Und schon wieder bin ich bei Ebay über den Tisch gezogen worden.
Ich habe eine Münze für 25€ gekauft und auch erhalten. Allerdings ist es eine Fälschung (steht sogar noch ganz klein drauf)
Ich habe den Verkäufer kontaktiert. Antwort: "Keine Garantie/Rücknahme". Dann habe ich mich an den Ebay Käuferschutz gewendet und die Jungs haben den Fall nach einem Tag geschlossen und gesagt, ich habe nicht mit Paypal bezahlt. Das war aber nichtmal angeboten!? Sowas ist doch einfach lächerlich!
Ebay will doch mehr wie Amazon werden, aber bei Amazon bin ich noch nie betrogen worden, weil die Verkäufer wissen, dass Amazon ziemlich hart durchgreift.
Was kann man gegen solche Betrübereien als Privatperson machen!?
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gegen EPay oder gegen den Verkäufer?
Um gegen den Verkäufer vorgehen zu können, musst du zunächst prüfen, ob er dich absichtlich getäuscht hat - sprich, ob er den Anschein erwecken wollte, es handle sich um eine Originalmünze.
Solltest du ihm das nachweisen können, kannst du ihn verklagen - das ist natürlich mit einigem finanziellen und zeitlichem Aufwand verbunden. Wenn du ihn darauf hinweist, dass du dir einen Anwalt nimmst, um dein Geld zurück zu bekommen, kann es durchaus sein, dass der Verkäufer schon vorher einlenken wird - aber eben nur, wenn du ihm den Betrug ganz klar nachweisen kannst!
Kannst du bei EPay den Fall wieder öffnen? Ansonsten ist die Firma aber für ihren schlechten Kundenservice bekannt. Viel erwarten darfst du leider nicht.
Ich nehme jetzt einfach mal an, das die Münze im Angebot nicht als Fälschung gekenzeichnet war oder?
Könntest dir nen Anwalt nehmen und versuchen das als Betrug übers Gericht laufen zu lassen. Was natürlich bei 25 Euro Schaden vollkommender quatsch ist.
oder
Du machst den Verkäufer ausfindig und haust ihm (ohne Zeugen) einfach mal aufs Maul. Bekommst zwar kein Geld aber genugtuung.
Natürlich kommen jetzt wieder die Gutmenschen mit Sachen wie: Gewalt ist keine Lösung blablabla.....
Das ist dann euer Problem wenn ihr euch abzocken lasst und euch das auchnoch ohne Konsequenzen gefallen lasst.
Ansonsten kann ich nur sagen, das ich Ebay, wegen genau solchen Sachen schon seit ewigkeiten nichtmehr nutze. Es gibt im Netz mitlerweile soviele vernüftige Onlineshops das man auf Ebay garnichtmehr angewiesen ist. Da mag man zwar dann 5 Euro mehr ausgeben aber dafür hat man auchnicht solche Probleme.
@bechri:
Sorry, aber ist mir doch egal, ob er es wusste oder nicht!? Als Verkäufer ist es seine Pflicht korrekte Angaben zu machen, sonst muss er sagen, er hat keine Ahnung davon und glaubt, das es original ist usw. Wie gesagt, da steht "Reproducction" drauf. Auf dem Bild nicht einfach erkennbar, aber am Original sieht man das sehr schnell.
@Diabolo
Nette Idee, aber ich komme aus dem Süden, er aus dem Norden :-) Den Weg spare ich mir.
25€ sind wenig, aber ich gebe ihm nochmal zwei Tage Zeit, dann zeige ich Ihn an. Egal ob was dabei rauskommt oder nicht. Das lasse ich mir nicht gefallen.
Gegen Ebay kann ich nichts machen, nur andere warnen und hoffen, dass der Laden sich ändert oder den Bach runtergeht.
Dann ist es keine Fälschung! Dass die Deklaration im Angebot möglicherweise falsch war, lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Angebots nur vermuten.
