Händler via Mail geschrieben, dass ich es als ziemlich dreist empfinde, solch ein Handy als neuwertig zu bezeichnen und angekündigt, dass ich das Handy sofort via DSL zurückschicke.

Als Antwortmail kam dann die Aussage, dass er das bezüglich des Zustands des Handys anders sehe, das Geld aber bald rückerstatte, sobald er das Handy in "ungebrauchtem Zustand" zurückbekommen hat. Dann liess er noch durchklingen, dass es auch Leute gäbe, die sich nur Sachen zuschicken lassen, um sich am Zubehör zu bedienen und die Ware dann zurück schicken.

Ca. 2-3 Tage, nachdem das Handy beim Händler eingetroffen war, bekam ich via Mail das Ok für die Rückerstattung unter der Begingung, dass ich einer Aufhebung der Transaktion zustimmen würde.

Ich fragte dann zurück, wann ich denn nach einer erteilten Zustimmung mein Geld überwiesen bekomme, worauf ich keine Antwort erhielt und nach zwei Tagen den Händler negativ bewertete.

Daraufhin dann wieder eine Mail vom Händler (O-Ton):

Hallo,

das ist ja wirklich peinlich, haben Sie es so nötig Ihre traurigen Agressionen mit derartigen Lügen abzureagieren ???

Sie haben wirklich mein Mitgefühl, lassen Sie sich helfen !!


Als Kommentar zu meiner Bewertung gab der Verkäufer an, dass er "lediglich einen Kratzer übersehen hätte und die Rückerstattung sofort erfolgt sei!".

Hihi, sehe gerade, dass der Händler aus gleichem Grund nochmal negativ bewertet wurde und auch da wieder "Rückzahlung sofort erfolg!" ;-)

Achso, meine Frage:

Inzwischen habe ich ihm schon mehrere Mails mit Zahlungsfristen geschickt und in der letzten Mail sogar angedroht ihn gerichtlich anzumahnen und zu überprüfen, ob eine Anzeige wegen Betrugs in Frage komme.

Vor einer Woche hat er mir wieder eine Mail geschickt und geschrieben, dass ich ihn ruhig abmahnen und anzeigen könne, aber ohne Kontoverbindung könne er mir eben nichts überweisen.

Ich habe ihm dann gleich die Kontodaten gefaxt und gebeten, umgehend zu überweisen, damit beiden Seiten eine juristische Auseinandersetzung erspart bleibt.

Wie würdet ihr nun weiter verfahren? Habe irgendwie so meine Zweifel, dass er das Geld ohne weiteren Druck überweist.



cscherwinski Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Mails mit Zahlungsfristen sind ziemlich sinnlos.
Zahlungsfrist innerhalb 4 Wochen, spätestens zum ... bitte immer per Einschreiben schicken!
Nur damit hast Du eine juristische Handhabe.
Wenn dann bis zum gesetzten Termin keine Rückerstattung erfolgt, Anzeige wegen Betruges aufgeben und Anwalt einschalten.

Stehlampe Nachtrag zu: „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Danke für die schnelle Antwort!

Kleine Korrektur, die letzte Mail war keine Mail sondern ein Fax! Macht das einen Unterschied?

cscherwinski Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Besser ist:
Alle Schreiben, die Du potentiell bei einem Anwalt bzw. Gericht vorlegen mußt, per Kipie und Einschreiben, nur dann bist Du auf der sicheren Seite!
Fax, Email, alles irrelevant!

peterson cscherwinski „Besser ist: Alle Schreiben, die Du potentiell bei einem Anwalt bzw. Gericht...“
Optionen

Das ist nicht so ganz richtig, was Du da schreibst.

Ein Fax mit ordentlichem Sendeprotokoll gilt vor Gericht als zugestellt.

Loopi© peterson „Das ist nicht so ganz richtig, was Du da schreibst. Ein Fax mit ordentlichem...“
Optionen
Ein Fax mit ordentlichem Sendeprotokoll gilt vor Gericht als zugestellt.

Ein sog. qualifiziertes Fax-Sendeprotokoll muss es sein.
Das machen ältere Geräte oft nicht, der normale Ausdruck reicht nicht vor Gericht.

