Hallo Leute,
Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.
Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.
Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.
Eben kam die Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."
Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.
Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?
Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...
Gruß,
Oliver
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Moin Oliver,
ist zwar überhaupt kein guter Service, aber leider haben sie wohl recht. Die Gewährleistung von 24 Monaten erstreckt sich in der Tat auf Fehler oder Defekte die bereits bei Kauf bestanden haben (aber z.B. erst später zum Defekt des Gerätes führen). Der Gesetzgeber geht in den ersten 6 Monaten davon aus dass ein Defekt durch einen bereits beim Kauf bestehenden Fehler verursacht wurde, d.h. in dieser Zeit muss der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an bestanden hat. Nach 6 Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein, d.h. Du musst nachweisen, dass der Fehler der zum Defekt geführt hat, bereits beim Kauf bestand. Das ist aber leider etwas, was meist nicht geht (im Nachhinein).
Wirklich gute und seröse Unternehmen bieten einem eine "Garantie" von 2 Jahren an (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung). Diese Garantie ist überhaupt nirgendwo vorgeschrieben, sondern lediglich eine Kulanz des Herstellers, weil dieser davon überzeugt ist dass die Qualität seiner Waren so gut ist, dass sie problemlos 2 Jahre halten.
Wenn Dein Hersteller das nicht angeboten hat und jetzt das Gerät defekt ist, haben sie also recht mit ihrer "Belehrung". Allerdings würde ich es mir nicht verkneifen denen zu schreiben dass das kein guter Kundenservice ist und Du sicherlich diese Firma niemals weiterempfehlen würdest. Vielleicht bewegt sich was.
Gruss
SCanisius
Hallo SCanisius!
Danke für Deine schnelle Antwort.
Tja, das hatte ich schon befürchtet. Eine Mail mit entsprechendem Inhalt werde ich dem Laden selbstverständlich zukommen lassen.
Wie ist das mit dem Hersteller Wortmann selbst - ist der in irgendeiner Form in der Pflicht?
Gruß Oliver
Wortmann ist da dein Ansprechpartner und sonst keiner:
https://webshop.wortmann.de/commerceportal/soft_content/oeffnungszeiten.asp?active_id=1
Und Wortmann gewährt mindestens 2 Jahre Garantie...
Hallo Alpha13!
Danke für den Link. Steht zwar drüber "Kein Support für Endkunden" aber ich werd's morgen trotzdem versuchen.
Das Blöde ist, daß Wortmann selber nicht an Endkunden verkauft, sondern nur an Großhändler, und die somit Garantien geben können (oder auch nicht), wie sie wollen.
Gruß,
Oliver
Die Hotline ist AFAIK auch für Endkunden und auf der Homepage steht dick Gewährleistung: 24 Monate Garantie (Bring-in).
Außerdem kannst du da auch deinen berechtigten Unmut zeigen und gucken...
Sowas kann sich kein Vertreiber (Wortmann ist bei Monitoren definitiv nur Vertreiber (Importeur) und nicht Hersteller) leisten, zumal die einen nicht so schlechten Ruf haben und den auch behalten wollen...
Morgen wissen wir mehr.
Ich laß Euch wissen, was die Leute dort gesagt haben.
Gruß,
Oliver
Moin Alpha13,
mit anderen Worten: Der Händler wollte den unwissenden Kunden einfach nochmal "melken"....gar nicht kundenfreundlich!
Kopfschüttelnde Grüsse
Hellawaits
@Oliver1967: VIEL ERFOLG bei Wortmann!!!!
Es nützt aber nichts, dies dem VERKÄUFER zu schreiben. Wenn, dann müsste man den HERSTELLER anprangern.
Der Verkäufer muss sich maximal den Vorwurf machen lassen, Waren von Herstellern zu verkaufen, die ihrerseites keine längere Garantie geben.
Wenn man das aber zu Maßstab machen wollte, wären 80% der Regale in den Geschäften leer...
Gruß, mawe2
Aber seeehr maximal ;-)
Letztlich liegt das doch in der Verantwortung des Käufers. Wenn jemand bereit ist, mehr Geld auszugeben und dafür eine längere Garantie zu bekommen, ist das ebenso okay, wie wenn jemand eine Ware mit wenig Garantie kauft, die dafür billiger angeboten wird. Besonders bei Festplatten gibt es da erhebliche Unterschiede.
CU
Olaf
Ich bin kein Jurist. Aber ich denke mal, die haben Recht.
Nach 6 Monaten erfolgt die Beweislastumkehr. Geht das Gerät dann kaputt, müsste man beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat. Das ist meistens unmöglich.
Daher gilt realistisch betrachtet weiterhin: 6 Monate gesetzliche Gewährleistung.
Längere Garantien sind freiwillige Leistungen, die manche Hersteller anbieten, die aber nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
Gruß, mawe2
So, jetzt hab ich nochmal ne Mail nach Halle/Saale geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bedauern habe ich Ihre Nachricht von 15:22 zur Kenntnis genommen.
Da ich kein Techniker bin - und der Anlaß den Aufwand nicht rechtfertigen würde - ist es mir natürlich nicht möglich nachzuweisen, daß der Defekt schon beim Kauf des Gerätes vorhanden war.
