Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
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Na klar darf man das.
Schließlich hat der Händler die Ware oder die Dienstleistung vorfinanziert!
Es gibt auch Rechnung mit Zahlbar sofort. Das heißt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung!
Übliche Banklaufzeiten werden/müssen natürlich berücksichtigt werden.
Gruss
Horst
Es zählt das Einzahlungsdatum auf der Überweisung....
Tag schön,
meiner Meinung ist das doch richtig, ich habe ja schließlich eine Leistung bereits erhalten und da ist es doch nur richtig diese Leistung auch zu bezahlen.
Anders sehe ich das wenn ich online kaufe und die Ware zurück geben will oder gleich zurück sende, da brauche ich nicht bezahlen.
Wenn ich jedoch ausgeführte Leistungen (über den Preis habe ich mich ja wohl sachkundig gemacht), die keinerlei Reklamation beinhaltet, erhalten habe ist es doch nur verständlich sofort zu zahlen, diese Leute müssen doch schließlich auch leben und Steuern zahlen und Löhne zahlen können.
Gruß
Manfred
Daß eine Leistung bezahlt werden muß, ist wohl klar.
Früher war auch eine Zahlungsziel von 30 Tagen üblich, wer früher zahlte, konnte die 2 oder 3 % Skonto, die voher auf den Preis draufgeschlagen wurden (!), vom Rechnungsbetrag abziehen.
Bei Geschäftskunden ist die Einhaltung einer sofortige, 3 Tage- oder Wochen-Zahlungsfrist leicht einzuhalten (Betriebsurlaub bei kleineren Firmen??).
Bei einem Privatkunden sieht es doch anders aus. Wer z. B. häufig auf Dienstreise ist, die auch mal eine ganze Woche dauern kann, oder einen Kurzurlaub macht, hat oft keine Möglichkeit derartige Fristen einzuhalten, es sei denn er läßt seinen Postkasten permanent überwachen oder verschiebt seine Termine bis die Rechnung da ist (Nicht ernst gemeint!) .
Firmen, die ihren Kunden - z.B. bei Erstkunden - nicht vertrauen, fordern die Zahlung per Vorkasse oder Nachnahme! Bei Rechnungstellung sollte der Dienstleister seinem Kunden soweit vertrauen, daß eine Rechnung auch nach 2 bis 4 Wochen beglichen wird - ansonsten s.o. Nachnahme etc.
Ein Fall, der mich veranlasste eine Firma (Heilbehandlung) nicht mehr zu beauftragen:
Nach einer Wartezeit auf die Rechnung von über 4 Wochen lagen Rechnung und Mahnschreiben (6,50€ Mahngebühr) am gleichen Tag im Briefkasten (Differenz Datum der Rechnung und Datum des Poststempels fast 2 Wochen).
Hallo theo_oeht,
Bei einem Privatkunden sieht es doch anders aus. Wer z. B. häufig auf Dienstreise ist, die auch mal eine ganze Woche dauern kann, oder einen Kurzurlaub macht, hat oft keine Möglichkeit derartige Fristen einzuhalten
Wenn einer es macht, dann muss er schon von vorn herein plannen. Damit kein Zahlungsversaeumniss aufkommt.
Gruss
Sascha
So ein Schwachsinn! Woher soll ich denn wissen, ob die blöde Rechnung nach zwei Tagen oder zwei Wochen eintrödelt?
Und dann soll ich zuhause sitzen und auf die Post warten?
Sinnvoll wäre eine gesetzlich geregelte Zahlungsfrist, ähnlich der beim Warenkauf.
Wenn du zum Baecker gehst, der gibt dir kein Kredit fuer die Semmeln/Broetchen.
Oder?
Gruss
Sascha
Und dann soll ich zuhause sitzen und auf die Post warten?
Wenn Du schon falsch parkst, und dein Auto abgeschleppt wird, dann solltest Du so bald wie möglich die Rechnung bezahlen, sobald Du sie erhältst.
Du regst dich über die Dreitagesfrist auf, bist aber selber Schuld, das Du durch dein Fehlverhalten diese Rechnung bekommst.
