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Kondition zu Ungunsten des Kunden!?

Cybercrown / 25 Antworten / Baumansicht Nickles

Tagchen an alle
Habe gerade bei Vodafon nach einem Handy geschaut und mir mal die Konditionen der Superflat angeschaut.
Da bin ich über etwas gestolpert was doch so eigentlich garnicht sein darf:
"Bei Überschreiten von 3000 Minuten in einem Abrechnungszeitraum besteht eine erleichterte Kündigungsmöglichkeit für Vodafone"
Hier nachzulesen: http://shop.vodafone.de/Shop/legal_text.jsp?id=sku140941

Ist soetwas eigentlich statthaft sich selber eine Kondition zum Vorteil zu machen aber dem Kunden nichts vergleichbares einzuräumen?
Also ich finde das das ein echt freches Stück ist was hier gemacht wird!

CU
Cybercrown

Max Payne Cybercrown „Kondition zu Ungunsten des Kunden!?“
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Es gilt in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit (§ 311 BGB). Grundsätzlich sind die Vertragspartner völlig frei bei der Ausgestaltung ihres Vertragsverhältnisses. Wenn Dir also die Bedingungen eines solchen Angebots nicht zusagen, darfst Du es nicht annehmen oder musst dem anderen Teil ein dementsprechend abgeändertes Angebot unterbreiten.

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die AGB der Vertragspartner werden unter den Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 Vertragsbestandteil.

neanderix Max Payne „Es gilt in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit 311 BGB . Grundsätzlich...“
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Es gilt in Deutschland das Prinzip der Vertragsfreiheit (§ 311 BGB).

Yo. Und trotzdem ist längst nicht alles eeerlaubt oder gar wirksam, was in śo manchem Vertrag drin steht. Es darf eben, trotz Vertragsfreiheit, nicht alles in einen Vertrag rein, was die stärkere Seite gerne drin hätte...

Volker
Max Payne neanderix „ Yo. Und trotzdem ist längst nicht alles eeerlaubt oder gar wirksam, was in śo...“
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Wer ist denn die "stärkere Seite"? In der Konkurrenzsituation ist letztendlich der Kunde auf der stärkeren Seite (Käufermarkt).

Vertragsfreiheit wird in Abschlussfreiheit (ich kann mir aussuchen, mit wem ich einen Vertrag abschließe) und Gestaltungsfreiheit (die Freiheit, den Inhalt eines Vertrages, also die Rechte und Pflichten der Parteien, können frei vereinbart werden) konkretisiert. Grenzen bestehen bei Verstößen gegen gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) oder "fehlerhafte" AGB (§ 307 ff. BGB).

Der von Vodafone hier verwendete Rücktrittsvorbehalt ist imho zulässig nach BGB, da die Voraussetzungen des § 308 Nr. 4 nicht erfüllt sind.

buechner08 Cybercrown „Kondition zu Ungunsten des Kunden!?“
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Hallo,

ich finde das das ein echt freches Stück

Sehe ich auch so. Hilft aber nichts bei den Gesetzen, die von gesteuerten Lobbyisten-Politikern "gemacht" werden.
In der neuen c't steht ein dazu passender Artikel. Deine (und unsere) Konsequenz sollte also sein: vodafone f.c. you!!!

Ahoi
Frank

PS.: Wie kann jemand überhaupt einen Vertrag mit Vodafone abschliessen! Den Vernichtern von Mannesmann!? Mit Hilfe sogenannter Heuschrecken (britischer)? Ich meine auch mobil-Verträge!

neanderix buechner08 „Hallo, Sehe ich auch so. Hilft aber nichts bei den Gesetzen, die von gesteuerten...“
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Wie kann jemand überhaupt einen Vertrag mit Vodafone abschliessen! Den Vernichtern von Mannesmann!? Mit Hilfe sogenannter Heuschrecken (britischer)? Ich meine auch mobil-Verträge!

Meinst du denn, die anderen wären besser?!
Die wollen doch alle nur eines: unser Geld.

Volker
buechner08 neanderix „ Meinst du denn, die anderen wären besser?! Die wollen doch alle nur eines:...“
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Die wollen doch alle nur eines: unser Geld.

