Hallo,
ich wollte mir bei opendownload.de Freeware herunterladen und habe dieses auch getan.
Ich mußte dazu meine persönlichen Daten angeben.Damit habe ich meine Mitgliedschaft beantragt,was mir nicht so klar war.Eine Kündigung dieser Mitgliedschaft war für mich nicht so erkennbar.
Ich doll sofort für dieses Jahr 96,00€ bezahlen.
Kann ich mich gegen eine Mitgliedschaft und gegen die Zahlung wehren?
Dank im Voraus
MfG
Ruth Kraus
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo Ruth,
für dich gilt das selbe wie hier:
http://www.nickles.de/static_cache/538519069.html
Gruß
Shrek3
Auf der Anmeldeseite von opendownload.de ist rechts eindeutig der Preis genannt.
Auch bei einer Ruth sollten alle Alarmglocken läuten, wenn persönliche Daten nur für einen Download verlangt werden.
Aber wie schrek3 bereits verlinkt hat, glaube ich kaum das dieser Verein ein Gericht bemühen wird.
http://www.google.de/search?hl=de&q=opendownload.de&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de
So einfach wäre es, sich zu informieren bevor Du deine Adresse weitergibst.
Gruß Alois
Hallo Alois,
habe gerade mal auf Opendownload nachgeschaut.
Wo ist denn da der Preis angegeben?
Auf der Startseite findet sich auch nicht der geringste Hinweis darauf.
Gruß
Shrek3
In der Anmeldemaske, da wo die persönlichen Daten abgefragt werden. Hier am Rand rechts.
Und da muß man ja wohl erstmalig vorbei.
http://www.opendownload.de/anmelden.php?name=Internet%20Explorer
Gruß Alois
Firefox kann keine Verbindung zu dem Server unter www.opendownload.de aufbauen.
meldet mir der FF außerdem sagt WOT die Seite wurde als gefährlich eingestuft.
fbe
Wobei WOT ja durchaus recht hat.
Gruß Alois
Bin seit 16 Jahren unfallfrei im Internet unterwegs. War immer vorsichtig, hatte kurz zuvor sogar in der PC-Praxis
über die Sache mit opendownload etc. gelesen. Bin 63 Jahre, Rentner und habe seit einiger Zeit Konzentrations- und
Gedächtnisprobleme und sehe sehr schlecht. Muss auch ein Medikament einnehmen, dass die
Konzentration erheblich beeinflußt. Bin in einer solchen Phase in die Falle getappt. Hätte neuen Entpacker gebraucht
und wollte es mal mit Zip7 probieren. Bin zufriedener Kunde bei Softwarereload, hatte aber mein Passwort vorübergehend nicht in meinem Gedächtnis parat. Bin bei Suchen Zip7 auf die Seite von opendownload geraten, habe
mich als höflicher, ehrlicher Mensch angemeldet, um diese Freeware downloaden zu können. Klick! und schon wars passiert. Mir fiel sofort der Schreck in die Glieder! In Bruchteilen von Sekunden war mir bewußt, was ich da angestellt hatte. Bekam umgehend E-mail von opendownload mit einem Paßwort, dass ich nach Anklicken des Links zur
Aktivierung der Downloadmöglichkeit eingeben sollte. Hab das natürlich nicht getan, sondern umgehend über ein Supportcenter einer Fa. Content services LTD, widersprochen und denen mein Irrtum kundgetan. Prompt kam die Rechnung
über 96.- Euro für das Jahr 2009. Habe mit Musterbrief per Einschreiben und Rückschein an die Content Services Ltd.
in Mannheim widersprochen und hilfsweise wegen Irrtums den angeblichen Vertrag fristlos gekündigt. Heute kam E-mail
antwort auf meine Briefpost mit der nochmaligen Rechnung und dass man die Kündigung zum 17.03.2011
akzeptiere. Ich habe nichts aktiviert, nichts downgeladen und soll nun 2x 96.-€ für eine nicht in Anspruch genommene
Leistung zahlen. Was nutzt es, wenn die Alarmglocken auch nur 1 Sekunde zu spät läuten. Schon hab ich den Ärger am
Hals. Habe der Firma mitgeteilt, dass ich die Sache sofort gerichtlich geklärt haben möchte. Kann aus gesundheitlichen Gründen - habe auch eine latente Depression mit Suicidgedanken - keinen monatelangen Mahnterror
leisten. An welche Justizstelle kann ich mich da wenden? Hab nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, von der meine
Frau und ich ein bescheidenes Dasein fristen. Zahlen werde ich nicht! Gaunern für eine nicht in Anspruch genommene
Leistung belohnen? Hatte leider noch nie unangenehme Erfahrungen gemacht. Der Gesetzgeber sollte es doch wenigstens
unmöglich machen, dass ein Vertrag mit E I N E M K L I C K zustande kommen kann.