Wikipedia:
Sendebericht
Nach dem Senden eines Fax kann ein Sendebericht ausgedruckt werden. Meist kann am Gerät eingestellt werden, ob dieser Bericht nie, immer, als Sammelbericht nach einer bestimmten Anzahl von Sendungen oder nur im Fehlerfall ausgedruckt werden soll. Eine Sonderform ist der Qualifizierte Sendebericht. Hier wird zusätzlich noch der Inhalt des gesendeten Dokumentes in verkleinerter Form mit ausgedruckt.
Stehlampe Nachtrag zu: „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Die Mails sind alle über das Ebay-Benachrichtigungssystem geschickt worden, von denen ich "Kopien" habe. Und von der Händlerbehauptung, dass die "Rückzahlung sofort erfolgt" sei, bliebe mir ja auch nur eine Kopie eines Screenshots.

cscherwinski Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Wie gesagt, ich spreche aus Erfahrung und kann Dir nur den guten Rat geben, alles was irgendwie relevant sein könnte, nur per Post-Einschreiben zu senden!

Stehlampe Nachtrag zu: „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Ok, also alles via Einschreiben.

Abschliessend noch eine letzte Frage, was wäre denn die am kürzesten zu setzende Zahlungsfrist?

cscherwinski Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Die Fristen haben "angemessen" zu sein.

Wenn man bedenkt, das jemand auch eine Bank im Ausland haben kann und das alles etwas dauern kann, würde ich realistisch 2 Wochen veranschlagen.

Stehlampe cscherwinski „Die Fristen haben angemessen zu sein. Wenn man bedenkt, das jemand auch eine...“
Optionen

Ok und vielen Dank nochmal!

Wünsche noch einen schönen Abend!

:-)

cscherwinski Stehlampe „Ok und vielen Dank nochmal! Wünsche noch einen schönen Abend! :- “
Optionen

Dir auch, und hoffentlich eine gütliche Einigung!

Markus Klümper Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Es gibt bei vielen aktuellen Faxgeräten den sog. "qualifizierten Sendebericht", hier wird neben dem Sendeprotokoll auch noch die erste Seite des Fax dazugedruckt. Das hat schon erheblichen Stellenwert und wird auch von Gerichten anerkannt. Einschreiben können durchaus kritisch sein, weil ja garnicht nachgewiesen wird was gesendet wurde. Der Nachweis des Inhaltes ist daher schwerwiegender als der eigentliche Sendebeweis.

Stehlampe Markus Klümper „Es gibt bei vielen aktuellen Faxgeräten den sog. qualifizierten Sendebericht ,...“
Optionen

Ich besitze kein Faxgerät, sondern habe das Fax über meinen T-online-Mail-Account mit Fax-Funktion geschickt. Danach bekommt man immer eine Mail mit dem Sendebericht und dem Fax als Bild-Datei-Anahng (.tif).

PaoloP Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Wie heisst denn der Verkäufer? :o

kds PaoloP „Wie heisst denn der Verkäufer? :o“
Optionen

Den Namen des Verkäufers würde ich erstmal nicht nennen.

Stehlampe PaoloP „Wie heisst denn der Verkäufer? :o“
Optionen

Hier die Antwort-Mail des anderen geneppten Käufers, der kurz nach mir die andere negative Bewertung abgegeben hat. Ich hatte ihn kurz angeschrieben..


Wir hatten fast zeitgleich das Handy erworben, wobei ich den Sofortkauf benutzt hatte. Ich bin der Meinung dass bei mir auch die gleiche Beschreibung (NEU) dabei war aber nach meiner ersten Reklamation wegen der starken Gebrauchsspuren kam eine Rückantwort mit Link auf die Beschreibung. Da war dann aber nur noch von einem TOP Handy die Rede. Ich kann es leider nicht beweisen ob nachträglich geändert wurde. Zweiter entscheidender Punkt:
Gleichzeitig habe ich die versprochene Rechnung anfordern müssen, da sie nicht dabei war.
Ich erhielt eine unvollständige Rechnung, da ein eindeutiger Bezug zum Handy (IMET oder SN) fehlt. Für einen Garantiefall hätte ich nichts in der Hand gehabt. Ich beschloss vom Kauf zurückzutreten. Da der Verkäufer in einer weiteren Mail u.a. den Hinweis gab, dass manche Leute beim Rücktausch versuchten ein anders Handy abzugeben, forderte ich in vor der Rückgabe auf mir vorab die Seriennummer des mir gelieferten Handy mitzuteilen. Was er aber nicht wollte oder konnte. Das ganze kommt mir sehr seltsam vor. Ich bin noch am ermitteln, Sony-Ericsson hat noch nicht geantwortet.
Zu Ihrem Anliegen:
Ich habe direkt nachdem die Wahre zurück war, das Geld auf mein PayPal-Konto bekommen.
Ich habe Ihren Vorgang beobachtet. Ich denke dass Sie jeweils zu schnell die Bewertung abgegeben haben. Damit haben Sie ein Druckmittel verspielt. Ich habe meine Erste erst nach der Geldrückgabe geschrieben. Ein zweiter Eintrag wird noch kommen. Es ist ja schon mal gut dass der Verkäufer den Empfang bestätigt hat. Entweder über ebay druck machen oder eher über Einschreiben mit Rückschein ein Zahlungstermin von 10 Tage setzten und sonst mit dem Anwalt drohen.
Noch eine Bitte:
Haben Sie eine Rechnung bekommen und stand da irgend eine Gerätenummer drauf?

