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Hoch Mal über Abzockerei

Wilhelm6 / 34 Antworten / Baumansicht Nickles

Also für ein Flach Player 96 Euro zu verlangen, das ist eicht draist. Zudem wurde mir beim Herunterladen keine Rechnung angekundigt, ich dachte dieser Player wäre kostenlos. Soll ich das Bezahlen?
Für ihre Meinung wäre dankbar.
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LETZTE MAHNUNG

Sehr geehrter Herr Wilhelm Klipan,

unsere Rechnung RE45-425160 vom 27.11.2009 wurde trotz Zahlungserinnerung
vom 17.12.2009 nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf,
den nachfolgend aufgeführten Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf
unser Geschäftskonto unter Angabe des u.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Sollten Sie die Forderung inzwischen beglichen haben, so betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


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12-Monatszugang für My-Downloads.de - 96,00 EUR
Zeitraum: 25.10.2009 - 25.10.2010 - Zahlung laut AGB ein Jahr im Voraus
Verzugspauschale: 5,00 EUR

Zahlungsbetrag: 101,00 EUR
(Ohne Abzug sofort zahlbar)
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Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen
Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.My-Downloads.de.
Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot auf der Webseite http://www.My-Downloads.de/1 mit der IP-Adresse 77.133.92.112 unter Angabe ihres Namens,
ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen.

Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert
zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht,
nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss
übermittelten und jederzeit unter http://www.My-Downloads.de/anmeldung/ShowAGB einsehbaren Verbraucherinformationen & Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der
Bundesgerichtshof mit seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01
entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich
in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.

Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden,
der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske.

Auch über das Widerrufsrecht haben wir Sie ausreichend , sowie in Textform auf der Internetseite,
als auch mit nochmaliger Zusendung bei der Anmeldeverifizierung, belehrt.

Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung
gem. § 280, 286 als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.

Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung
unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden.
Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum

11.01.2010

durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes

45-LTHBFA-425160-CZWEDP-6

auszugleichen.


Unsere Bankverbindung lautet:

Inhaber: Premium Content GmbH
Konto: 26 016 398
BLZ: 508 501 50
Bank: Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE82 5085 0150 0026 0163 98
BIC: HELADEF1DAS

Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter +49-180-5339711-01 (14 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz) zur Verfügung.

Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format sowie Allgemeine Informationen zum Vertagsschluss auf My-Downloads.de

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre My-Downloads.de - Vertragsabteilung


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Persönliche Rechnungssignatur:
YXJHRRHQGQMJJXOIZRNXDGNDROWHGDVEOJCZOQHS

Premium Content GmbH - Carl-Zeiss-Straße 43 - 63322 Rödermark
Geschäftsführer: Viliam Adamca
Amtsgericht Offenbach - HRB 43612
Steuernummer: 044/241/37276

the_mic Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Ich denke, wenn du my-downloads bei Google eingibst, dürftest du genügend Tipps und Hinweise zum Thema erhalten... da findet sich bestimmt auch noch der eine oder andere Beitrag bei Nickles.

Kurzum: Eigentlich selber schuld und Strafe sollte sein, aber rechtlich haben die keinerlei Handhabe gegen dich und wissen selbst, dass sie vor Gericht keinerlei Chance mit ihrem Wucher haben. Ergo: Ablage P und vergessen.

Andreas42 Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Hi!

Ist das von dir gewollt, dass du diesen Beitrag in deinem eigenen Forum ausgehängt hast? Im Contra Nepp Brett würde er sicherlich mehr Leser finden.

Soll er verschoben werden?

Bis dann
Andreas

cyklops Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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eigentlich ist es wirklich deine schuld,denn du bist zu offenzügig im internet unterwegs,dein erster fehler war,deine daten auf dieser seite einzugeben(denn überall wo man seine daten eingeben muss,hat es etwas mit geld zu tun)und zu allem übel hast du auch deine persönlichen daten im thread hinterlassen,was eindeutig auf deine unwissenheit bzw. nachlässigkeit im internet hinweist.daher lege ich dir ans herz dich vor deinen weiteren ausflügen im inet erstmal grundsätzlich über die gefahren im internet zu informieren,das ist enorm wichtig,denn sonst war oder ist deine rechnung nicht die letzte.


ist nicht böse gemeint,internet ist eine sache die man mit pilzen vergleichen kann ,für jeden ungiftigen gibts auch einen giftigen,soll heißen,für jedes positive was im inet vorhanden ist gibt es auch eine negative instanz.


mfg

gelöscht_23570 Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Solange es solche Wilhelms gibt, wird dieses Geschäftsmodel eine Geldmaschiene bleiben.

