Hallo zusammen,
habe Anfang Oktober bei einem Telefon-Internetanbieter ein Komplettpaket (Telefon+6000er Leitung) mit der Mindestvertragslaufzeit 12 Monate geordert. So weit so gut. Nach ziemlich genau 14 Tagen wurde mir der WLAN-Router und die Mitteilung geschickt, dass der Vertrag zustande gekommen sei. Diesem Schreiben lag die AGB sowie die Widerrufsbelehrung bei. Nach noch einmal 1 Woche bekomme ich von der Telefongesellschaft ein Schreiben, in dem es heißt, dass die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) nicht angemietet werden kann, da bei meinem Standort kein APL (Abschlusspunkt der Linientechnik) vorhanden ist. Die Kosten zur Setzung des APL belaufen sich auf ca. 200 Euro, die ich als Mieter nicht aufbringen möchte, und der Eigentümer auch nicht.
Frage: Steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu oder kann man von mir verlangen, dass ich die Kosten für die APL tragen muss bzw. den Vertrag voll erfüllen muss? Es ist imho Vorsatz mich so spät über die fehlende APL zu informieren, nämlich nach 3 Wochen, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist. Andererseits ist keine Leistung erbracht worden.
Wenn jemand eine Idee oder Ahnung davon hat, wäre das sehr hilfreich für mich
alex
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Der Vertrag ist erst mit Erhalt des Briefs zustande gekommen...
Und das noch nicht einmal wirklich, weil die Überprüfung der Leistungsmöglichkeit (ohne Mehrkosten) definitiv auf der Seite des ISP liegt.
Der Kündigung steht nix im Wege.
Wieso gibt es denn keinen APL im Haus? Oder ist da alles belegt?
Ergänzende Frage an alle:
Wer trägt die Kosten für einen APL? Der Kunde oder der Anbieter?
Bisher habe ich noch nie etwas davon gehört, dass der Kunde den APL bezahlen muss. Denn genau bis dorthin reicht ja das Hoheitsgebiet des Anbieters.
Wenn ich den APL bezahle, gehört er doch mir. Wo bitte endet dann das Hoheitsgebiet des Anbieters?
Müssen wir demnächst die komplette Leitung vom eigenen Haus bis zur Vermittlungsstelle des Anbieters selber bezahlen?
Gruß, mawe2
Der Telefon Provider zahlt natürlich den APL und Billig Provider wollen das Geld halt nicht an die Telekom abdrücken...
Steht übrigens verklausuliert meist auch in den AGBs und ein nicht voll belegter APL wird da oft als Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags angeführt.
Dafür Geld zu verlangen ist schon mehr als dreist, außer man weist explizit darauf hin, daß ohne die Zahlung der Vertrag halt nicht zustande kommt!
Als Telekom Kunde gibts da definitiv kein Prob und keine Kosten.