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Mal wieder Ebay

Loopi© / 49 Antworten / Baumansicht Nickles

Meine Nichte (ohne Ebay-Konto) bat mich, für sie ein Netbook zu kaufen.
Ich kaufte also ein ASUS-EEE-901.

hier die Artikelbeschreibung:

Ich verkaufe meinen ASUS Eee PC 901. Das Eee wurde von mir sehr wenig genutzt. Er wurde wegen eines Urlaubes angeschafft, den ich dann aber nicht angetreten habe. Der Eee ist für den Hausgebrauch eindeutig zu langsam und wird aus diesem Grund verkauft. Das Gerät ist optisch ohne Beschädigungen und es ist fast neuwertig zu bezeichnen.

Der Eee 901 wurde von einer Fachwerkstatt geöffenet und es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut, da der an Werk verbaute Speicher viel zu klein war und es nur mit großen Einschränkungen möglich wer ein Betriebssystem zu installieren. Der Eee und der Akku sind als neuwerig zu bezeichen; es liegen keine sichtbaren Beschädigungen vor; auch keine Kratzer oder Dellen. Auch die angebrachten Aufkleber sind ohne Beschädigung. Alle Kosten wie die Ebay-Gebühren und Porto werde ich tragen.

Verkauft wird der Eee nur mit den vom Werk gelieferten Netzteil und den notwendigen Treibern auf SD-Karte.


Heute kam das Teil.
Folgende Mängel weist es auf.
Mehrere Tasten funktionieren nicht. So # ' ~ und alle über 1234567890ß´
Die blaue LED am Ein/Aus-Schalter ist ohne Funktion.
Ich verfüge schon über ein baugleiches Modell und kann daher vergleichen.
Mit USB-Tastatur ist alles i.O.

Ich habe den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten.

Wie sollte ich weiter vorgehen?

Beste Grüße
André

peterson Loopi© „Mal wieder Ebay“
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Um es generell zu sagen, Du hast ein Problem.

Ich nehme mal an, das ist ein Privatkauf.
Wenn der VK nicht einlegt, dann wäre eine Rechtsschutzversicherung sehr hilfreich.

Das Problem ist nicht das kaputte Netbook, sondern das Beweisen, dass er es Dir schon defekt zugeschickt hat.

Er wird behaupten, dass es in Ordnung war. Dass es nicht in Ordnung war, kannst Du vor Gericht dann nur mit einem Gutachten beweisen und das kostet.

Was machen?
Zuerst mal einen Fall eröffnen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.
Das schaltet zwar nicht ePay ein, sondern nur deren Computer. Die werden auch nichts machen.

Hast Du mit PainPal bezahlt, dann lasse es darüber laufen und hole die Kohle zurück.

Vorerst gilt es nun abzuwarten, wie der VK reagiert.

Danach könnte ein RA einen Brief schreiben. Manchmal knicken die dann ein.

Loopi© peterson „Um es generell zu sagen, Du hast ein Problem. Ich nehme mal an, das ist ein...“
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Der VK teilt mir mit, er nimmt das Gerät zurück, er hat es zuvor nicht getestet, die Mängel deshalb nicht bemerkt. Morgen geht es per DHL zurück.

Beste Grüße
André

peterson Loopi© „Der VK teilt mir mit, er nimmt das Gerät zurück, er hat es zuvor nicht...“
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Da hast Du aber gewaltig Glück.
Außer den Portokosten hast Du dann keinen Verlust.

Ich würde es per Hermes schicken, dann ist es versichert.

Möglicherweise kommt es ja nie an.
Pferde und Apotheke.

mawe2 Loopi© „Der VK teilt mir mit, er nimmt das Gerät zurück, er hat es zuvor nicht...“
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Morgen geht es per DHL zurück.

Hast Du denn Dein Geld schon zurück?

Es wäre doch äußerst ärgerlich, wenn Du statt eines defekten Geräts gar kein Gerät mehr hast, das Geld aber trotzdem weg bleibt.

Falls Du mit Vorkasse bezahlt hast, würde ich bei der Rücksendung ebenfalls auf Vorkasse bestehen. Erst, wenn der Verkäufer Dir das Geld überwiesen hat, schickst Du ihm das Gerät.

