Freundlicher Herr, kommt vom Bayrischen Rundfunk.
Er möchte sich doch gerne über meine Rundfunkgeräte informieren.
Tja, ich war da weniger freundlich und auch nicht auskunftsfreudig.
Das hat ihm gar nicht gepaßt. Noch weniger hat ihm gepaßt, daß ich die Tür zu gemacht habe.
Da hat er draußen lange geschrieben und mir ein Papier in den Briefkasten geworfen.
Da stand was drin von Rundfunkstaatsvertrag und ich wäre verpflichtet, innerhalb einer Woche den Zettel zu auszufüllen und zurückzuschicken.
Von Todesstarfe satnd da nix. ;o)
Was soll ich Euch sagen?
Die Laufzeit des Zettels durch meinem Reißwolf war wesentlich kürzer als das Ausfüllen desselben.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Also ich verstehe das nicht.
Wie kann man nur so unhöflich sein. Der Mann macht auch nur seinen Job und ist nicht für die Gesetze verantwortlich. Der BR wird wohl einen Grund haben freiwillige Auskünfte einzuholen. Bei mir war in 40 Jahren noch keiner.
Gruß
hatterchen45
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Ein Optimist ist, eine Person, der nicht alle Informationen zu Verfügung stehen...
(John B. Priestley (1894-1984), engl. Schriftsteller)
Was soll den daran unhöflich sein die Auskunft zu verweigern?!
Unhöflich ist es ganz offensichtlich zu lügen,
wie es der Erfüllungsgehilfe getan hat. -
Es gibt keine Pflicht den Zettel auszufüllen.
Gab mal einen Beitrag wo sich jemand eine verbindliche Rechtsauskunft bei einem Anwalt geholt hat.
Der ist vov den Erfüllungsgehilfen nahezu terrorisiert, gestalkt worden.
Derjenige hatte nachweislich weder ein Mobiltelefon, noch PC, Radio oder Fernsehen.
Noch haben die Bürger in Deutschland ein paar Rechte -- Noch.
Wenn du seit 40 Jahren bei der GEZ gemeldet bist, dann ist es auch kein Wunder, dass keiner da war ;-)
Ob der Mann seinen Job macht oder nicht, ist mir völlig egal - wenn ihm solche Reaktionen wie die von Peterson nicht passen, soll er sich einen anderen Job suchen. Wenn das alle machen, gibt es diese Belästigungen nicht mehr...
Ich hätte den Typen auch eiskalt abgebügelt.
CU
Olaf
Belästigungen..
obwohl ich seit ewiger Zeit eben weil nur Radio bei denen gemeldet bin,
bekomme ich trotzdem noch immer diese sch... belästigenden Briefe von wegen Sie sind laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag bla bla bla !
Sollte jemals noch einer kommen; mache ich Ihn gleich aufs Grundstücksrecht aufmerksam
und geb ihm Pfeffer in den A..llerwertesten !!
Wie krieg ich die Briefe los ???
Danke !!
Tatsache ist,
die wollen eins nicht wahrhaben:
Es gibt immer noch einige die nur Radio haben und mit Fernsehen nichts am Hut haben.
Demnächst wird ein Festnetz-telefon noch als neuartiges Mobiltelefon erklärt..
..Was wiederum zur Folge hat es als neuartiges Rundfunk-gerät zu betrachten: = > Zahlen!
Und ein Gameboy? hat ja auch eine Art Bildschirm.
Als absolut sicheren Hinweis - betrachten diese auf amtlich machenden Typen, ein Flimmmern am Fenster.
Von der Straße aus betrachtet.
Haben alle schon ihre modernen Kamine oder gar ihren alten
V8 Projektor oder was sonst noch Flimmern kann angemeldet...
Da setz ich noch locker eins drauf: Ich nämlich habe *auch mit Radio* nix am Hut!
Diese Plärrkiste habe ich schon lange vor dem Fernsehen abgeschafft. Ich weiß, es gibt auch bessere Sender, DLF, DLR, Fritz!Radio, radio eins etc... aber trotzdem, ich brauche es nicht, ich will's nicht haben - ergo ärgert mich das Bezahlen.
CU
Olaf
Wenn man CSU Mitglied ist hat man mit seinen Beiträgen doch den BR schon
mitfinanziert. Der BR Mitarbeiter Waldemar Hartman als aktiver CSU Kader der regelmässig deren Parteitage moderiert ist für mich Motivation genug jede Zahlung zu verweigern.
Vor 3 Jahren haben die mal einen Reporter entlassen dessen formale SPD Mitgliedschaft
bekannt wurde. Der lautstarke Herr darf gerne mal bei mir vor der Tür stehen.
