In irgendeinem Thread habe ich schon einmal (wenn auch gegen den Widerspruch vieler Nickelianer) behauptet, dass die neue "Abgabe" eigentlich verfassungswidrig wäre.
Jetzt scheint sich herauszustellen, dass die nicht nur verfassungswidrig (Gleichheitsgrundsatz - war auch mein Argument) ist, sondern dass sich hier die Länderchefs mit dieser Schöpfung Kompetenzen anmaßten, die sie gar nicht haben.
War gestern in der FAZ und ist heute hier nachzulesen:
http://wirtschaft.t-online.de/rundfunkbeitrag-laut-gutachten-verfassungswidrig/id_61855720/index
Ach, das könnte schön sein..... dideldumm
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sehr interessant!
Mal sehen, welche Reaktionen kommen, wenn man Forderungen der Sender mit Verweis auf dieses Gutachten ablehnt?
Gruß, mawe2
..... man Forderungen der Sender mit Verweis auf dieses Gutachten ablehnt?
Mensch, geil! Da hast du mich auf eine Idee gebracht. - Ich werde also die erste Zahlung in diesem Jahr von meiner Bank zurückbuchen lassen und denen per Einschreiben eine Begründung mit Verweis auf das Gutachten schicken.
- Und sei's nur drum, die vereinigten deutschen Abzocker zu ärgern!
Da kann ich Dir auch jetzt schon sagen, was passiert.
Du bezahlst fürs Zurückbuchen Stornogebühren.
Du kannst Dich auf ein Gesetz oder Urteil berufen, aber nicht auf ein Gutachten. Ein Gutachten kannst Du nur als Beweislast heranziehen, wenn Du zum Gericht rennst.
Du bezahlst fürs Zurückbuchen Stornogebühren.
Im Lastschriftverfahren zahle ich nichts, wenn ich eine Lastschrift zurück gebe.
Wenn ich (ohne Lastschriftverfahren) selbst die Überweisung ausgelöst habe, kann ich sie sowieso nicht zurück holen.
Im Lastschriftverfahren zahle ich nichts, wenn ich eine Lastschrift zurück gebe.
Dann frage mal bei Deiner Bank nach.
Wenn Du ein Lastschriftverfahren hast, also jemand hat die Genehmigung bei Dir Geld einzuziehen und das platzt, weil das Konto nicht gedeckt ist oder Du es einfach zurückrufst, dann zahlst Du dem Empfänger die Gebühren.
Und so eine Genehmigung liegt ja wohl vor.
Du bezahlst fürs Zurückbuchen Stornogebühren.
Damit kann ich leben.
Also, was empfiehlst du? Zweigleisig fahren und gleichzeit vor Gericht ziehen? Ich habe eine gute Rechtschutzversicherung, die ohne Probleme auch durch die 2. Instanz durchgeht und bei Aussicht auf Erfolg auch weiter....
Wohl so: Verwaltungsgericht, Oberverwaltungs, Bundesverwaltungsgericht.
Und dann bleibt noch die Verfassungsbeschwerde....
Wenn Du ein Lastschriftverfahren hast, also jemand hat die Genehmigung bei Dir Geld einzuziehen und das platzt, weil das Konto nicht gedeckt ist oder Du es einfach zurückrufst, dann zahlst Du dem Empfänger die Gebühren.
Es geht ja nicht darum, dass das Konto nicht gedeckt ist! Im Gegenteil: Das Konto war gedeckt, der Empfänger hat eingezogen aber ich bin mit diesem Einzug nicht einverstanden.
Dann kann ich bei meiner Bank die Lastschrift kostenfrei zurückgeben.
Natürlich wird der Empfänger sich jetzt beschweren, irgendwelche Kosten geltend machen und mahnen.
Wenn er aber gar keine Leistung erbracht hat, wird es für ihn schwer sein, diese Kosten gerichtlich durchzusetzen.
Gruß, mawe2
Sicher kannst Du die Lastschrift zurückgeben.
Und ja: das kostet Dich nichts - zunächst.
Denn sollte der Empfänger der Zahlung eine Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften von Dir haben, dann kann man diese Lastschrift höchstens dann kostenfrei zurückgeben, wenn der Anspruch per se unbegründet ist. Andernfalls kann und wird der Empfänger die ihm entstandenen Kosten zu recht zurückfordern.
Ein Ansatz könnte aber sein:
Rücklastschrift und gleichzeitig direkt die Gebühr manuell hinterherüberweisen und im Verwendungszweck neben den üblichen Angaben den Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" eintragen.
