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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

violetta7388 Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Hallo Olaf,

Du hast nur die unzähligen Urteile zum einschlägigen Markenrecht verpasst!

Im Kern geht es um die vielen Plagiate, die über ebay und co. unter Markennamen unberechtigterweise von Dritten vertrieben wurden und werden.

Die Abwehrreaktionen der Hersteller sind nur verständlich.

MfG.
violetta

Olaf19 violetta7388 „Hallo Olaf,Du hast nur die unzähligen Urteile zum ...“
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Im Kern geht es um die vielen Plagiate, die über ebay und co. unter Markennamen unberechtigterweise von Dritten vertrieben wurden und werden.

Im Kern der von dir zitierten Prozesse zum Markenrecht sicherlich, nicht aber im Kern meiner Fragestellung ;-)

Meine Frage war ja: brauche ich in Zukunft immer diesen bekloppten Warnhinweis, wenn ich einen Markenartikel einstelle und mir die Dreistigkeit herausnehme, diesen auch beim Namen zu nennen?

@mi~we,
Wenn du eine Rolex verkaufst, darfst du natürlich sagen, dass das eine echte Rolex ist.

Dürfen schon, aber ist der Hinweis obligatorisch, dass Rolex ein geschützter Markenname ist, den ich nur deswegen wagen darf in den Mund zu nehmen, weil ich doch tasächlich eine Rolex verkaufe?

Um das ganze einmal mit einem meiner launigen Vergleiche zu illustrieren... das ist etwa so, als wenn ich mir jedes Mal, wenn ich nach Hause komme und meine Wohnungstür aufschließen will, ein Schild um den Bauch hängen muss "Ich bin kein Einbrecher - ich wohne hier, deswegen bin ich ausnahmsweise berechtigt, diese Tür aufzuschließen"?

Ich tippe daher nach wie vor auf: Bullshit-Bingo, analog zu dem EU-Recht-Schmonsens mit dem "Garantieausschluss".

CU
Olaf
violetta7388 Olaf19 „Im Kern der von dir zitierten Prozesse zum Markenrecht ...“
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Hallo Olaf,

Du darfst gar keine Markennamen verwenden, es sei denn, Du besitzt eine Lizenz der Marke oder der Produktname ist mittlerweile allgemeiner Sprachgebrauch (z.B. Cola, Tesa etc.)!

MfG.
violetta

mawe2 violetta7388 „Hallo Olaf,Du darfst gar keine Markennamen verwenden, es sei ...“
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Du darfst gar keine Markennamen verwenden

Dann darf ich also, wenn ich meinen Mercedes in einer Zeitungsannonce anbiete, nur noch schreiben: "Auto mit großem Stern am Kühler zu verkaufen"??

Ich denke, das kann nicht der Weisheit letzter Schluß sein, oder?

Gruß, mawe2
Olaf19 mawe2 „Dann darf ich also, wenn ich meinen Mercedes in einer ...“
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Wahrscheinlich wäre auch der Hinweis auf den "Stern am Kühler" bereits ein Verstoß gegen das Markenrecht...

Aber das Problem geht ja noch viel weiter. Nehmen wir also an, ich schweige den Hersteller meines zu verkaufenden Artikels einfach tot, und die genaue Modellbezeichnung gleich mit - schließlich könnte man daraus ja auch schon ableiten was es ist.

Nun stelle ich aber bei einer ebay-Auktion immer mindestens eine Abbildung des Artikels mit ein. Muss ich jetzt mit einem Bildbearbeitungsprogramm das Markenlogo samt Modellbezeichnung sowie alle anderen charakteristischen Merkmale der Marke wegretuschieren?

Bei einem Trainingsanzug von Adidas hätte ich damit richtig Arbeit, denn die verräterischen weißen Streifen ziehen sich ja von ganz oben nach ganz unten...

Damit aber immer noch nicht genug. Ein Kaufinteressent schreibt mich an, "hey die Teile sehen aber verdammt nach Adidas aus, wenn man sich die schwarzen Stellen einmal wegdenkt. Ist der Trainingsanzug etwa von Adidas?" - und ich muss nun antworten: "Neinnein, um Gotteswillen, ich bin doch nicht lebensmüde und nenne hier einen Markennamen".

In 99% der Fälle dürfte sich der Käufer nun ein Loch in den Bauch freuen, dass er einen hochwertigen Marken-Trainingsanzug zum Noname-Tarif ersteigert hat - zu meinem finanziellen Nachteil als Verkäufer.