Im übrigen, durch das Veröffentlichen dieses Schreibens/eMail bewegst Du dich auf ziemlich dünnem Eis.

http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/81-Rechtliche-Zulaessigkeit-der-Veroeffentlichungen-von-E-Mails-im-Internet.html

Und ganz besonder hier:

http://tinyurl.com/y8ratzt

Ich wünsch Dir noch viel Spass mit den Abmahnanwälten/Geldeintreibern.

Gruß Alois

Crazy Eye gelöscht_23570 „Solange es solche Wilhelms gibt, wird dieses Geschäftsmodel eine Geldmaschiene...“
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naja, der recht/zweinull artikel gefällt mir nicht so gut, der andere ist tiny und da drück ich nicht drauf ;)

Neben den öffentlichen intresse, gibt es auch das persönliche Intresse und das ist hier mit der Frage dazu erfüllt, da bleiben dann nur noch verletzte Persönlichkeitsrechte da aber die my-downloads abteilung schon anonymisiert ist seh ich da auch kaum Chanchen. Das geschäftsgeheimniss greift dann auch nur bei individuell ausgehandelten Verträgen, was da auch noch ein Stolperstein sein könnte.

Das veröffentlichen des eigenen Namens, ist aber eine sache von der ich ebenso abraten würde wie bei den von der gegenseite.

Zum Angebot selbst, ignoriere es denn es ist kein gültiger Vertrag zustande gekommen da die preisauszeichnung dieser Anbieter ungenügend ist.

gelöscht_23570 Crazy Eye „naja, der recht/zweinull artikel gefällt mir nicht so gut, der andere ist tiny...“
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Die kannst Du aber bedenkenlos benutzen. Dein Vertrauen in langjährige Nickles-User ist wohl nicht sehr groß?

Hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen - Kanzlei Dr. Bahr. Eine bereits ausgefüllte Suchanfrage und die fällt natürlich etwas länger aus.

http://www.dr-bahr.com/

Da aber die Wilhelms dieser Zeit mit Suchen und Finden auf Kriegsfuß stehen, dacht ich ein "fertiger" Link wäre einfacher.

Ich habe den Newsletter der Kanzlei abonniert und finde ihn empfehlendswert.

Gruß Alois


Crazy Eye gelöscht_23570 „Die kannst Du aber bedenkenlos benutzen. Dein Vertrauen in langjährige...“
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bei sicherheit mach ich keine Kompromisse, und ich seh ehrlich gesagt keine probleme mit einen zweireihigen Link, besonders wenn er eh einen eigenen Absatz einnihmt.

War es dieser endlos link?

http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20060918000248.html

gelöscht_23570 Crazy Eye „bei sicherheit mach ich keine Kompromisse, und ich seh ehrlich gesagt keine...“
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Olaf19 Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Selbstverständlich ist der Flash-Player kostenlos. Du kannst ihn bei Adobe direkt herunterladen, oder sonst bei den einschlägig bekannten, auch bei allen Suchmaschinen hoch im Kurs stehenden, seriösen Downloadseiten wie Chip.de, ZDnet, Freenet etc. pp.

Die 96 Euro sind nicht für den Flashplayer, sondern für die "Dienstleistung" von My-Downloads, dass du dir 1 Jahr lang Software über deren Server herunterladen darfst.

Da derartige "Anbieter" außer dem Flashplayer auch sonst nur Software zur Verfügung stellen, die man an jeder Ecke kostenlos bekommt, ist die Frage völlig witzlos, ob die 96 Euro für 1 Jahr angemessen sind.

Zur rechtlichen Situation haben meine Vorposter schon alles gesagt.

Keine gute Idee ist es übrigens, seine eigenen persönlichen Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer zu veröffentlichen.