@out-freyn: Gut, dann entspricht der Artikel nicht der Beschreibung. Es ist aber definitiv keine "original" Münze.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=170669439730&ssPageName=STRK:MEWNX:IT
Sorry,
aber bei diesem Artikel - wie auch bei denmeisten anderen ebay Artikeln - gibt es unter dem Bild der Ware die Schaltfläche "Vergrößern".
Wenn man das macht kann man auf der Rückseite der Münze das Wort "Reproduction" absolut problemlos erkennen.
Ich will damit den Verkäufer nicht in Schutz nehmen - er hat nicht extra auf die Reproduktion hingewiesen, hat es also darauf angelegt das jemand nicht so genau hinsieht.
Aber er hat es auch nicht verheimlicht, - den das Foto der Rückseite zeigt deutlich das es eine Reproduktion ist.
Du hast hingegen relativ "Blind" gekauft - hast also auch eine Mitschuld an der Nummer.
Etwas mehr sorgfalt beim Anschauen der Ware und es wäre nix passiert denn auf den Warenfotos ist die Reproduktion für jederman eindeutig zu erkennen.
Ärgerlich - aber ich denke das da eine Anzeige ins Leere geht.
Verbuche die 25 Euro als Lehrgeld und schau Dir das nächste mal auch die Fotos etwas genauer an.
Liebe Grüße,
Blecky
Weil Du wusstest, wonach Du suchst. Ich und offensichtlich andere (denn sonst wäre der Preis nicht zustande gekommen) haben das wohl nicht gesehen.
Z.b. Das angegebene Gewicht stimmt zu 100% mit den Morgans überein, allerdings wiegt die Münze nichtmal 20g.
Dass Du mir eine Mitschuld geben möchtest finde ich absolut lächerlich. Denn nach der Argumentation ist es volkommen in Ordnung in der Beschreibung das Blaue vom Himmel zu lügen, hauptsache auf dem Foto könnte man erkennen das... Wie gesagt, Du wusstest, wonach Du suchst, deswegen hast Du es gesehen.
Aber es ist als Lehrgeld verbucht... Irgendwie passiert sowas nur, wenn man was von jemandem aus der Stadt kauft...
Buche es als Lehrgeld.
Auf der Abbildung # 2 ist klar "Reproduction" zu erkennen.
Von Original ist im Artikeltext nix zu lesen.
Bei ner Anzeige hast du schlechte Karten.
swiftgoon
Also, ich weiß nicht, aber ich hätte nie bei jemandem ohne PayPal gesteigert, der so oft negativ beurteilt wurde. Meiner Erfahrung nach kann man sich bei solchen Typen nie sicher sein!
Anfechtung des Kaufvertrags wg. Irrtums (§ 119 BGB); keine Schadenersatzpflicht, da der Verkäufer zumindest fahrlässig gehandelt hat (§ 122 (2) BGB) und Zurückforderung des Kaufpreises nach § 812 BGB.
Um Deine zivilrechtlichen Ansprüche zu untermauern, kannst Du natürlich mit einer Strafanzeige wegen Betruges drohen. Ich bitte aber zu bedenken, dass strafrechtliche und zivilrechtliche Aspekte getrennt voneinander zu betrachten sind: Selbst wenn der Staatsanwalt wider erwarten nicht kurzfristig nach §§ 153ff. bzw. 170 StPO einstellt, sondern es zu einem Strafbefehl oder gar einer Hauptverhandlung kommt, ist das Resultat nur eine Strafe für den Verkäufer. Dein Geld bekommst Du dadurch noch nicht wieder. Das müsstest Du ggf. auf zivilrechtlichem Weg erstreiten.
Seh ich auch so! Keine Lösung, aber manchmal eine gute Grundlage für Verhandlungen! ;-)
Gruß
Maybe
Bei Auktionen kann man im Vorfeld den Verkäufer schon abchecken. Z.B. amailen und direkt fragen. Ist es eine echte Münze oder eine Reproduktion? Bitte schauen Sie genau hin. Woher haben Sie die Münze? Selbsabholung bei Barzahlung möglich?
Jeder absichtliche Betrüger wird sich bei den wenigen Fragen schwer tun, überhabt zu antworten. Wenn ein Betrüger antwortet, dann sind die Antworten (gespeichert) ein einfacher Nachweis für Betrug. Diese Antworten legt man der Schlichtungsstelle ebay vor und die Sache ist kar.