In einem parallelen Schreiben dann die Einzugsermächtigung für die Zukunft widerrufen und darauf hinweisen, daß man selber überweisen wird, dies aber unter Vorbehalt, da man angesichts der aktuellen Prüfung des Gesetzes an dessen Verfassungsmäßigkeit zweifelt.
Sollte dann - in 2, 3,... Jahren - irgendwann ein finales Urteil kommen, kann man nur bei unter Vorbehalt gezahlten Leistungen auch außerhalb etwaiger Verjährungsfristen die Kohle zurückverlangen.
Gruß,
Dirk
Sicher kannst Du die Lastschrift zurückgeben. Und ja: das kostet Dich nichts - zunächst.
Das meinte ich doch! :-)
Andernfalls kann und wird der Empfänger die ihm entstandenen Kosten zu recht zurückfordern.
Sicher. Nun ist ja aber gerade fraglich, ob der Anspruch begründet ist oder nicht. Bzw.: Man würde ja nur zurückbuchen, wenn man meint, dass der Anspruch unbegründet ist. (Wenn ich die Gebühr schon grundsätzlich akzeptiert habe, werde ich sie sicher nicht zurückbuchen!)
Rücklastschrift und gleichzeitig direkt die Gebühr manuell hinterherüberweisen und im Verwendungszweck neben den üblichen Angaben den Hinweis "Zahlung unter Vorbehalt" eintragen.
Könnte man so machen.
Es gibt hier eigentlich nur zwei Zustände:
a) Ich akzeptiere die Gebühr, dann kann ich sie auch per Lastschrift einziehen lassen und alles ist gut.
b) Ich akzeptiere (warum auch immer) die Gebühr nicht. Dann werde ich natürlich keine Erlaubnis zum Lastschrifteinzug erteilen und werde auf eine Rechnung Zahlunsaufforderung der GEZ warten.
Wie es dann im Fall b) weitergeht, kann ich mir dann immer noch überlegen.
Gruß, mawe2
ich denke, hier fehlt noch die Berücksichtigung einer dritten Perspektive/Kombination:
Du akzeptierst die Gebühr nicht ("gefühlt"), sie ist aber rechtmäßig/unrechtmäßig.
Und selbst wenn Du Dich für a) entscheidest: im Falle der Verfassungswidrigkeit sind Rückzahlungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Verjährungsfristen gegriffen haben. Dann kannst Du die Gebühr noch so toll/sinnig/korrekt einschätzen: sie war/ist verfassungswidrig und hätte demnach nicht erhoben werden dürfen.
Daher ist meine Alternative die am dringlichsten ratsame:
überweisen für den Fall, daß die Gebühr verfassungskonform ist, aber unter Vorbehalt, falls sie´s doch nicht ist.
Gruß,
D.
Daher ist meine Alternative die am dringlichsten ratsame: überweisen für den Fall, daß die Gebühr verfassungskonform ist, aber unter Vorbehalt, falls sie´s doch nicht ist.
OK, Du hast Recht.
Im Prinzip gilt das dann aber für jegliche Zahlung.
Man könnte also pauschal bei jeglicher Überweisung "Zahlung unter Vorbehalt" dranschreiben, damit man auf der sicheren Seite ist, falls es mal anders kommen sollte.
Gruß, mawe2
Also, was empfiehlst du?
Gar nichts.
Zahlen wie vorher auch und abwarten, was die anderen bewerkstelligen.
Im Übrigen glaube ich nicht, dass Deine Rechtsschutz das überhaupt übernimmt.
Aber wenn Du das zurückbuchst und die kommen dann mit Strafgebühren, dann kannst Du ja Deine Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Und dann ist die Übernahme wieder fraglich.
Ich habe nur noch Rechtsschutz fürs Auto. Von dem anderen Quatsch habe ich mich getrennt. Da kann ich mein Geld besser anlegen.
Gar nichts. Zahlen wie vorher auch und abwarten, was die anderen bewerkstelligen.
OK.
Danke für die Ratschläge.
Aber ich werde dennoch auf meine Familienrechtschutzversicherug (und natürlich auf die für's Auto) nicht verzichten.
Und selbstredend werde ich vor jedem Handeln mal bei meinem Versicherer anklingeln. - Das habe ich noch nie anders gemacht.
Aber ich werde dennoch auf meine Familienrechtschutzversicherug (und natürlich auf die für's Auto) nicht verzichten.
Das würde ich auch nicht.
Ich selbst habe schon erleben müssen, wie wichtig es ist, so etwas zu haben.
Am billigsten sind solche Versicherungen aber immer, wenn man sie nicht braucht. Denn den Ärger, das Prozesstreßbedingte erhöhte Herzinfarktsisiko und und die verlorene Zeit kann Dir keine Versicherung ersetzen.
