Hallo,
habe vor ungefähr einer Woche mein gebrauchtes HTC Touch Diamond bei Ebay verkauft.
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.
Meine Anzeige war so:
Ich verkaufe hier mein HTC Touch Diamond 2 Handy, da ich mir ein neues Handy gekauft habe. Ich benötige es daher nicht mehr. Es befindet sich in einem voll funktionsfähigen Zustand und ich hatte nie Probleme mit dem Handy.
Einige Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite
Eigenschaften:
- 5-Megapixel-Kamera
- 3,2 Zoll WVGA LCD Touchscreen mit 480x800 Pixel
- mit Windows Mobile 6.1
- Speicherslot: MicroSD
- unterstützt alle gängigen Audio- und Videoformate
- Wireless-LAN 802.11 b/g, Wi-Fi
- Bluetooth 2.0
- Mini USB-Anschluss
- GPS
- ohne SIM-Lock
Lieferumfang:
- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät
Viel Spaß beim Bieten;))
Da ich kein Händler bin sind Umtausch und Rückgabe nicht möglich
War auch als Gebraucht eingestellt.
Nun beschwert sich der Verkäufer das das Handy in einem absolut erbärmlichen Zustand ist und nicht ansatzweise der Beschreibung entsprechen würde . Das es total zerkratzt ist und das Ladekabel defekt dabei habe ich selbst vorher noch damit mein Handy aufgeladen es war alles in Ordnung.
Es sind Kratzer drauf ...das habe ich ja geschrieben.
Dazu kommt das es momentan noch auf Schwedisch eingestellt ist aber das kann man ja ändern.
Er will jetzt sein Geld wieder haben oder Strafanzeige wegen Betrug stellen
Muss ich ihm das Geld wieder geben.
Liebe Grüße
Lotti
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn du nett bist ja, schließlich wirst du es ja auch wieder verkaufen zum selben Preis (ungefähr).
Andersherum.... Gebrauchsspuren sind nicht unbedingt tiefe Kratzer...sehr schwammige Aussage.
Man könnte dir also unterstellen, dass du versucht hast das ganze schön zu reden.
Ich persönlich erwarte bei "Gebrauchspuren" auf einem Handy leichte bis sehr feine Kratzer, die entstehen wenn man es auf Oberflächen ablegt. Sollte dort ein tiefer Kratzer sein, weil es runtergefallen ist, den du verschwiegen hast dann wäre es sowas wie Betrug und man würde sicherlich verlangen können von dir das du ihm das Geld zurück gibst + Anwaltskosten etc.
Gruß
Nein.
Auch wieder verkaufen ?
Und wenn der Käufer es total zerkratzt hat ??
Und das angeblich kaputte Ladekabel womit vor Versand noch geladen wurde ?
Ich würde da eher den Käufer in Verdacht ziehen.
Gruss.
Hallo,
hattest Du kein Bild von Deinem Handy mit den vorhandenen Gebrauchsspuren auf Display und Rückseite mit eingestellt?
Falls diese Spuren dann doch mehr dem Käufer zumuten wie normale Gebrauchsspuren es hinterlassen und Du auch nicht erwähnt hast das es auf Schwedisch eingestellt ist würde ich doch dem Käufer zustimmen. Es wären schon wissentliche Unterlassungen zum tatsächlichen Zustand in meinen Augen.
Gruß
Manfred
Hallo Lotti,
leider sind Deine Ausführungen zur Einschätzung der Situation nicht hilfreich.
Denn man müßte schon wissen:
- wie stark war das Handy verkratzt?
- wo war es verkratzt?
- ist es jetzt (beim Empfänger) noch so verkratzt, wie Du es losgeschickt hast?
- waren Bilder online, auf denen die Gebrauchsspuren erkennbar waren?
Wie der Vorposter schon schrieb: Gebrauchsspuren sind für jeden was anderes.
Da ist es letztlich Deine Sache, wie - wenn Du ehrlich zu Dir selber bist - Du die Produktmerkmale einschätzt. Denn einerseits würde ich als Verkäufer auch lieber schreiben "leichte Gebrauchsspuren" statt "fetter Kratzer auf dem Display", aber wenn Du Dich in die Rolle des Käufers (D)eines Handies versetzt: wären die Gebrauchsspuren wirklich so leicht?