Sollte ich dieses "Spezialspedition" fehlinterpretiert haben, und es handelt sich nicht um den Abschleppwagen, dann will ich nichts gesagt haben und bitte vorsorglich um Entschuldigung wegen einer etwaigen Unterstellung.
Hallo Prosecco,
habe natürlich keine Probleme das von mir Bestellte zu bezahlen.
Nur bin ich als Dozent oft zu Schulungen usw mal ne Woche ausser Haus und könnte deshalb nicht innerhalb von 3 Tagen eine Überweisung tätigen.
Problem gelöst: bestelle und kaufe bevorzugt nur oflline (dazu meine Antwort an Rheinländer) oder bei Firmen mit akzeptablen und "seriösen" Bedingungen.
Dazu noch ein Hinweis an "Zahlungssäumige" und Firmen: Die Überweisung erfolgt von privaten Kunden vom Giro-Konto, bei dem es keine Zinsen gibt - eine Hinauszögerung der Überweisung bringt also 00,000€ Ersparnis.
Gruss
theo
Pauschal kann man ja nicht sagen, dass es bei Privatkunden anders ist, eher im Gegenteil. Als Privatkunde gehe ich erstmal davon aus, dass ich alles direkt bezahlen muss. Die wenigsten Leistungen an privat (persönlicher Kontakt vorausgesetzt) gehen überhaupt auf Rechnung. Und wenn, dann ist jede Zahlungsfrist größer "sofort" grundsätzlich eine kulante Regelung des Rechnungsstellers. Das ist mir dann auch bei Vertragsschluss bekannt und z.B. im Fall einer Dienstreise auch kinderleicht mit dem Unternehmer abzusprechen.
Außerdem: wenn ein Zahlungsziel von 3 oder 7 Tagen da steht, heisst das ja nicht, dass der Rechnungssteller auch nach dieser Frist sofort aktiv wird. Zumindest kein seriöser Rechnungssteller bei seriösen (oder neuen) Kunden.
Die von Dir beschriebene Aktion mit Rechnung und Mahnung ist natürlich eine extreme Frechheit. Hoffentlich hast Du die Mahngebühr nicht bezahlt.
Gruß
Rheinlaender
Nein ist sie nicht.
Ich bestelle was, dann muss ich sofort wissen, das ich es bezahlen kann. Betone, das "KANN". Das wollen ist immer wieder so eine sache. Wenn ich egal was fuer ein scheiss kaufe, oder bestelle. Dann muss ich mich an die Regeln halten des jeweiligen Verkaeufers.
Sonst nichts.
Aus und basta. Schlussspunkt.
Das man als ahnungsloser, manchmal nicht weiss. Weil, durch diesen ganze Paragraphen Dschungel es noch so taeuscht. Das ist eine andere Sache.
Jeder muss wissen kann ich es, oder lasse mich taeuschen.
Amen
Sascha
Ich lese es nochmal, und ja, doch, es ist und bleibt eine Frechheit. Das hat weder etwas mit Liquidität noch Zahlungsmoral des Rechnungsempfängers zu tun, es ist ein absolutes Unding die Rechnung auf Seiten des Rechnungsstellers liegen zu lassen und dann zeitgleich mit der Mahnung rauszuschicken. Dagegen kannst Du mit basta und aus und amen und Schlusspunkt "argumentieren" wie Du willst.
Naja, da hast du sicherlich recht. Weil irgend jemand, seine eier nicht gepackt hat.
Gruss
Sascha
Hallo Rheinländer,
wie gesagt , es geht nicht darum sich vor der Bezahlung zu drücken oder Zinsen zu schinden (Girokonten zahlen keine Zinsen - Gewinn bei Verzögerung 00,0000€) - man möchte sich nur die Gelegenheit wahren rechtzeitig den Forderungen nachzukommen.
So geht es auch :
Bestellung meinerseits für Ersatzteile zu einer Metalldrehbank bei einer Firma in Österreich zu folgenden vorherigen Geschäftsbedingungen:
Vorüberweisung auf Bankkonto mit Bankbürgschaft (Seriöses Äquivalent zu PayPal):
Lieferung
Bestätigung des Erhalts
Freigabe der Buchung
Terminvorgabe 30 Tage
So geht es also auch und zwar sicher und ohne Terminstress.
Gruss
theo
Hallo Rheinländer,
natürlich habe ich die Rechnung nicht bezahlt.
