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Muss ich zahlen?

Stieglitz / 40 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi, da bin ich alter Esel mit 70 Jahren arg böse reingefallen. Nach dem Crash meines PCs musste ich alles formatieren und neu aufsetzen. Vor exakt einem Jahr habe ich im Internet nach der neuesten Version des Programms TuneUp gesucht. Ich habe meine Daten in eine Maske von Opendownload eingetragen – ich kannte diese Firma bisher nicht - und habe mir das kostenlose neue TuneUp-Programm in der neuesten Testversion heruntergeladen. Da ich noch einen gültigen Schlüssel hatte, war ich nicht kritisch genug. Am anderen Tag bekam ich eine Zahlungsaufforderung, ich hätte einen Vertrag abgeschlossen, man hätte meine Verbindungsdaten aufgezeichnet und ich sollte sofort 98 € zahlen. Nach einer weiteren angsteinflößender E-Mail habe ich dann bezahlt und dachte, das wäre vorbei. Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
Genau ein Jahr später - vor etwa 14 Tagen - bekam ich vom gleichen Verein wieder eine E-Mail mit einer weiteren Zahlungsaufforderung, ich solle doch bitte wieder 98 € an die gleiche Adresse zahlen und so hätte ich wieder ein Jahr Gelegenheit, dort kostenlose Programme herunterzuladen.
Da ich aber inzwischen in der Presse, im Fernsehen und auch im Internet gelesen und gesehen habe, dass dies eine Abzockerfirma sei mit Sitz in England und jedem geraten wurde, alles, aber kein Geld zu überweisen, will ich auch nicht noch einmal bezahlen.
Nun bekomme ich von einem RA Olaf Tank aus Osnabrück eine Zahlungsaufforderung, für dieses Jahr meine 98 € plus 42 € Bearbeitungsgebühr an ihn zu zahlen.
Ich hätte durch die Zahlung eines Rechnungsbetrages für das erste Vertragsjahr von 98 € die Forderung anerkannt und somit wäre ich für das zweite Jahr verpflichtet zu zahlen.
Sollte ich nicht zahlen, wäre der RA verpflichtet, seiner Mandantschaft die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.
Wie soll ich mich verhalten?

fredl8 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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hi

scau mal da nach

http://www.google.de/search?q=RA+Olaf+Tank&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

meine persöhnliche meinung

nix zahlen, und mahnbescheid abwarten.

dem bescheid im vollem umfang widersprechen

dirkj Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Ich würde dem Herrn Rechtsverdreher mitteilen, daß ich mich über ihn bei der Anwaltskammer beschweren werde, weil er sich zum Handlanger ausländischer Betrüger machen läßt. Weitere Pamphlete könne er sich gleich - frankiert oder auch nicht - in seinen braunen Salon schieben.

neanderix dirkj „Ich würde dem Herrn Rechtsverdreher mitteilen, daß ich mich über ihn bei der...“
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Nein! "Totstellen" ist hier die einzig richtige Strategie.

Jede Reaktion würde zum nachteil gereichen!

Daher: abwarten und Tee trinken, bis der Mahnbescheid eintrifft. Auf diesen und nur auf diesen mit Widerspruch reagieren.

Volker

Conqueror dirkj „Ich würde dem Herrn Rechtsverdreher mitteilen, daß ich mich über ihn bei der...“
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Das bringt überhaupt nicht denn Olaf Tank lässt schreiben, selbst die Rechtsanwaltkammer macht diesem nichts.

peterson dirkj „Ich würde dem Herrn Rechtsverdreher mitteilen, daß ich mich über ihn bei der...“
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Das mit dem Betrüger würde ich nicht schreiben.

don_carlo dirkj „Ich würde dem Herrn Rechtsverdreher mitteilen, daß ich mich über ihn bei der...“
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Hallo, sachlich, sachlich bleiben Leute. Wo steht denn geschrieben, dass ein RA. für solche Leute nich tätig werden dürfen. Der macht doch nur seinen Shop. Er prüft auch nicht ob eine Forderung berechtigt ist. Da dürfte ein Anwalt auch ein Verbrecher nicht vertreten, oder? Ob es für sein berufliches Leben von Vorteil ist, steht auf einem anderen Blatt. Zwangsläufig wird er, bei einer gerichtlichen Auseinandersetzzung auf der verlierer Seite sich ansiedeln müssen.
Gruss don_carlo

apollo4 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo,

Du bist da aber wirklich in was reingeraten (Abofalle) wo es doch immer heisst man soll aufpassen und nie seine Daten im Internet eintragen wenn man was gesucht hat. Ich bin auch schon auf solche Webseiten getroffen wo ich aber sofort zurück geklickt habe.