Wenn Du mehr Infos brauchst, brauchen wir mehr Infos.
Wie wär´s mit ´nem Link zur Auktion?
Gruß,
Dirk
Hier der Link http://tinyurl.com/2wpfz23
Keine eigene Bilder, und die Hervorhebungen in dem Angebotstext hätten mich abgehalten hier zu bieten.
Hallo Moser,
danke für den Link.
Das deckt sich ja textlich mit der Ausgangsinfo oben.
Knifflig wird hier m.E. das Wort "einige" werden.
Denn es kann soviel bedeuten wir "da sind schon einige (= viele) Kratzer drauf" oder aber auch "da sind nur einige wenige Kratzer drauf".
Was die fehlenden eigenen Bilder betrifft, stimme ich Dir auch zu.
Aber: hier hätte auch der Käufer die Pflicht und sein Recht wahrnehmen können, nach Bildern zu fragen.
Als Straftatbestand könnte hier natürlich Betrug in Frage kommen.
Zur Rettung der eigenen Haut könnte der Verkäufer natürlich eigene Bilder vom Gerät haben, die er vor Verkauf bzw. Versand gemacht hat. Wenn nicht: Wort gegen Wort.
Aber wenn der Käufer das Gerät beim Auspacken direkt abgelichtet hat, sieht´s langsam eng aus.
Unter´m Strich:
die Forderungen des Käufers kann ich grds. nachvollziehen.
Jetzt ist die eigene innere Einstellung des Verkäufers gefragt.
Gruß,
Dirk
Die IMEI Nr hast du aber irgendwo notiert ?
Es gibt Spassvögel die Ihr altes Handy als retoure verschicken und du kannst es nicht beweisen.
Strafanzeige? Wieso ??
Bangemachen gilt nicht.
Hast du das Teil vor dem Versand fotografiert, einen Kumpel als Zeugen würde ich der Sache gelassen entgegen sehen
Um unnötige Rechtsanwaltskosten zu sparen, ließ dir das mal durch
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
jruess
b
Verkäufer hat mir Geld überwiesen und ich habe ihm die Ware geschickt.
Ich denke eher, das der Käufer dir das Geld überwiesen hat. ;-)
Wie lautet denn der Link zu der Versteigerung?
vielleicht gibst Du uns einen Tip damit wir uns auch das Profil deines Käufers ansehen können.
Es gibt Typen die Händys kaufen um Sie dann unter einem anderen eBay-Konto proffessionell zu vermarkten und so Kasse machen.
- Du selber musst wissen (Gewissen) ob du bei deinem Angebot nicht geschummelt hast um einen besseren Preiss zu erziehlen.
- Wenn du sicher bist, dass du ehrlich warst, bei deinem Angebot, dann solltest du dich nicht einschüchtern lassen. der Käufer will dich vielleicht nur veranlassen, einen Preisnachlass zu akzeptieren damit sein Gewinn danach um so grösser ist..
Es häng natürlich auch Von deiner "Sicherheit" ab, was du machen kannst. Ich persönlich, würde einem solchen K. antworten, "Dann sehen wir uns vor Gericht"........
Erfahrungsgemäss gibt es viele solche Käufer und auch Verkäufer, die mit Anwalt und Gericht drohen und sobald mann "auf selben Niveau" antwortet, werden sie wie zahme Schäfchen.
- Es ist wie überall im Leben: - Wer die besseren Nerven, Argument, Muskeln, Beziehungen, oder sonstige "Asse" im Ärmel hat, kann siegen....
Eine Bedingung der folgenden sollte jeder erfüllen können um mit den "Abzockern" auf selbem Niveau verhandeln zu können.
- Eine Rechtsschutzversicherung und einen Vertrauenswürdigen, guten Anwalt, oder,
- ein Materielles Polster dass mann sich gegebenenfalls einige Tausender für sein "Recht" leisten kann..