Allerdings werden Sie mir sicher Recht geben, daß eine Funktionsdauer von nur zehn Monaten bei einem fabrikneuen Elektrogerät höchst ungewöhnlich ist und im Interesse von Kunde und Händler nicht vorkommen dürfte.
Daher - und weil der Internet-Shop von PC-Store in meinem recht großen Bekanntenkreis eigentlich einen sehr guten Ruf hat - möchte ich Sie bitte zu überlegen, ob in diesem Fall eine Reparatur meines Gerätes auf Kulanzbasis möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Wird wohl nix nützen, aber ich will es wenigstens versuchen. Mal eben 120,- Euro (Minimum) für einen neuen Monitor kann ich mir eigentlich nicht leisten. Ich käme aber nicht um die Investition herum, weil ich mich im Moment mit einem 15-Zoll-Monitor rumquäle. Ich muß ungefähr auf 30 cm an den Bildschirm ran, um was zu erkennen.
Gruß,
Oliver
Lesen bildet...
Warum dieser ominöse Shop aber nicht auf Wortmann verweist ist schon ein Mysterium oder spricht für krumme Geschäfte oder absolter Ahnungsfreiheit...
Jeder halbwegs normale Shop verweist da an den Hersteller oder Importeur.
Nach 6 Monaten hat absolut kein Händler mehr was mit gesetzlichen Gwwährleistung zu tun und der Unterschied zwischen der und Garantie muß schon klar sein...
Übrigens müßten Garantie Unterlagen eigentlich auch mit dem Monitor geliert sein müßen.
Warum fragst du nicht bei Wortmann direkt nach Garantie?
CU
Olaf
Wenn man ein neues Gerät kauft, bekommt man doch Unterlagen.
U.a. wäre da wohl auch eine Garantiekarte vom Hersteller dabei.
Wo ist Deine?
Hinten im Handbuch?
Hallo peterson,
wie wir heute gelernt haben, ist die Garantie Ermessenssache des Herstellers.
Meine "Unterlagen" bestanden aus einer Rechnung und einer achtseitigen Gebrauchsanweisung. Sonst nix.
Gruß,
Oliver
Hast du überhaupt schon bei Wortmann nachgefragt?
Die können die Reparatur nur ablehnen, wenn "PC-Store.net" das Teil ohne Garantie (OEM) eingekauft hat...
Dann würde Ich dem Laden aber gewaltig auf die Füße treten, wenn er das nicht angegeben hat!
Übrigens hast du auch in dem Fall keine schlechten Chancen, denn marktüblich sind mindestens 2 Jahre Garantie, auch bei Wald + Wiesen Teilen...
Nein, das hat mit Ermessen überhaupt nichts zu tun!
Der Hersteller kann zwei Jahre oder drei Jahre oder gar keine Garantie geben - aber er ist an diese Erklärung gebunden, darauf kannst du ihn festnageln.
Deswegen ist es wenig sinnvoll, hier mit Kulanz herumzueiern. Kulanz ist in der Tat eine Ermessenssache, das hast du hier aber gar nicht nötig, dich darauf einzulassen.
CU
Olaf
Aber ob er diese Erklärung abgibt, ist seine Sache. Also ist meine Aussage völlig zutreffend.
Gruß,
Oliver
Hallo Oliver,
wende dich an die Verbraucherzentrale, die wissen was Sache ist. Ich glaube das die Beratung kostenlos ist. Bezahlbar ist sie auf jeden Fall.
Gruß
Kabelschrat
Moin Oliver,
frag mal hier im Forum den User "Max Payne". Der ist in juristischen Fragen sehr bewandert. Bei seiner Visitenkarte ist das Zivilrecht eines seiner Steckenpferde.
Die Antwort wird mich auch interessieren, da ich zwei Bildschirme / LCD TV habe, die ebenfalls Macken aufweisen.
Gruß von nördlich der Elbe
Hallo Gemeinde,
der Händler muss das kaputte Teil an den Grosshänder, der an den Distributor und dieser wieder an den Hersteller zurückschicken. Das kostet jedesmal Geld, es geht viel Zeit verloren denn es muss ein Vorgang angelegt werden, die Ware zugebucht, dann versendent und wieder ausgebucht werden. Beim Hersteller wird dann meistens gesammelt und dann ein ganzer Posten des gleichen Typs durchrepariert.
Da ist es halt billiger und schneller wenn die Teile direkt beim Hersteller reklamiert werden können.
Bei meinen Kaufentscheidungen ist es schon seit Jahren der ausschlaggebende Punkt wenn beim Hersteller direkt reklamiert werden kann.
@Oliver, ruf doch einfach mal die Wortmänner an, nach meiner bisher gesammelten Erfahrung sollte es dort keine Probleme geben.
Servus aus München, f2
Ich sehe das ganze aus mehreren Blickwinkeln:
1. Der Händler ist grundsätzlich im Recht.
2. Guter Kundenservice ist das natürlich dennoch nicht.
3. Kann ein Billig-Online-Shop guten Service kaum bieten.
4. Die ganze Beweislastumkehr ist totaler Quatsch und Volksverarschung. Die ganze Gewährleistung bezieht sich immer auf Fehler ab Werk. Dies ist bei einem elektronischen Gerät was ein paar Monate einwandfrei arbeitete aus technischer Sicht eh haltlos. Meiner Ansicht nach sollte Verbrauchern zumindest eine gewisse Zeit Anspruch auf volle Funktion gewährt werden. Aber das traut sich der Gesetzgeber leider nicht.