Beauftragtendienst
Stand: 11.03.2008
Zur Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften und im Interesse aller korrekt zahlenden Rundfunkteilnehmer beschäftigt der Bayerische Rundfunk "Beauftragte". Diese prüfen, ob alle, die Rundfunkempfangsgeräte bereithalten, die anfallenden Rundfunkgebühren bezahlen. Denn für jeden, der seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, zahlen die übrigen Rundfunkteilnehmer mit. Die Beauftragten beraten, nehmen An- und Änderungsmeldungen entgegen. Beauftragte weisen sich mit einem Ausweis des Bayerischen Rundfunks aus.
Auskunftsanspruch
Der Bayerische Rundfunk kann direkt oder durch seine Beauftragten von Rundfunkteilnehmern oder von Personen, bei denen tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithalten, Auskunft über Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht verlangen. Die dabei gemachten Angaben sind gegebenenfalls auch nachzuweisen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit dem Rundfunkteilnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Anspruch auf Auskunft kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.
Sinngemäß das Gleiche steht beim NDR, hier ist leider alles in PDFs verpackt, also nicht gerade verlinkungsfreundlich: http://www1.ndr.de/unternehmen/organisation/gebuehren/ndr980.html
Der Wortlaut beim BR kommt mir sehr bekannt vor - afaik steht das genau so auf der GEZ Seite, oder anderswo.
Viel interessanter: Andere Quellen im Netz, Stichwort Rundfunkgebührenbeauftragte - http://www.google.de/search?hl=de&q=rundfunkgeb%C3%BChrenbeauftragte&btnG=Suche&meta= - leider gibt es die Seite academia.de anscheinend nicht mehr, da standen einige qualitativ sehr hochwertige Artikel zu diesem Themenkomplex.
CU
Olaf
Versuchs doch so:
http://web.archive.org/web/*/http://www.academia.de
Gruß Burhan
Das ändert aber nichts daran, dass die Seite ihren Betrieb eingestellt hat ;-)
Davon ab - mindestens bis 2007 hat es sie gegeben, wenn nicht bis 2008. Das Webarchiv geht leider nur bis 2003, danach verließen sie ihn...
CU
Olaf
..Denn für jeden, der seine Rundfunkgebühren nicht zahlt, zahlen die übrigen Rundfunkteilnehmer mit..
Dast ist Unsinn! aus rein logischen Gründen
Das mit der Pflicht zur Auskunft stimmt ebenfalls nicht.
Hat sich jemand aus rechtlich verbindlichen Unterlagen bestätigen lassen.
In Bayern kann es anders sein, wie so einiges.
Hab selber schon immer Fernsehen und Radio angemeldet und daher eigentlich nicht diese Probleme.
Aber "neuartige Rundfunkgeräte" sind Unrecht und eine Frechheit.
Völlig unsinnig ist aber die Behauptung: ich und die anderen Zahlenden, zahlen für die als Schwarzseher betitelten mit.
ich und die anderen Zahlenden, zahlen für die als Schwarzseher betitelten mit.
Das ehrt dich, Xdata, wenn du als GEZ-Vollgebührenzahler das so siehst.
Ich denke, diese Überlegung ist so zu verstehen: Wenn alle zahlen würden, hätte die GEZ und mit ihr die ÖRA mehr Einnahmen, so dass weniger Rundfunkgebührenerhöhungen notwendig würden oder sogar eine Senkung möglich wäre. Das finde ich so verkehrt nicht.
Unredlich wird es dagegen, wenn Menschen, die von ihrer Freiheit, auf die Teilnahme am Rundfunk zu verzichten, Gebrauch gemacht haben, quasi "durch die kalte Küche" wieder zu Rundfunkteilnehmern deklariert werden und zu diesem Zweck die Kopfgeburt der "neuartigen Rundfunkgeräte" aus der Taufe gehoben wird.
CU
Olaf
Ich zahle auch seit ich bei Eltern ausgezogen bin die Gebühren, da ich sowohl TV als auch Radio habe und nutze.
Ein Freund will sowas nicht, hat kein TV und kein Radio, sein Handy kann auch nicht ins www. Sein Notebook hat kein Modem und kein Netzwerk aber USB. Da könnte man ja ein DVB-T anschließen. Wie sieht es da rechtlich aus? Er besitzt kein DVB-T, aber ich traue der GEZ-Mafia nicht.
Ganz klar: Er muss zahlen :-(((
Das ist haargenau der Fall, den ich im letzten Absatz meines letzten Beitrags gemeint habe: "Er will nicht - aber er muss".