-- Absolutt keine Schulden, abzuzahlende Kredite die die private -Pleite- verursachen könnten..
Sicher könnten noch andere aufgezählt werden.. (Es gibt Leute die sich in der BRD alles leisten können)..
Mal von den Kratzern und dem wundersamerweise plötzlich defektem Ldegerät abgesehen -
das Handy ist auf schwedisch eingestellt.
Was sollte ein deutscher Käufer damit anfangen?
Ich kann z.B. kein Schwedisch und hätte somit schon kaum eine Chance überhaupt das passende Menü zu finden in dem ich die Sprache wieder auf Deutsch umstellen kann.
Dazu kommt noch das man sich - sofern man vorher kein Handy des gleichen Typs hatte - noch nichtmal an der Menüstruktur orientieren kann da man diese nicht kennt..
Ich würde mich als Käufer schön bedanken wenn ich ein solches Gerät erhalten würde!
Ein solches Handy ist für mich in einem nicht funktionsfähigem Zustand.
Ich würde alleine deshalb auf Rückabwicklung bestehen!
Blecky
Hier würde ich widersprechen.
Da moderne Telefone werkseitig mit Sprachunterstützung für zig Sprachen versehen sind, kann man mit Hilfe eines Handbuches a) sich durch´s Menü fummeln oder b) einen hard-reset durchführen.
Die Bedienbarkeit des Telefons wird dadurch zu keiner Zeit beeinträchtigt und rechtfertigt m.E. dann auch keine Rückabwicklung. Allenfalls könnte man sich hier am besten mal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen, damit dieser einem bei der Sprachänderung hilft.
Die anderen Punkte (defektes Ladegerät, fehlende Bilder, Kratzer) sind da schon gravierender...
Dirk
Ja, aber wer so dämlich ist und ein gebrauchtes Gerät ohne Bilder fernkauft, sollte noch eine Dämlichkeitsstrafe abführen müssen.
Bleibt nur das kaputte Ladegerät (da würde ich 5-10 Euro zurücküberweisen und gut ist, zumal es auch noch über USB geladen werden kann.
Schönen Abend,
Da moderne Telefone werkseitig mit Sprachunterstützung für zig Sprachen versehen sind, kann man mit Hilfe eines Handbuches a) sich durch´s Menü fummeln oder b) einen hard-reset durchführen.
Nein , diese Einstellung wäre für mich von vornherein der Grund gewesen erst gar nicht auf das Handy zu bieten. Sehe es als große Unterlassung an auf die schwedische Einstellung nicht hinzuweisen. Da wird das Handbuch (falls es dazu überhaupt eins mitgeliefert wurde) auch nicht auf deutsch sein. Und wenn ich etwas kaufe will ich nicht erst Hilfe bei Leuten anfordern und warten bis die Zeit für mich und das unsinnige Handy (ist ja nicht verständlich für mich und etliche weitere Menschen wie hier ersichtlich) haben. Man beschäftigt (ich jedenfalls nicht) sich doch sehr wenig mit so einem Handy, es soll einfach nur funktionieren und ein b) einen hard-reset durchführen., da weiß ich noch nicht einmal was es ist, geschweige wie es ausgeführt wird. Du setzt einfach zuviel voraus.
Nein, es entspricht nicht dem beschriebenen voll funktionsfähigen Zustand. Sehe das auch kein Handbuch im Lieferumfang enthalten ist , nur:
Lieferumfang:
- HTC Touch Diamond 2 Smartphone
- Akku
- Ladegerät.
Das ist für mich eine wissentliche Unterlassung auf den Zustand der Funktionsfähigkeit.
Gruß
Manfred
Nicht, daß wir uns da mißverstehen: die Sprache war auf Schwedisch eingestellt, das Handy war nicht aus Schweden (so hab ich´s verstanden). Und solange man das ändern kann und nicht dauerhaft wie z.B. ein Regionalcode im DVD-Player festgezurrt ist, sehe ich da kein Problem. Hatte mal ein Gerät bei ebay gekauft, das mit einer Master-PIN gesichert war. Ein Anruf beim Verkäufer, PIN deaktiviert und gut war´s.
