Ich habe über kalaydo einen Fax (Farbe) all-in-one gekauft. Dieser soll laut Text, VOLL Fuktionsfähig sein.
Nach dem ich das Gerät in Monheim geholt habe, stelle sich nach neuer Bestückung von Tintenpatronen heraus,
danach meldete sich der Fax mit Gerätefehler. Laut auskunft vom Hersteller, war das Gerät von vorne rein defekt. Ich habe das Gerät zurück gebracht. Mir sind durch Fahrkosten und Tinte 60,00 Euro kosten entstanden.
Kann ich den Betrag einfordern.? Da ich die neuen Patronen nicht nutzen kann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Glaubst Du, daß hier Rechtsanwälte arbeiten?
Kann ich den Betrag einfordern.? Da ich die neuen Patronen nicht nutzen kann
Laut § 433 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. Hier liegt offenbar ein Sachmangel vor.
§ 434 BGB
Deine Rechte:
==========
Vorrangig Nacherfüllung (angemessene Frist setzen)
§§ 437, 439 BGB.
Wenn Nacherfüllung erfolglos bzw. verweigert:
Nachrangig Minderung (in Deinem Fall sinnlos) oder Rücktritt vom Vertrag.
§ 323 BGB
Bei Verschulden des Verkäufers (Beweisproblem!) auch Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen (z.B. Tinte und Fahrtkosten).
§§ 280 ff. BGB
Alles weitere ist nun Dein Privatvergnügen. Beachte auch unbedingt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer Hand in Hand gehen.
Laut § 433 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Kaufsache frei von Sachmängeln zu übergeben. Hier liegt offenbar ein Sachmangel vor.
§ 434 BGB
Deine Rechte:
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Vorrangig Nacherfüllung (angemessene Frist setzen)
§§ 437, 439 BGB.
Wenn Nacherfüllung erfolglos bzw. verweigert:
Nachrangig Minderung (in Deinem Fall sinnlos) oder Rücktritt vom Vertrag.
§ 323 BGB
Bei Verschulden des Verkäufers (Beweisproblem!) auch Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen (z.B. Tinte und Fahrtkosten).
§§ 280 ff. BGB
Alles weitere ist nun Dein Privatvergnügen. Beachte auch unbedingt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer Hand in Hand gehen.
Hallo,
gerade der letzte Satz ist sowas von wahr! Recht haben und Recht bekommen nicht immer Hand in Hand gehen.
Ansonsten eben hinnehmen, dass man Lehrgeld gezahlt hat. Die Tintenpatronen kann man ansonsten noch über eBay verkaufen.
Gruß
Frank
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