Zu einem betrügerischen ebay-Kaufabschluß gehören immer 2 Seiten. Der Betrüger und der Betrogene.
Meiner Meinung kann man bei ebay mit weniger Gutgläubigkeit Betrügerauktionen vermeiden. Bitte nie bieten, bei der mangelhaften Artikelbeschreibung und mehrfach schlechten Bewertung.
Dass auf dem zweiten Foto in Vergrößerung mit Mühe zu erkennen ist, dass es sich um eine Reproduktion handelt, hätte ich auch nicht gesehen, wenn ich die Vorgeschichte nicht gelesen hätte.
Jedenfalls wird eine Münze angeboten ohne Hinweis darauf, dass es sich um eine Replica handelt. Damit ist der Tatbestand "wesentliche Abweichung" des Artikels von der Beschreibung gegeben. Es wäre in diesem Zusammenhang absurd, zu verlangen, dass jeder Verkäufer bei einem Artikel - nicht nur bei Münzen - auch immer zusätzlich "echt" oder "funktionsfähig" hinschreibt. Davon ist auszugehen und nur im gegenteiligen Fall muss auf eine Abweichung hingewiesen werden: "Defekt", "Nachbildung", "Kopie", etc. etc.
Der Verkäufer hat zwar ein paar negative Wertungen, aber das kann jedem einmal passieren, dramatisch schlecht ist sein Profil nicht.
Ebay hat den Fall schnell erledigt, denn was soll jetzt Ebay machen? Um den Verkäufer zu sperren oder sonst was zu unternehmen, müsste Ebay dem Käufer nachweisen können, dass er selbst darüber Bescheid gewusst hat, dass es sich um eine Replica handelt, und diesen Umstand vorsätzlich verschwiegen hat. Bei einem kommerziellen (Münzen-) Verkäufer könnte man sagen, so ein Mensch muss das aber erkennen, ob es sich um eine echte Münze handelt. Aber ein privater? Im Zweifelsfall gilt die Unschuldsvermutung. Es ist eigentlich ohnehin schon ein Entgegenkommen, dass der 2 Bilder der Münze eingestellt hat, denn das hat ihm zusätzliche Kosten beschert. Hätte er nur die Vorderseite oder gar keines eingestellt - würde Ebay vermutlich argumentieren: Warum kaufen Sie bei jemandem, der jede Rückgabe ausschließt? Also ich kann verstehen, dass sich Ebay da heraushält.
Außerdem handelt es sich, wie schon gesagt wurde, um keine "Fäschung", sondern eine "Kopie" ("Reproducction"). Sowas wird ganz offiziell von vielen Museen gemacht, dass sie beispielsweise Römische Helme oder sonst irgendwelche "echten" Sammlerstücke 1:1 nachbauen, allerdings mit einem entsprechenden Vermerk (der fest mit dem Objekt verbunden sein muss, aber andererseits nicht so auffällig zu sein braucht, dass dadurch der Gesamteindruck des Gegenstandes deutlich verändert w´ürde). Auch Gemälde von Klassikern werden kopiert, da es manchen Liebhabern nicht auf "Originalität", sondern auf das Bild an sich ankommt. Ich habe hier eine römische Münze, wo gar nicht so klein, aber doch so, dass es nicht brutal ins Auge springt, an der Vorderseite seitlich "Kopie" eingeprägt ist. Klar wäre mir ein Original lieber - aber im Hinblick auf das, was an dieser Münze interessiert, nämlich die Abbildung eines Jünglings mit Helm im Profil und die Rückseite mit weiteren Darstellungen und der lateinischen Inschrift, ist alles da, wie es auch das Original hat. Gerade bei Kunstartikeln ist immer die Frage, wofür man zahlt: Den Namen des Künstlers oder das Kunstwerk selbst.