Nun ist aber im Computerbereich zum Glück auf vielen Produkten ordentlich Garantie durch den Hersteller. Wenn die Hersteller dann dem armen Händler noch mit Portoerstattung und hoher Reparaturqualität helfen würden, wäre die Wiese ein Stückweit grüner. So aber ist der Händler der Gearschte. Im o.g. Fall könnte er sich sicher etwas mehr anstrengen, aber im Allgemeinen werden die Fachhändler echt aufgerieben. Ich könnte ganze Bücher über das Thema schreiben.
Wahrer Satz und volle Zustimmung.
Gruß - Kongking
Ja, der Verbraucherschutz ist in diesem Land einen Scheißdreck wert. Ich fasse dieses Thema lieber unter dem Begriff "Bürgerrechte" zusammen, auch wenn es etwas amerikanisch klingt. Das trifft den Kern der Sache eher.
Der Bürger ist den Geldmachern hilflos ausgeliefert. Sei es das Mahnunwesen, die GEZ-Erpressung, KFZ-Geiselnahme bei Falschparkern und das Bankenunwesen (Gewinne privatisieren, Verluste sozialisieren).
Dazu eine untätige, wankelmütige und verfilzte Regierung, die ihr Volk meistbietend verkauft. Pfui.
Zurück zum Thema:
"PC-Store.net" hat mir auf meine letzte Mail mitgeteilt, daß der Entscheidungsträger in Sachen Kulanz zur Zeit nicht da ist und mich auf Montag vertröstet. Wir werden sehen.
Bei Wortmann habe ich noch niemanden erreicht. Da ist dauerbesetzt. Aber ich bleibe am Ball.
Gruß,
Oliver
Das ist aber ziemlich unsachlich. Wenn der Staat schon Gesetze erlässt, dann muss er auch für ihre Einhaltung sorgen, alles andere wäre inkonsequent. Niemand zwingt dich, falsch zu parken.
Oder soll das Parken immer und überall erlaubt sein, ohne Rücksicht auf Verluste?
CU
Olaf
Es geht um die ART der Sanktionierung und nicht darum, ob eine Ordnungswidrigkeit überhaupt sanktioniert werden soll. Die Frage stellt sich ja wohl nicht ernsthaft.
Gruß,
Oliver
Hi Markus, ich kann dir in allen Punkten folgen - nur eine Sache:
Meiner Ansicht nach sollte Verbrauchern zumindest eine gewisse Zeit Anspruch auf volle Funktion gewährt werden. Aber das traut sich der Gesetzgeber leider nicht.
M.E. tut der Gesetzgeber genau das, nämlich mit der uneingeschränkten Gewährleistung in den ersten 6 Monaten. Wenn ein technisches Gerät tatsächlich ab Werk eine Macke hat, dann sollte dies innerhalb eines halben Jahres schon auffallen.
Fällt es danach erst auf, hat der Kunde in der Tat schlechte Karten - wer beauftragt schon für 700 Tacken einen Gutachter zur Erbringung der Beweislast, wenn es um ein Gerät zu € 300 geht...
CU
Olaf
info@wortmann.de
Da ist nicht dauernd besetzt.
Gruß - Kongking
Da ist nicht dauernd besetzt.
Das wundert mich auch immer. Leute führen seitenlange Threads, aber einen Dreizeiler an info@hersteller.de schicken scheint dann zu viel zu sein.
@ kongking & trilliput
Es ist nunmal leichter, eine E-Mail zu ignorieren oder erstmal beiseitezuschieben, als sich mit einem Kunden im persönlichen Gespräch auseinenderzusetzen, der live am Telefon ist und auf Ausreden prompt reagieren kann.
Auf die Antwort auf meine E-Mail an Wortmann warte ich nämlich immer noch.
Gruß,
Oliver
Hi,
auf Kulanz oder kostenpflichtige Reparatur musst du dich doch nicht einlassen, da die Herstellergarantie greift, insofern kann auch der Händler diese Garantie beim Hersteller geltend machen, d.h. entweder zur Reparatur einschicken bzw. sich vom Hersteller eine Aufwandsentschädigung zahlen lassen, das war früher ohne Probleme usus. Mittlerweile sinken die Margen allerdings ins uferlose, so dass Billiganbieter wie Händler sich gerne quer stellen und auf die Beweisumkehr pochen, was völlig korrekt ist, da aber die Herstellergarantie nachweislich existiert, muss entweder der Händler oder zu guter Letzt der Hersteller die Reparatur übernehmen.
Wenn alle Stricke reissen muss du das Problem allerdings leider vor Gericht ausfechten, deine Chancen stehen aber relativ gut und dann muss der Beklagte auch deine Anwaltskosten tragen, falls du keinen Rechtsschutz besitzt.