Du setzt einfach zuviel voraus.
Das denke ich nicht. Nur jemand, der ein Touch Diamond 2 kauft, hat auch die 3 Minuten Zeit, sich bei www.htc.com das Handbuch herunterzuladen (sofern er das während der Entscheidung, welches Handy er kaufen soll, nicht schon ohnehin getan hat) und eben schnell nachzulesen, wie man die Sprache verstellt. Meine Schwester hatte damals an meinem alten Siemens auch einen Heidenspaß, mir arabisch einzustellen; da war nix mit Lesbarkeit. Aber im Handbuch stand: gehen Sie hier, drücken Sie da und nach 20 Sekunden war wieder alles auf Kisuaheli. ;-)
Und da Lieferumfang nicht den Sprachenzustand umfaßt, ist das diesbezüglich (!) schon in Ordnung.
Wie gesagt: anderes würde gelten, hätte er das Handy auch in Schweden gekauft und es gäbe keine anderen Sprachunterstützungen.
Gruß,
Dirk
Hallo,
da liegen dann Welten zwischen unserer Einstellung. Wenn ich einen Gebrauchsgegenstand kaufe, hier in Deutschland,
dann setze ich voraus das er in meiner Sprache eingestellt ist, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das es nicht der Fall ist. Und das wurde eindeutig unterschlagen, da würden sehr viele Leute nämlich kein Interesse mehr zeigen wenn diese Einstellung nicht deutsch (einige würden ja auch noch englisch akzeptieren) wären.
Da würde ich dann doch mal auf ein "Urteil" dazu gespannt sein, wie es dazu rechtlich bestellt ist.
Im Nachhinein das zu sagen (und wer weiß ob sie es dem Käufer überhaupt mitgeteilt hat, nur hier erwähnt hat und er weiß nicht was er machen soll mit einer ihm fremden Einstellung) ist eine wissentliche Unterlassung zum Zustand für mich.
Gruß
Manfred
Das ist natürlich Quatsch, ich muss bei Handys, die die Eingabesprache an die Menüsprache koppeln, auch immer wieder zwischen Deutsch und Russisch schalten.
Aber das ändert ja nix daran, dass die Handys in Deutschland und mit deutscher Anleitung gekauft wurden.
hard-reset durchführen., da weiß ich noch nicht einmal was es ist, geschweige wie es ausgeführt wird
Ganz ehrlich, wer sich ein Smartphone kauft (erst recht eines mit Android), der sollte ein Paar Begriffe schon kennen.
Man lernt ja auch in der Fahrschule, wie man bergauf auffährt, selbst wenn man das vielleicht einmal im Leben braucht.
kein Handbuch im Lieferumfang Kann man bestimmt herunterladen.
Davon mal abgesehen, dass die Papierhandbücher sowieso Käse sind. Dann schon lieber PDF, mit Suchfunktion und womöglich mit Korrekturen.
Zum Glück verzichten die Hersteller immer öfter an diese.
@ dirk2799
Sicherlich sind die anderen genannten Punkte gravierender als die Sprache - aber so einfach wie Du das schreibst ist das auch nicht zu lösen!
In einer Anleitung steht z.B. in einem einfachen Fall sowas wie :
Wählen Sie "Menü - Einstellungen - Sprache - Ändern"
Ist ja super - aber wie finde ich das alles wenn keines dieser Worte auf meinem Handy auftaucht?
Klar, man kann das durch herumprobieren evtl lösen, - aber ist das meine Aufgabe als Kunde?
Kann ich nicht berechtigterweise erwarten das ich ein Handy erhalte das ich auch ohne vorherige Detektivarbeit benutzen kann?
Die Spracheinstellung hätte der Verkäufer problemlos vornehmen können, da er ja offenbar des Schwedischen mächtig ist.
Oder er hätte im Angebotstext darauf hinweisen sollen/müssen.
Wenn es einem Verkäufer so gleichgültig ist ob ein Kunde mit der gelieferten Ware klar kommt dann hat das für mich einen gewissen Beigeschmack.