Wenn du mit PayPal bezahlt hast, würde ich deren Abwicklung benutzen und das Gerät ebenfalls erst zurückschicken, wenn das Geld wieder da ist.

Wenn du per Nachnahme gekauft hast, würde ich das Gerät auch per Nachnahme zurück schicken. Das kostet zwar ein paar Euro mehr - die kannst Du ja als Lehrgeld verbuchen.

Gruß, mawe2
peterson mawe2 „ Hast Du denn Dein Geld schon zurück? Es wäre doch äußerst ärgerlich, wenn...“
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Leider ist die Rechtslage aber so, dass der Käufer es zuerst schicken muss.
Schließlich muss er Gelegenheit zur Prüfung haben.


Wozu Nachnahme? Wenn der es nicht annimmt, kostet es richtig Kohle.

Was Du so alles räts, ist ein wenig am RL vorbei.

mawe2 peterson „Leider ist die Rechtslage aber so, dass der Käufer es zuerst schicken muss....“
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Was Du so alles räts, ist ein wenig am RL vorbei.

Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du (normalerweise) überhaupt kein "Recht". Jedenfalls schließen die meisten Privatverkäufer die Rückgabe aus.

Und woher nimmst Du als Käufer die Sicherheit, dass außer dem Geld nicht auch noch die (mangelhafte) Ware weg ist? Womit dann auch keinerlei Bewiese mehr greifbar sind.

Als Käufer hatte er auch keine Chance, erst zu prüfen und dann zu zahlen. Ich würde bei der Rücksendung genauso Zug-um-Zug handeln, alles andere wäre fahrlässig.

Der Verkäufer muss übrigens gar nichts prüfen. Er kriegt genau das zurück, was er geliefert hat. Er hat es ja offensichtlich vor dem Verkauf auch nicht geprüft, was er da verschickt.

Es wäre noch die Frage, ob die Angebotsbeschreibung nicht sogar irreführend ist. Wenn er es nur für den nicht angetretenen Urlaub gekauft hat, müsste es absolut neu und unbeschädigt sein. Oder hat er sich schon beim Kauf ein defektes Gerät andrehen lassen, das er dann aber nicht bei seinem Lieferanten reklamiert hat?

Was bitte ist ein 32BG Patiot-Speicher? Treiber auf SD-Karte? Hier stimmt doch hinten und vorne nichts! Und deswegen würde ich diesem Verkäufer auch bei der Rückabwicklung in keinster Weise vertrauen.

Das ganze ist schon so absurd, da würde ich dem verlorenen Geld nicht noch das Gerät hinterher werfen.

Gruß, mawe2
peterson mawe2 „ Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du normalerweise...“
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Na ja, wenn Du meinst.

Hast Du schon mal was reklamiert?
Wie war das mit dem Geld und Gerät hin- und herschicken?

Aber Du scheinst schon die richtigen Handelspartner zu haben.

********************
Und wenn Loopi es nicht zurückschickt, bekommt er kein Geld. Fertig.

mawe2 peterson „Na ja, wenn Du meinst. Hast Du schon mal was reklamiert? Wie war das mit dem...“
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Hast Du schon mal was reklamiert?
Wie war das mit dem Geld und Gerät hin- und herschicken?


Ja, ich habe schon mal mit einem Privathändler eine Reklamation abgewickelt und er hat mir zuerst das Geld geschickt und dann habe ich die Ware zurück geschickt. Ich hatte als schaden dann lediglich 2x die Versandkosten (hin und zurück).

Aber Du scheinst schon die richtigen Handelspartner zu haben.

Ich würde ein aktuelles Netbook nicht von privat kaufen sondern nur von vertrauenswürdigen gewerblichen Händlern, bei denen dann das Fernabsatzgesetz greift.

Von privat kaufe ich nur irgendwelche Raritäten, die es von gewerblichen Händlern nicht gibt. Aber auch da beschränke ich mich auf Preise unterhalb von 100 EUR.

Und wenn Loopi es nicht zurückschickt, bekommt er kein Geld. Fertig.

Und wenn er es zurück schickt vielleicht auch nicht. Ebenfalls fertig.
peterson mawe2 „ Ja, ich habe schon mal mit einem Privathändler eine Reklamation abgewickelt...“
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Das ist doch schön, dass das damals so gelaufen ist.