Noch ein Wort zur oben erwähnten "Gewährleistungsverarsche": Ein Gerät läuft z.B. 10 Monate und geht dann kaputt, das kann passieren, sollte natürlich nicht und tut es meist auch nicht. Wie lange sollte nach allgemeiner Meinung ein Hersteller/Händler denn kostenlos Geräte nachliefern bzw. reparieren und wie lange würde er dann vermutlich noch überleben? Verbraucherschutz ist sicherlich richtig und wichtig hat aber irgendwo auch seine Grenzen.
Der Händler muss gar nix. Wenn die Ware regulär verkauft ist, darf der Händler nach 6 Monaten den Mittelfinger erheben.
Garantie ist die Sache zwischen dem Hersteller und dem Endkunden.
Natürlich kann der Händler die Ware zusammen nmit den Gewährleistungsfällen einschicken, allerdings wollen die Billigstshops auch diese Arbeit gerne sparen. Es ist nicht unüblich, dass der Händler auch nach 6 Monaten die Ware in Garantiefällen einschickt, dafür dann aber eine Bearbeitungsgebühr kassiert, 15 Euro etwa.
naja, das stimmt so aber nicht, klar, die Beweislast liegt zwar ab da beim Kunden aus dem Schneider ist er damit nicht, Vertragspartner des Käufers ist auf jeden Fall der Händler und nicht der Hersteller, auch im Garantiefall, dazu gibt es meistens zwischen Hersteller und Händler spezielle Absprachen, der Hersteller gibt ja gerade die erweiterete Garantie über die Gewährleistung hinaus, um sich solche Streitereien zu ersparen...
stellt der Händler sich quer, ist natürlich der Gang zum Hersteller eine kluge Wahl und man kann dem Händler damit gleichzeitig noch einen einschenken, denn Händler, die Hersteller schlecht aussehen lassen, mögen die gar nicht so gerne, es sei denn, das Verhalten ist mit dem Hersteller abgestimmt, dann läßt dieser vermutlich auch den Kunden direkt auflaufen, bin auf das Ergebnis gespannt
Der Händler hat nach 10 Monaten tatsächlich die besseren Karten, wenn es um Gewährleistungsansprüche geht. Denn dann musst Du nachweisen, dass der Defekt (bzw. der zum Defekt führende Mangel) bereits bei der Übergabe des Monitors vorlag - viel Spaß!
Schuldrechtlich ist der Händler aus dem Schneider, wenn er Dir die Kaufsache frei von Sach- und Rechtsmängeln übergeben hat. Eine spätere Verschlechterung, z.B. durch die Benutzung, liegt nicht mehr in der Verantwortung des Händlers.
Allerdings stoße ich bei Wortmann auf den Satz: Die Wortmann AG gewährt auf alle in Deutschland beim autorisierten Fachhandel gekauften Monitore 3 Jahre Garantie ab Kaufdatum (Abweichungen in den Garantielaufzeiten und -leistungen möglich. Siehe Produktbeschreibung).
Sollte Dein Händler also autorisierter Wortmann-Fachhändler sein, trifft das auf Dich zu. Dein Ansprechpartner ist also unter
Telefon 0 57 44 / 944 - 595 (von Montag bis Donnerstag von 8.15 Uhr bis 17.00 Uhr und Freitag von 08.15 Uhr bis 15.45 Uhr),
Fax 0 57 44 / 944 - 590
E-Mail: monitorservice@wortmann.de
erreichbar. (Quelle: www.wortmann.de; Home » Produkte » TERRA UND MAGIC DISPLAYS » Support » Garantieabwicklung
Nur mal zur Information - es geht auch anders.
Mir ist vor ca. einem halben Jahr mein 19" Fjutsu Siemens- Monitor gestorben. 22 Monate nach dem Kauf.
Ohne große Hoffnung mailte ich deren Service an. Eine Stude später kam eine Rückmail mit der Bitte um nähere Angaben.
Die gab ich.
Wieder eine Stunde später entschuldigte man sich, das man das Modell nicht mehr führe und ich mit einem anderen zufrieden wäre.
Das wurde 36 Stunden nach meinem ersten Notruf angeliefert.
Dann wurde ich freundlich gefragt, wenn man das defekte Gerät bei mir abholen könne...
Ich kam mir vor, wie im Märchen.
Gibts also tatsächlich noch, einen so vorbildlichen Service.
Jürgen
tatsächlich ist etwas ähnliches letztes Jahr auch einem Freund von mir passiert und zwar bei Medion und das auch quasi vor Ablauf der Garantie und sogar ohne Beleg
Tja - und genau da liegt eben der Hase im Pfeffer:
Mir ist vor ca. einem halben Jahr mein 19" Fjutsu Siemens- Monitor gestorben. 22 Monate nach dem Kauf.
Ohne große Hoffnung mailte ich deren Service an.
Du hast dich an den Service des Herstellers gewandt - genau das macht den Unterschied.
CU
Olaf
Moin, Leute!
Erstmal danke ich Euch allen für die rege Beteiligung. Ich bin ja überrascht, welche Resonanz dieses Thema hervorgerufen hat.
Etwas merkwürdig finde ich allerdings die - teils bissigen - Kommentare, ich sollte mich gefälligst an den Hersteller wenden, und nicht an den Verkäufer. Als ob ich auf die Idee nicht selber gekommen wäre... Aber der normale "hierarchische" Weg ist nun mal der, sich ERST an den Verkäufer zu wenden, den man ja schließlich bezahlt hat. Und DANN kommt der Hersteller an die Reihe.