Begründung für diesen merkwürdigen Mahnungsvorgang war, daß in dem Gesundheits-Zentrum die Buchhaltung "gestrafft" werde - daher auch mein Wechsel.
Im übrigen bevorzuge ich - wenn es immer geht - den persönlichen Offline-Kontakt:
Beratung
Ansehen und prüfen
kaufen
geht hervoragend z.B. bez. Kundendienst, after-sale ..bei Arlt, FotoSauter in München, HOH...
Dabei überwiegen meiner Meinung nach die Vorteile gegenüber internet-Kauf mit einem vordergründigem Preisvorteil bez. Risiko, Versandkosten, Problemen bei Fehlsendungen...,
Ausnahmen sind natürlich solide Firmen wir Conrad, Westfalia, Dick,...
Gruß
theo
Wer gleich bezahlt, vergißt es nicht. Du hast die Leistung doch schon vor einer Woche erhalten und willst noch mehr Zeit schinden? Ich fasse es nicht!
Was genau fasst du denn nicht? Kapazitätsprobleme? ;)
Die Ware wird von der Agentur vor Ort entgegengenommen und zur Zentrale weitergereicht, man hat keine Rechnung in der Hand, sondern nur eine Empfangsquittung.
Selbst wenn man wollte, kann man nicht sofort bezahlen, denn der Endpreis kann zwar aus der übergebenen Menge errechnet werden, aber es gibt noch keine Rechnung und vor allem keine Rechnungsnummer für die Überweisung.
In der Zentrale wird's bearbeitet und erst dann wird die Rechnung ausgestellt.
Ich persönlich empfinde Fristen unter einer Woche als zu knapp, das ist schlimmer, als die Vorkasse.
Wenn ich bar zahlen muss, dann hohle ich erst das Geld ab, wenn es mir passt, und bezahle dann die Leistung. Nicht jeder nimmt am Online-Banking teil, nicht jeder hat die Gelegenheit, sofort zu Filiale zu fahren...
Eine Woche fände ich auf jeden Fall kundenfreundlich und für die Firma auch noch durchaus vertretbar.
P.S. Bei einer Laufzeit von geschätzten sechs Wochen frage ich mich auch, ob die Frist von drei Tagen dazu irgendwie angemessen ist.
Hallo,
nicht jeder hat die Gelegenheit, sofort zu Filiale zu fahren..., ist auch nicht erforderlich, 3 Tage sind nicht sofort. Da gibt es dann auch die Möglichkeit es selbst am SB Terminal zu machen oder in den Kasten zu stecken oder ganz einfach per Post die Überweisung an die Bank zu schicken.
Es sollte nirgends eine Hürde errichtet werden wo eine Ebene ist ;-).
Gruß
Manfred
Zuerst schriebst Du noch:
"Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok."
Sobald ich eine Rechnung erhalte, wird so bald wie möglich bezahlt.
Wäre ich allerdings Geschäftsmann, und es ginge um Riesensummen, würde ich erst am letztmöglichen Tag bezahlen.
Die Zinsen für das Geld würde ich mir nicht entgehen lassen.
Zuerst schriebst Du noch:
"Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok."
Wo genau siehst du den Widerspruch? Warenübergabe, Quittung, eine Woche später Rechnung per Post. Was stört dich denn, außer einer Leseschwäche vielleicht?
Wessen Leseschwäche? ;-)
Ich hatte das so verstanden, das Du zuerst meintest, das Du die Rechnung erhalten hast und kritisierst, das man dir eine Bezahlfrist von 3 Tagen setzt.
Danach schriebst Du dann, das Du die Rechnung noch nicht hättest.
Lange Rede, kurzer Sinn, wenn Du die Ware und die Rechnung erhalten hast, was hindert dich dann, zu bezahlen?
Innerhalb von 3 Tagen sollte das doch wohl möglich sein.
Das ist der springender Punkt.
Als Dienstleister, vergebe ich eine Ware. Egal was es ist. Der Dienstleister will dafuer Bares haben. Weil er es aus seiner Tasche finanziert hat. Hier habe ich so ein Stress wegen solche scheisse.