Wenn ich noch größeres Pech habe, ist der Käufer ein eingefleischter Markenhasser und kann Adidas nicht ausstehen. Jetzt kann er mich bei ebay verpfeifen, dass ich eine unwahre Artikelbeschreibung abgegeben habe. Ebay straft mich dafür berechtigterweise mit einem Verstoß gegen die Grundsätze ab - eine Artikelbeschreibung samt Abbildungen muss ja schließlich der Wahrheit entsprechen.

Was lernen wir daraus?

Bloß keine Markenartikel mehr kaufen - beim Wiederverkauf steht man vor größten Problemen.

Insbesondere das Kaufargument "hoher Werterhalt = hoher Wiederverkaufswert" sticht nicht mehr, ganz im Gegenteil. Wenn ich für ein teures Markengerät gebraucht nicht mehr Geld bekomme als für ein billiges Noname-Teil, weil ich ja neuerdings verpflichtet bin, die Marke zu verschweigen, dann ist der Wertverlust bedeutend höher, als wenn ich gleich Noname gekauft hätte. Also Finger weg von renommierten Marken...

Cheers & Vorsicht, Satire!
Olaf

R.R mawe2 „Dann darf ich also, wenn ich meinen Mercedes in einer ...“
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Hallo mawe,

Attitass-Trainingshose


Produkte mit dem abgewandelten Namen machen Abmahnanwälte glücklich!

Ein Auto mit einigen Sternen!

http://www.fahrzeugbilder.de/bild/militaerfahrzeuge~usa~lkw/70545/lkw-m35-serie-25-to-ex-us-army.html


Gruß

R.R violetta7388 „Hallo Olaf,Du darfst gar keine Markennamen verwenden, es sei ...“
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Hallo violetta,

Du darfst gar keine Markennamen verwenden,
 ?
Verkaufe Stahl und Gummi mit Kraftstoffbehälter und Stern?


der Produktname ist mittlerweile allgemeiner Sprachgebrauch

Wie lange muss ein Verkäufer warten bis ein neuer Markenname nicht mehr abmahnhar ist?

Wurde das zu verkaufende garantiert echte Markenprodukt nicht in der EU gekauft gibt es sehr wahrscheinlich Ärger.

http://www.it-recht-kanzlei.de/bushido-markenrechtsverletzung.html

Bei verkäufen von in der EU erworbenen echten Produkten ist die Namensnennung unproblematisch.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/aktuelles-rund-um-ebay-internetauktionen-vor-gericht_004796.html

In dem Link sind Hinweise wie man sich bei einer Abmahnung verhalten sollte und die Kosten senken kann.
http://www.onlinemarktplatz.de/11531/wann-liegt-eine-markenrechtsverletzung-vor/

Nicht verzagen, Google fragen.

Gruß
Olaf19 R.R „Hallo violetta, ? Verkaufe Stahl und Gummi mit ...“
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Bei verkäufen von in der EU erworbenen echten Produkten ist die Namensnennung unproblematisch.

Rein vom gesunden Menschenverstand hätte ich mir das auch gesagt - aber auf den kann man sich heutzutage ja nicht mehr verlassen...

Nicht verzagen, Google fragen.

Naja, so wirklich was Neues bieten die zusammengegoogleten Links ja nun nicht. Das liest man so schon seit Jahren.

Die eigentliche Frage war doch: braucht man bei jeder Erwähnung eines Markennamens neuerdings diesen "Zu-Risiken-und-Nebenwirkungen"-Freizeichnungsklauseltext so wie im Eingangsposting sinngemäß zitiert. Anscheinend nicht, denn seit ich den Thread ausgehängt habe, sind mir massenhaft Transaktionen mit Markenartikeln aufgefallen, die ohne diesen Floskelsalat auskommen, sowohl von privaten als auch von gewerblichen Verkäufern.

Trotzdem danke an alle.

CU
Olaf
R.R Olaf19 „Rein vom gesunden Menschenverstand hätte ich mir das auch ...“
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Hallo Olaf,

bei Bushido geht gegen Marken vor, im Abatz B findest Du den Satz, dass der Markenname benutzt werden darf.

 Der E Bay Handel hatte immer einen großen Anteil an Markenartikel!

Floskelsalat

Den passenden " Salatteller" kann man sich in den E Bay verkäufen abkupfern!