Fakt ist: Loopi hat das Gerät. Will er seine Kohle wieder haben, und der VK ist ja einsichtig, dann muss er mit dem VK ausmachen, wie es zurückgeschickt werden soll.
Dabei ist es egal, ob privat oder gewerblich.

Schickst Du es einfach unfrei, wird ein Privater es nicht annehmen und ein Gewerblicher wird Dir die Mehrkosten in Rechnung stellen.

Per Nachnahme wird das wohl keiner von beiden annehmen.

Und erst wenn Loopi das Gerät zurückgeschickt hat, ist der VK in Verzug und muss handeln. Vorher passiert gar nichts und ist nicht einmal einklagbar.

prehistoric mawe2 „ Ja, ich habe schon mal mit einem Privathändler eine Reklamation abgewickelt...“
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Ich würde ein aktuelles Netbook nicht von privat kaufen sondern nur von vertrauenswürdigen gewerblichen Händlern, bei denen dann das Fernabsatzgesetz greift.

Tja, dann hast du wohl seit dem 1.01.2002 keine Chance mehr, etwas zu kaufen, denn das ist der Zeitpunkt, seit dem es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt... SCNR.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/FernAbsG
mawe2 prehistoric „ Tja, dann hast du wohl seit dem 1.01.2002 keine Chance mehr, etwas zu kaufen,...“
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Gut. Dann greift eben das BGB, in das die entsprechenden Regelungen übenommen wurden.

Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass man als Verbraucher beim Kauf bei einem gewerblichen Anbieter ein Rückgaberecht hat und dass private Anbieter dieses i.d.R. ausschließen.

Außerdem habe ich das Attribut vertrauenswürdig verwendet. Das bedeutet, dass ich dort i.d.R. gar nichts zurückgeben muss, weil sowieso alles OK ist.

Olaf19 prehistoric „ Tja, dann hast du wohl seit dem 1.01.2002 keine Chance mehr, etwas zu kaufen,...“
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dann hast du wohl seit dem 1.01.2002 keine Chance mehr, etwas zu kaufen, denn das ist der Zeitpunkt, seit dem es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt... SCNR.

Ich sach mal... Raider heißt jetzt Twix! :-D

Ebenfalls SCNR
Olaf
Loopi© peterson „Na ja, wenn Du meinst. Hast Du schon mal was reklamiert? Wie war das mit dem...“
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Der VK räumt ja ein -ohne zu diskutieren- dass er das Gerät nicht weiter getestet hat. Er hat XP frisch raufgespielt und dann eingepackt. Ich habe Notepad geöffnet und alle Buchstaben/Zahlen/Zeichen ausprobiert und es funktionieren mehrere Tasten nicht, jedoch per USB-Tastatur. Drauf gekommen bin ich, als ich in mein WLAN wollte, das Passwort beginnt mit # und die ging nicht. Es gehen auch {[]}\ nicht weil die AltGr nicht geht. Da er ja angibt, das Gerät "von einer Fachwerkstatt" mit einer SSD aufgerüstet zu haben, wird da wohl was passiert sein. Ich habe keinen Bock, selber das Gerät zu zerlegen, der Fehler wird wohl für einen Fachmann zu beheben sein.

Beste Grüße
André

gelöscht_35042 Loopi© „Der VK räumt ja ein -ohne zu diskutieren- dass er das Gerät nicht weiter...“
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Wenn der XP installiert hat bin ich mir sicher, dass da weder ein Chipsatztreiber noch andere Treiber richtig installiert sind...

Wenn das Teil günstig war, würde ich das erst einmal testen!

Gruß
luttyy

peterson Loopi© „Der VK räumt ja ein -ohne zu diskutieren- dass er das Gerät nicht weiter...“
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Eben.

Frage ihn, wie Du es zurückschicken sollst und tue es.
Möglichst Hermes, da versichert. Aber gut verpacken. Muss einen Sturz aus 1m Höhe aushalten.

Ich glaube sogar, dass er Dir Deinen Gesamtbetrag zurückgibt.

Ist mir die Tage mit einer GraKa auch passiert.
Der VK hat die Beschreibung abgekupfert und alle Zubehörteile waren deswegen nicht dabei.
Bis auf mein Porto (4,00 € Hermes), habe ich alles wiederbekommen.