Was würde denn so eine Münze kosten, wenn man sie als "Kopie" von Haus aus kaufen will? Wenn dein Kaufpreis mehr als 50% vom "wahren Wert" abweicht, dann könntest du vielleicht am Rechtsweg "Verkürzung über die Hälfte (Laesio enormis)" geltend machen:
("Eine Verkürzung oder Verletzung über die Hälfte liegt vor, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger als die Hälfte dessen bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung erhält. Für die Beurteilung des Missverhältnisses ist der "gemeine Wert" (Marktpreis) des Vertragsgegenstandes im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses maßgebend.")
Gruß, Gerhard
Hallo Gerhard,
vielen Dank für den langen Beitrag. Ich sehe das genauso wie Du.
bei der Münze ist hauptsächlich das Material, 900er Silber interessant. Das macht das Original ca. 25€ wert. Die Morgan Dollars sind häufig zu finden, wurden sie doch Millionenfach hergestellt und selbst in den 60er konnte man sie von der US Regierung für 1$ zu kaufen.
Das "Duplikat" ist für ca. 3€ (mit Versand aus China) zu haben. Also ungefähr für 1/8 von dem, was ich bezahlt habe.
Gruß
blz
Nun, wenn er ein ehrlicher Verkäufer wäre und von der Replik keine Kenntniss hatte, würde er die Rücknahme anbieten, diese lehnt er aber ab. Von der Artikelbeschreibung her muss man von einem Original ausgehen, außerdem hat er den Artikel unter der kategorie "Kursmünzen" eingestellt, was sie ja nun definitiv nicht ist (allerdings bietet Ebay auch keine Kategorie "Replika" an). In dem Fall stellt sich die Frage, ob er als Fachmann gelten kann, also von der Replik ob seines Fachwissens Kenntniss hätte haben müssen oder zumindest können, ist er das nicht, ist ein vorsätzlicher Betrug schlecht nachzuweisen, aber Wandlung oder Minderung sollten drin sein. Wie schauts denn mit dem Silbergehalt aus, eine gute Replik wäre da zumindest gleichwertig und du wärst finanziell zumindest im grünen Bereich und könntest dir den ganzen Stress sparen?
Betrug ist immer vorsätzlich.
Was macht man, wenn man betrogen wurde?
Röööchtig.
Man geht zur Polizei und erstattet Anzeige.
Im Leben wird man öfters betrogen, nur weil die eigenen Erwartungen nicht erfüllt werden. Polizei, Staat, Gerichte können das nicht beseitigen, das muß man schon selbst im Vorfeld einschätzen und sich vor Betrug schützen. Ebay ist nun mal ein Markt der des Kleinbetrugs. Man sollte nicht immer die Schuld bei anderen suchen, auch wenn es hier klar der Fall ist, sondern Betrüger haben nur dann eine Chance, wenn es unvorsichtige Käufer gibt. Warum soll man bei einem unbekannten Anbieter kaufen, der noch nichtmal die Mühe gemacht hat, fundierte Informationen über die Münze zu schreiben?
Die hier gezeigte Auktion ist absolut eindeutig. Schlechte und unvollständige Beschreibung, keine Selbstabholung möglich, schlechtes, Informationsarmes Foto, Verkäufer mit teils schlechten Bewertungen.
Der Verkäufer ist zweifelsfrei so einzuschätzen wie; " Hau weg das Zeug, einen Dummen wird es geben".
@Balzhofna Spar Dir alle Mühe und weiteren Ärger, hake es als Lernerfahrung ab und versuche bei andern Käufen sensibler Deine Kaufabsicht anzugehen, checke den Verkäufer im Vorfeld. Umso mehr hast Du Freude bei gelungenen ebay-Käufen.
Das ebay sich aus sowas raushält ist klar, wer ist Verkäufer, wer ist Käufer, ebay ist lediglich ein Dienstleistungsbetrieb, der nicht selbst Richter spielen darf.
Röööchtig.
Man geht zur Polizei und erstattet Anzeige.
Genau das und nichts anderes. Solchen Leuten muss man Einhalt gebieten.
Ab zur Polizei damit und Anzeige weg. Betrugs erstatten. Die gehen der Sache im Rahmen ihrer Strafverfolgungspflicht nach, kostet Dich keinen "Pfeng", ist für dich in vieler Hinsicht sicherer, als der Hieb vor' s Lügenmaul und macht dem Arsch ein wenig Dampf unter'm Hintern.