InvisibleBot Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Ich finde auch dass es ungünstig war so schnell eine Bewertung abzugeben, damit hast Du alles nur noch schlimmer gemacht.

Bewertungen immer erst abgeben wenn alles erledigt ist - egal ob positiv oder negativ.

PS: Hast Du das Ganze schon an ebay gemeldet? Da gibts irgendwo ein Formular, wo man einen nicht erfolgreichen Vorgang oder so melden kann.

don_carlo Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Hallo, Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch kein hundertprozentiger Beweis. Was willst Du beweisen wenn der Gegner behaubtet, dass ein leeres Blatt Papier drin gesteckt hat und vorträgt, dass er geglaubt habe, vera... worden zu sein. Der Postbote hinterlässt ein Benachritigungszettel, wenn der Empfänger nicht angetroffen wird und wenn dieser es darauf anlegt, hat er die Benachrichtigung nicht erhalten.
Diese Brüder tricksen doch mit Allem. Das sicherste ist, eine Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Ist aber eine zeit- und kostspielige Sache und die Kosten kann man nicht geltend machen wenn zu vor nicht der übliche Weg gagangen wurde. Ich würde ganz normal eine Frist setzen, ohne wenn und aber und danach einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Wenn nicht widersprochen wird besitze ich einen vollstrckbaren Titel.
Ich habe in fast 10 jähriger eBay manches erlebt. Paket mit Zeitungen bekommen. Die Nachforschung ergab eine Gleisbaufirma. Der Absender konnte nie ermittelt werden. Wegen 10 Euro macht man sich keine Flecken ins Hemd. Eine Handelsgesellschaft hat zweimal gepostet, dass die Ware rausgegangen sei, ich solle nochmals mitteilen was ich bestellt hätte und das Ende vom Lied war nach etlichen Wochen eine Mitteilung, ich solle meine Forderung bei dem Konkursverwalter anmelden.
Ich habe mir vorgenommen sofort tätig zu werden. Ich habe mir dieserhalb auch eine negative Bewertung eingefangen und es hat über ein Jahr gedauert bis eBay diese Bewertung gelöscht hat. Bewertung war: "einfach schlecht".
Ein ganz grosses Übel war doch auch, auch bei sogenannte Händler, Artikel 1,00 EURO Porto 10,00 EURO und hat man zwei gleiche Artikel bestellt, dann das Doppelte. Es lies sich Versandmässig nicht anders machen.
Also, der schnellste und sicherste Weg: "Mahnbescheid" da brauche ich nichts mit Fristen. Das Gericht prüft nichts, ob berechtigt oder nicht. Die Partei kann ja widersprechen, daür wird auch ein Vordruck mitgeschickt zum Ausfüllen.

Stehlampe don_carlo „Hallo, Ein Einschreiben mit Rückschein ist auch kein hundertprozentiger Beweis....“
Optionen

@InvsibleBot

Ich finde auch dass es ungünstig war so schnell eine Bewertung abzugeben, damit hast Du alles nur noch schlimmer gemacht.

Nachdem ich das Handy zurückgeschickt hatte, bekam ich eine Mail, in der stand, dass ich das Geld erstattet bekäme, sobald ich einem Abbruch der Transaktion zustimmen würde. Laut Ebay muss man da innerhalb zwei Tage reagieren. Ich war mir nicht sicher, ob ich nach einer Zustimmung zum Abbruch die Möglichkeit einer Bewertung verlieren würde.

Da ich grade viel um die Ohren hatte, hatte ich nicht den Nerv, mich bei Ebay einzulesen und habe dann kurzerhand negativ bewertet.

Mir war klar, dass ich damit eventuell ein Druckmittel verliere, wollte aber andererseits den Verkäufer nicht ungeschoren davon kommen lassen.
Und vielleicht erspare ich einem anderen Käufer ähnlich schlechte Erfahrungen mit diesem Händler.