Gruß
mi~we Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Wenn du eine Rolex verkaufst, darfst du natürlich sagen, dass das eine echte Rolex ist.Zwinkernd Wenn du aber eine NoName-Uhr verkaufst und dann schreibst "die ist besser als manch eine Rolex" kann das teuer werden:
"Grund dafür ist, dass dann die eBay-Suchmaschine bei Eingabe eines Markennamens auch den angeblich vergleichbaren Artikel auflistet und so potenzielle Kunden angelockt werden."
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-ebay/ebay-darf-ich-geschuetzte-markennamen-benutzen-um-meine-artikel-zu-beschreiben-zb-aehnlich-prada.html

mawe2 Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Hallo Olaf,

grundsätzlich kann ich hier keine Rechtsberatung anbieten - ich bin kein Jurist.

Aber rein gefühlsmäßig scheint mir die von Dir zitierte Formulierung doch ziemlicher Nonsens zu sein.

Nehmen wir mal an, dass die Nennung des Markennamens in diesem Fall tatsächlich nicht erlaubt wäre (was ich nicht glaube), so wird wohl ein Richter, der darüber zu befinden hat, über die Formulierung

und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar
nur müde lächeln. Seit wann wird denn ein Gesetzesverstoß (wenn es denn einer ist) allein dadurch "neutralisiert", dass der Gesetzesbrecher dazu schreibt, dass es kein Gesetzesverstoß ist??

Dann könnte ein Taschendieb auf dem Weihnachtmarkt ja seine Straffreiheit allein dadurch sichern, dass er den Bestohlenen immer noch einen Zettel in die Jacke steckt "Ich habe Ihnen Ihre Geldbörse gestohlen. Dies geschieht nur, weil ich Geld brauche und stellt keinen strafrechtlichen Tatbestand dar!" :-)

Also ich würde beim Verkauf von Markenartikeln ganz klar den Artikel auch genau so nennen, wie er (und die Marke) wirklich heißt. Natürlich muss ich mir sicher sein, dass er echt ist... Sollte an diesem Punkt Unklarheit herrschen, kann es wirklich Ärger geben.

Wenn ich heute eine Attitass-Trainingshose irgendwo kaufe, kann ich ja schon nicht sicher sein, dass sie wirklich echt ist... Wie soll ich die dann nennen, wenn ich sie wieder verkaufe??

Gruß, mawe2
groggyman mawe2 „Hallo Olaf, grundsätzlich kann ich hier keine ...“
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Wie soll ich die dann nennen, wenn ich sie wieder verkaufe??
Sie bieten hier auf 2 Kg Putzlappen !


Schöne Feiertage noch.

-groggyman-Cool
mawe2 groggyman „Sie bieten hier auf 2 Kg Putzlappen ! Schöne Feiertage ...“
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Putzlappen

Der Name ist doch garantiert auch schon geschützt :-)

Auch Dir schöne Fereiertage!

Gruß, mawe2
Olaf19 groggyman „Sie bieten hier auf 2 Kg Putzlappen ! Schöne Feiertage ...“
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Vorher aber noch das Markenlogo mit der Bildbearbeitung wegretuschieren - oder noch besser gleich mit dem Edding auf den Klamotten :-D

Auch von mir schöne Feiertage an euch beide und alle, die hier noch mitlesen.

CU
Olaf

Olaf19 mawe2 „Hallo Olaf, grundsätzlich kann ich hier keine ...“
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grundsätzlich kann ich hier keine Rechtsberatung anbieten - ich bin kein Jurist.

Grüß dich mawe, über diesen Punkt brauchen wir uns keine Gedanken zu machen - Forendiskussionen über vermeintliche Rechtsfragen sind noch lange keine Rechtsberatung. Auch dann nicht, wenn einer fragt, was hättet ihr getan.

Übrigens auch das wieder ein schönes Beispiel für den Verklausulierungswahn unserer Zeit: da schreibt jemand irgendetwas, was nach Paragrafen riecht, und schon - oops, ich darf hier ja gar keine Rechtsberatung geben :-o

Dann könnte ein Taschendieb auf dem Weihnachtmarkt ja seine Straffreiheit allein dadurch sichern, dass er den Bestohlenen immer noch einen Zettel in die Jacke steckt "Ich habe Ihnen Ihre Geldbörse gestohlen. Dies geschieht nur, weil ich Geld brauche und stellt keinen strafrechtlichen Tatbestand dar!" :-)

Deswegen mein Beispiel mit dem Wohnungseinbruch. Wenn ich rechtmäßiger Mieter oder Eigentümer bin, darf ich meine Wohnung aufschließen, ohne dass ich mir ein Schild um den Bauch hängen muss, wo draufsteht, dass alles in Ordnung ist. Wenn ein Einbrecher sich dieses Schild umhängte, wäre es trotzdem ein Einbruch. Also wie man es dreht und wendet, es macht so oder so keinen Sinn.