Das Du schon das erste mal bezahlt hast, ist ein weitere Fehler gewesen den Du vermeinden solltest. Bei so was muss man nicht bezahlen denn es gibt keinen Grund dafür.

So, da die Firma in England sitzt kannst Du es auf einen Versuch ankommen lassen und nicht bezahlen. Wofür eigentlich auch? Hast Du denn ein Abo abgeschlossen wo Du einen Gegenleistung erhalten hast? Wenn nein hast Du gute Gründe nicht zu bezahlen.

Lass es bist zum angekündigen Gerichtstermin kommen. Zur Verhandlung werden die nicht kommen.
Ich hoffe mal Du hast noch alle Mails wo Du gekündigt hast. Die solltes Du aufheben und ausdrucken wenn das nötwendigt ist (Gerichtsverhandlung).

Hier noch ein weitere Grund nicht zu bezahlen.
http://infopirat.com/bm_abzocker-anwalt-olaf-tank-inkassiert-jetzt-fuer-opendownloadde

In Zukunft passe auf wenn Du im Internet was suchst.
Wenn Du auf so eine Website kommst dann sofort zurück.
Es gibt keinen Grund seine Daten bei einer Suche für Software einzutragen.

Gruß
apollo4

audax31 apollo4 „Hallo, Du bist da aber wirklich in was reingeraten Abofalle wo es doch immer...“
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Das Du schon das erste mal bezahlt hast, ist ein weitere Fehler gewesen den Du vermeinden solltest.

Falls du schon einmal bezahlt hast, hast Du automatisch die Forderung anerkannt und bist Schuldner.

Falls ein richterlicher Bescheid vom Amtsgericht kommt, bezahle lieber, sonst begehst Du eine Straftat und die Kosten werden immer höher. Wahrscheinlich musst Du die Sache ausstehen, leider.
Also immer vorher kundig machen, das Kleingedruckte am Schluss lesen.
Viele Software gibt es kostenlos bei den Computerzeitschriften.

Gruß
audax
Borlander audax31 „“
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Falls ein richterlicher Bescheid vom Amtsgericht kommt, bezahle lieber, sonst begehst Du eine Straftat und die Kosten werden immer höher.
Falls Du einen Mahnbescheid meinst ist die Aussage totaler Unsinn. Jeder kann jemadem gegen Gebühr einen Mahnbescheid zukommen lassen. Ob die Forderung berechtigt ist wird dabei nicht überprüft.

D.h.: Also wenn ich Dir jetzt einen Mahnbescheid über 100.000 € zukommen lasse, muß Du nicht zahlen ;-)
audax31 Borlander „ Falls Du einen Mahnbescheid meinst ist die Aussage totaler Unsinn. Jeder kann...“
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D.h.: Also wenn ich Dir jetzt einen Mahnbescheid über 100.000 € zukommen lasse, muß Du nicht zahlen ;-)

Du bist aber nicht das Gericht.
out-freyn audax31 „ Du bist aber nicht das Gericht.“
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Du bist aber nicht das Gericht.

JEDER kann das offizielle Formular ausfüllen und damit (via Amtsgericht) JEDEM beliebigen Mitmenschen diesen Mahnbescheid zukommen lassen.

Das Gericht prüft NICHT, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Das hat Borlander oben auch schon mal geschrieben.

Erst wenn der Empfänger dem Mahnbescheid widerspricht (dafür ist im Formular extra ein Kästchen zum Ankreuzen vorgesehen) kommt es zur gerichtlichen Überprüfung der Angelegenheit; das heißt, der Mahnende muss beweisen können, dass er eine Forderung gegen den Anspruchsgegner hat.
audax31 out-freyn „ JEDER kann das offizielle Formular ausfüllen und damit via Amtsgericht JEDEM...“
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Das Gericht prüft NICHT, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

Du glaubst also, ein Gericht macht sich ungeprüft zum Handlanger von Geldeintreibern?
out-freyn audax31 „ Du glaubst also, ein Gericht macht sich ungeprüft zum Handlanger von...“
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Das glaube ich nicht, das IST so.

http://www.mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/index.htm
Zitat: Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids wird vom Amtsgericht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. So werden z.B. fehlerhafte oder ungenügende Bezeichnungen von Antragsteller oder Antragsgegner vom Gericht beanstandet.

http://www.mahngericht.net/
Zitat: Das Gericht prüft den eingehenden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides nur auf Zulässigkeit. Ob der darin geltend gemachte Anspruch tatsächlich besteht, muss das Gericht dagegen nicht prüfen.