@don carlo

Ich warte bis Ende der Woche und mahne dann gerichtlich ab.
Wenn ich richtig informiert bin, kann ich die Kosten sogar geltend machen.

Vor etwa einer Woche hatte ich das ja dem Händler bereits angedroht, da kam dann eine Mail mit der sinngemässen Antwort, dass ich das ruhig tun könne, er mir aber nichts überweisen kann, solange er von mir keine Kontoverbindung hätte!

Daran hatte ich ehrlich gesagt garnicht gedacht. Die habe ich ihm dann gefaxt und nochmal eine First von 7 Tagen gesetzt.





don_carlo Stehlampe „@InvsibleBot Nachdem ich das Handy zurückgeschickt hatte, bekam ich eine Mail,...“
Optionen

Hallo Stehlampe, das er angeblich keine Kontoverbindung kennt, ist hinhalte Poletik. Du hast ihm ja das Geld überwiesen und auf dem Konto-Auszug wird ja auch Deine Kontoverbindung angeführt. Du brauchst ihm keine weiteren Fristen einräumen. Du hast das Handy zurückgegeben und er muss den Kaufbetrag zurück Erstatten.
Ich würde auch keine weitere Schreiben abschicken. Gehe sofort zum Amtsgericht oder zu einem Anwalt und erlass einen Mahnbescheid. Das kostet nicht viel, bei einem Anwalt mußt Du gegebenenfalls einen Vorschuss leisten. Ein seriöser Händler ist der vermutlich nicht.
Also viel Erfolg!

Crazy Eye don_carlo „Hallo Stehlampe, das er angeblich keine Kontoverbindung kennt, ist hinhalte...“
Optionen
Du hast ihm ja das Geld überwiesen und auf dem Konto-Auszug wird ja auch Deine Kontoverbindung angeführt. Du brauchst ihm keine weiteren Fristen einräumen

Da sles ich hier immer wieder, aber meine banken machen das nie und unterlassen immer den Absender außer du schreibst ihn in den kommentar.
Selckin Stehlampe „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

wenn der Verkäufer nur ein bisschen Ahnung von eBay hätte.

Wenn ich als Verkäufer eine Negative Bewertung zu erwarten hätte, würde ich eBay den Artikel als nicht bezahlt deklarieren und schon wäre dir als Käufer die Chance genommen mich zu bewerten.

Stehlampe Nachtrag zu: „Ebay:Wann gerichtl. Mahn. oder gar Anzeige?“
Optionen

Hallo

Problem insofern gelöst, als dass ich endlich meine Kohle zurück habe.

Nachdem ich dem Verkäufer am 3.11.09 folgende Bluff-Mail geschickt habe, war ein Tag später das Geld auf meinem Konto:

Habe heute einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie erlassen und eine Strafanzeige folgt noch. Sie haben es ja nicht anders gewollt.
Ich kann mir zwar gut vorstellen, dass Subjekte Ihren charakterlichen Geblüts immer Pleite sind, aber mein Geld werde ich mir trotzdem holen, verlassen Sie sich darauf!
Sie haben scheinbar nicht bedacht, welche Folgen solch ein Verhalten, welches Sie an den Tag legen, noch so mit sich bringen kann. Lassen Sie sich überraschen! ;-)



Gruss


Olaf19 Stehlampe „Hallo Problem insofern gelöst, als dass ich endlich meine Kohle zurück habe....“
Optionen

"Subjekte Ihren charakterlichen Geblüts"... die Formulierung muss ich mir merken :-D

Mit der negativen Bewertung muss ich InvisibleBot recht geben - besser ganz am Schluss, wenn definitiv alle Messen gelesen sind - aber nun gut, rückblickend war es dann doch nicht so ein großer Fehler. Wenn man ihn dermaßen massiv unter Druck setzen muss, damit sich irgendetwas regt, dann hat er sich die auch verdient.

Schön, dass du dein Geld wiederhast. Danke auch für die Rückmeldung, ist immer gut für die Mitlesenden, wenn man weiß, wie eine solche Geschichte ausgegangen ist.

CU
Olaf

Ma_neva Stehlampe „Hallo Problem insofern gelöst, als dass ich endlich meine Kohle zurück habe....“
Optionen

Hallo,

es ist nicht schön das solche Typen den Ruf einer ganzen Branche schädigen können. Die meisten (nehme ich an, da ich bisher keine negativen dort glücklicherweise gemacht habe) der dortigen Verkäufer sind sehr bewußte Verkäufer und gehen auch auf Wünsche ein (per Mail und Telefon).
Gut das Du Dein Geld hast und uns informiert hast.

Gruß
Manfred