Ja, dann verzichten wir doch mal für 6 Monate!!! Oder für länger! Oder wir drohen das einfach nur an!

Ich kann i.Ü. gut ohne mobile! Bin nicht der Lakai eines Feudalen!
Wer was von mir will, kann auf dem AB was hinterlassen oder auf einer meiner ca. 10 eMail-Seiten.
Aber nichts ist so wichtig wie meine Freizeit mit Musik im Originalformat wav und vor allem sehr laut über eine gute Anlage!

Ahoi
Frank
Max Payne buechner08 „Hallo, Sehe ich auch so. Hilft aber nichts bei den Gesetzen, die von gesteuerten...“
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Das wird nicht nur ein Vodafone-Problem sein.

Jede Flatrate basiert auf einer Mischkalkulation. Kunden, die die Flatrate nicht intensiv nutzen quersubventionieren die Verluste, die dem Anbieter durch exzessive Nutzer der Flatrate entstehen.
Jeder Anbieter ist somit daran interessiert, den Anteil der exzessiven Nutzer gering zu halten. Bei DSL gab's afair schon Prämien für Poweruser, damit diese der Vertragsauflösung zustimmen.

Davon ab: 3000 Minuten sind 50 Stunden - pro Monat! Wie kommt man ohne dieses ganze sinnentleerte Gequatsche ("Hi, ich bin gerade in der U-Bahn..."), das man sich unfreiwillig überall im öffentlichen Verkehrsraum anhören muss, auf solche Gesprächszeiten?

buechner08 Max Payne „Das wird nicht nur ein Vodafone-Problem sein. Jede Flatrate basiert auf einer...“
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Danke Herr Lehrer (;-))
kann ich nicht mehr toppen!
Ahoi
Frank

Cybercrown Max Payne „Das wird nicht nur ein Vodafone-Problem sein. Jede Flatrate basiert auf einer...“
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Hi Max
Es stimmt schon das das alles auf einer Mischkalkulation basiert, aber da wo Superflat draufsteht sollte auch eine Superflat drinnen sein. Vodafon könnte anstatt Superflat das ganze dann ja "Happy 49 und dann Tschüßkowski" nennen, denn das würde dieser Kondition eher entsprechen.

Klar wer telefoniert schon 50 Stunden! Ich auf jeden Fall nicht!!!
Trotzdem gibt es solche Quasselstrippen und wenn die dann über diese besagten 50 Stunden kommen dann geht das Elend los.

Irgendwie erinnert mich die ganze Sache jetzt an einen anderen Fall der mir gerade wieder einfällt, denn da gab es doch mal etwas mit der Sparkasse(glaube Hamburg) die in Ihren Verträgen Anpassungen nur zu Ihren Gunsten zu stehen hatte. Hier hat doch auch ein Gericht entschieden das soetwas unzulässig ist. Die Richter hatten da glaube ich entschieden das Verträge die innerhalb einer Laufzeit berufen nicht nur zum Vorteil einer Partei geändert werden dürfen.

CU
Cybercrown

Crazy Eye Cybercrown „Hi Max Es stimmt schon das das alles auf einer Mischkalkulation basiert, aber da...“
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Es stimmt schon das das alles auf einer Mischkalkulation basiert, aber da wo Superflat draufsteht sollte auch eine Superflat drinnen sein. Vodafon könnte anstatt Superflat das ganze dann ja "Happy 49 und dann Tschüßkowski" nennen, denn das würde dieser Kondition eher entsprechen.

ist es aber nicht, einerseits hast du das gute das du den Monat noch zu den Konditionen hast wenn du über die Zeit drüber ist, andererseits können sie aber auch sagen in der Regel telefoniert er weniger da ist es diesmal nicht schlimm.(vermutlich kommt da noch ne Küdigungsfrist dazu)

Sie zeichnen zumindest dort, die Sache recht deutlich aus und nicht in einer unerwarteten Klausel in den AGB ich denke das ist rechtens wenn die Hauptangebots seite nicht zu stark drüber weg geht.(die vodafone seite hängt bei mir grade) Und ich kann so eine Klausel auch verstehen, den damit kann man auch evtl. geschäfte Abwimmeln die sich als Privatkunden anmelden den für den "normalen" vieltelefonierer find ich auch 100minuten telefonieren recht viel.