CU
Olaf

P.S. Ein letzter Versuch mit Onkel Alois' Link zu Dr. Bahr ;-)

Borlander Olaf19 „Selbstverständlich ist der Flash-Player kostenlos. Du kannst ihn bei Adobe...“
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oder sonst bei den einschlägig bekannten, auch bei allen Suchmaschinen hoch im Kurs stehenden, seriösen Downloadseiten wie Chip.de, ZDnet, Freenet etc. pp.
Bei Google stehen wir üblich nur mal wieder die Abofallen hoch im Kurs :-[
http://www.nickles.de/user/images/81978/googlesuche.flash_player.2009-01-08.16c.png

Gruß
bor
cyklops Borlander „ Bei Google stehen wir üblich nur mal wieder die Abofallen hoch im Kurs :-...“
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mhh bei mir siehts so aus:

Borlander cyklops „mhh bei mir siehts so aus: “
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Die Ergebnisse variieren mit der Zeit. Teilweise gibt es auch schon mal Zeiten ohne Abofallenwerbung. Bei einem kurzen Test eben gerade wurde nur noch eine Anzeige zurückgeliefert. Mit Adblock+ ist man ganztägig werbefrei, das haben die unfreiwilligen "Kunden" von Abofallen aber auch nicht installiert...

Olaf19 Borlander „ Bei Google stehen wir üblich nur mal wieder die Abofallen hoch im Kurs :-...“
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"Nur" würde ich nicht sagen - das gelb hinterlegte Zeugs ja, danach kommen aber nur noch Adobe, Chip, Netzwelt und Wikipedia.

Wer noch sehr unerfahren mit dem Internet ist und noch nicht einschätzen kann, welche Seiten seriös sind und welche nicht, wer darüber hinaus auch nicht über die kalauernde Schreibweise "Flesh Player" stolpert, der sollte aber spätestens ins Grübeln kommen, wenn es ans namentliche Registrieren oder gar bezahlen geht.

CU
Olaf

peterson Borlander „ Bei Google stehen wir üblich nur mal wieder die Abofallen hoch im Kurs :-...“
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Benutze den FF, dann hast Du den Mist nicht aufgelistet.

Adblock plus

Mike9 Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Ich verstehe nicht, worüber du dich so erregst. Schließlich hast dudie diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert (!) und vor allem das dirzustehende Widerrufsrecht ... nicht ... ausgeübt.
Für mich ist das ein typischer Fall von selbst-dran-Schuld.
Meine Tipps:
Zahle den Scheiß - sieh es als Lehrgeld! Und vor allem: Kündigen!!! Und das alles SCHNELL!

MfG
Mike

Borlander Mike9 „Ich verstehe nicht, worüber du dich so erregst. Schließlich hast du ! und vor...“
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Beim Wiederrufsrecht ist mehr als fraglich ob die Nutzer hinreichend über dieses Recht aufgeklärt wurden. Preisangaben in den AGB reichen auch nicht aus und die Preisangaben auf der Seite genügen niemals der Preisauszeichnungsverordnung.

Kurz und deutlich: Dein Tipp ist scheisse und eine Unverschämtheit gegenüber dem Threadstarter! Mich kotzt es an, daß sich bei jedem Thread zum Thema Abofallen wieder User finden die dazu raten dieses "Geschäftsmodell" finanziell zu unterstützen.

Mike9 Borlander „Beim Wiederrufsrecht ist mehr als fraglich ob die Nutzer hinreichend über...“
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Auch 'ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs einverstanden zu erklären, ohne diese gelesen zu haben. Im o.g. Fall sind die Geschäftsbedingungen weder versteckt, noch irgendwie klein gedruckt, leicht zu lesen und nicht all zu schwer zu verstehen. Man kann sie als RTF und als PDF herunterladen. Zugegeben - man muss deutsch lesen und verstehen können.
Bei einem derzeitigen Streitwert von 101 €, werden sich Anwälte schier um den Fall reißen. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.
Natürlich möchte ich dieses Geschäftsmodell nicht billigen, aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen. Inwieweit das ethisch vertretbar ist, sei dahin gestellt.
Ich denke Wilhelm6 ist mit dem ganzen Vorgang schon gestraft genug und wird sicher seine Konsequenzen daraus ziehen. Und sicher werden ihm nicht nur deine und meine Meinung dabei helfen, sich eine eigene zu bilden.
Und wenn du schon deine Verdauung ins Spiel bringst - mich kotzt an, dass Leute wie du nicht erkennen wollen oder können, dass es sich hier lediglich um einen Meinungsaustausch handelt. Wenn du mit anderen Meinungen nicht umgehen kannst, halte dich doch einfach zurück! Ich werde weder dir noch sonst einem Honk nach dem Munde reden. Das ist Meinungsfreiheit.