Warum Hermes?
Man kann es nachverfolgen, wer es angenommen hat. ;O)

Olaf19 peterson „Eben. Frage ihn, wie Du es zurückschicken sollst und tue es. Möglichst Hermes,...“
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Möglichst Hermes, da versichert.

DHL doch auch...?

Warum Hermes?
Man kann es nachverfolgen, wer es angenommen hat. ;O)


Ich habe nun schon xx von mir verschickte Hermes-Pakete nachverfolgt. Da stand immer nur "Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt", nicht aber, wer sie angenommen hatte.

Hermes lohnt sich nur für besonders kleine Sendungen, bei größeren hat die DHL mit Paketpreisen ab 6,90 die Nase vorn.

CU
Olaf
Olaf19 mawe2 „ Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du normalerweise...“
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Welche Rechtslage? Das ist ein Privatverkauf. Da hast Du (normalerweise) überhaupt kein "Recht". Jedenfalls schließen die meisten Privatverkäufer die Rückgabe aus.

Mit Verlaub: das ist grober Unfug. Auch wenn viele private Verkäufer es gerne so hätten.

Die Ware hat gefälligst der Artikelbeschreibung zu entsprechen, und dafür ist es völlig wurscht, ob der VK privat oder gewerblich ist. Stimmt der Artikel nicht mit der Beschreibung überein, dann muss auch ein Privater den Kauf rückabwickeln.

Was du meinst, sind reine Geschmacksretouren. Die sind in der Tat nur bei gewerblichen Händlern innerhalb von 14 Tagen möglich. Aber darum ging es nicht.

CU
Olaf
mawe2 Olaf19 „ Mit Verlaub: das ist grober Unfug. Auch wenn viele private Verkäufer es gerne...“
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Die Ware hat gefälligst der Artikelbeschreibung zu entsprechen

Das ist sicher richtig. Wobei sich hier die Frage stellt, ob es überhaupt irgendetwas gibt, was dieser Beschreibung entsprechen könnte:

es wurde ein 32BG Patiot-Speicher eingebaut

Ich nehme an, dass es unmöglich ist, sowas zu liefern.

Wenn aber der Verkäufer darauf besteht, dass er alles exakt beschrieben hat und dass der Artikel genau in diesem Zustand verschickt wurde, wird er sich weigern, das Ding zurück zu nehmen. Und welches Recht willst Du dann durchsetzen?

Loopi hat sich ja jetzt für eine andere Lösung entscheiden, was ja auch eine Möglichkeit ist. Der Verkäufer hätte aber auch ganz anders reagieren können.

Recht haben und Recht bekommen sind dann nochmal zwei ganz verschiedene Dinge. Es gibt auch Verkäufer, die nehmen eine negative Bewertung eben einfach hin...

Gruß, mawe2
Loopi© mawe2 „ Das ist sicher richtig. Wobei sich hier die Frage stellt, ob es überhaupt...“
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Neueste Biosversion ist installiert, XP-Pro ist installiert, mit allen Updates/SP3, Gerät wurde konfiguriert, läuft jetzt super.

Der Speicher ist eine 32 GB "Patriot" SSD, bei Amazon z.B. derzeit für etwa 56 Euro gelistet.

ABER ein Käufer, der keine großen PC-Kenntnisse hat, wäre wohl mit dem Netbook überfordert gewesen, er hätte ein voll funktionsfähiges Netbook erwartet, was so nicht geliefert wurde. Es waren keine Asus-Treiber installiert, nur das nackte XP-SP2.

Beste Grüße
André

mawe2 Loopi© „Neueste Biosversion ist installiert, XP-Pro ist installiert, mit allen...“
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Dann ist es ja gut, dass Du Dich mit dem Verkäufer auf diese Art und Weise einigen konntest.

Es waren keine Asus-Treiber installiert, nur das nackte XP-SP2.

Was hat er denn dann auf der SD-Karte mitgeliefert? Waren da die richtigen Treiber gar nicht dabei?

Gruß, mawe2

Loopi© mawe2 „Dann ist es ja gut, dass Du Dich mit dem Verkäufer auf diese Art und Weise...“
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Hab ich mir nicht angeguckt, die selbstgebrannten CDs mit der Beschriftung Treiber die beilagen funktionieren nicht, ich sauge mir Treiber aber prinzipiell selber, da weis ich was ich habe.