Außer man macht das so wie ein päärchen das ich kenne(fernbeziehung), die Quasi ihren Partner ins Wohnzimmer holen per telefonflat und Lautsprecher.
Olaf19 Cybercrown „Hi Max Es stimmt schon das das alles auf einer Mischkalkulation basiert, aber da...“
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...die in Ihren Verträgen Anpassungen nur zu Ihren Gunsten zu stehen hatte. Hier hat doch auch ein Gericht entschieden das soetwas unzulässig ist. Die Richter hatten da glaube ich entschieden das Verträge die innerhalb einer Laufzeit berufen nicht nur zum Vorteil einer Partei geändert werden dürfen.

Bin mir nicht ganz sicher, ob man das vergleichen kann. Hier wird ja nicht der Vertrag zu ungunsten des Kunden angepasst, sondern er wird aufgelöst. Die Bedingungen unter denen es geschieht, sind dem Kunden bei Vertragsabschluss bekannt, er wird explizit darauf hingewiesen.

Da dürfte juristisch nichts zu machen sein - das einzige, was dem Kunden hilft, ist der Wettbewerb.

50 Stunden sind wirklich extrem... wenn es dafür keine triftigen Gründe gibt, die aus besonderen Lebensumständen resultieren (Fernbeziehung wurde schon erwähnt), dann glaube ich, dass so jemand ganz andere Probleme hat. Der sollte zum Seelenklempner gehen und seine Schwadroniersucht bekämpfen.

CU
Olaf
neanderix Cybercrown „Kondition zu Ungunsten des Kunden!?“
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3000min == 50h.

Willst du wirklich innerhalb eines Monats 50h telefonieren?

Volker

trilliput neanderix „3000min 50h. Willst du wirklich innerhalb eines Monats 50h telefonieren? Volker“
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Why not?

Das sind keine zwei Stunden pro Tag, wenn wir das übers Festnetz schaffen, dann kann man es auch übers Handy schaffen, erst recht, weil ja auch noch ein "kostenloses" Mobilfunknetz dazukommt.

olliver1977 neanderix „3000min 50h. Willst du wirklich innerhalb eines Monats 50h telefonieren? Volker“
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hm...
Ich telefoniere mit meinem Firmenhandy zwischen 30 und 45 Minuten die Woche. Für mich ist es ein Rätsel wie man Privat 50h im Monat Telefonieren kann, wenn ich es nichtmals beruflich schaffe.
Mir gehen meine Handy´s (das berufliche sowie das private) eh auf den Keks, das berufliche habe ich eh nur dabei um Rückfragen bei meinem Chef zu halten bzw. mit unserem Auftraggebern zu sprechen und mein privates ist nur eine Prepayd Lösung die ich auch nur einmal im Jahr mit 10€ auflade. Aber wenn man sich die Teens in den Bussen und Bahnen anschaut, weiß man wie die 50h zu schaffen sind.

Cybercrown neanderix „3000min 50h. Willst du wirklich innerhalb eines Monats 50h telefonieren? Volker“
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Nein will ich nicht. Aber auf der Suche nach einem guten und günstigen Tarif sowohl auch eines neuen Handys
bin ich halt einfach nur auf diese Klausel gestoßen und da hat es mir dann schlichtweg aufgestoßen a la Würg.
Aber wie schon erwähnt, es gibt halt Zeitgenossen denen wären diese 50 Stunden als Flatrate angeboten echt zu wenig.

CU
Cybercrown

bilibi Cybercrown „Nein will ich nicht. Aber auf der Suche nach einem guten und günstigen Tarif...“
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Da lobe ich mir dann doch den MEDIA MARKT und seine Geschäftsführer
Da weis man immer das man verarscht wird.

Beispiel:

Wollte dort ein groß - in der B... ganzseitig - angepriesenes Notebook zu einem unschlagbarem Preis kaufen.
War natürlich um 5 nach 10 schon weg.