Ich verkaufe was. Muss manchmal 30 Tage warten. Als beispiel ein Konstrucktions Geschaeft. Der wiederrum, das Geld verprasselt, weil zu hoch gestiegen ist. Zu viel am anfang als eingang. Und jeder wollte, das neueste haben. Jahreswagen hier und die modernste Handys dort.
Wenn ich aus meine Tasche, sagen wir mal 20000 dollar vor finanzieren muss. Aber der Heini sein Geld verprasst. Was dann ?
Das ist Haar genau die schieflage. Ich gebe dir was und ich will es jetzt haben. Aber da die Banken sich ja so riesig freuen, weil sie ein Geld durchfluss haben. Da steht man wieder bloed da.
Das ist ein Geschichte wie eine Schlange die sich eigens in das eigene Schwanz beisst. Das ist ja das brutale und haesslichste. Wenn jemand was will, dann muss er seine Finanzen in ordnung haben. Wenn ich was bestelle, dann will ich es sofort haben. Dieser ganzer Globaler Scheiss mechanismus, wo jeder online was bestellt. Dazu noch der kleine Arbeiter sich den hintern abschuften muss. Was dann?
Gruss
Sascha
Wenn die Zahlungsfrist nicht nach dem Kalender bestimmt ist (das ist bei "innerhalb von 3 Tagen" sicher der Fall), kommst Du als Endverbraucher sowieso erst nach Zugang einer Zahlungserinnerung ("Mahnung") oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.
Ansonsten ist die Angabe der Zahlungsfrist schon in Ordnung - ich habe auch schon Rechnungen gesehen, wo "sofort nach Erhalt der Rechnung" draufsteht.
Nach dem Gesetz haben die Leistungen "Zug um Zug" zu erfolgen. D.h., unverzüglich (vgl. § 121 (1) BGB). Da sind 3 Tage durchaus eine angemessene Frist.
oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.
Gilt das nur für *private* Endverbraucher oder auch für gewerbliche? Ich tippe einmal ganz stark auf das Erstere.
Das heißt im Klartext, ich kann mir mit jeder Rechnung einen geschlagenen Monat Zeit lassen, sofern ich nicht schon vorher durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt worden bin und sofern auf der Rechnung kein fester kalendarischer Termin genannt ist? Gilt das auch für Geschäfte von Privatleuten untereinander?
THX
Olaf
Ja, das gilt grundsätzlich für beide.
Wenn du eine Aufforderung bekommst wie "zahlbar in 3 Tagen", dann ist das eine sehr schwammige Formulierung, da es unterschiedlich dauern kann, bis du die Rechnung erhälst.
Wenn da aber ein fixes Datum steht, dann bist du in Verzug, sobald das Datum auch nur 1 Sekunde verstrichen ist. Dann kann sogar (theoretisch) sofort ein Mahnbescheid raus. Eine Mahnung ist dann (eigentlich) nicht mehr nötig.
Bei uns im Betrieb wird explizit darauf geachtet, was auf der Rechnung steht. Sobald da auch nur ein Skonto angeboten wird, dann wird die Rechnung um dieses Skonto reduziert und entsprechend früh bezahlt. Wenn dererlei nicht angeboten wird, wird erst kurz vor "Ablaufdatum" bezahlt.
Spart so manchen müden Euro im Jahr im Gesamtunternehmen, der so auch schon mal einen ganzen Arbeitsplatz fast alleine finanziert.
redred2x
Hallo Olaf,
grundsätzlich gilt das für jeden Rechnungsempfänger. Ich war vorhin etwas unpräzise - bei Verbrauchern (lt. § 13 BGB) gilt das nur, wenn in der Rechnung explizit darauf hingewiesen wird.
ich kann mir mit jeder Rechnung einen geschlagenen Monat Zeit lassen, sofern ich nicht schon vorher durch eine Zahlungserinnerung in Verzug gesetzt worden bin und sofern auf der Rechnung kein fester kalendarischer Termin genannt ist?
Genau. Ist der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ("zahlbar bis 15.01.2010"), gilt das nicht. Detailliert steht das im § 286 BGB.
Gilt das auch für Geschäfte von Privatleuten untereinander?
Grundsätzlich gilt das für Jedermann.