THX
Olaf
mawe2 Olaf19 „Grüß dich mawe, über diesen Punkt brauchen wir uns keine ...“
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da schreibt jemand irgendetwas, was nach Paragrafen riecht, und schon - oops, ich darf hier ja gar keine Rechtsberatung geben :-o

Ich wollte nur damit ausdrücken, dass ich nicht wirklich die gesetzlichen Grundlagen für ein 100%iges Statement kenne sondern dass ich nur rein logisch die Sache durchdacht habe.

Wie man sieht, gibt es hierzu auch schon wieder ganz konträre Meinungen.

Trotzdem: Frohes Fest allen Liebhabern von markenprodukten und allen No-Name-Usern :-)

Gruß, mawe2
torsten40 Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Paranoider Patentwahn :p

W@ldemar Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Kannst auch mal nach Bushido googlen, irgend ein Mädel hatte da ein Shirt oder was weiß ich, Kleidung verkauft unter dem Hinweis B...... Style - schon rappelte es in der Kiste mit dem Anwalt. Also nicht mal Markennamen Nennung, sondern auch Abwandlungen und Co. zählen dazu.

Olaf19 W@ldemar „Kannst auch mal nach Bushido googlen, irgend ein Mädel ...“
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Das ist ja auch völlig logisch - da würde ich mich auch wehren, wenn ich ein namhafter Markenhersteller oder Künstler wäre.

Was aber macht das arme Mädel, wenn sie ein Original-Bushido-Merchandising-T-Shirt weiterverkauft, das sie in seinem Online-Store erworben hatte?

Muss sie dann schreiben, ich verkaufe von irgendeinem Rapper irgendein Kleidungsstück? Und ein Foto darf sie dann auch nicht einstellen, weil man dann ja doch sehen könnte, dass es von Bushido ist.

Das kann doch einfach nicht wahr sein, dass wir inzwischen eine solche Rechts- und Gesetzeslage haben.

CU
Olaf

W@ldemar Olaf19 „Das ist ja auch völlig logisch - da würde ich mich auch ...“
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Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf, aber insgesamt......gabs das in Form der damaligen Abmahnwellen für private Websitebetreiber auch schon. Ich stelle mir halt die Frage, wer dadurch geschädigt wird. Realistisch betrachtet niemand. Aber die Rechtsprechung scheint das anders zu sehen.

Olaf19 W@ldemar „Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf, ...“
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Das ist schon Haarspalterei, wo fängts an und hört es auf

Eigentlich ist es doch ganz simpel: Verkaufe ich ein Produkt vom Hersteller XYZ, dann muss es erlaubt sein, XYZ auch zu erwähnen - verkaufe ich etwas anderes, dann eben nicht.

Da sehe ich noch nicht einmal das Problem von Grauzonen und rechtlicher Unsicherheit - das ist ein ganz klares Ja oder Nein, Hopp oder Topp.

Um so erstaunlicher finde ich, die Ergebnisse dieses Threads - man darf Produkte von XYZ zwar weiterverkaufen, man darf es nur nicht laut sagen.

Oder darf man es doch laut sagen, wenn man - siehe Ausgangsfragestellung - einen entsprechenden Warnhinweis gegeben hat?

Wenn man hochpreisige Markenartikel kauft, kommt man bei späterer Weiterveräußerung normalerweise in den Genuss eines höheren Wiederverkaufswertes. Wenn aktuelle Gerichtsurteile aber dahin tendieren, dass man den Markenartikel nicht mehr wahrheitsgemäß beim Namen nennen darf, man potenziellen Käufern also zwangsweise vorgaukeln muss, ihnen ein Noname-Produkt anzubieten, entfällt damit ein ganz wesentlicher Kaufanreiz für den Erwerb von Markenqualität: nämlich der Werterhalt.

Insofern schneiden sich die Hersteller hier ins eigene Fleisch mit ihrem Übereifer.