Und in diesem Licht kann es auch durchaus sein das da auch noch bei anderen Dingen "geschönt" wurde.
Als Verkäufer gibt es eigentlich nur einen geraden Weg die Sache klar zu machen:
Rücknahme des Handys und Rückerstattung des Kaufpreises sowie der entstehenden Portokosten anbieten, dabei darauf hinweisen das die IMEI-Nummer des Gerätes bekannt ist und somit festgestellt werden kann ob das korrekte Gerät zurückgesendet wurde und kein Schrott.
Dann das Handy mit Bild und korrekter Beschreibung und mit DEUTSCHER Spracheinstellung neu bei Ebay einstellen.
Wenn sich der Verkäufer natürlich sicher ist das seine Beschreibung "einige Gebrauchsspuren" eher zutrifft als die Meinung des Käufers "erbärmlicher Zustand" - dann braucht er es bloß darauf ankommen zu lassen ob der Käufer wirklich zum Kadi rennt oder nur Blufft.
Aber ich würde als Verkäufer so oder so lieber rückabwickeln - schon allein um mir eine negative Bewertung zu erparen!
Blecky
Meine Güte... das ist auch der Grund wraum hier in Deutschland nichts weiter geht. Als ob es nichts schlimmeres gibt, als ein Handy von Schwedisch auf Deutsch einzustellen.
Ich hätte da sogar Spass dran und kenne das Handy danach sicherlich schon ein wenig besser.
Hallo Voyager,
sicherlich fällt das jemandem schwer, der a) die Sprache nicht beherrscht und b) mit der Benutzerführung des Gerätes nicht vertraut ist.
Jedoch sind Handbücher für derartige Smartphones heutzutage bebildert, sodaß ich den richtigen Knopf drücken könnte, auch wenn ich nicht verstehen kann, was drunter steht.
Oder aber ich habe einen Nachbarn/Enkel/Neffen/Sohn/Freund oooder eine freundliche Nickles-Community, mit der ich sicherlich in nicht einmal 5 Minuten das Gerät auf DE eingestellt hätte.
Denn - wenn ich mal drüber nachdenke - geht der Spaß ja neben der Sprache noch weiter: was, wenn der Verkäufer zwar DE als Sprache eingestellt hat, aber als Datum z.B. JJJJ-MM-TT oder MM-TT-JJJJ?
Oder wenn er bei installierter Software Standard-Settings verstellt hat?
Grds. würde ich bei so einem Handy ohnehin erstmal einen hard-reset machen, um Altlasten zu entsorgen. Und spätestens dann fragt mich mein Handy, in welcher Sprache es mit mir kommunizieren soll. ;-)
Aber ich kann Manfred auch grds. verstehen, da es Menschengruppen gibt, die da nicht so experimentierfreudig unterwegs sind.
Gruß,
Dirk
Hallo Dirk,
ja, kann sein dass manche Menschen sich mehr anstellen als grade ich. Ich möchte noch erwähnen, dass ich das Handy so wie es dargestellt ist aus anderen Gründen keinesfalls bestellt hätte. Hauptsächlich wegen der nichtssagenden Bilder.
Schönes Wochenende!
Wo sieht man das?
Da der Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs des alten Handys bereits ein neues Handy (höchstwahrscheinlich mit integrierter Digi-Cam) hatte, ist es für mich völlig unverständlich, dass keine Original-Bilder eingestellt wurden. Dies deutet für mich als potentiellen Käufer ganz klar auf eine Verschleierung hin und hätte darum nie auf dieses Angebot geboten.