Mein Rat: Ignoriere alles, was von dieser Firma kommt, solange es kein gerichtlicher (!) Mahnbescheid ist. Diesem müsste unbedingt fristgerecht widersprochen werden.
Wenn es eilt und Kosten für Dich zweitrangig sind, kannst Du natürlich über eine negative Feststellungsklage nachdenken. Damit wird gerichtlich geklärt, ob überhaupt ein Vertrag zustandegekommen ist. Genauer gesagt forderst Du das Gericht auf festzustellen, dass kein Vertragsverhältnis besteht.
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/opendownload-de-verbraucherschutz-mahnt-dreimal-ab-081119/ - lass Dich von denen nicht einschüchtern!
schliesse mich den Vorrednern an.
aber mal ein genereller Hinweis:
Genau so, wie es jedem klar sein sollte, daß man seine Daten nicht wie Sauerbier durchs net schleudert, sollte man beachten, daß "Rechtsauskünfte" nicht gegeben werden können oder dürfen, wenn man kein Rechtsverdreher ist.
Also besser "Habt Ihr Erfahrung mit" oder "wo finde ich Hilfe/Auskunft" zu .....
Nicht daß noch so ein Güntherlein oder Graf aus Reuth (wenn er denn FREI abmahnen kann) beim Lesen der Überschrift darauf kommt, daß alle folgenden Antworten als Rechtsauskünfte zu werten sind. ;-)
hth
Gerd
Ich würde mal anfangen, zu fragen wofür die 90€ haben wollen. Ich habe mich da mal mit gefakten zugangsdaten angemeldet. (mailinator addresse, falsche pers daten, internet hab ich per UMTS, das ist wegen shared IP nicht rückverfolgbar)
Tatsächlich bietet opendownload nur links an. d.h. die hosten die sachen nicht mal selbst. Ich habe daraufhin mal Sourceforge kontaktiert, da viele downloads auf opendl deeplinks zu sourceforge sind, und damit eindeutig gegen die SF ToS verstossen(in mehreren hinsichten). SF hat sich per email bedankt und angekündigt, rechtliche schritte gegen den anbieter einzuleiten.
Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht.
Damit allein ist der Vertrag?? nichtig.
AGBs dürfen das BGB in kleinen Rahmen erweitern aber nicht aushebeln.
Rechtlich kommt der Vertrag erst nach erstmalige Zahlung oder schriftlicher zustimmung
des Kunden zustande.
Gruss
ausser mit der ausführung der leistung wird sofort begonnen.
...wenn Knastbrüder auch aus dem Gefängnis abmahnen dürfen....
Günni dürfte andere Sorgen haben :D
Wie blöd muss man sein. Hier ist der Preis eindeutig angegeben, wenn man versucht den Mitgliederbereich anzuklicken.
Alle anderen Programme lassen sich ohne Kosten downloaden.
Vor Gericht erleidest Du Schiffbruch.
Kann ich mich gegen eine Mitgliedschaft und gegen die Zahlung wehren?
Nein !
Jo, schön klein und unaffällig an der Seite mitten im Text. Glaube nicht dass das einer rechtlichen Prüfung standhält.
Alle anderen Programme lassen sich ohne Kosten downloaden.
??? Welche anderen Programme?
Vor Gericht erleidest Du Schiffbruch.
Woher willst Du das wissen?
Kann ich mich gegen eine Mitgliedschaft und gegen die Zahlung wehren?
Nein !
Aha. Hiermit teile ich Dir mit, dass Du in den elitären Club der Leute aufgenommen wurdest, auf deren Postings ich antworte. Die Mitgliedschaft kostet Dich 10 Euro pro Monat, zahlbar sofort für 2 Jahre (240 €) im Voraus. Widerruf ist ausgeschlossen.
Soviel Dummheit muss ehrlich gesagt bestraft werden!
Seit Monaten wird über diese Abzockerseite geredet und das man nicht so dämlich sein soll irgendwo seine Daten einzugeben.
Ob das beim C't Magazin oder sonst wo ist, dass wurde durchgekaut.
Ich verstehe wirklich nicht, warum jedes mal wieder solche schwachsinnigen Kommentare dazu kommen :-(
Die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig und die einzeigen die regelmäßig rechtlich unterliegen sind die Abofallenbetreiber:
http://www.heise.de/newsticker/OLG-Frankfurt-Abofallen-Betreiber-taeuschen-Verbraucher-vorsaetzlich--/meldung/126826
Das mag bis vor einiger Zeit gegolten haben. Und bei Minderjärigen holen die sich eine blutige Nase, bzw. lassen es erst gar nicht so weit kommen.
Aber wer als Erwachsener alle Sinne beieinander hat und trotzdem, obwohl man die Kosten EINDEUTIG sieht, die sind weder im Kleingedruckten versteckt noch im Impressum, sich anmeldet, hat meines Erachtens schlechte Karten. Es sei denn man bekommt die Anmeldung erst nach der Widerspruchsfrist zugeschickt.