Und daß man dort lieber erstmal persönlich (am Telefon) vorzusprechen versucht, statt einfach eine Mail zu schicken, die sich leichter ablehnen läßt, finde ich auch normal.
Auf eine Antwort von Wortmann warte ich noch. Dürfte aber heute kommen, wenn's kein Schlampladen ist.
Mittlerweile ist mir aber noch ein ganz anderes Ding aufgefallen, das die Angelegenheit vielleicht noch verkompliziert: Weder auf dem Monitor noch auf dem Handbuch findet sich irgendwo der Name "Wortmann". Lediglich die Seriennummer des Gerätes, die mit "WOR-" beginnt, deutet auf den Hersteller hin.
Im Internet-Angebot wurde der Monitor ausdrücklich als Wortmann-Gerät angeboten, und ich wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, daß ein Shop so dreist sein könnte, ein No-Name-Produkt unter falschem Label anzubieten.
Jedenfalls habe ich diese Seriennummer auch in meiner Mail an Wortmann übermittelt und bin nun umso gespannter auf die Antwort.
Ich melde mich zurück, sobald ich mehr weiß.
Gruß,
Oliver
Hast Du vielleicht schon mal drüber nachgedacht, warum schon die Griechen des klassischen Altertums -als so in etwa vor 6.000 Jahren- den gleichen Gott, nämlich Hermes, sowohl den Händlern, als auch den Dieben zuordneten?
Jürgen
Das klassische Altertum - "vor 6000 Jahren"? Und ich dachte immer, in den DDR-Schulen wärt Ihr nur über die Gegenwart belogen worden...;-)
Ansonsten haben die Jungs schon ihre Gründe dafür gehabt.
Gruß,
Oliver
Nun, so eigenartig das klingen mag - manche haben es geschafft, die allgegenwärtige Partei und deren Schild und Schwert, die Stasi, unter Einsatz aller konspirativen Mittel zu täuschen und sich verbotenerweis auch andere Wissensquellen zu erschließen.
Zum Beispiel streng verbotene Bücher.
Es standen zwar lange Haftstrafen drauf, wenn man Bücher gelesen hat, auf denen nicht auf der Titelseite das Bildnis Lenins prangte, aber manche achteten der Gefahr nicht.
Ich hatte zum Beispiel das Buch "Die schönsten Sagen des Klassischen Altertums" geschickt in einer Astgabel meines Schlafbaumes verborgen.
Jürgen
Du wirst lachen: Genau das hatte ich auch. Eine Auflage aus den Sechzgern mit S/W-Abbildungen und hellbraunem Schutzumschlag.
Mit "Ansonsten haben die Jungs..." meinte ich übrigens die Griechen.
Gruß,
Oliver
Hat zwar nichts mit dem defekten Monitor zu tun, sondern mit den Griechen, bzw. dem erwähnten Buch. Wahrscheinlich war das:
- Sagen des klassischen Altertums von Gustav Schwab (2 Bände)
Habe ich heute noch und auch mein Sohn hat sie in jungen Jahren "verschlungen". Kann man, wenn man will, alle hier nachlesen:
http://gutenberg.spiegel.de/?id=5&xid=2554&kapitel=1#gb_found
Grüsse
Michael
ja - vollkommen weg vom Thema des Threads, aber -
Mich hat auch der gediegene Schreibstil begeistert. Kleines Beispiel:
"Beseligt von der Gegenwart seiner göttlichen Mutter und der Pracht der Gabe, konnte er sich an dem funkelnden Waffengeschmeide gar nicht satt sehen und wendete bald den buschigen Helm, bald das gediegene Schwert, bald den Erzpanzer, der rötlich wie Blut oder wie die Sonne durch Wolken strahlend glühte, bald die goldenen Beinschienen und den schlanken Speer in seinen Händen um. Am längsten aber verweilten seine Blicke auf dem kunstreichen, mit unerschöpflichem Bilderschmuck in erhabener Arbeit übersäeten Schild. Auf diesem hatte der Gott des Feuers eine ganze Reihe von Begebenheiten abgebildet, in welche sich Äneas vergebens mit seiner Beschauung vertiefte, denn es waren die Schicksale und Triumphe der Römer, des Volkes, das erst in später Zukunft dem Stamme seines Sohnes Julus entsprießen sollte. In der Mitte des Schildes war eine Wölfin abgebildet, welcher Zwillingsknaben am Euter hingen, zu denen sie liebkosend ihren Hals zurückbeugte und die sie mit der Zunge beleckte.
(Der Schild des Äneas)
So klar, so deutlich - so farbig.
- so etwas liest man doch regelrecht mit Genuß.
Jürgen
Ja, das war es (wahrscheinlich eine gekürzte Ausgabe in einem Band). Ist ein Klassiker.
Gruß,
Oliver
Steht da auch nicht Terra oder Magic drauf?
Wortmann vertickt übrigens Dynatrong Teile:
http://www.heise.de/resale/meldung/Wortmann-stellt-die-Weichen-auf-Wachstum-281877.html
Von diesem chinesischen Laden habe Ich aber noch nie nix gehört...