CU
Olaf
R.R W@ldemar „Kannst auch mal nach Bushido googlen, irgend ein Mädel ...“
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Loopi© Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es gibt Firmen, die untersagen einen Weiterverkauf von ihren "Werbern". Eine Freundin hatte Ärger mit Tupper und Party Light. Sie war dort "Profisellerin" und hatte aufgehört und Restbestände dann bei Ebay verticken wollen. Gab dann jeweils eine Abmahnung, war ziemlich teuer. Genaue Einzelheiten weis ich nicht mehr, soll kein Einzelfall gewesen sein.

violetta7388 Loopi© „Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es ...“
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Hallo Loopi©,

andere Baustelle, denn in diesem Falle liegen Arbeitsverträge, Franchiseverträge o.ä. vor und damit Vertragsverletzungen.

MfG.
violetta

Olaf19 Loopi© „Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es ...“
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Was hätte sie denn nach Meinung von Tupper mit den Restbeständen machen sollen - einfach wegschmeißen? Oder gibt es nach Ende der Franchise-Tätigkeit ein irgendwie geartetes Rückgaberecht, oder war das am Ende sogar Kommissionsware?

Das müsste schon geklärt sein, ehe man sich da ein endgültiges Urteil bildet.

In jedem Fall ist das ein anderes Thema - wenn ich z.B. ein gebrauchtes Samsung Galaxy verkaufe, bin ich weder deren Franchisenehmer noch Profiseller noch sonstwas. Ich bin schlicht Endverbraucher, der sich von einer Habseligkeit trennen will.

CU
Olaf

joseph3 Olaf19 „Was hätte sie denn nach Meinung von Tupper mit den ...“
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Was hätte sie denn nach Meinung von Tupper mit den Restbeständen machen sollen
Ganz einfach: weiter für Tupper arbeiten ;-)

Im Ernst: Niemals die Restbestände über eBay verkaufen und damit den Tupper-Juristen auf dem Silbertablett servieren. Am besten eine riesige Abschluss-Tupperparty schmeißen unter dem Motto "Alles muss raus" oder halt Freunden für einen Freundschaftspreis anbieten (haben die Tuppertanten aus dem Bekanntenkreis meiner Frau so gemacht, nachdem sie nach und nach zur Besinnung kamen).

Tupper ist schon ein echtes Phänomen.
Seit Jahrzehnten schaffen die es, Hausfrauen in ihrer Freizeit zu beschäftigen (und zwar in einem Umfang, dass jede Gewerkschaft zur Höchstleistung auflaufen würde), hierfür sogar im Vorfeld noch Geld zu bezahlen und anschließend auf Sachprämien stolz zu sein, die sie sich niemals gekauft hätten.

Beste Grüße
Joseph
Loopi© Olaf19 „Was hätte sie denn nach Meinung von Tupper mit den ...“
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Die Tupper-Restbestände waren ihr Eigentum, hat sie zum "Einkaufspreis" bei Tupper bekommen, Rücknahme war ausgeschlossen.

Beste Grüße
André

torsten40 Loopi© „Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es ...“
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Tupperware ist auch kein Verkäufergut, Tupperware ist eher eine Sekte. Und wie es eben bei Sekten ist, wer Austritt, wird bestraft :p

R.R Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Hallo,

Namenlose Geschäfte kann man nur abwickeln wenn man das Produkt sehen und anfassen kann.

Das sollte jeder wissen, der nicht nur den PC denken lasst! Unschuldig

Ich schätze Ärger bekommt nur der der nachgemachten Schrott als Markenartikel verkauft.

Gruß

App Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Hallo Olaf!

Du hast natürlich völlig Recht, es ist die gleiche dümmliche wichtigtuerische gegenseitige Abschreiberei wie bei dem "neuen EU-Recht" wo auch grundsätzlich Gewährleistung und Garantie verwechselt wird. ABer jeder quasselt irgendwas nach und das Hirn wird so gut wie nie eingeschaltet.

Den Ursprung hat dieser Satz bei den ganzen Betrügern, die eben Markennamen benutzen um auf ein Angebot aufmerksam zu machen, welches die Marke gar nicht enthält. So habe ich mal nach einem Wellendorf-Ring auf Ebay gesucht. 90% der Suchergebnisse beinhalten in der Headline den Markennamen, aber nur 5% verkaufen wirklich den besagten Ring. Es steht eben so ein Schund da wie "Plastikdrecksring im Wellendorf Design"...oder suche mal nach Krügerrand Goldmünzen. Zum Großteil finden sich dort Bleckdeckel...Ebay selbst reagiert nicht drauf, wenn man sowas meldet. Die reagieren nichtmal, wenn man einen Ring von Bewertungsfälschern aufdeckt.