Trotzdem wünsche ich dir und den anderen
ein schönes Wochenende,
und immer schön auf dem Boden bleiben.
Mike

peterson Mike9 „Auch ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs...“
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auch ein Grund, warum die Abzocker nicht vor Gericht ziehen.

Crazy Eye Mike9 „Auch ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs...“
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Auch 'ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs einverstanden zu erklären, ohne diese gelesen zu haben. Im o.g. Fall sind die Geschäftsbedingungen weder versteckt, noch irgendwie klein gedruckt, leicht zu lesen und nicht all zu schwer zu verstehen. Man kann sie als RTF und als PDF herunterladen. Zugegeben - man muss deutsch lesen und verstehen können.

Ich finde es fahrlässig geschäftsbedingungen zu schreiben, ohne eine Ahnung zu haben ;) In AGB's dürfen nur gewisse Sachen geklärt werden, ein paar von denen intressieren mich und zu denen Spring ich dann in der Regel aber um die ganzen Standardklauseln zu lesen ist mir meine zeit zu schade.

Wenn Firmen denken das sie dann noch zusätzlichen Quark reinschreiben können, ist das eine unzulässige klausel und die ganze AGB ist wertlos.

Bei einem derzeitigen Streitwert von 101 €, werden sich Anwälte schier um den Fall reißen. Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.

Wieso die Firmen die du grade verteidigst, zahlen doch die Gerichtskosten ;) Bis jetzt haben die unfreiwilligen kunden immer gewonnen, und meist auf eigenen Antrieb ob um ihr geld zurückzubekommen(wobei dies zumindest zu beginn Grauzone war, da man argumentieren konnte das durch zahlung der vertrag anerkannt wird) oder einfach eine negative Feststellungsklage um den Forderungen einhalt zu gebieten. Ach so du meintest für die Firma, ja für die lohnt es sich nicht den neben den eigenen Anwaltskosten kommen noch die der gegnseite dazu für nichts ;)

Natürlich möchte ich dieses Geschäftsmodell nicht billigen, aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen. Inwieweit das ethisch vertretbar ist, sei dahin gestellt.

Illegal ist es nicht, aber rechtens auch nicht. Ohne gültigen Vertrag nunmal kein geschäft, da kann man noch soviele Mails schreiben.

ich kann ja auch nicht einfach so von dir 50€ fordern, falls doch schick mir bitte ne PM dann bekomsmt die bankdaten ;)

Mike9 Crazy Eye „ Ich finde es fahrlässig geschäftsbedingungen zu schreiben, ohne eine Ahnung...“
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Hallo Crazy Eye,
deine Ansage bezüglich der AGBs ist absolut richtig. Und als potentieller Kunde habe ich das Recht, mit solchen AGBs nicht einverstanden zu sein. Aber dann erkläre ich natürlich auch nicht, dass ich mit diesen einverstanden bin.
Du schreibst... die Firmen die du grade verteidigst.... Autsch, das ist keineswegs meine Absicht. Vielmehr möchte ich sagen, dass es für solche Konflikte immer zwei Parteien braucht - nämlich einen der eine Falle baut und einen der hinein tritt.
Und um es nochmal explizit zu sagen: Nein, ich billige dieses "Geschäftsmodell" nicht.
Und: Es ist schlimm, dass sich immer Leute finden, die sich als Wind für die Mühlen solch windiger Geschäftemacher anbieten.

Ahoi!
Mike

Crazy Eye Mike9 „Hallo Crazy Eye, deine Ansage bezüglich der AGBs ist absolut richtig. Und als...“
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deine Ansage bezüglich der AGBs ist absolut richtig. Und als potentieller Kunde habe ich das Recht, mit solchen AGBs nicht einverstanden zu sein. Aber dann erkläre ich natürlich auch nicht, dass ich mit diesen einverstanden bin.

das sidn überaschende Klauseln und habe keine rechtliche relevanz, und das wort überaschend impleziert shcond as man überascht werden kann weshalb sie auch verboten sind. Wenn ich sie aber bei vollen bewußtsein akzeptiere, dann daher da ich weiß das sie zwar drinne stehen aber in endeffekt nichts zu bedeuten haben da sie rechtlich ungültig sind.