Olaf19 mawe2 „ Das ist sicher richtig. Wobei sich hier die Frage stellt, ob es überhaupt...“
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Wenn aber der Verkäufer darauf besteht, dass er alles exakt beschrieben hat und dass der Artikel genau in diesem Zustand verschickt wurde, wird er sich weigern, das Ding zurück zu nehmen. Und welches Recht willst Du dann durchsetzen?

Das ist das Thema "Beweislast", also ein ganz anderes Thema als "Verkäufer gewährt kein Rückgaberecht".

Nach deiner Logik könnte der Verkäufer dann auch einen Ziegelstein mit einer toten Ratte verschicken...

CU
Olaf
mawe2 Olaf19 „ Das ist das Thema Beweislast , also ein ganz anderes Thema als Verkäufer...“
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Nach deiner Logik könnte der Verkäufer dann auch einen Ziegelstein mit einer toten Ratte verschicken...

Das hat's alles schon gegeben...

Gruß, mawe2
Olaf19 mawe2 „ Das hat s alles schon gegeben... Gruß, mawe2“
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Ich weiß :-) ...auch wenn ich in den letzten ca. 20 Jahren - das ist so in etwa der Zeitraum, in dem ich mit gebrauchten Sachen hin- und her deale - so etwas selbst zum Glück noch nicht erlebt habe.

Wer so etwas macht, geht ein ziemlich hohes Risiko ein. Was ist, wenn der Empfänger das Paket vor Zeugen auspackt, am besten noch im Postamt vor neutralen Zeugen...? Da steht der betrügerische Verkäufer schon mit einem Bein in einer Verurteilung wegen Betrugs.

CU
Olaf

gelöscht_35042 Loopi© „Mal wieder Ebay“
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Ich würde trotzdem darauf tippen, dass nicht alle Treiber korrekt installiert sind.

Ich selbst habe zwar nur Eee x101, das war aber mit einer Neuinstallation von Mint kein Problem...

Gruß
luttyy

Loopi© gelöscht_35042 „Ich würde trotzdem darauf tippen, dass nicht alle Treiber korrekt installiert...“
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Tastatur ist Deutsch/IBM, manche Tasten sind tot. So geht # nicht, @ Qq geht nicht, das kann kein Treiberproblem sein. Ich habe aber keinen Bock, jetzt zu formatieren, Stunden zu verschwenden und dann gehts immer noch nicht und dann sagt der VK, ich hätte Schuld. Im Gerätemanager wird kein Fehler angezeigt.

Beste Grüße
André

Loopi© gelöscht_35042 „Ich würde trotzdem darauf tippen, dass nicht alle Treiber korrekt installiert...“
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Ich habe jetzt bei ASUS alle Treiber geladen und installiert. Die FN in Verbindung mit den hellblauen Tastenbeschriftungen funktionieren jetzt, aber einige sind versetzt, also Display-Hell ist die für W-Lan, Display-Dunkel ist die für Ruhezustand, was bei meinem ASUS-901 nicht so ist. Da sind die korrekt.
Ich probiere weiter.

Beste Grüße
André

Loopi© gelöscht_35042 „Ich würde trotzdem darauf tippen, dass nicht alle Treiber korrekt installiert...“
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Der VK und ich haben uns geeinigt, dass er mir einen Teil des Kaufpreises erstattet, so dass ich jetzt deutlich unter 100€ bezahlt habe.

Ich habe eine Tastatur meines ASUS reingemacht, da tritt der Fehler auch auf. Es ist noch die Ur-Biosversion drauf, ich bringe das jetzt mal auf den Stand der heutigen Zeit und sehe dann weiter.

Beste Grüße
André

peterson Loopi© „Der VK und ich haben uns geeinigt, dass er mir einen Teil des Kaufpreises...“
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Jetzt ist der Schrott etwas günstiger als vorher, aber Schrott bleibt es dennoch.
Viel Spaß.

Mir scheint, der Reparateur hat ihm geraten, sich von dem Ding zu trennen.

Loopi© peterson „Jetzt ist der Schrott etwas günstiger als vorher, aber Schrott bleibt es...“
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Es lag am Bios, wahrscheinlich wurde es mal falsch geflasht, ich habe die neueste Version geflasht und alle Tasten funktionieren. Jetzt teste ich weiter und mache XP neu rauf, ich vermute dass der VK auch bei der XP-Installation gepfuscht hat, bzw nicht die ASUS-Treiber verwendet hat. Ich habe gerne frische, saubere Installationen.