Leider haben das viele Hobbykläger nich nicht begriffen....
Denn den Ärger, das Prozesstreßbedingte erhöhte Herzinfarktsisiko und und die verlorene Zeit kann Dir keine Versicherung ersetzen.
Schon recht. Aber unterm Strich ist das Herzinfarktrisiko noch mal höher, wenn man sich dann allein als Hobbykläger gegen einen Gegner vor Gericht betätigen muss, der dazu auch noch einen Anwalt hat....
Und noch viel größer ist dann das Risiko, zu verlieren und auf den Kosten sitzen zu bleiben - und Letzteres zumindes erübrigt sich, wenn die Versicherung vorher eine Kostendeckungszusage gemacht hat, was sie ja eh nur macht, wen sie denkt, das Verfahren zu gewinnen....
Es geht ja nicht darum, dass das Konto nicht gedeckt ist! Im Gegenteil: Das Konto war gedeckt, der Empfänger hat eingezogen aber ich bin mit diesem Einzug nicht einverstanden.
Wenn der Empfänger eine Genehmigung hat und Du bist damit nicht einverstanden, dann musst Du ihn auffordern, das zurückzubuchen.
Ansonsten stellst Du Dich rechtlich ins Abseits.
Näheres regeln sicherlich auch die AGB Deines Geschäftspartners.
Der bucht ja auch nicht einfach nur so ab, sondern er hat mit Dir ja irgendwelche geschäftliche Verbindungen.
z.B. könnte Deine Rechtsschutz auch eine Genehmigung haben, Dein Stromlieferant sicherlich.
Du musst wegen mir nicht auf Deine Familienrechtsschutzversicherung verzichten.
Ich habe allerdings festgestellt, dass man alle Prozesse vorher planen kann, nur eben keine Verkehrsunfälle.
Eine RS tut ja nichts anderes, als die Prozesskosten vorzustrecken, wenn Du selbst kein Geld hast. Und bei Dingen mit Aussicht auf Erfolg ist das für die kaum ein Risiko.
Und selbstredend werde ich vor jedem Handeln mal bei meinem Versicherer anklingeln
Das musst Du sogar (oder der Anwalt), um eine Prozesskostenzusage zu bekommen, sonst kannst Du auch mal selbst bezahlen.
Ich habe gerade einen Prozess gegen einen Stromlieferanten gewonnen. Nun ja, die Gerichtskosten musste ich halt vorher bezahlen, sonst arbeitet der Richter nicht.
Aber das bekomme ich nun irgendwann wieder mit 5% Zinsen p.a.
Aber das bekomme ich nun irgendwann wieder mit 5% Zinsen p.a.
Whow! - Das ist ja über der Inflationsrate (der offiziellen!)! - Da könnteste ja glatt dran verdienen. - Super Geschäftsidee!
Whow! - Das ist ja über der Inflationsrate (der offiziellen!)! - Da könnteste ja glatt dran verdienen. - Super Geschäftsidee!Das geht noch besser:
Einfach vom Finanzamt eine Erstattung nach 15 Monaten erhalten, d.h. z.B. für 2010 nach dem 01.04.2012, dann sind 6% Zinsen drin (0,5% pro Monat - leider werden Nachzahlungen genauso verzinst).
Deshalb sind die Jungs mittlerweile ja so scharf drauf, die Steuererklärungen frühzeitig zu bekommen.
Beste Grüße
Joseph
Deshalb sind die Jungs mittlerweile ja so scharf drauf, die Steuererklärungen frühzeitig zu bekommen.
Hihihi! - Und ich habe eine Dauerfristverlängerung von einem Jahr. - Und die auf Dauer, weil früher mal ein Steuerberater (meine Schwiegermom) die Buchhaltung und Steuererklärung für mich machte und die dafür beantragt hat. - Das Schöne: So eine Dauerfristverlängerung gilt bis ans Lebensende - zumindest aber so lange, wie das Unternehmen besteht.....
Und klar: Bei drohenden Nachzahlungen wird das Ratzfatz eingereicht. - Bei "drohender" Erstattung wird natürlich bis zur Grenze getrödelt.
Geldanlage beim Finanzamt??? Darauf muss man erstmal kommen...
Ich mache es genau umgekehrt: Erstattungen will ich möglichst schnell haben, Nachzahlungen verschiebe ich auf den spätestmöglichen Termin, an dem ich noch ohne Verzugszinsen zahlen kann.
Gruß, mawe2
5% ist der reguläre Zinssatz, den das Gericht im Urteil festlegt.
