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Www.flirt-fever.de

Markus Klümper / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Auch mir ist es mal passiert, ich bin auf einen unseriösen Seitenbetreiner reingefallen. Das Prinzip ist bekannt, und außer derben Briefwechseln ist nix passiert. Die Forderung wurde nie gerichtlich eingeklagt, das wäre dem Laden auch schlecht bekommen. Immerhin wurden alle wesentlichen Punkte für unlautere Machenschaften erfüllt. Ständig geänderte Log-In-Seiten, versteckte Preisangaben, das ganze Theater.
Was aber dem ganzen die Krone aufsetzt: Ich bekomme andauern noch Werbemails mit neuen "Kontakten" und habe nun versucht, diesen Newsletter abzubestellen. Der Account wurde bereits vor rd. 3 Jahren gekündigt. Auch wollte ich nun diesen entgültig gelöscht. Nachdem ich ja nun seit über 2 Jahren in festen Händen bin, möchte ich nicht irgendwelche Dinge über mich verbreitet wissen.
Nun bekam ich eine freundliche Antwort, die im ersten Moment ganz vernünftig klingt. Ich möge bitte aus Datenschutzgründen einen handsignierten Brief dorthin senden und meine Wunsch kurz begründen. Nach Begleichung aller Forderungen würde mein Profil dann gelöscht.
Das ist ja wohl der Hammer. Keinesfalls werde ich dem nachkommen. Ich habe die Sache bereits vor Jahren gekündigt, das ganze ist ja wohl ein Hohn.
Und das Löschen meiner Daten von der Begleichung dubioser, ungerechtfertigter Forderungen abhängig zu machen stellt im harmlosesten Fall eine Nötigung da.
Ich habe nun mit Frist von 3 Werktagen meine Aufforderung bekräftigt und habe Strafanzeige angedroht. Meiner Meinung nach kann das nicht legal sein.
Hilfe brauch ich weniger, wollte Euch aber mal davon berichten. Sollte jemand konkret sagen, ob und gegen welche Datenschutzbestimmung durch diese Machenschaften verstoßen wird, bin ich für entsprechende Hinweise dankbar. Ich habe zwar ein ausgeprägtes Rechtsempfinden, aber zu wissen unter welchem Paragrafen was steht, ist eine ganz andere Sache ;-)

peterson Markus Klümper „Www.flirt-fever.de“
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Erstatte Anzeige, wenn die Dich mit Spam belästigen oder das dein mehl-Programm das gleich in die Tonne.

Datenschutzvergehen ist das nur, wenn über Dich persönliche Daten verbreitet werden, die mit Dir in Verbindung gebracht werden.

Wenn es nur um Deinen Nick geht, dann ist es nicht relevant.

Markus Klümper peterson „Erstatte Anzeige, wenn die Dich mit Spam belästigen oder das dein mehl-Programm...“
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Ich kann und will mich nicht mehr einloggen, aber soweit ich mich erinnern kann ist da mein Foto drin! Und das genügt ja wohl. Im Übrigen kann auch ein Nick genügen um Jemanden zu identifizieren. Es wäre auf jeden Fall ein Skandal wenn mir die Selbstbestimmung über meine Daten verwehrt würde.

peterson Markus Klümper „Ich kann und will mich nicht mehr einloggen, aber soweit ich mich erinnern kann...“
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Ja, wenn Dein Foto dabei ist, dann ist das datenschutzrelevant.

Warte Deine Frist ab.

Allerdings Fristen sind nur Fristen, wenn Du das richtig machst.
Binnen 3 Tagen zählt nicht, sondern zB. bis zum 15. September 2009.

Dann per Einschreiben mit Rückantwort.

peterson Markus Klümper „Ich kann und will mich nicht mehr einloggen, aber soweit ich mich erinnern kann...“
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Die Gebühren wären auf der Anmeldeseite einsehbar, sind die aber nicht.
Die AGB gelten auch nicht für Verträge vor irgend wann 2007.

Mach denen Feuer.

Markus Klümper peterson „Die AGB von denen sind schon Mist.“
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Es gibt in Deutschland seriöse Single-Portale, die zum einen transparent mit Preisen werben und zum anderen auch genug Nutzer haben, was ja auch nicht unwichtig.
Auch gibt es bestimmte Leistungen gratis, z.b. ist manchmal die erste Anbahnung kostenlos, Beitrag wird erst beim nächsten Schritt fällig. Ist auch ok, die wollen und sollen auch Geld verdienen. Auch hinsichtlich Kündigung habe ich mit diesen Portalen (war nacheinander bei zweien kostenpl. angemeldet) absolut ok. Flirt-Fever ist meiner Meinung nach nur auf Nepp aus. Die Anzahl der angeblichen Nutzer ist für mich nicht glaubwürdig. Da sind viele "Teaser" dabei. Außerdem wird mit "gratis" geworben obwohl eigentlich nicht die geringste Leistung gratis zur Verfügung steht. Auch die übrigen Machenschaften sind eindeutig und im Web gibt es zig Zeugenaussagen wonach der Laden ständig seine Anmeldeseite juristisch entscheidend geändert hat.

Wie auch immer, was deren Forderung betrifft, sollen sie mal fordern. Unter einem gerichtlichen Mahnbescheid mache ich da nix. Aber das werden die sich nicht trauen. Da ist etliches schiefgelaufen. Wenn ich in einer mündlichen Verhandlung einen Stapel Ausdrucke von Beschwerden in diversen Foren auf den Tisch lege wird mich kein Richter veruteilen..

Umgekehrt sieht es anders aus!