...eigentlich sollte ich solche Fragen gar nicht stellen, da ich die Angewohnheit habe, immer *sofort* zu zahlen :-) Ist mir selbst am liebsten, einfach damit das Thema vom Tisch ist und niemand irgendwelche Ansprüche gegen mich hat. Auf den kleinkrämerischen Zinsvorteil, der sich durch verspätete Zahlungen für mich ergäbe, kann ich gut verzichten.
Bei ebay ist sofort zahlen eh Pflicht, sonst bekommt man seine Sachen auch entsprechend später.
THX
Olaf
Wer etwas auf Rechnung bekommt, sollte innerhalb von 3 Tagen zahlen. Das festigt das Verhältnis zwischen Käufer und Händler.
Wer sowas schleifen lässt muss sich nicht wundern, wenn er nicht mehr auf Rechnung beliefert wird.
Ist doch ganz einfach...
Sehe ich alles ganz genau so.
Nebenbei... aus genau diesen Gründen sind sog. "Lieferantenkredite" auch so astronomisch hoch verzinst. 2% oder 3% Skonto, das klingt erst einmal nach wenig, aber bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen wären das schon - grob überschlagen - 24 bzw. 36% per Anno.
Der Grund ist klar - je später die Zahlung erfolgt, desto größer das Risiko des Totalausfalls. Da verzichtet der Lieferant lieber auf ein paar Prozente, hat das Geld dafür aber sicher in der Tasche - und kann es auch gleich wieder einsetzen, um neue Ware einzukaufen bzw. seine Einkäufe seinerseits mit Skonto zu bezahlen.
Greetz
Olaf
Alles absolut richtig. Und nebenbei kann man als Lieferant so auch seine Kunden sortieren. Ein Kunde, der das Skonto (mehrfach/regelmäßig) nicht nutzt, für den braucht man keine Wrtschaftsauskunftei...
:)
Gruß
Rheinlaender
Wenn die Zahlungsfrist nicht nach dem Kalender bestimmt ist (das ist bei "innerhalb von 3 Tagen" sicher der Fall), kommst Du als Endverbraucher sowieso erst nach Zugang einer Zahlungserinnerung ("Mahnung") oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.
Genau. Ist der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ("zahlbar bis 15.01.2010"), gilt das nicht. Detailliert steht das im § 286 BGB.
Lies mal bitte den Paragraphen noch einmal genauer, denn das was Du schreibst stimmt nicht.
§ 286
Verzug des Schuldners
(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn
1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt,
3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert,
4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist.
Abs. 2 regelt jetzt wie ein Schuldner auch ohne Mahnung in Verzug kommt, Punkt 1 hast Du korrekt interpretiert. Allerdings scheint Dir Punkt 2 entgangen zu sein: Es bedarf keiner Mahnung um in Verzug zu kommen, wenn der Leistung (Zahlung) ein Ereignis vorauszugehen hat (Rechnungszugang) und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt (zahlbar innerhalb X Kalendertagen ab Rechnungszugang). Dies trifft bei so ziemlich allen Rechnungen zu, die ein Unternehmen dass bei Verstand ist verschickt. Du bist also nach dem angegebenen Zeitraum ab Zustellung der Rechnung in Verzug, nicht erst nach 30 Tagen.
Grundsätzlich gilt das für Jedermann.
Nein, bei B2B-Geschäften finden die vertragsrechtlichen Regelungen BGB keine Anwendung.
Eine Zahlungsfrist von 3 Tagen (Kalender- oder Werktage?) ist schon sehr knapp bemessen. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es eine Entscheidung des BGH gibt die eine angemessene Zahlungsfrist auf 10 Kalendertage festsetzt. Mal sehen ob ich dazu noch einen Link finde.
Der BGH sieht das anders:
Die Übersendung einer Rechnung mit der einseitigen Bestimmung eines Zahlungsziels durch den Gläubiger vermag ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers (§ 286 Abs. 3 Satz 1 BGB) einen Verzug des Schuldners nicht zu begründen.