Bei positivem Bescheid von denen ggf. 2. Torpedo auf ebay loslassen weg. Beihilfe zum Betrug (hattest ja im Rahmen deines Verkäuferschutzantrags korrekt auf Betrug durch den VK hingewiesen.)
@ all
Ihr redet da immer so schön von Anzeige wegen Betruges.
Habt Ihr euch schon mal überlegt das man einen solchen Betrug auch beweisen muß?
Betrug setzt Vorsatz voraus, - und genau diesen Vorsatz muß man beweisen.
Kann man das nicht, - dann kann man mit seiner Behauptung das es sich um Betrug handelt ganz flott selbst vor dem Richter landen wegen übler Nachrede und falscher Anschuldigung!
Der Verkäufer sagt ganz einfach:
"Sorry, ich hab einfach vergessen zu erwähnen das es sich um eine Reproduktion handelt. Aber wenn ich tatsächlich hätte betrügen wollen dann hätte ich wohl kaum ein Foto eingestellt auf dem ALLE Merkmale der Münze zu erkennen sind."
Und damit ist es dann auch schon vorbei mit dem Betrug.
Denn das er die Reproduktion absichtlich "vergessen" hat ist sonnenklar - aber eben nicht beweisbar!
Zu der Aussage das man die Repro nur erkennt wenn man weiß wonach man sucht - ich hab mal ganz dumm die Probe gemacht und meiner Frau den Link gezeigt mit der Anmerkung das ich sowas gerne hätte als "Anhänger für meine Kette".
Keine 30 Skunden später kam der Kommentar von meiner Frau "Aber dann bitte ein Original und kein Fake!"
Woher sie das mit dem Fake wohl wußte???
Weder meine Frau noch ich haben besondere Ahnung was Münzen angeht, nur das "Allgemeinwissen" - aber das es gerade bei Münzen auf die Details ankommt was den Wert angeht wissen sogar wir.
Also nutzt man doch intensiv die Fotos um zu sehen ob die Prägung noch was taugt oder verwaschen ist, ob die Schriften noch lesbar oder abgegrabbelt sind oder ob Kratzer vorhanden sind etc.
Und dabei soll dann der Schriftzug "Reproduktion" nicht aufgefallen sein?
Das kann nur dann passieren wenn die Bilder tatsächlich nur oberflächlich gesichtet wurden.
Und dann muß ich dabei bleiben das der Käufer da selbst eine gehörige Portion Mitschuld hat.
Der Verkäufer hat sich geschickt in eine Grauzone begeben in der man ihm keinen Betrug nachweisen kann.
Er kalkuliert glasklar damit das schon irgendjemand nicht so genau hinschauen wird - und genau das ist passiert.
Jemand - oder sogar mehrere - heben nicht so genau hingesehen und schon hat einer davon das Ding ersteigert.
Balzhofna, auch wenn Du es nicht hören magst - die Reproduktion war klar zu erkennen.
Wenn Du nicht mal die Dir gegebenen Möglichkeiten ausschöpfst (damit meine ich die Fotos GRÜNDLICH sichten) um dich in einem so "heißen" Pflaster wie ebay abzusichern - sorry, dann bist du in meinen Augen mit Schuld an der Nummer.
ich bin nicht alle... bin Deiner Meinung. Blecky, Du hast sehr realistisch mit Deinen Beitrag die Geschichte beschrieben. Aber es ist so wie bei den meisten, die Gefühle steigern sich...
Ja,
Das mit den Gefühlen kenne ich.
Mir ging es mal genau so wie Balzhofner mit der Münze - bei mir waren es Alu-Felgen für einen PKW.
3 Felgen waren ok, die vierte hatte einen massiven Schlag am Felgenrand und war unbrauchbar.
Dieser Fehler war auf den Fotos deutlich zu sehen - wenn ich mir nur die Fotos vorher gründlich angesehen hätte...
Ich kann daher seine Wut nachvollziehen - aber das bringt nix.