Ein Notebook ist nichts anderes als ein internetfähiger PC und somit automatisch ein "neuartiges Rundfunkgerät".
Du darfst den Begriff "internetfähig" nicht so auslegen, dass ein Netzwerk oder ein Internetzugang real vorhanden sein muss - wie du selber schreibst, die ohne weiteres machbare Nachrüstbarkeit, z.B. über DVB-T, reicht dafür völlig aus.
Es geht um die Geräte als solche und an sich, nicht um ihre Ausstattung.
Ich möchte ja wirklich niemanden auffordern, Ordnungswidrikeiten zu begehen - aber manchmal kommt man schon auf krumme Gedanken...
CU
Olaf
Heisst also, man benötigt ein Notebook ohne USB (es gibt ja DVB-T, USB-Modems, USB-Netzwerk, USB-SIM-Modem), ohne Netzwerkbuchse, ohne PCMCIA, ohne Telefon-Modem.
Das ist doch eine Marktlücke. Man kann zwar keine externe HDD anschliessen, ausser über FireWire, wenn man eine findet...
Das ist ja wie in einer Diktatur.
Beste Grüße
André
Grüß dich André, ich fürchte hier ist Hopfen und Malz verloren:
man benötigt ein Notebook ohne USB (es gibt ja DVB-T, USB-Modems, USB-Netzwerk, USB-SIM-Modem), ohne Netzwerkbuchse, ohne PCMCIA, ohne Telefon-Modem.
So wie ich die gesetzliche Regelung einschätze, würde auch das nicht helfen. Ich verstehe das eher so, dass aktuelle Computer *rein prinzipbedingt* als neuartige Rundfunkempfangsgeräte interpretiert werden, völlig unabhängig von ihrer jeweiligen Ausstattung. Evtl. hättest du eine Chance mit einem Uralt-Notebook aus den 80er-Jahren - da könnte man vielleicht den Nachweis erbringen, dass eine Aufrüstung auf "Internetfähigkeit" technisch nicht mehr möglich ist.
Und selbst da müsste man sicherlich einige Verrenkungen vollführen, bis die GEZ bzw. die örtliche Rundfunkanstalt dies anerkennt...
Es hat schon Fälle gegeben, da hatte jemand in einem Ladenlokal einen umgebauten Fernseher zu stehen, mit ausgebautem Tuner!, also einen reinen "Monitor". Der Mensch sollte trotzdem GEZ-Gebühren zahlen und hatte deswegen fürchterlichen Ärger mit dem Südwest-Rundfunk, das ging afair sogar vor Gericht.
Leider weiß ich nicht mehr, wie das seinerzeit ausgegangen ist - ich weiß nur, dass der Sender so argumentiert hat, dass es keinen allzugroßen Aufwand darstelle, den weggebastelten Tuner wieder nachzurüsten :-o
So gesehen könnte man auch sagen, ich habe zwei gesunde Arme und zwei gesunde Beine, es würde mich ein Lächeln kosten, eben in den Laden zu stratzen und mir ein Fernsehgerät neu zu kaufen. Allein dieses Potenzial macht mich dann schon GEZ pflichtig - um diese krude Logik einmal auf die Spitze zu treiben...
Viele Grüße
Olaf
warum der Typ bei mir vorbeigeritten ist.
Einzige Erklärung:
Mein ehemaliges Pflegekind ist 16 geworden und die Brüder vom BR haben von Einwohnermeldeamt keine aktuellen Informationen.
Wenn einer 16 ist, unterstellt man ihm erstmal eigene Einkünfte.
Ich habe mal aus Neugierde mit der GEZ telefoniert und nach der Auskunftspflicht gefragt.
Das ist in etwa so, wie bei der Genfer Konvention für Kriegsgefangene:
Meine Auskünfte beschränken sich auf Name und Mitgliedsnummer bei der GEZ. Mehr nicht.
Ist das ein Gezocks.
Sollten die keine Ruhe geben, werde ich berichten.
Ja klar, mit 16 schmeißt man gleich die Schule hin, damit man endlich GEZ bezahlen darf. Hauptschule ist ja voll im Trend, da verdient man sofort klotzig Kohle.
Mann, Mann, Mann... könnte aber tatsächlich der Grund sein. Halte uns gern weiter auf dem Laufenden!
CU
Olaf
kann deine reaktion gut verstehen. Nachdem der Mann (bei uns) vom SWR mehrfach vorbei kam und sogar von Nachbarn dabei beobachtet wurde, wie er über den Mülleimer auf unseren Balkon kletterte, hat die GEZ bei uns Hausverbot.