Allerdings wird der Empfänger auf die Möglichkeit zum Widerspruch hingewiesen und auch ein entsprechendes Formular beigelegt.

Max Payne audax31 „“
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Falls du schon einmal bezahlt hast, hast Du automatisch die Forderung anerkannt und bist Schuldner.
Wo hast Du denn diesen Quark gelesen?
Das wird immer wieder behauptet, es stimmt aber nicht. Ein Kollege hat das erst die Tage noch mal erklärt, daher verlinke ich einfach mal auf seinen Beitrag: http://www.nickles.de/thread_cache/538662849.html#_pc

Also immer vorher kundig machen
Ein weiser Rat, den man auch vor dem Beantworten eines Threads hin und wieder beherzigen sollte...
audax31 Max Payne „ Wo hast Du denn diesen Quark gelesen? Das wird immer wieder behauptet, es...“
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Falls du schon einmal bezahlt hast, hast Du automatisch die Forderung anerkannt und bist Schuldner.
agtino audax31 „“
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hallo audax31
mit deinem du, du, sowas macht man nicht kommt der mann nicht weiter.

herr stieglitz hat mit keinem wort erwähnt, wie lange dieses abo laufen soll,
klugerweise hat er es sofort mit e-mails gekündigt.
zwei wochen wiederspruchsrecht, sollte dir/euch bekannt sein.
Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet.
und: er hat einen vertrag gekündigt der "als er dieses einging", als solches gar nicht ersichtlich war.
wenn das mit den 98€ gleich ersichtlich gewesen wäre, hätte er bestimmt seine daten nicht angegeben, schließlich stand da: kostenlos.
noch eins, im net ist es doch so dass man sich bei jedem mist registrieren soll damit mann teilnehmen darf, bei nickles ist es auch nicht anders, (wobei nickles nun nicht als mist zu deklarieren ist) also immer langsam mit den lang ziehen der ohren bei einfachen user und wenn du dir immer wieder (was man auch tuhen sollte) die agb und eulas durchliest, dann hast du wahrlich keine zeit mehr für jrgend etwas anderes.
du schreibst:Wahrscheinlich musst Du die Sache ausstehen, leider. soll das heissen das er bis zum sankt nimmerleins tag zur zahlung verdammt ist? mit absoluter sicherheit nicht.

ich würde voschlagen mit den kopien der kündigung und den brief des ra zur verbraucherzentrale und anzeige erstatten, die sind ganz gut und die dortige rechtsberatung kostet nicht die welt und hilft sehr gut, auch bei diesen sachen.

auf keinem fall sollte man die sache aussitzen, wie auch von anderen hier erwähnt, den ersten mahnbescheid abwarten und S O F O R T wiederspruch einlegen.
macht man es nicht wird inkasso und der gerichtsvollzieher in gang gesetz.
das sollte man sich ersparen.
zum prozess kommt es nur wenn mann wiederspruch einlegt und klagt.
wenn du dich nicht rührst, die tuhen es, die haben nähmlich blut geleckt und wollen immer mehr.
grüße
agtino


Conqueror Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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"Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen versucht, doch alle Post blieb unbeantwortet. "
Hast Du diesen Emails noch ?
Mein Tip:
Sitz die Sache aus,
- Reagiere nicht auf den Schriftverkehr, ist sinnlos !
- Hebe jeden Schriftverkehr aber auf
- Spätestens dann wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, mache ein Kreuz an die richtige Stelle und schicke den gerichtlichen Mahnbescheid zurück, ab dann kostet es der Firma mit Sitz in England Geld, und die werden keinen Prozess in Deuschland anstrengen wollen, da Sie wissen dass Sie am kürzeren Hebel sitzen.

agtino Conqueror „ Ich hatte damals sofort nach meiner Bezahlung mit mehreren E-Mails zu kündigen...“
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wo soll diese richtige stelle sein????
grüße

Max Payne agtino „wo soll diese richtige stelle sein???? grüße “
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Lesen ist nicht so Dein Ding, oder?