Soeben kam eine Mail von Wortmann:
Sehr geehrter Herr Jagnow,
vielen Dank für Ihre Anfrage per E-Mail.
Das Gerät mit der Seriennummer CSxxxxxxxxxx wurde von uns an den
Fachhändler als Gebrauchtgerät mit einer sechsmonatigen Garantie
verkauft.
Was zwischen Ihnen und dem Fachhändler vereinbart wurde kann davon
abweichen. Dazu ist der Fachhändler Ihr Ansprechpartner.
Die von Ihnen angesprochene dreijährige Wortmann Garantie bezieht sich
auf Neuware.
In diesem Fall kann ich Ihnen, nach Absprache mit unserer Technik, mit-
teilen, dass Sie uns das Gerät gern zur Überprüfung schicken können.
Sollte es sich um eine Kleinigkeit handeln, dann können wir die Reparatur
auf Kulanz durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Also hat mir "PC-Store.net" ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkauft. Ein ganz klarer Fall von Betrug.
Jetzt könnte ich den PC-Store natürlich mit der unterschwelligen Drohung mit einer Anzeige dazu bringen, einer kostenlosen Repratur zuzustimmen, aber dann riskiere ich, daß das Gerät (als Beweismittel) unterwegs spurlos verschwindet.
Oder ich schicke es an Wortmann und spekuliere darauf, daß es eine "Kleinigkeit" ist und mich nichts kostet.
Natürlich werde ich letzteres tun und zur Not die Rechnung bezahlen (obwohl ich glaube, daß Wortmann das so oder so auf Kulanz macht).
Was bleibt, ist die Wut auf diesen "PC-Store.net" in Halle. Für die werde ich mir etwas einfallen lassen.
Ich lasse Euch dann demnächst noch wissen, wie die Reparatur gelaufen ist.
Danke für Eure Aufmerksamkeit,
Oliver
Hallo Oliver,
das würde ich dem Verkäufer nicht durchgehen lassen! Und ich denke, daß Du sogar von Wortman Unterstützung bekommen könntest, wenn Du denen den Fall darlegst. Denn schließlich kann es auch nicht im Interesse von Wortman liegen, wenn ein Händler deren gebrauchte Geräte als Neuware verkauft. Ich denke, Wortman sollte gegen den Händler vorgehen - im Interesse eines guten Rufes.
Du hast ein Neugerät bestellt und bezahlt - also hast Du auch Anspruch auf ein solches und nicht auf ein - unter Umstanden sogar repariertes - Gebrauchtgerät.
Grüsse
Michael
Hallo Michael!
Ich habe Wortmann das gerade geschildert und die Mitarbeiterin gefragt, wie ich mit dieser Firma Ihrer Meinung nach verfahren soll.
Natürlich bin ich richtig angefressen. Ich bin gespannt auf die Antwort.
Bis dann,
Oliver
Hi Oliver,
wenn das wirklich stimmt was Wortmann sagt, dann liegt wirklich der Verdacht eines Betrugs nahe. Ich würde das Gerät sowie den Aufkleber mit Seriennummer usw. fotografieren und mich dann sehr wohl an den Händler wenden. Mache sie darauf aufmerksam dass der Verdacht auf eine Straftat besteht (Betrug) und Du entsprechend dem Kaufvertrag ein Neugerät haben willst. Dies sollen sie Dir zusenden, anschließend bist Du gern bereit den defekten Gebrauchtmonitor an sie zurückzusenden (natürlich auf deren Kosten) und auch bereit den bis jetzt entstandenen Schaden (Ausfallzeit, Telefongebühren) nicht geltend zu machen. Ich denke nicht dass das "verloren" geht, denn bei Paketen kannst Du nachverfolgen ob diese angekommen sind. Für Beweiszwecke hast Du die Aussage von Wortmann sowie die Fotos von Gerät und Seriennummer (kannst Du ggfs. gleich mit einbauen in Dein Anschreiben). Sollten sie sich weigern kündigst Du an eine Strafanzeige zu stellen. Ich glaube nicht dass sie das riskieren.
Gruss
SCanisius
Absolut richtig, der Vorschlag.
Ich würde auch Fotos vom Monitor inkl. der Seriennummer machen, evtl. ein Video vom Verhalten.
Dann einen bösen Brief formulieren und versichert versenden. Gut verpacken nicht vergessen und auch den Verpackungsvorgang fotografieren.
Natürlich werde ich letzteres tun und zur Not die Rechnung bezahlen
Wozu eröffnet man denn solche Threads, wenn man sowieso gewillt ist, geneppt zu werden, selbst wenn man auf todsicheren Seite steht??? o_O
Wenn in der Rechnung nix von "gebraucht" steht, dann ist das ein klarer Fall vom Betrug , da würde ich gleich im Begleitbrief mit einer Anzeige drohen (sowie mit Publicity via Verbrauchersendungen und Zeitschriften) und ein neues Gerät fordern, oder aber eine Auszahlung (wenn man für das Geld was Gleichwertiges anderswo bekommt), und zwar inkl. aller Versand und Rückversandkosten.
