Hallo Community,
am Donnerstag, den 23.06.2011 (Feiertag in Bayern) ging an meiner Heizung ein Sicherheitsventil kaputt.
Am Freitag, den 24.06. rief ich bei meinem Heizungsmonteur an. Die Firma gönnte sich an dem Tag Urlaub, weil es ein Brückentag war. Man hatte aber eine Handynummer auf dem AB und bot einen Notdienst an.
Dieser kam dann auch und wechselte das Sicherheitsventil aus. Über Monteurstunde incl. Wegzeit plus Fahrtanteil will ich mich nicht beschweren, aber einen Samstagszuschlag von 50% auf die Monteurstunde halte ich an einem Freitag für nicht gerechtfertigt.
Es wurde mir auch nicht vorher mitgeteilt. Ich weiß es erst durch die Rechnung.
Wie sieht da die Rechtslage aus?
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Da würde ich mich an Deiner Stelle bei der Handwekskammer erkundigen;AFAIK sitzt die in Augsburg - zumindest in OBB.
Gruß Presla
Gute Idee, daran habe ich noch nicht gedacht.
Wenden sie sich an die Handwerker-Innung der Heizungsbauer, da gibt es eine Schiedsstelle. Auskunft meistens kostenlos.
Anfrage ist schon auf dem Weg.
Vielen Dank.
Wenn dieser Freitag ein Feiertag war, bist du mit 50% noch gut bedient...
Wer lesen kann................
Macht nix, du zahlst und wenn du gegen deinen Heizungsmonteur gehst, wartest du da nächste mal wohl etwas länger!
Schön, wenn es dann im Winter ist....
Mal sehen, ob ich mich mit denen einigen kann.
Aber das Argument mit "Du zahlst", das hat was.
Die stellen wohl darauf ab, alles was freitags nach der üblichen Feierabendszeit ist, ist Wochenende.
Mein pragmatischer Ansatz dazu: hast Du einen Auftrag unterschrieben? Wurden Dir die "gültigen"/ gewünschten Preise mitgeteilt? Hast Du diesen nachweislich zugestimmt?
Und selbst, wenn Du keinen Auftrag unterschrieben hast, könnte man konkludentes Handeln unterstellen, wenn Du den Handwerker in Deiner Wohnung machen und tun läßt. Aber auch in diesem Fall benötigt er von Dir die Unterschrift unter den Arbeitszettel in dem Sinne ein Abnahme, "alle Arbeiten wurden ohne Beanstandungen ausgeführt". Wenn Du das nicht unterschrieben hast, kannst Du noch "unverzüglich", d.h. innerhalb von ca. 14 Tagen Mängel reklamieren. Am besten per Fax mit Protokoll.
In diesen Fällen heißt es ja meist: unser Preis- und Leistungsverzeichnis liegt in unseren Geschäftsräumen aus und kann dort eingesehen werden. Jo leckts mie doch am Oarsch, den Inhalt meiner Kloschüssel könnts in meiner Keramik einsehen.
Diese Wochenendzuschläge sind sowieso für den Arsch. Ich arbeite regulär am Wochenende - mir zahlt keiner einen Zuschlag.
Ich hatte Montag dort angerufen und dann war sofort der Posten vom Tisch, nachdem ich gesagt habe, freitags gibt es keine Samstagszuschläge während der normalen Geschäftszeiten.
Nun war der Mechaniker Schulde, der das falsch aufgeschrieben hat.
Egal. Ich habe das nicht bezahlt.