Bin in gewisser Weise selbst ein gebranntes Kind. Hatte mein letztes Handy auch über Ebay gekauft. Es wurde als "absolut neuwertig" angeboten und bekommen hatte ich ein "absolut exzessiv" genutztes Handy, welches mit Gebrauchsspuren nur noch so übersät war. Ausserdem war die Aufschiebemechanik total ausgeleiert und das Display schlecht mit einer nicht mehr ablösbaren Folie überklebt. Die 380 Euro habe ich erst nach ca. 4 Wochen und nach Drohung mit Anwalt und Anzeige zurückbekommen. Der Verkäufer beharrte darauf, dass das Handy absolut neuwertig gewesen sei. Habe mir das gleiche Handy bei einem anderen Ebay-Händler nochmal gekauft, auch als "neuwertig" beschrieben, und war dann damit sehr zufrieden.
mfg :)
Soll sich an den Ebay Käuferschutz wenden und die sollen das entscheiden. Wenn er ein gebrauchtes Handy bei Ebay kauft muss er schon damit rechnen das es halt auch gebraucht aussieht. Das mit dem Ladekabel nun gut, die gibts in Ebay auch schon für 2.5 Euro aus Fernost - frage mich warum die Leute immer gleich eine Welle machen müssen
Verstehe ich irgendwie nicht. Der Verkäufer bist du?
Ich gehe mal davon aus, dass Du bei Deiner Auktion auch Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hast.
In diesem Fall bist Du auf der sicheren Seite.
Nun zu den Einzelheiten:
Hat er Dir mit eine Anzeige gedroht? Wenn ja, hast Du es noch in einer email schriftlich?
Dann hat der gute Mensch eine Straftat begangen. Mit Anzeige drohen ist Nötigung. Du darfst gerne selbst zur Polizei gehen und ihn deswegen anzeigen. Das macht er dann nie wieder.
Er hätte nur schreiben dürfen, dass er gegen Dich rechtliche Schritte einleitet.
Wenn er nun selbst einen Anwalt einschaltet, passiert folgendes:
Der Anwalt wird Dir eine Aufforderung schicken, das Teil zurückzunehmen und Dir auch gleich eine Kostennote mitschicken.
Beides kannst Du getrost ignorieren.
Wird er nun zum Gericht gehen, so muss er Dir beweisen, dass Du das Teil defekt verschickt hast. So ein Gutachten kostet weit über 1.000 EUR und dazu wird ihn sein Anwalt von abhalten, weil es unwirtschaftlich ist.
Das Einzige, was passieren kann ist eine rote Bewertung.
Ich habe gerade eine ähnliche Geschichte bei einem Anwalt, wo ich ein defektes Teil bekommen habe. Selbst die Tatsache, dass er es schlecht verpackt hat lt. DHL, führt in meinem Fall auch nicht zum Erfolg wegen des Nachweises.
Gibt doch gar keine roten Bewerbungen mehr...
Möglicherweise läufst Du am Leben vorbei
Nein, nein, und nochmal nein:
ignorieren ist immer (!) von allen Schritten der falscheste, die man unternehmen sollte.
Zwar gibt es Anwälte, die ihrem Mandanten Chancen auf einen Sieg vorgaukeln, um das Mandat zu erhalten.
Aber i.d.R., d.h. grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Maßnahmen nicht aus Langeweile ergriffen werden.
Daher: ignorieren - NEIN!
Und was die Gegenanzeige wg. Nötigung bringen soll: allerhöchstens wäre es eine Anzeige wegen versuchter Nötigung (schließlich ist der Erfolg ja ausgeblieben). Und selbst dabei bin ich der Überzeugung, daß Dich die Oberförster heimschicken werden. Nicht, daß "mit einer Anzeige drohen" mittlerweile zum "guten schlechten Ton" gehört; aber da müssen schon schwerere Geschütze aufgefahren werden, bis sich eine Staatsanwaltschaft hier veranlaßt sieht, aktiv zu werden.
Gruß,
Dirk
@Dirk
Deine Thesen lesen sich schön, aber ich mache das gerade praktisch.
Sonst würde ich es nicht schreiben.
Und kein Oberförster schickt Dich bei einer Straftat nach Hause.
Im übrigen ist das Nötigung. Versuchte Nötigung gibt es nicht.
Soso:
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
;-)
Also: laß es mich kurz mal erklären.
Um eine Anzeige wegen (erfolgreicher) Nötigung stellen zu können, mußt Du "mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel [jemanden] zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung" gezwungen haben. Fehlt der Erfolg (also in diesem Fall das Rücksenden des Geldes oder im Straßenverkehr nach Lichthupe das Wechseln der Fahrspur), kommt höchstens Versuch in Betracht.