Da hilft nur beim nächsten mal besser aufpassen....
Grüße,
Blecky
Dazu wird die Sache ja durch die Ermittlungsbehörden "staatsanwaltschaftlich" geprüft, Du Schlauberger!?!!
Bei einer Anzeige äußere ich ja den -achtung!- Verdacht eines Vergehens/Straftat und behaupte die ja nicht als Tatsache (ggf. ist dies ja wahrheitswiedrig ohne oder mit anders lautendem rechtsgültigen Urteil zu einem Sachverhalt). Sonst wären ja Anzeigen ja gar nicht möglich.
Und was Dein Schnittschen da nun sieht oder nicht, ist auch Joppe. Die Anzeige erweckt in Text und Gestaltung den Eindruck eines Orginals und keiner Replik (zumal ich das auf meinem Monitor NICHT lesen kann, was da draufsteht)
Gut, ich habe da auch keinen 120 Zoll-Pornokreuzer de luxe dran sondern normalen Arbeitsmoni.
LOL!
Ja, Hauptsache wegen der eigenen Nachlässigkeit mit einer solchen Kleinigkeit Richter und Statsanwälte beschäftigen.
Die haben ja auch nichts wichtigeres zu tun.
Die Sache würde sowieso fallengelasen weil auch der Staatsanwalt nicht nachweisen kann ob der Hinweis auf die repro Vorsätzlich zum Zwecke der Täuschung unterlassen oder tatsächlich nur vergessen wurde.
Mit einen Minimum an gesundem Menschenverstand hätte der Käufer den Schaden vermeiden können.
Dazu braucht es auch keinen 120-Zoll Pornokreuzer - da reicht ein ganz normaler Arbeitsmoni locker für aus.
Denn auch auf dem kann man die Darstellung der Webseite locker vergrößern - ist in jedem Browser easy machbar, aber spätestens ab 19'' nicht nötig.
Das einzig sinnvolle ist tatsächlich die Forderung nach Aufhebung des Kaufvertrages (siehe Posting von Out-Freyn von 10:04 Uhr).
Dann DAS kann man auch mit Aussicht auf Erfolg rechtlich durchsetztzen.
Damit ist Balzhofner weitaus schneller und besser geholfen als mit einer Klage.
Die Anklage würde mangels beweisbarkeit des Vorsatzes eh fallengelasen.
Und selbst wenn es vor einen Richter käme und der Verkäufer tatsächlich wegen Betruges verurteilt würde hat balzhofner noch immer nicht seine Kohle wieder.
Dafür darf er dann noch ein weiteres Verfahren anstrengen.
Tolle Wurst - und sooooo hilfreich!
Ich Denke balzhofner will möglichst schnell und problemlos seine Kohle zurück und nicht einen Kreuzug gegen den ebay-Betrug starten.
Von daher ist der Vorschlag von Out-Freyn weitaus sinnvoller und vor allem wesentlich zielführender als irgendwelche Klagen.
Am schlimmsten ist jedoch bei der ganzen Aktion das ebay solch "halbseidenen" Verkaufspraktiken scheinbarbar duldet.
Denn normalerweise gehört ein User bei dem so etwas vorkommt und der auch gemeldet wird gesperrt.
Sehe ich ganz genau so. Andernfalls könnte man sich Gerichtsverfahren samt Verurteilung komplett schenken, wenn das alles schon bei der Aufgabe einer Anzeige feststünde. Man muss dem Anzeiger aber zugestehen, dass er sich möglicherweise auch geirrt hat.
Üble Nachrede wäre es eher, wenn sich jemand an die Presse statt an die Polizei wendet und dort groß ausposaunt, Herr X von Firma Y ist ein Betrüger - ohne Beweise, ohne Urteil und ohne polizeiliche Ermittlungen.
CU
Olaf
Der zweite Torpedo wird kaum erfolgreich sein, aber ich hab mich schon gewundert warum die Anzeige noch nicht erwähnt wurde. Das lohnt sich definitiv, und grade bei Münzen wird das gerne auch ernster genommen.