In meiner letzten Mail an Wortmann hatte ich u.a. nach den Gründen gefragt, warum das Gerät als gebraucht abgegeben wurde. Antwort:
"Sehr geehrter Herr Jagnow,
was dazu geführt hat, dass wir das Gerät als gebraucht verkauft haben,
kann ich leider nicht mehr feststellen.
Ein Gebrauchtgerät kann, wenn der Zustand es zulässt, durchaus als ein
neuwertiges Gerät verkauft werden, wenn der Händler die Pflichtungen
aus der Garantie übernimmt."
Damit bin ich aber irgendwie gar nicht einverstanden. Ein Gerät ist entweder neu oder gebraucht, aber so ein Gemauschel ist Beschiß. Anscheinend sind beide Firmen (wenn nicht sogar die gesamte Branche) hier in krumme Abläufe verwickelt. Ich hatte auch ausdrücklich nach einem Rat gefragt, ob und wie ich gegen den Online-Shop vorgehen soll. Dazu schreibt man bei Wortmann gar nix.
Anscheinend sind die gar nicht daran interessiert, daß hier etwas passiert.
Zumindest habe ich jetzt Sicherheit, was die Garantie angeht. Hätte ich ein fabrikneues Gerät bekommen (was ich ja bezahlt habe), hätte ich die dreijährige Wortmann-Garantie. Da das entfällt, muß der Online-Shop für diese drei Jahre geradestehen. Also kriegen die die Kiste zurück oder sollen mir einen Neuen schicken.
Anscheinend gibt es da wieder ein Schlupfloch, das denen erlaubt, Gebrauchtware als "neu" zu verkaufen, wenn sie die Garantie übernehmen. Hier gilt wieder mit Ausrufezeichen, was ich weiter oben über Verbraucherschutz/Bürgerrechte gesagt habe.
Gruß,
Oliver
Genau. Was ich hier
http://www.nickles.de/thread_cache/538725946.html#_pc
- und ff auch schon anderweitig angesprochen habe.
Jürgen
Hi Oliver, ich denke, das ist in erster Linie eine Frage der korrekten Deklaration:
Ein Gerät ist entweder neu oder gebraucht, aber so ein Gemauschel ist Beschiss - solange nicht von "neu" die Rede ist, sondern nur von "neuwertig" und der Händler dabei deutlich macht, dass es sich um ein gebrauchtes, aber eben werkstattüberholtes und somit neuwertiges Gerät handelt, dann ist das durchaus in Ordnung. Ich bin derzeit auf der Suche nach einem Mac Pro der (vor-)letzten Generation und treffe ständig auf solche Angebote.
Nur in deinem Fall liegen die Dinge natürlich anders - da war anscheinend die Rede von einem neuen und nicht nur neu*wertigen* Gerät.
Ich finde den Vorschlag von SCanisius sehr gut, genau so würde ich es machen. Einen "bösen Brief" schreiben ist auch okay, allerdings müsstest du dem Händler die Möglichkeit einräumen, dass er sich ganz schlicht vertan hat. Es kann einfach ein Irrtum vorliegen, es muss keine Betrugsabsicht sein. Daher würde ich mich mit Vokabeln wie Betrug zunächst zurückhalten. Dass das alles nicht in Ordnung geht, ist natürlich klar, und dass du verärgert bist, kannst du ruhig deutlich sagen.
CU
Olaf
Da solche Geräte zu groß sind, um sie als DHL-Päckchen zu verschicken - dieses Angebot gehört eh verboten!! - können sie auch nicht verloren gehen.
CU
Olaf
Hallo Olaf!
Ich verschicke selten Geräte, haber daher keine Ahnung von Paket-Größen und -Preisen. Was kostet so ein Monitor-Versand schätzungsweise?
An den PC-Store habe ich folgende Mail verschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o.g. Angelegenheit lehnten Sie eine Reparatur meines Gerätes als Gewährleistungsfall ab, da der Kauf länger als sechs Monate zurückliegt.
Das hatte mich noch nicht weiter beunruhigt, da ich mir ja der dreijährigen Werksgarantie der Firma Wortmann gewiß war.
Ich habe mich in der Zwischenzeit unter Angabe der Seriennummer mit Wortmann in Hüllhorst in Verbindung gesetzt und habe zu meiner großen Verärgerung feststellen müssen, daß Sir mir ein gebrauchtes Gerät als Neuware verkauft haben.
Wortmann hatte Ihnen den Monitor mit einer sechsmonatigen Garantie als Gebrauchtware überlassen. Sie haben mir das Gerät ausdrücklich als "Neuware" verkauft (schriftlich auf der Rechnung vermerkt).
Da ich dadurch gegenüber Wortmann keinen Garantieanspruch habe, erwarte ich nun von Ihnen, daß Sie die kostenlose Reparatur übernehmen oder mir ein neuwertiges (!) Ersatzgerät zur Verfügung stellen.
Ich hoffe die Angelegenheit auf diese Weise klären zu können, damit keine rechtlichen Schritte notwendig werden.
Bitte teilen Sie mir die Adresse der Werkstatt mit, an die ich das Gerät zur kostenfreien Reparatur einsenden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich erwarte die Antwort im Laufe des Tages.
Gruß,
Oliver
Sorry für die späte Antwort - hatte deinen Beitrag zunächst übersehen.