Beste Grüße
André

peterson Loopi© „Es lag am Bios, wahrscheinlich wurde es mal falsch geflasht, ich habe die...“
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Na, dann hast Du ja richtig Glück.

Ich hatte mal bei ePay für 1,00 € ein Beurer Blutdruckmessgerät gekauft.

Schaden: Kleiner Kratzer auf dem Display.

Nun ja, nachdem ich dann die Schutzfolie vom Display abgezogen hatte, war auch der kleine Kratzer weg. ;O))

gelöscht_35042 Loopi© „Es lag am Bios, wahrscheinlich wurde es mal falsch geflasht, ich habe die...“
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Na, mein Gefühl...:))

Gruß
luttyy

Fieser Friese Loopi© „Mal wieder Ebay“
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Von Ebay kannste keinen vernünftigen Käuferschutz erwarten. Hatte mal eine als Original angepriesene DVD, die in Deutschland nicht mehr zu kriegen ist, in den Staaten günstig gekauft.

Die erwies sich als Lightscribe-Raubkopie, samt kopiertes schwarz-weiß Cover. Kurzum eine Meldung der Sachlage an Ebay und dann kam von dort etliche Male der Hinweis, ich möge mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und mich mit ihm einigen. Das Thema Raubkopie hat die nicht die Bohne interessiert.

Zum Schluss hieß es lapidar, dass Ebay den Verkäufer beobachten werde, obwohl zwischenzeitlich mehrere Beschwerden gleicher Art vorlagen. So auch in den nachfolgenden Bewertungen deutlich zu sehen.

Bei Paypal genau das Gleiche. Nun denn, ich habe als Konsequenz sämtliche Konten aufgelöst und den Drecksläden bye gesagt. Never again.

peterson Fieser Friese „Von Ebay kannste keinen vernünftigen Käuferschutz erwarten. Hatte mal eine als...“
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ePay wird Dir da nie helfen.

Die sind eigentlich nur Vermittler. Vertragspartner ist immer Dein Verkäufer.
In den Staaten kannst Du nur an den FBI gehen, allerdings nicht einfach.

Ansonsten eine rote Bewertung, einmal richtig ärgern und gut ist.

Olaf19 Fieser Friese „Von Ebay kannste keinen vernünftigen Käuferschutz erwarten. Hatte mal eine als...“
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Bei Paypal genau das Gleiche. Nun denn, ich habe als Konsequenz sämtliche Konten aufgelöst und den Drecksläden bye gesagt. Never again.

Ich frage mich bei solchen Gelegenheit immer nur, auf welchem Wege du dann in Zukunft gebrauchte Artikel kaufen oder verkaufen willst.

Kleinanzeigen in Tageszeitungen? Wenn willst du da haftbar machen, wenn ein Verkäufer dich betrügt - die Anzeigenredaktion? Die interessiert sich dafür noch viel weniger als ebay.

Miese Verkäufer wirst du überall finden, ich sehe keinen Sinn darin, immer ebay die Schuld zuzuweisen.

CU
Olaf
Borlander Olaf19 „ Ich frage mich bei solchen Gelegenheit immer nur, auf welchem Wege du dann in...“
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auf welchem Wege du dann in Zukunft gebrauchte Artikel kaufen oder verkaufen willst.
Vielleicht gar nicht?

Kleinanzeigen in Tageszeitungen? Wenn willst du da haftbar machen, wenn ein Verkäufer dich betrügt - die Anzeigenredaktion? Die interessiert sich dafür noch viel weniger als ebay.
Bei Kleinanzeigen kannst Du für gewöhnlich die Ware begutachten bevor Du sie kaufst...
Olaf19 Borlander „ Vielleicht gar nicht? Bei Kleinanzeigen kannst Du für gewöhnlich die Ware...“
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Vielleicht gar nicht?

Das wollte ich damit sagen...

Bei Kleinanzeigen kannst Du für gewöhnlich die Ware begutachten bevor Du sie kaufst...