Der Geschäftsführer hatte dann eine ganz eigene Art der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Lager

Original Wortlaut: "Sie wollen kaufen, ich will nicht verkaufen...also kommt kein Kaufvertrag zu stande"

Will damit sagen, alle wollen nur das beste. Unser Geld.
Die wollen keinen Verlust mit Verträgen abschliessen. Darüber sollte man sich im klaren sein.

Gruß
b

Max Payne bilibi „Da lobe ich mir dann doch den MEDIA MARKT und seine Geschäftsführer Da weis...“
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Original Wortlaut: "Sie wollen kaufen, ich will nicht verkaufen...also kommt kein Kaufvertrag zu stande"

Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Ob es allerdings für einen Händler langfristig sinnvoll ist, nichts verkaufen zu wollen, ist zumindest wirtschaftlich fraglich.
bilibi Max Payne „ Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Ob es allerdings für einen...“
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Stimmt,

aber schau Dir mal die Horden von Holländern an, die bei uns einkaufen kommen.

Ist der blanke Wahnsinn.

Olaf19 bilibi „Stimmt, aber schau Dir mal die Horden von Holländern an, die bei uns einkaufen...“
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Ist Holland denn so teuer im Vergleich zu uns? Das wusste ich gar nicht... ich würde es eher verstehen, wenn Horden von Dänen in Flensburg einfielen oder die Deutschen scharenweise nach Polen zum Einkaufen streben würden ;-)

CU
Olaf

Crazy Eye Olaf19 „Ist Holland denn so teuer im Vergleich zu uns? Das wusste ich gar nicht... ich...“
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besonders das die dann bei MM kaufen, in der Regel sind die hier doch recht teuer.

Als schnäppchenjäger kauft man dann doch lieber in deutschen Versandhandel, den Aufpreis für den versand nach Holland sollte man da auch reinholen können durch günstige Preise und weniger Sprit verbrauch.

Crazy Eye Max Payne „ Rein rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Ob es allerdings für einen...“
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Jein, grade bei solchen Sonderangeboten kann der unwillen zum Verkauf nach hinten losgehen.

Den für ähnliche geschichten wurde MM schon ein paar mal abgemahnt, den die Unterversorgung mit Angebots artikleln ist nicht in Ordnung.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,481788,00.html

Max Payne Crazy Eye „Jein, grade bei solchen Sonderangeboten kann der unwillen zum Verkauf nach...“
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In Deinem Beispiel geht es um Fragen des UWG, ich bezog mich auf die Abschlussfreiheit des BGB.

Crazy Eye Max Payne „In Deinem Beispiel geht es um Fragen des UWG, ich bezog mich auf die...“
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Wenn du alelrdings ein Sonderangebot machst, und dann deinen Kunden allen erzählst das du mit ihnen nicht mit diesen Produkt ins Geschäfts kommen willst dann könnte es Problematisch werden grade wenn in diesen laden eine Verweigerung von geschäftsbeziehungen unüblich ist.

Ich weiß natürlich nicht genau worum es geht, es hört sich aber durchaus nach den Sonderangebot an(auch wenn es davor schon ausverkauft war?), bei den er vielleicht eine Nachlieferung angefragt hat da sie es zu wenig eingekauft hatten.

bilibi Crazy Eye „Wenn du alelrdings ein Sonderangebot machst, und dann deinen Kunden allen...“
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Richtig

war ein Sonderangebot eines ACER Notebooks was zu diesem Zeitpunkt unschlagbar war

Der Geschäftsführer des MM in Herzogenrath ließ sich auf nichts ein und wurde dann auch noch in vorgenannter Form auffallend.

Und natürlich wurden die üblichen Schritte in Bezug auf "Lockvogelangebote" eingeleitet.

Borlander Cybercrown „Kondition zu Ungunsten des Kunden!?“
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Du weißt damit doch was Du tun musst wenn Du vorzeitig aus dem Vertrag raus willst: Einfach mehrere Monate in Folge 10000 Minuten telefonieren und dann lassen die Dich sicher gehen. ;-)

Gruß
Borlander