Stattdessen wollen Leute 2 Stunden mit den Auto fahren, und ebenso lange oder länger mit Kumpels warten nur um selbst eine Anzeige wegen Körperverletzung zu bekommen garniert evtl. mit ein paar blauen Flecken.Und ich bin mir sicher das in die Richtung ermittelt wird, bei der selbstjustiz vermutlich verrät man sich sogar noch während der Tat.
Wegen der "Beihilfe zum Betrug" hätte ich auch eine Frage: Bei Ebay gibt es seit Jahren manipulierte USB-Sticks, die dem OS gigantische Größen vortäuschen (genau die, die man anscheinend gekauft hat), aber dann viel weniger Kapazität haben. Ebay weiß das. Sobald der Betrug entdeckt wird, bekommt man - "relativ" einfach - via Paypal sein Geld zurück - aber: Ebay sperrt diese Verkäufer / Verkäufergruppe nicht, obwohl es immer wieder dieselben "Markenartikel" sind, die gehandelt werden, und es schon mehrere negative Wertungen mit entsprechendem Kommentar beim einzelnen Händler gibt. Und in solchen Fällen macht sich Ebay m. M. nach schuldig der Beihilfe zum Betrug. Ich glaube, es kann sich kein Händler - und auch keine Handelsplattform - auf den blauäugigen Standpunkt stellen, es ginge ihn/sie nichts an, was das gehandelt wird.
Gruß, Gerhard
Anzeige dazu erstatten. Auch dafür sind diese Leute von den Überwachungsorganen da. Ob da jemand behumst wird mit Spiecherplatz oder (im "richtigen Leben") mit einem gefälschten Teppich, verdünntem Schnaps oder Münzenrepliken (uups!) ist rechtlich egal.
Ja,
da hat Pumbo recht.
Denn diese Manipulation am Stick ist sicherlich auch beweisbar.
Da kann man sich nicht mit "hab ich vergesen" rausreden.
So etwas kann nur mit Vorsatz gemacht werden - ist von daher eine ganz andere Kiste als die Münzgeschichte..
Ja sicher sind diese Sticks manipuliert und man kann das nachweisen. Problem dabei: Nachzuweisen, dass der Verkäufer davon gewusst hat! Wenn das irgend eine Hausfrau in Hongkong ist, der man einen guten Nebenverdienst von zu Hause aus anbot, indem sie diese Sticks bei Ebay einstellt und sich um die Kaufabwicklung kümmert - die Sticks bekommt sie ihrerseits von einem Lieferanten, alles "original verpackt" - dann erwischt es in gewisser Weise wieder die Falschen. Ich habe keine Ahnung, welches Ausmaß an Kompetenz von jemandem verlangt werden kann, der als Zwischenhändler einen Artikel über Ebay verkauft.
Daran hab ich bisher noch gar nicht gedacht, dass ich selbst Anzeige erstatten könnte / müsste. Durch den Paypal Käuferschutz war das für mich in gewisser Weise erledigt und eigentlich hatte ich angenommen, dass Paypal im eigenen Interesse die entsprechenden Schritte unternimmt - gegebenenfalls gemeinsam mit Ebay. Aber so, wie es aussieht, denkt Ebay nicht daran, etwas gegen diese Betrüger zu unternehmen, obwohl Ebay ja in jedem Land eine Organisation vor Ort hat. Und dieses Verhalten von Ebay, so zu tun, als ginge sie das alles nichts an, ärgert mich eigentlich mehr als diese Betrüger oder ahnungslosen Vollzugsgehilfen von Betrügern. Da gibt es schon ganze Portale, die sich ausschließlich mit solchen gefälschten USB-Sticks und ähnlichen Speichermedien, die auf Ebay vertrieben werden, beschäftigen, und wo ebenfalls geklagt wird, dass die bei Ebay noch immer so tun, als wüssten sie von nichts:
http://sosfakeflash.wordpress.com
Gruß, Gerhard
Das ist ja putzig. Woher soll PayPal wissen, daß Du betrogen worden bist? Muttern windelt Dich noch? Sehe ich gerade Defizite im Umgang mit Geld? Sollten Naivlinge eingesperrt werden? Wenn Dir Dein Auto geklaut wird, wartest Du darauf, daß der Händler reagiert?