Zum Formular des gerichtlichen Mahnbescheides gehört eine Belehrung des Empfängers über die Möglichkeit, dem Mahnbescheid zu widersprechen, samt einem schon vorbereiteten Kästchen [ ], wo man nur noch sein Kreuzchen machen muss, um dem Mahnbescheid zu widersprechen.

Und schon wäre die Frage geklärt, wo die richtige Stelle ist.

PS: Es ist natürlich äußerst unklug, einem _berechtigten_ Mahnbescheid zu widersprechen - billiger wird das auch nach Gerichtsverhandlung nicht. Aber bei solch "zweifelhaften" Forderungen wie von diversen Abzockseiten...

agtino Max Payne „Lesen ist nicht so Dein Ding, oder? Zum Formular des gerichtlichen...“
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hey max payne
zu deiner frage:
kommt auf den lesestoff an, dein statemant habe ich gerade gelesen ;)))))

zum mahnbescheid:
besten dank für deine erklärung. (ernst gemeint) bin jetzt etwas gebildeter.
ich habe noch kein mahnbescheid in den händen gehalten.
das soll nicht heißen das ich nur ein lieber junge bin.

zu berechtigten mahnbescheid:
wenn mann ein mahnbescheid in den händen hält so ist dass, der ist fakt. wie will man entscheiden "wenn mann sich keines vergehen bewusst ist", ob es berechtigt ist?
da hilft nur rechtsberatung und das bedeutet als erstes, wiederspruch einlegen da sonst die fristen nicht eingehalten werden.

wenn mann abzockseiten kennt fällt man auch nicht drauf ein, im fall von herr stieglitz trifft das wohl nicht zu, deswegen hat er nach unserer auffassung falsch reagiert, nickles poster waren bei seiner handlung halt nicht an seiner seite. leider.

gerichtsverhandlung:
natürlich wird es dadurch nicht billiger und obendrein noch nervig, im falle dass herr stieglitz aber recht bekommt, was sehr wahrscheinlich ist, trägt die kosten der kläger.
einzig negativ ist zu nennen das die foderung aus england kommt.
Hierzu kann ich nichts sagen.
grüße
agtino

TAsitO Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo.
Installiere Dir mal unter www.mywot.com selbiges Programm !
Ist absolute Freeware. Funktion ist vor solchen Seiten zu warnen !
Für FF:
http://www.mywot.com/de/download/ff
Für IE:
http://www.mywot.com/de/download/ie
Viel Erfolg und Vorsicht bei Seiten in denen Du Anmeldedaten eingeben mußt !
Am besten vorher im Netz (nicht unbedingt über Google) informieren !!
Gruss.

Conqueror TAsitO „Hallo. Installiere Dir mal unter www.mywot.com selbiges Programm ! Ist absolute...“
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Da ist dieses Tool von Computerbild besser:
http://www.computerbild.de/download/COMPUTER-BILD-Abzock-Schutz-4568820.html
Es warnt besser !

TAsitO Conqueror „Da ist dieses Tool von Computerbild besser:...“
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Warum soll das besser sein ???
Danke.

aldebuedel Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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TAsitO aldebuedel „http://www.google.de/search?q Olaf Tank ie utf-8 oe utf-8 aq t rls...“
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Google ist nicht die einzige Maschinerie; und sammelt massenweise Daten.
Gruss.

Max Payne TAsitO „Google ist nicht die einzige Maschinerie und sammelt massenweise Daten. Gruss.“
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und sammelt massenweise Daten

... was ja u.a. der Sinn einer Suchmaschine ist.
TAsitO Max Payne „ ... was ja u.a. der Sinn einer Suchmaschine ist.“
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Hallo.
Klar; aber siehe meinen Text - massenweise !
Und mein Menschenrecht bleibt meines.
Gruss.