Dass das Geschäftsgebahren "stinkt", ist ein anderes Problem.
Hast Du Dir meinen Link überhaupt durchgelegen?
Das mag bis vor einiger Zeit gegolten haben.
Das Urteil ist aktuell.
Und bei Minderjärigen holen die sich eine blutige Nase, bzw. lassen es erst gar nicht so weit kommen.
Die lassen es auch bei voll geschäftsfähigen Personen nicht drauf ankommen.
obwohl man die Kosten EINDEUTIG sieht, die sind weder im Kleingedruckten versteckt noch im Impressum, sich anmeldet, hat meines Erachtens schlechte Karten.
Das ist hier aber ganz offenkundig nicht der Fall (man könnte sicher auch leicht anhand von Eyetracking nachvollziehen, daß die Angabe außerhalb des Blickschwerpunktes liegt...), sonst wäre anschließend doch keiner überrascht. Wie Du im obigen Link nachlesen kannst wurde auch festgestellt, daß sich bei korrekter Preisauszeichnung niemand bei diesen Diensten anmelden würde.
Aus dem Vertrag kommt man raus. Ich habe mir über die Verbraucherschutzzentrale einen Brief zur Kündigung und ähnlichem runtergeladen und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. Es kam noch mal eine Mahnung, dann nichts mehr. Die Firma ist als unseriös bekannt.
Ansonsten ärgern mich manche Kommentare von einigen Neunmalklugen, die scheinbar nie einen Fehler machen.Die überwiegende Tendenz ist Gott sei Dank positiv. Also keine Angst einjagen lassen, sondern kündigen.
Viel Erfolg, Dieter
Was mich angeht, bin ich 10mal klug.
Und Schwachsinnige Leute kriegen schwachsinnge Kommentare.
Fehler macht jeder ja, aber nicht bei solch eindeutigen Sachen.
@hannes43
Auch bei behaupteter 10-mal Klugheit und: "Soviel Dummheit muss ehrlich gesagt bestraft werden!"
Frag Dich doch einfach mal, inwieweit Deine Kommentare hilfreich sind. Dem Threadsteller sicherlich nicht. Und einer Bestrafung durch den Verein, der nach meinem Empfinden jenseits der Legalität operiert, indirekt das Wort zu reden, macht den dümmlichen Kommentar nur noch schlimmer. Tausche doch einfach Deine mittels Überheblichkeit versuchte Selbstprofilierung mit ehrlich gemeinter brauchbarer Beratung/Kommentierung von Problemen des Threadstellers aus.
Dürfte doch nicht so schwer sein. Falls doch, sollte man besser die Klappe halten.
Amarula2002
Du lehnst Dich sehr weit aus dem Fenster.
Geh mal in Dich und überlege, ob Dein Vater nicht mal in einer eindeutigen Sache einen Fehler gemacht hat.
Hallo Ruth
Keine Panik !! Du gehst wie folgt vor. Als erstes ein Einschreiben mit Rückschein mit folgendem Text
Rechnung XXXXXXXX (Rechnungsnummer)
Zahlungsaufforderung vom ( Datum )
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom _______und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche User davon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit Hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde.
Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
MFG usw.
Abschicken mit per EINSCHREIBEN MIT RÜCKSCHEIN
(GANZ WICHTIG DAMIT DU ETWAS IN DER HAND HAST!!!!)
Dann kommen bestimmt noch einige Mails von Denen, das das doch soo gar nicht stimmt und das in Deinem Fall doch gaaaanz Anders ist.
BLABLABLA: usw. Nur Mails, keine Briefe bis zu 3 x Täglich.
Darauf gar nicht antworten, sondern gleich am Besten ein Fax mit folgendem oder ähnlichem Text senden.
Das Journal bzw. Faxbestätigung aufbewahren.
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sollten doch das Vorgeplänkel mit weiteren Mahnungen, Androhungen von Anwälten oder Inkassobüros, lassen.
Bitte senden Sie mir einen amtlichen Rechtsbeschluss von einem, für Sie und mich, zuständigen Gericht.
Dann werden wir weiter sehen.
Von weiteren Mails bitte ich abzusehen. Ich werde nur noch auf gerichtlich bestätigte Anordnungen antworten.
Danach ist garantiert Ruhe und Du kannst Dich ganz entspannt zurück lehnen.
So habe ich es bei mir gemacht Bin im Januar 2008 auf Ähnliches reingefallen.
Dumme sterben halt nicht aus. Heut kann ich nur über mich selber wundern, wie blöd ich war.
Viel Glück und wie gesagt, Keine Panik
Hört sich gut an was willi55 schreibt.
Schau doch mal hier.
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Fernabsatzvertrag.htm