Und grade an PC liest da jeden Vertrag durch? Bei jeden windows und allen möglichen anderen Software die Lizenz? Allein das sollte ein grund sein auf Linux zu wechseln, am besten an eine reine GPL distri ;)

Autsch, das ist keineswegs meine Absicht. Vielmehr möchte ich sagen, dass es für solche Konflikte immer zwei Parteien braucht - nämlich einen der eine Falle baut und einen der hinein tritt.

nehmen wir noch partei drei, die die Leute in die Falle reintritt, indem er behauptet das man in die Falle gelatscht ist und gefällig drinne bleibt.

Und um es nochmal explizit zu sagen: Nein, ich billige dieses "Geschäftsmodell" nicht.

Du unterstützt es aber, indem du person drei spielst und mit rechtlichen unwissen Leute dazu zu bringen zu zahlen.

Und: Es ist schlimm, dass sich immer Leute finden, die sich als Wind für die Mühlen solch windiger Geschäftemacher anbieten.

Das kansnt doch auch ganz gut.
Mike9 Crazy Eye „ das sidn überaschende Klauseln und habe keine rechtliche relevanz, und das...“
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Was ist nun die Konsequenz aus deinen Ausführungen?
Keiner muss AGBs lesen, weil sie falls illegal, ja sowieso unwirksam sind? Und falls die Fallensteller sich bockig stellen, veröffentlichen wir die Korrespondenz samt unserem vollen Namen (!) im Netz? Wir gehen mit geschlossenen Augen durch die Welt, weil uns Gesetze von unserer eigenen Dummheit schützen?

Prost!

Crazy Eye Mike9 „Was ist nun die Konsequenz aus deinen Ausführungen? Keiner muss AGBs lesen,...“
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Keiner muss AGBs lesen, weil sie falls illegal, ja sowieso unwirksam sind?

Soltlen illegale AGB's wirksam sein?

Und nein es gibt durchaus sachen die man in den AGB's klären darf, aber ebend keine Kosten - und hauptsächlich nur nebensächlichkeiten.

Und falls die Fallensteller sich bockig stellen, veröffentlichen wir die Korrespondenz samt unserem vollen Namen (!) im Netz?

ich hab auch gesagt, das ich den Namen nicht hätte geschrieben hätte(evtl. hat er auch das recht zur Falschangabe genutzt, was ich in internet allgemein empfehle wenn der Anbieter die daten nicht zur Erfüllung brauch) dann wäre das auch egal.

Wir gehen mit geschlossenen Augen durch die Welt, weil uns Gesetze von unserer eigenen Dummheit schützen?

gesetze sollen die guten vor den Bösen schützen, in diesen Fall sage ich Mission erfüllt. Zudem find ich das Motto nichtmal schlecht.
Borlander Mike9 „Auch ne Meinung. Hier noch eine: Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs...“
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Ich finde es leichtsinnig, sich mit AGBs einverstanden zu erklären, ohne diese gelesen zu haben.
Finde ich auch. Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist entsprechend fahrlässig. Und dessen ist sich der Gesetzgeber zum Glück bewusst.

Als ich beim Abschluss meines Mobilfunkvertrages eine Frage zur gerade mal einseitigen AGB gestellt habe, fragte man mich doch tatsächlich ob ich Rechtsanwalt sei. Das zeigt doch sehr deutlich wie häufig die AGBs in der Praxis bewusst gelesen werden.

Und wenn ich mir vor der Kontoeröffnung bei einer neuen Bank 2 Stunden Zeit nehme um die 30 Seiten AGB aufmerksam zu lesen gehöre ich auch ganz klar einer Minderheit an. Genau deshalb schützt der Gesetzgeber Konsumenten.

Bezüglich der Verhältnismäßigkeit glaube nicht, dass es sich lohnt dafür vor Gericht zu ziehen.
Als unfreiwilliger "Kunde" mußt Du auch nicht vor Gericht ziehen und hast auch kaum die Möglichkeit dazu. Das ganze liegt nunmal in einer rechtlichen Grauzone:
a) Die Kunden können nicht so einfach den Anbieter wg. irgendwas verklagen.
b) Die Anbieter könnten den Kunden verklagen, würden den Prozess aber verlieren. Weil die Gerichte erkennen, daß auf diese Weise keine rechtsgültigen Verträge entstehen.

aber es ist nun mal nicht illegal die Blauäugigkeit anderer auszunutzen.
Demnach wäre der Enkeltrick auch eine legale Verdienstmöglichkeit?

Und wenn du schon deine Verdauung ins Spiel bringst
Also das ist definitiv nicht Teil meines normalen Verdauungsvorgans.