BGH, Urteil vom 25. Oktober 2007 - III ZR 91/07
Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=41793&pos=0&anz=1
Zitat:
Der Mahnung bedarf es gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist. Eine solche Bestimmung muss aber durch Rechtsgeschäft - in der Regel in dem zugrunde liegenden Vertrag -, durch Gesetz oder in einem Urteil getroffen worden sein. Die einseitige Festlegung einer Leistungszeit durch den Gläubiger reicht, sofern dieser nicht nach § 315 BGB zur Bestimmung der Leistung berechtigt ist [...], für die Anwendung der Vorschrift nicht aus (ganz herrschende Meinung, [...]).
Diesen Urteils war ich mir nicht bewusst. Allerdings sieht es der BGH nicht komplett anders, er schränkt nur ein, dass auf den eintretenden Zahlungsverzug nach Ablauf der Zahlungsfrist hingewiesen werden muss ("...ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers") und eine högliche Bitte ("Bitte zahlen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag...") hier nicht ausreicht. Aber gut zu wissen.
Hi Xafford,
ich bezog mich auf den Satz Du bist also nach dem angegebenen Zeitraum ab Zustellung der Rechnung in Verzug, nicht erst nach 30 Tagen..
War zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zahlungsfrist dem Schuldner bereits bekannt (oder hätte er sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt kennen müssen), ist diese Zahlungsfrist natürlich auch auf der Rechnung bindend.
Tatsächlich ist es aber so, dass man häufig Rechnungen bekommt, ohne vor Vertragsschluss explizit über die Zahlungsbedingungen informiert worden zu sein. Das passiert mir z.B. regelmäßig, wenn ich Arztrechnungen bekomme. Allerdings habe ich bisher noch nie eine Mahnung erhalten, wenn ich der Bitte, innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen, nicht nachgekommen bin, sondern - bei größeren Rechnungsbeträgen - zuerst die Erstattung der Krankenkasse abgewartet und dann irgendwann innerhalb der 30-Tage-Frist überwiesen habe.
Hallo out-freyn,
hatte dein Posting auch so verstanden und ja, Du scheinst Recht zu haben. War mir so auch nicht bewusst dass explizit auf den Verzug ab verstreichen der Zahlungsfrist hingewiesen werden muss um dies wirksam werden zu lassen.
Ich finde ehrlich gesagt, die eigentliche Kernaussage des Threadopeners geht hier unter. Natürlich ist es völlig ok auf schneller Zahlung zu beharren, wenn man schon großzügigerweise gegen offene Rechnung geliefert oder geleistet hat. Allerdings ist eine Zahlungsfrist von 3 Tagen wirklich schon merkwürdig, zumindest völlig unüblich. Möglicherweise meint er mit "sofort" wirklich sofort, was juristisch unterm Strich auf das gleiche hinausläuft. Relevanter wird es, wenn kein Dauer in Tagen sondern ein konkretes Datum für den Zahlungseingang angegeben ist.
Praktisch ist an diesem Zahlungsziel nichts auszusetzen, klingt halt nur doof. Es gibt sicher etliche Kunden, die eh innerhalb von einer Woche die Rechnung bezahlen und sich etwas angepisst vorkommen. Andererseits ist der Druck im Transportgewerbe sicherlich hoch und es wird mit harten Bandagen gekämpft. Kann man heutzutage auch irgendwie verstehen...
So lange nicht geklärt ist, was genau mit "Spezialspedition" gemeint ist, wird hier doch nur gemutmaßt.
Sollte ich recht haben, das sein Auto abgeschleppt wurde, ist es für mich normal, das man die Abschleppkosten so schnell wie möglich zu bezahlen hat.
Was mich zu der Vermutung bringt, ist seine Redewendung "habe ... in Anspruch nehmen dürfen".
Mit "Spezialspedition" könnte natürlich auch ein Dienstleister gemeint sein, aber dem gibt man doch wohl den Auftrag persönlich und erhält die Rechnung sofort, so meine Erfahrung.
Also, trilliput, um was handelt es sich bei dieser "Spezialspedition"?
Es mag sein, dass ich etwas fantasielos bin, aber lieber so, als andersrum.
Jedenfalls geht es schon um einen Dienstleister, der Pakete entgegen nimmt und diese dann mit LKW von A nach B bringt.
Ich denke, es bringt für meinen Teil nichts mehr, noch irgendwas dazu zu schreiben.
Also klinke ich mich hier aus.
Guten Rutsch ins neue Jahr.