Hallo zusammen!
Habt ihr schon Softwarepakete/-lizenzen gebraucht verkauft? Ich ja. Einmal war es richtig ärgerlich und teuer:
http://www.nickles.de/forum/allgemeines/2004/rechtsfrage-zu-software-lizenzvertrag-537721530.html
http://www.nickles.de/forum/contra-nepp/2004/software-vertickert-und-50-draufgezahlt-537802119.html
- die anderen Male völlig unproblematisch. Ein weiteres Mal stand in den englischsprachigen(!) Lizenzbedingungen, dass ein Weiterverkauf nicht erlaubt sei - drauf geschissen. Trotzdem verkauft und ohne Probleme.
Wie ist nun aber die Rechtslage allgemein? Das ZDNet-Interview mit Peter Schneider von UsedSoft ist ganz lesenswert, plus den weiterführenden Links:
http://www.zdnet.de/magazin/41563088/interview-gebrauchtsoftware-ist-nicht-mehr-aufzuhalten.htm
http://www.zdnet.de/magazin/41547427/warten-auf-den-eugh-zum-stand-der-dinge-bei-gebrauchtsoftware.htm
http://www.zdnet.de/news/41561825/eugh-haelt-weiterverkauf-von-download-software-fuer-rechtens.htm
Bei mir waren es übrigens immer die guten alten Software"pakete", so richtig schön mit Originalkarton und gedruckter Anleitung - was allerdings mehr und mehr aus der Mode zu kommen scheint, der Lizenzerwerb online per Download ist auf dem Vormarsch, und die "Entmaterialisierung" der Softwarelizenzen macht die Rechtslage nicht unbedingt einfacher.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Programmhersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle.
Beste Grüße
André
Danke für das Update! Da war ich wohl ein paar Tage zu früh *g*...
Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Programmhersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
Ist sehr die Frage, ob das für die Softwareentwickler wirklich ein spürbarer wirtschaftlicher Nachteil ist. Immerhin, zu Zeiten als Software noch gar nicht per Download vertrieben wurde - ist noch nicht soo lange her! - wurden die Software"pakete" auch gebraucht weiterverkauft. Nur weil man keinen Pappkarton mit fetten Handbüchern erworben hat, heißt das noch lange nicht, dass ein Weiterverkauft nicht statthaft wäre, und so hat das Gericht dann ja auch entschieden.
Eher wird umgekehrt ein Schuh draus: ein Verbot der Weiterveräußerung wäre ein ungerechtfertigter wirtschaftlicher Vorteil der Softwarehersteller.
CU
Olaf