Wenn das ganze nur Deine Meinung ist, dann solltest Du es vielleicht nicht so direkt als Tipp formulieren. Die User sollten hier Tipps bekommen durch deren Anwendung sie keine Nachteile erleiden. Und bei Anwendung Deines Tipps würde der User nunmal einen deutlichen finanziellen Nachteil erleiden. Wozu Lehrgeld zahlen wenn man die Erkenntnis auch kostenlos erlangen kann? Ich bin mir sicher der Threadstarter wird in Zukunft aufmerksamer sein.


Gruß
Borlander
Mike9 Borlander „ Finde ich auch. Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist entsprechend...“
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Okay, dass als Tipp zu formulieren war etwas übers Ziel hinaus geschossen (Asche auf mein Haupt!).
Ich bin mir sicher der Threadstarter wird in Zukunft aufmerksamer sein.
Dein Wort in Gottes (aber vor allem in Wilhelm Klipans) Ohr.

MfG
Mike

Crazy Eye Borlander „ Finde ich auch. Aber die Mehrheit der Bevölkerung ist entsprechend...“
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Als unfreiwilliger "Kunde" mußt Du auch nicht vor Gericht ziehen und hast auch kaum die Möglichkeit dazu. Das ganze liegt nunmal in einer rechtlichen Grauzone:
a) Die Kunden können nicht so einfach den Anbieter wg. irgendwas verklagen.
b) Die Anbieter könnten den Kunden verklagen, würden den Prozess aber verlieren. Weil die Gerichte erkennen, daß auf diese Weise keine rechtsgültigen Verträge entstehen.


Nicht ganz richtig, es gibt die negative Feststellungsklage, um klarzustellend as die Forderungen unberechtigt sind, und die wurd schon mehrmals geführt ;) Ebenso wurde schonmal auf Rückgabe des geldes geklagt, und das auch erfolgreich.

Bei Fall B das gab es auch, auch mit den geschilderten Ergebniss - und bei allen urteilen hieß es das kurz vor urteils verkündung ein großzügiger vergleich angeboten wurde um keine rechtliche Fakten zu schaffen.
Borlander Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Zur Drohung mit der Schufa: Ggf. kannst Du hier auch direkt gegen den Anbieter vorgehen, vgl. z.B.
http://www.nickles.de/c/n/wichtig-wer-wurde-von-sven-schulze-abgemahnt-7925.htm

peterson Borlander „Zur Drohung mit der Schufa: Ggf. kannst Du hier auch direkt gegen den Anbieter...“
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Die Drohungen in dem Brief sind absolut wertfrei.

1. Sobald Du einen Widerspruch eingelegt hast, sind Inkassobüros aus dem Rennen. Sie können kein streitiges Geld einziehen.

2. Die Schufa-Eintragung kann nur von Firmen vorgenommen werden, die mit der Schufa zusammenarbeiten, sprich Banken. Nie uns nimmer ein Abofallen-Vertreiber und auch kein Flohmarktverkäufer.

Markus Klümper Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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Ich mache mir über einen ganz anderen Punkt im Moment Gedanken. Die o.g. Mahnung hat ja Passagen um bei eventuell vorgetragenen Beschwerden hinsichtlich der Preiskennzeichung gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Es tauchen immer mehr Abo-Seiten auf, die sich immer mehr Richtung Legalität bewegen. Der Gegenwert ist zwar dennoch bedenklich gering, so daß die Gesinnung gleich einschätzbar ist. Aber es ist nun mal nicht verboten, wertloses teuer zu verkaufen. Zumal immer noch das Argument zieht "klar ist alles gratis, aber wir bieten alles aus einer Hand" oder so.
Jedenfalls gibt es auch in der heutigen Zeit Menschen, die nicht auf Preisangaben in AGB reinfallen, sondern wild einfach was anklicken obwohl das Preisschild daneben hängt. In solchen Fällen dürften sich in Zukunft auch erfolgreiche gerichtliche Mahnverfahren häufen, bei denen die Abzocker recht bekommen.
Das wird schlimm. Auf der einen Seite beweist die Menschheit wieder einmal ihre Blödheit, andererseits ist die Sache dadurch moralisch keinen Fatz besser.
MIt dem o.g. Fall hat das aber nix zu tun, den möchte ich nicht beurteilen.