Und wie Abs. 3 schreibt: es gibt versuchte Nötigung, wieso sollte es das auch nicht tun?
Ergo erstmal Danke, daß sich meine Thesen schön lesen, aber on-top sind sie auch praktisch.
Gruß,
Dirk
Was interessiert mich die Theorie?
Bei dem Anwalt, bei dem ich bin, hat mir gesagt, dass gegen zwei seiner Mandaten ein Verfahren wegen Nötigung vorliegt.
Auch wen das nicht vollendet wurde, es ist Nötigung. Es gibt auch nur den Paragrafen: Nötigung.
Man muss hier unterscheiden zwischen Mord und versuchten Mordes.
In dem Moment, wo ich versuche, Dich zu was zu zwingen, ist es Nötigung, auch wenn Du es nicht tust, Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Aber Du darfst gerne Recht. Das ist mir egal oder versucht egal.
Schade, daß Du da so lernresistent reagierst.
So hatte ich Dich bislang nicht eingeschätzt.
Kennst Du denn die exakten Sachverhalte der Mandanten Deines Anwalts? Angesichts der Tatsache, daß nicht ein Fall dem anderen gleicht, mag da sogar in der Tat (vollendet) Nötigung vorliegen.
Und bevor sich das bei anderen festsetzt: es gibt versuchte Nötigung - nämlich genau dann, wenn der Erfolg ausgeblieben ist.
Man stelle sich vor, man erwischt den Dieb mit der Hand in der Tasche. Dann hat er auch noch nicht geklaut, sondern es höchstens versucht. Mag in der Laiensphäre anders gesehen werden; aber wenn ein RA den Unterschied zwischen Nötigung und Versuch nicht drauf hat, würde ich mir Gedanken über einen Wechsel machen.
D.
Hör doch auf mit solchen Sprüchen wie lernresistent, bloß weil ich Deine Meinung nicht akzeptiere.
Versuche ich Dich umzubringen und Du bist nicht tot, ist es versuchter Mord.
Versuche ich Dich zu betrügen und Dir entsteht keinen Schaden, ist das versuchter Betrug.
Versuche ich Dich zu was zu zwingen ohne das Du es tust, ist es schon Nötigung, weil Dir bestimmt ein seelischer Schaden entstanden ist.
Und dann habe ich mich strafbar wegen Nötigung gemacht und nicht wegen versuchter Nötigung. Man muss es ja immer versuchen, sonst würde es nie klappen.
Im Gesetz steht zwar drin, dass auch der Versuch strafbar ist. Das aber nur, damit niemand straffrei ausgeht, wenn die Nötigung nicht geklappt hat.
Man muss nämlich hier sehr wohl entscheiden, was vor und was hinter den Ergebnis liegt.
Das ist übrigens das gleiche wie "vorsätzlicher" Betrug.
Und nun studiere halt weiter Jura, aber höre auf mich zu belehren.
:-D
Süß...:
Im Gesetz steht zwar drin, dass auch der Versuch strafbar ist. Das aber nur, damit niemand straffrei ausgeht, wenn die Nötigung nicht geklappt hat.
Geile Logik: nur, damit jemand, der die Tat nicht vollenden konnte, nicht straffrei ausgeht, wurde der Versuchstatbestand eingeführt?
You made my day. :-D
Und nur ergänzungshalber: ich studiere kein Jura; braucht man hier auch nicht, lesen genügt.
EOD.
D.
Ich habe Dich doch gebeten, mich nicht weiter zu belehren.
Bist Du lernresistent oder nur dilettantisch?
Habe nur ich den Eindruck, das user_304654 sich gar nicht mehr an dieser Diskussion beteiligt?
Oder schreibt er jetzt unter einem anderen Namen, und nur ich habe das nicht erkannt?
ist mir schon gestern aufgefallen.
Aber über grundsätzliche Themen kann man ja auch so weiterdiskutieren... ;-)
Quasi als Warnung für spätere ebay-Generationen. :-D
D.