Das Frankfurter Amtsgericht hat vor kurzen geurteilt das Filesharing das einmaliges Filesharing an urheberechtlichen Material eben doch nicht unter Geschäftlichen fällt und somit mit den maximal Betrag von 100€ gesockelt ist. lang genug hat es ja gedauert, aber hoffentlich dient es jetzt als der dringend benötigte Präsidenzfall.
Mehr dazu hier:
http://www.initiative-abmahnwahn.de/2010/04/23/also-doch-%C2%A7-97a-ii-urhg-fur-filesharing/
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Moin,
abgesehen davon, daß du sicher einen Präzedenzfall meinst, kann ich leider nur eins sagen: Das Urteil eines Amtsgerichtes als Präzedenzfall? Vergiß es.
Da reicht es schon, wenn dem Richter die Krawatte eines Verteidigers nicht gepasst hat, um sich für die Gegenpartei zu entscheiden. Schon im benachbarten Gerichtssaal kann der Kollege bei exakt gleicher Ausgangslage komplett anders entscheiden.
Gruß
Jürgen
naja, berücksichtigt wird sowas schon, da man es einfach viel schneller abhandeln kann mit den verweis dahin, und die richter haben auch nicht soviel Zeit ;)
Sie müssen sich nicht dran halten tun es aber doch öfters.
Bin jetzt langjährig Schöffe am Landgericht und kann die "Hackordnung" zwischen den Instanzen nur bestätigen. Was so'n kleiner Amtsrichter spricht, hat in aller Regel, speziell in Grundsatz-Sachen, nicht lange Bestand.
Allerdings, davon kann es eine Ausnahme geben, wenn das Urteil sehr gut begründet und ausführlich ausfällt. Denn gelesen wird es allemal. Hoffen wir's Beste.
Präzedenzfall der; -[e]s, ...fälle : Musterfall, der für zukünftige, ähnlich gelagerte Situationen richtungweisend ist