Und wenn: Das interessiert die nicht. Die wickeln lediglich den Geldverkehr ab, angeblich sicher...
Paypal weiß es das, sobald jemand den Paypal Käuferschutz beantragt hat und dabei erklären muss, warum er ihn beantragt.
Und Paypal interessiert das schon, denn die haben den Schaden, der sich auf ihren Gewinn auswirkt.
Gruß, Gerhard
Ya, diese "Kopf in den Sand"- Einstellung von Ebay ist m.E. aber auch eiskalt kalkuliert.
Jeder Verkauf bringt denen Geld, egal ob dabei betrogen wird oder nicht.
Und solange sie es durch geschickte AGBs oder andere juristische Feinheiten schaffen sich aus allem was außerhalb der reinen Kaufabwicklung liegt herauszuhalten werden sie den Teufel tun und solche Betrügereien unterbinden.
Alles liebe,
Blecky
wenn man bedenkt, das ebay in Deutschland keine Gerühren erhebt, sondern eine Luxemburger Rechnung ist, schonmal draufgeschaut? Ebay will auch dadurch sich in manchen Ländern Prozesse vom Hals laden bzw. abwehren. Ganz schön pfiffig. Wer will schon in Gerichtstand Luxemburg vor Gericht gehen?
Nein, das mit den Rechnungen aus Luxemburg wußte ich bisher nicht.
Da ich bisher bei Ebay nur gekauft und noch nichts verkauft habe kenne ich die ebay.Rechnungen nicht.
Aber das zeigt eigentlich mal wieder das "Recht" nichts mit "Gerecht" zu tun hat.
Und eine gute Rechtsabteilung macht vieles möglich.
Es scheint doch was wahres dran zu sein an dem Spruch:
"Rechtsanwälte sind die besten Gauner"
Also so ganz frei kann ich dich da von eigener Schuld nicht sprechen.
Wenn ich sowas sammele, schaue ich schon mit Argusaugen, was ich da angeboten bekomme. Und das kann man sehen, wenn man genau hinschaut!
Ich würde das selbst vielleicht nicht merken, es gibt aber auch keinen Grund , dass ich sowas kaufen würde.
Letztendlich kann man vorher noch mir dem Verkäufer in Kontakt treten und sich genau vergewissern. Nebenbei ist eben bei eBay immer die Gefahr, Fälschungen, Duplikate usw. zu erwerben.
Du wirst damit nicht durchkommen...
Gruß
luttyy
Hi Balzhofna, damit hat ebay insofern recht, als dass der Käuferschutz nur dann greift, wenn du mit PayPal bezahlt hast. Wenn der Verkäufer also gar kein PayPal anbietet, ist ebay so oder so raus aus der Nummer mit dem Käuferschutz.
Das war nicht immer so, ich z.B. habe Ende 2007 einmal 100 EUR von ebay bekommen, nachdem ich auf einen Betrüger hereingefallen war - meine bis heute einzige schlechte Erfahrung mit einem ebayer. Die Koppelung an PayPal kam erst später.
So gesehen hat sich ebay eher noch weiter von Amazon entfernt. Dort gibt es so etwas wie PayPal nicht - du drückst auf den Bestellknopf und kannst dich ganz entspannt zurücklehnen, Amazon bezahlt für dich. Da der Verkäufer weiß, dass er auf diesem Wege in jedem Fall sein Geld bekommt, kann er sofort mit dem Versand der Ware beginnen.
Es ist natürlich klar, dass Amazon sich diesen Treuhandservice fürstlich vergüten lässt - Amazon ist für Verkäufer schweineteuer.
CU
Olaf
Mir erging es so:Im April überwies ich für einen ersteigerten Sempron 5,55 € an Hendrik Grüner, der ein Konto bei einer Münchner Bank (SPARDA) hat, bis heute 31.Juli 2011 warte ich noch auf den Artikel....Telefonisch lässt sich der Kerl auch nicht erreichen, sein ebay-Konto ist tot.