Das kann ich bei ebay auch, wenn es mir nichts ausmacht, ein paar 100 km zu fahren ;-)

Ernsthaft: es gibt keinen prinzipiellen Unterschied zwischen einem Gebrauchtmarkt bei ebay oder anderswo. Im Gegenteil, bei ebay habe ich wenigstens noch Bewertungsprofile, an denen ich mich etwas vororientieren kann. Das habe ich bei einer Zeitungsanzeige nicht.

CU
Olaf
Borlander Olaf19 „ Das wollte ich damit sagen... Das kann ich bei ebay auch, wenn es mir nichts...“
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Das kann ich bei ebay auch, wenn es mir nichts ausmacht, ein paar 100 km zu fahren ;-)
Dann musst Du aber u.U. zweimal fahren. Um Dir den Artikel vor dem Bieten schon anschauen zu können...

Gruß
bor
Olaf19 Borlander „ Dann musst Du aber u.U. zweimal fahren. Um Dir den Artikel vor dem Bieten schon...“
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Theoretisch ja - praktisch ist es dann doch etwas einfacher.

Der Unterschied zwischen einer ebay-Auktion und einer Kleinanzeige ist ja gerade, dass erstere juristisch den Charakter eines "Angebotes" hat, letzteres nur den einer "unverbindlichen Verbraucherinformation".

Plakativ gesagt, was ich in eine Artikelbeschreibung bei ebay reinschreibe, muss stimmen, in einer Zeitungsanzeige kann ich lügen, dass sich die Balken biegen. Damit mache ich mir zwar keine Freunde, und verkaufsfördernd ist es auch nicht, aber letztlich kann mich kein Kaufinteressent darauf festnageln.

An ebay mag es eine ganze Menge zu kritisieren geben, letztlich sehe ich nach wie vor keinen triftigen Grund dafür, meinen Account dort still zu legen und wieder auf Geschäftsmethoden von anno dunnemals zurückzugreifen. Davon hätte ich nur Nachteile.

CU
Olaf

Borlander Olaf19 „Theoretisch ja - praktisch ist es dann doch etwas einfacher. Der Unterschied...“
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Plakativ gesagt, was ich in eine Artikelbeschreibung bei ebay reinschreibe, muss stimmen
Und wenn da dann drin steht "Gebrauchsspuren" dann stimmt das auch. Was das konkret heißt weiß man aber i.d.R. immer erst wenn man es mit eigenen Augen gesehen hat...
Olaf19 Borlander „ Und wenn da dann drin steht Gebrauchsspuren dann stimmt das auch. Was das...“
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Gerade bei Gebrauchsspuren bin ich besonders pingelig - da wird jeder noch so kleine Kratzer fein säuberlich erwähnt und dokumentiert, wenn es geht sogar per Detailfoto.

I.d.R. sehen die Sachen, die ich verkaufe, eh wie neu aus, und das schreibe ich dann auch so.

Wenn ich mir mein Bewertungsprofil so anschaue, scheinen meine Käufer bislang mehr als nur zufrieden mit mir zu sein...

CU
Olaf

Borlander Olaf19 „Gerade bei Gebrauchsspuren bin ich besonders pingelig - da wird jeder noch so...“
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Mag ja sein, aber nicht alle sind da so pingelig wie Du. Das merkt erst wenn man den Artikel mit eigenen Augen sieht...

Olaf19 Borlander „Mag ja sein, aber nicht alle sind da so pingelig wie Du. Das merkt erst wenn man...“
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Naja, im Zweifel frage ich gezielt beim Verkäufer nach. "Also wenn Sie ein Liebhaberstück suchen, sollten Sie nicht mitbieten!", bekam ich einmal zur Antwort :-)

Ich habe das Keyboard dann doch ersteigert, und für sein Alter sah es wirklich ganz ordentlich aus.

Wenn einer schreibt, das Gerät sieht aus "wie neu" und habe "keine Gebrauchsspuren" - so weit lehnen sich manche Verkäufer aus dem Fenster, dann würde ich ihn allerdings schon beim Wort nehmen. Zugegeben, es ist schwer, das nachträglich zu bewiesen. Man kann es ja selbst gewesen sein, nach dem Kauf...

CU
Olaf

Loopi© Nachtrag zu: „Mal wieder Ebay“
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Ich frage mal in den Raum:
Was ist der Unterschied zwischen eingebauter Tastatur und USB-Tastatur (letztere funktioniert am Netbook einwandfrei).