Nun denn, ich schweife ab. Die Nennung des Herstellers ist eine notwendige Eigenschaft des Produkts und dient dessen Beschreibung. Wer einen Mercedes verkauft, muss und darf diesen Markennamen nutzen. Wer einen 30 Jahre alten Lada verkauft sollte nunmal nicht schreiben "So gut wie ein Mercedes: verkaufe einen abgewichsten Lada"

Schöne Grüße
Marc

Olaf19 App „Hallo Olaf! Du hast natürlich völlig Recht, es ist die ...“
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Grüß dich App, schön dass du mal wieder reinschaust. Danke für deine klaren Worte.

die gleiche dümmliche wichtigtuerische gegenseitige Abschreiberei wie bei dem "neuen EU-Recht" wo auch grundsätzlich Gewährleistung und Garantie verwechselt wird. ABer jeder quasselt irgendwas nach und das Hirn wird so gut wie nie eingeschaltet.

Das war auch mein erster Eindruck und veranlasste mich, den Thread hier zu starten. Wäre ein solcher Hinweis tatsächlich sinnvoll oder gar notwendig, dann wäre hier Gelegenheit gewesen, die günstigste Formulierung auszufeilen - ist er aber eher sinnlos, und darauf läuft es hinaus, dann muss natürlich auch das deutlich gesagt werden.

Die Nennung des Herstellers ist eine notwendige Eigenschaft des Produkts und dient dessen Beschreibung. Wer einen Mercedes verkauft, muss und darf diesen Markennamen nutzen.

So hatte ich es eigentlich auch nicht anders erwartet. Dann setze ich jetzt einmal den blauen Haken an diesen Thread und danke allen Mitlesern und -postern fürs Mitkopfzerbrechen.

THX
Olaf
App Olaf19 „Grüß dich App, schön dass du mal wieder reinschaust. ...“
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Hallo Olaf,

wow, freut mich, dass Du Dich noch an mich erinnerst. Bin echt erfreut zu sehen, wieviele der "alten Garde" hier noch aktiv sind!

Viele Grüße
Marc

Olaf19 App „Hallo Olaf, wow, freut mich, dass Du Dich noch an mich ...“
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Na aber hallo! Zur erwähnten Garde gehörst du doch auch, streng genommen sogar noch viel mehr als ich.

Bei der Gelegenheit: allen Mitlesenden ein in jeder Hinsicht angenehmes 2013. Komme erst jetzt dazu, da ich über Silvester und Neujahr verreist war.

So, und nun habe ich auch endlich den versprochenen Beantwortet-Haken gesetzt (und dabei festgestellt, dass der ja schon länger nicht mehr blau ist *g*). Hatte ich vor der Abreise glatt vergessen.

Cheers
Olaf

torsten40 App „Hallo Olaf! Du hast natürlich völlig Recht, es ist die ...“
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So habe ich mal nach einem Wellendorf-Ring auf Ebay gesucht. 90% der Suchergebnisse beinhalten in der Headline den Markennamen, aber nur 5% verkaufen wirklich den besagten Ring.
Es scheint auch, dass ebay selber in letzter Zeit gegen soetwas vorgeht.

Kollegen haben letzten ein VW Passat verkauft, und in der Überschrift (no vr6, g40) usw geschrieben haben.
Ich persönlich hasse diese Angebote, da ich selber dann nie finde, was ich suche. Aber auch von ebay gab es eine Meldung die Artikelbschreibung, bzw diese Überschrift abzuändern, sonst wird das Angebot gelöscht

Ich halte dieses Durchgreifen für richtig, denn wenn ich nach einem bestimmten Artikel suche, will ich mich nicht erst zig "Müll-Angebote" wühlen, bis das endlich das Richtige dabei ist.
App torsten40 „Es scheint auch, dass ebay selber in letzter Zeit gegen ...“
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Sehe ich absolut genau so! Es ist wirklich sehr nervig, dass man nicht das findet, wonach man sucht, nur weil der Begriff zweckentfremdet in der Überschrift auftaucht.

Schön zu hören, dass Ebay da aktiv wird.