Borlander Markus Klümper „Ich mache mir über einen ganz anderen Punkt im Moment Gedanken. Die o.g....“
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um bei eventuell vorgetragenen Beschwerden hinsichtlich der Preiskennzeichung gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen
Nur wenn man den Seitenbetreibern das glaubt. Die bauen nunmal auf Einschüchterung.

Ich bin fest davon überzeugt:
Wenn die der Preisauszeichnungsverordnung gerecht würden, dann wäre anschließend niemand mehr vom Empfang einer Rechnung überrascht. Wobei dann auch mindestens 99% der Kunden die eine kostenlose Software wollen wegfallen würden. Wobei ich auch keine Bewegung in Richtung Legalität entdecken kann.

Ich sehe das auch nicht als Blödheit, sondern eher Unaufmerksamkeit bzw. fehlende Kenntnis von der Masche. Es wurde auch schon mittels Eye-Tracking gezeigt, daß die Preise außerhalb des Aufmerksamkeitsschwerpunktes der Seite liegen (wobei ich da nicht aus Zufall glaube), also selbst User die von Abofallen Kenntnis haben können die Preisangaben sehr leicht übersehen. Wir die hier schreiben gehören eher der Minderheit an die nachdem sie schon 20 Abofallenseiten gesehen haben auch die 21ste leicht wiedererkennt.


Gruß
Borlander
Crazy Eye Borlander „ Nur wenn man den Seitenbetreibern das glaubt. Die bauen nunmal auf...“
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Wobei wir auch meist die Startseiten sehen, wenn man die indirekten Links folgt sehen die meistens deutlich "harmloser" aus.

Nehmen wir hier mal top of software.de, wenn man von der Startseite hinnavigiert sieht es so aus:

http://www.top-of-software.de/login.php?name=DivX%20Player&target=/programm.php?name=DivX%20Player

Wenn man den Werbelink folgt, der bei vielen Streaming seiten "mitten in Player ist"

http://www.top-of-software.de/48/?web=10089&code=inad-

Wenn man dann seht, X ist auf den Betreiber Y reingefallen schaut man meist auf den oberen Link und denkt so schlimm versteckt ist es nicht.

Markus Klümper Borlander „ Nur wenn man den Seitenbetreibern das glaubt. Die bauen nunmal auf...“
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Die Vorgehensweise bestreite ich ja garnicht. Aber auch ein Preis ausserhalb des Blickfeldes ist rechtlich bindend. Außerdem habe ich schon so einige (auch bekannte) Abzockseiten gesehen, bei denen die Preisdeklaration schon manchen zähneknirschenden Richter überzeugen muss. Aber selbst darauf fallen noch genug Menschen rein. Die Problematik liegt nunmal in der Vertragsfreiheit in Deutschland, und die bleibt sicher unangetastet. Und wenn auf der Startseite ein Preis steht, dann steht da eine. Das ist schon eine Entwicklung in Richtung Legalität. Besser macht es die Sache nicht, eher gefährlicher. Denn wen die Anbieter erstmal den einen oder anderen Prozess gewinnen, dann werden in Punkto Geldeintreiben für die Betroffenen üble Zeiten anbrechen.
Zumindest für den Softwarebereich hätte ich ein Gegenmittel: Die Freeware-Anbieter müßten einfach verbieten, daß ihre Software auf solchen Portalen angeboten wird. Da Hersteller bekannter Software in der Regel eh kein wirtschaftliches Problem haben sowas auch juristisch auszufechten, wäre das ein harter Schlag. Ich weiß nur nicht inwieweit sich sowas bei Gnu, GPL und Open-Source machen lassen sollte. Ich befürchte, ein solches Verbot wäre mit deren Grundsätzen garnicht vereinbar...

Borlander Markus Klümper „Die Vorgehensweise bestreite ich ja garnicht. Aber auch ein Preis ausserhalb des...“
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Noch mal ganz interessant in diesem Zusammenhang: Schöne und vor allem deutliche Entscheidung durch ein Gericht:
Der Nutzer werde auch auf der Anmeldeseite "nicht ohne Weiteres" über die entstehenden Kosten informiert. Dies ergebe sich schon aus dem Umstand, dass "eine sehr große Zahl von Verbrauchern die Kostenpflichtigkeit bei der Anmeldung übersehen haben".
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Erneute-Schlappe-fuer-Abofallen-Betreiber-vor-dem-LG-Mannheim-914574.html

Gruß
Borlander

olle icke Wilhelm6 „Hoch Mal über Abzockerei“
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