Langi1 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo, Stieglitz,
kenne das Problem mit einem Routenplaner. Es ging mindestens 2 Jahre, habe nichts bezahlt, trotz gleicher Drohungen und immer höherer Mahnbescheide. Alles kam auch wahrscheinlich auch aus England. Ein Schalk, wer Böses denkt? Nicht zahlen! Bei meiner Angelegenheit wurde die Anwältin verdonnert.
Nur auf gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Dieser wurde mir immer wieder angedroht, aber nie zugeschickt. Also Sache aussitzen und keinen Kopf mehr machen. Ich habe alles aufgehoben und auch nicht mehr geantwortet, nur einen Widerspruch geschrieben. Die Anschrift stellte sich auch als Briefkastenfirma heraus.
Gruß!
Langi1

InvisibleBot Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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1. Niemals auf solche Aufforderungen antworten. Tot stellen und gut. Alles was Du an die schreibst schwächt eher Deine Position - weil es Informationen enthalten kann die zu Deinem Nachteil verwendet werden.

2. Die Schreiben von denen klingen sehr bedrohlich - müssen sie auch weil sonst keiner zahlt. Und Einklagen funktioniert nicht, weil die mit dem "Geschäftsmodell" rechtlich keine Chance haben.

3. Falls wirklich ein Mahnbescheid kommt (wird zu 95% nicht passieren) ankreuzen dass Du der Forderung widersprichst, abschicken und fertig. Erst dann (vorher nicht) schaut sich mal ein Richter den Wisch an und prüft ob die Forderung überhaupt gerechtfertigt ist.

4. In Zukunft besser aufpassen: Wenn irgendwas "Frei" ist aber Du sollst Deine Daten eingeben um es zu bekommen - Finger weg, denn dann stimmt etwas nicht. Daten sind auch eine Ware, das ist vielen Leuten bloß nicht bewusst. Und wenn es gar nicht anders geht, gib halt irgendwelche Phantasiedaten an.

5. Vergiss die Rechtsanwaltskammer. Das ist eher ein Lobbyverein als eine Kontrollinstanz, die schreiten nur ein wenn es gar nicht mehr anders geht. Anders ist es nicht zu erklären, dass teilweise vorbestrafte Typen noch als Anwalt arbeiten dürfen.

don_carlo Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo Stieglitz, keine Sorge und cool bleiben. Das ist die Abzockermasche, mit Inkassobüros und Anwälte drohen,
den Schuldner mit allen Tricks kirre machen, bis er zahlt. Ehrlich, bist Du nicht selbst schon so weit?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. hat eine Warnung veröffentlicht und stellt
einen Musterbrief an OpenDownload zur Verfügung, mit dem man sich gegen die Forderungen des
Unternehmens wehren kann. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat auch die Konten von ODload.
Briefadresse Mannheim-Rheinau, Sitz in England, eingefroren. Auch existiert ein Urteil vom Mannheimer Gericht.
Auch WISO vom ZDF hat berichtet und etliche Printmedien haben ausführlich Stellung bezogen.
Wenn ich nicht irre, wurde auch hier schon die Sache behandelt.
Willst Du Dich noch weiter schlau machen verfolge mal hier:
http://blog.freeware.de/tipps/tipps-tricks/die-verbraucherzentrale-warnt-vor-opendownloadde/
Grüsse don_carlo

TAsitO Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo.
Mal nur so zur Anmerkung :
Jemand bekommt einen Brief von einem Telefonunternehmen. War wohl unbezahlte Position bei einer Telekom rechnung die erst später; aber ohne diese Zahlung; beglichen war vielleicht.
Neuer Provider statt der Tele-naja.
Ist ein Brief der kopiert aussieht. Zumindest das Logo, die Unterschrift und der Text.
Vertrag bei neuem Provider seit Dezember letzten Jahres 2 Jahre.
Wahrscheinlich auch Abzocke.
Gruss.

Ralf103 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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ich finde, du solltest weiter zahlen bis du schwarz wirst...

Loewe-der-Sonne Ralf103 „ich finde, du solltest weiter zahlen bis du schwarz wirst... “
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Hallo Ralf103, Du hättest lieber dein Mittagsschlaf machen sollen.

agtino Ralf103 „ich finde, du solltest weiter zahlen bis du schwarz wirst... “
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du böser du

olle icke Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo Stieglitz,

welche Rechte Du hast, da Du schon bezahlt hast, das weiß ich nicht.
Mein Vorschlag schreibe an die Bank. Wenn eine Mahnung mit neuen Bankdaten kommt, wieder nur an die nächste Bank schreiben.

Diesen Vorschlag , siehe unten, fand ich gut.
Viel Erfolg Olle Icke
-------
* Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht dabei um Abofallen, also Internetseiten, auf denen arglose Verbraucher mit versteckten Kosten um ihr Geld gebracht werden. Dabei wird obiges Konto bei ihrem Unternehmen verwendet.

Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurück zu überweisen.

Mit freundlichem Gruß"

Auch die Verbraucherzentrale schreibt solche Briefe an die Banken/Sparkassen, aber es kann nützen, wenn auch viele Verbraucher sich dort beschweren!

* Beschweren Sie sich über das Geldinstitut, das für die Abzocker ein Konto zur Verfügung stellt, direkt bei der Bank oder bei der

Banken- und Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

olle icke Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Noch einmal olle icke.

Hole Dir doch bitte hier Anregungen wie Du Dich verhalten kannst.

http://www.computerbetrug.de/a ... ie-wissen/

gal211 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Schick den Abzocker folg. Schreiben und in der Regel geben die dann Ruhe:

Absender: Max Mustermann
............................................


EINSCHREIBEN - RÜCKSCHEIN

An
.............................................


Musterstadt, den ..................


Rechnungs-Nr. ...............vom.........oder AZ/BZ ....................


Widerruf der Forderung/en vom ....... (oder Mahnungen vom.......)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe weder bei ............................. (oder bei Ihnen) etwas bestellt, gekauft, geordert, oder sonst in Anspruch genommen. >* Deshalb sind die (weitere) Geldforderungen von ............. EUR unbegründet und nicht rechtens.

Ich darf Sie daher auffordern, mich ab sofort mit keinerlei weiteren Forderungen oder Mahnungen zu belästigen, da ich es sonst die Forderungen durch meinen Anwalt juristisch überprüfen lasse und die anfallenden Anwalts- und Folgekosten.................... (Ihnen) in Rechnung stellen werde. Ich verweise in der Sache auf Gerichtsurteile wie u. a. AZ161C23695/06.

Mit freundlichen Grüßen


Max Mustermann

>* nur für 1 Jahr bestellt/in Anspruch genommen

P.S. Sollte unerwartet jedoch ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, muss man aber innerhalb 14 Tagen reagieren und Widerspruch einlegen!

hwh_79 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Hallo Stieglitz,
ich hatte selber vor ca. 2 Jahren versehentlich ein derartiges Erlebnis mit Internet-Abzocke erlebt.
Natürlich habe ich von vornherein niemals auch nur einen Cent an diese A.......... überwiesen, obwohl mir damals 2x genauso vom gleichen Rechtsverdreher gedroht wurde ...
Bis heute kam schlussendlich kein weiterer Drohbrief mehr. Ich muß gestehen, daß meine Gattin selbst Anwältin ist und es ihr und mir höllischen Spaß bereitet hätte, diese Causa weiterzuführen.
Sie hat mir damals jedenfalls geraten, absolut nicht zu reagieren - mit Erfolg! In Ihrem Fall liegt die Sache sogar so, daß Sie mit entsprechendem Rechtsbeistand sogar Ihre bereits bezahlten Kosten zurückfordern könnten - vorausgesetzt, Sie können beweisen, daß man Sie damals hereingelegt hat. Schon allein das Fehlen eines entsprechenden, vor Vertragsabschluß gut erkennbaren Hinweises auf die Kostenpflichtigkeit einer Leistung oder eine irreführend aufgebaute Site bietet rein rechtlich gesehen bereits einen Regreßgrund.
In Ihrem speziellen Fall jedoch sollten Sie absolute Ruhe bewahren, da derlei Abzocker sich wesentlich lieber mit leichten Opfern beschäftigen, als mit wehrhaften.
Ergo: die beste Reaktion ist hier GAR KEINE! - einfach tot stellen und Briefe von dieser Seite nach Möglichkeit erst gar nicht annehmen ...

MfG H.W.H.

globus2 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Also, mein Lieber

Olav Tank ist ein Winkeladvokat und den meisten Downloadern mittlerweile hinlänglich bekannt. Auf keinen Fall bezahlen!

Gruss globus2

nini0013 Stieglitz „Muss ich zahlen?“
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Zusammenfassung ist angesagt.

1) Auf keinen Fall zahlen und nur
2) auf einen Mahnbescheid reagieren durch WIDERSPRUCH (nachweislich belegt).

Ansonsten kann rechtzeitig nach Eingang von Forderungen "Vertrag?" widerrufen werden bzw. vorsorglich gekündigt werden.

Schlage bei Betrachtung aller Beiträge dann auch Ende dieser Diskussion vor.

MfG

MaHe