Also, mit Glück kannst du so ein Teil für EUR 6,90 verschicken, solange du nicht die 10-kg-Marke knackst - ansonsten kostet es 11,90. Das sind jeweils die "Ladenpreise" der DHL, online wird es 1 EUR günstiger. Abmessungen sind kein Problem - maximal 120 x 60 x 60, das reicht selbst für wesentlich sperrigere Sachen: http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/national/paket.html
Wenn es ein Garantiefall ist, sollte eine Erstattung der Portokosten aber drin sein.
Deinen Brief an den Händler find ich prima, so ungefähr hätte ich das auch geschrieben. Allerdings bin auch ich juristisch nur ein interessierter Laie ;-)
CU
Olaf
Nö, das sind eigentlich keine "bissigen" Bemerkungen,sodern nackte Tatsachen. Leider besteht der beschriebene Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Ich habe mich bisher bei Regress Ansprüchen immer an den Hersteller gewendet. Ich hatte noch nie Probleme. Hoffentlich bleibt das auch in Zukunft so.
Ich denke einmal du bekommst einen neuen Moni vom Hersteller.-Daumendrück-
SoulMaster
Hallo Olaf!
Dann komme ich mit 6,90 hin. Der Karton mißt 50x46x13 und wiegt 6 kg.
Der PC-Shop hält Funkstille. Wie ich mir schon dachte, die lassen den Fall für den zuständigen Schlipsträger liegen, der am Montag wieder da ist.
Gruß,
Oliver
Du könntest höchstens probieren, mit dem Hersteller in Kontakt zu treten, mit Kaufbeleg logisch !
Dies ist das Problem an Garantie und Gewährleistung, innerhalb des ersten halben Jahres muss Dir der Hersteller nachweisen, dass das Gerät in Odnung war bzw. Dir nachweisen das Du einen Fehler gemacht hast.
Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies. Dies gilt für neue wie gebrauchte Waren gleichermassen.
Was bietet denn der Hersteller für eine Garantiezeit an [zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers] für den Monitor ??
Sorry, Conquueror - kann es sein, das Du den Thread nur überflogen hast?
Das wurde nämlich alles schon erkundet und gemacht...
Jürgen
Bei mir wurden nicht alle Nachrichten angezeigt, sonst hätte ich gar nicht mehr geantwortet.
Hallo allerseits!
Ich wollte Euch mal über den Stand der Dinge informieren.
Auf meine Mail vom 16. kam keine Antwort, obwohl der Sachbearbeiter seit Montag wieder da sein sollte.
Vorhin habe ich dann eine freundliche aber bestimmte Mail geschickt, daß ich bis Ende der Woche eine Antwort haben möchte. Innerhalb von Minuten kam die Antwort: Man habe sich mit einer Kulanzanfrage an Wortmann gewendet und werde sich melden, sobald die reagieren.
Was die jetzt mit Wortmann aushandeln, weiß ich natürlich nicht. Der PC-Store hatte diesen Gebraucht-Posten ja mit sechsmonatiger Gewährleistung von Wortmann gekauft. Ist mir auch egal, Hauptsache der Monitor wird repariert oder ausgetauscht.
Das ist jetzt nicht wirklich eine Neuigkeit, aber ich wollte mal Bescheid sagen, damit Ihr nicht denkt, die Sache hätte sich verlaufen.
Ich melde mich wieder.
Gruß,
Oliver
Bin soeben auf diesen Tread gestoßen, bei Pc- Store und Halle gingen bei mir die Alarmglocke hoch, ist das Dimitroffstrasse, dann hatte ich mit denen auch schon wochenlang Streß, Konnte am Ende nur über Amazon diese Leute zu einem Umtausch bewegen, bzw, das überhaupt Ersatz für das eingeschickte Teil zurückgeliefert wurde. Ausflüchte, Totstellen, unbeantwortete Mail`s hatte das volle Programm.
Aber schau dir doch mal die Firma über Google Earth an,
Da wirst du ziemlich sicher noch viel "Spaß" haben...
http://toolhaus.org/cgi-bin/negs?User=fichtel&Dirn=Received+by&ref=home
http://www.ciao.de/fichtel_de__Test_8482909
http://www.ciao.de/fichtel_de__Test_8482909
Treffer, habe noch mal meine Re. nachgesehen ,Geschäftsführer Y. Fichtel.
Da hatte ich ja Glück das ich damals das Teil bei Amazon bestellt habe.
Wie schon beschrieben, da kann man sich warmlaufen,
Konnte dann über Amazon Druck ausüben, Nachdem Amazon diesen PC Store angeschrieben hatten, da haben diese Purschen ganz fix reagiert
Hallo Alpha & budi!
Danke Euch beiden für die Links. Obwohl mir lieber wäre, ich hätte das alles nicht erfahren...
Ich bestelle schon länger PC-Teile im Netz und informiere mich auch vorher über die Shops. Jetzt hab ich das erste Mal in die Scheiße gegriffen - dafür aber richtig.
Ich warte noch bis Montag, wenn dann nichts passiert, werde ich Strafanzeige wegen Betruges erstatten. Was anderes bleibt mir wohl nicht.
Ich bleib aber bei Wortmann am Ball, um dort etwas zu erreichen.
Gruß,
Oliver