Wie kann es sein, dass einige Tasten nicht funktionieren. Ich kenne natürlich den Unterschied zwischen US-Tastatur und Deutscher. Da liegen einige Buchstaben woanders, aber tot ist doch keine Taste.

Ich würde mich ja mit dem Teil nochmal beschäftigen, aber nicht dass der VK hinterher meint, ich hätte das zu verantworten.

Beste Grüße
André

peterson Loopi© „Ich frage mal in den Raum: Was ist der Unterschied zwischen eingebauter Tastatur...“
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Da wird die Matrix der eingebauten Tastatur im Eimer sein.
Wenn der das Teil in der Werkstatt hatte, tippe ich stark auf Cola oder Cola Light.

Lass einfach die Finger davon und kaufe in der Zwischenzeit ein anderes.

gelöscht_84526 peterson „Da wird die Matrix der eingebauten Tastatur im Eimer sein. Wenn der das Teil in...“
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tippe ich stark auf Cola oder Cola Light.

Kaffee ist auch 'ne Möglichkeit.

Hatte letztens auch so ein Teil hier, mit übergeschüttetem Kaffee. War bei einem 1000H. Neue Tastatur hat ~16 Euro gekostet (bei Ebay), aus- und einbauen dauert etwa 5 Minuten. Das Ding läuft jetzt wieder, wie am ersten Tag....

Gruß
K.-H.

notar Loopi© „Mal wieder Ebay“
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Guten Abend, Loopi,

Es gibt (wie immer) mehrere Möglichkeiten: 1. Kaufpreisminderung, 2. Verkäufer bezahlt Reparaturen der Fehler, 3. Ware zurück gegen Geld zurück. Was Deine Nichte möchte, ist
mir (noch) unbekannt.

Wichtig vorab: Wurde vom Verkäufer die Haftung ausgeschlossen (findet man andauernd bei ebay auf Verkäuferseite)?
Es bestehen die Möglichkeiten der
sogenannten Nacherfüllung (gem. § 439 BGB), bzw. auch der Einrede des nicht erfüllten Vertrags (gem. § 320 BGB)

Also: In jedem Falle den Willen Deiner
NIchte dem Verkäufer (in nachweisbarer Form mitteilen) und diesem gegenüber eine angemessene Frist (14 Tage genügen) setzen, bis zu dieser der Verkäufer nach Wahl Deiner Nichte die Mängel zu beseitigen sind. Die Frist fängt erst dann an zu laufen, wenn der Verkäufer das Netbook retoure erhalten hat. Kosten hierfür:
beim Verkäufer (siehe §§ 439, 440 BGB).

Falls dieser sich weigert, Klage auf
Rückabwicklung - Zug um Zug - gegen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und (etwaigen) Kosten.

Gruß und toi, toi, toi - der Notar

Loopi© notar „Guten Abend, Loopi, Es gibt wie immer mehrere Möglichkeiten: 1....“
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Wir haben uns auf Kaufpreisminderung geeinigt, 42% wurden erstattet, das Geld ist eingetroffen, inzwischen läuft das Netbook auch super, es war eine falsche Biosversion drauf. Zwar auch für ein Asus-EEE aber nicht für das 901. Der VK entschuldigte sich, er hatte das Gerät "in einer Fachwerkstatt" aufrüsten lassen, die Fehler aber selber nicht bemerkt, da er es immer mit Bluetoothtastatur/Maus nutzte. Selbstverständlich habe ich eine positive Bewertung getätigt, denn ich bin zufrieden.

Beste Grüße
André

Olaf19 Loopi© „Wir haben uns auf Kaufpreisminderung geeinigt, 42 wurden erstattet, das Geld ist...“
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Selbstverständlich habe ich eine positive Bewertung getätigt, denn ich bin zufrieden.

Das hast du gut gemacht! Ich finde, eine Tranaktion mit positivem Ausgang nach vernünftiger Einigung beider Parteien ist auf ihre Weise genau so viel wert wie ein glatter Ablauf, auch wenn letzteres natürlich das ist, was man sich gewünscht hätte.

Aber 42% Ermäßigung sind ja nun auch wirklich eine Ansage...

CU
Olaf