Da verdient der Anwalt ebenso dran, denn die Anwaltskosten werden ja erst nach dem Fall fällig.
Und ich bekomme dann auch noch den Betrag, um den ich gestritten habe.
Hätte ich nun eine Rechtsschutz, dann hätte die die Prozesskosten vorgestreckt und nun das Geld mit 5% wiederbekommen.
Und mir bliebe nur der Streitgegenstand.
Und mir bliebe nur der Streitgegenstand.
OK dann klingt dein "Nichtversichertsein" erstmal lukrativer. - Aber nur auf der Erscheinungsebene! - Was machst du, wenn du mal eine falsche Einschätzung hattest, den Prozeß verlierst, nüscht kriegst und obendrauf noch die Prozesskosten samt 5 % Zinslast abdrücken musst???
Das Risko wäre mir eine Marge von 5 % nicht wert....
Was machst du, wenn du mal eine falsche Einschätzung hattest, den Prozess verlierst
Die falsche Einschätzung habe ich nicht, zumindest nicht mehr.
Bevor ich mich auf diese Ebene begebe, geh ich zum Anwalt und lasse das Prozessrisiko abschätzen. Dieser Mensch kann das beurteilen.
Wenn er mir sagt, vergiss es - keine Chance, dann vergesse ich es.
Das wäre dann auch ein Beispiel, wo Deine RS sagt: "Nein, keine Prozesskostenübernahme".
Das ist natürlich nur, wenn Du selbst einen Streit vom Zaun brichst.
Wenn Dir jemand ans Bein pissen will, dann übernehmen die natürlich.
In so einem Fall muss ich selbst abwägen, was ich will. Akzeptieren oder wehren.
Aber wenn man nicht mehr im Berufsleben steht, dann sind die Fälle schon recht selten.
Bleibt eigentlich nur noch der Warenhandel. Selbst da gibt es eindeutige Gesetze und Verbraucherzentralen helfen da preisgünstig. Mietprobleme kann ich auch nicht haben.
Also ist ein RS für mich unwichtig. Das wird natürlich noch dadurch untermauert, da ich mit solchen Vereinen schlechte Erfahrungen gemacht habe.
Solange da noch nichts rechtskräftig ist, wirst Du da keinerlei Chance haben.......
Winni, ich danke dir ganz herzlich für diesen aufschlussreichen Beitrag.
Ich hatte Mitte des Monats mit einer auf Rundfunkrecht spezialisierten Rechtsanwältin über dieses Thema gesprochen - ich wollte einfach gewappnet sein, wenn das auf mich zukommt. Die Anwältin meinte, sie könne nur auf Einzelfallebene tätig wären - etwa um für mich eine Ausnahme als "Härtefall" durchzuboxen, doch genau darum ging es mir ja gar nicht, sondern um das Grundsätzliche. Da wiederum meinte sie, dass sich bereits Verfassungsrichter mit dem Thema beschäftigt hätten (hatte The Wasp in einem anderen Thread auch erwähnt) und dass die gesetzliche Regelung somit höchstrichterlich abgesegnet sei.
Jetzt kommt anscheinend endlich einmal Bewegung in die Sache, bin gespannt wie es weitergeht. Auf jeden Fall würde ich jetzt erst einmal tatsächlich das machen, was mawe gesagt hat: etwaige Forderungen mit Hinweis auf die verfassungsrechtliche Fragwürdigkeit ablehnen.
THX!
Olaf
P.S. Das hier liest sich weniger gut: http://digital.t-online.de/gez-2013-rundfunkbeitrag-stoesst-auf-breite-zustimmung/id_61652094/index - ist aber bei Lichte besehen auch nicht weiter schlimm. Die breite Mehrheit der Bevölkerung trifft die Neuregelung ja nicht, die zahlen sowieso schon immer...
Die breite Mehrheit der Bevölkerung trifft die Neuregelung ja nicht, die zahlen sowieso schon immer...
Man muss sogar sagen: Gerade weil etwas auf breite Zustimmung stößt, muss man skeptisch werden!
Für mich ist eine Mehrheitsentscheidung für irgendwas weder ein Qualitätskriterium ("der Song ist gut, der steht auf Platz 1 der Charts") noch ein Kriterium für Recht und Gerechtigkeit.
Die Mehrheit der Menschen, die ihre Meinung zu irgendwas kundtut, hat die Sache doch vorher überhaupt nicht durchdacht!
Diese berühmten GfK-Umfragen sind doch schon deswegen sinnlos, weil sie per Telefon durchgeführt werden und der Angerufene irgendwas erzählt, nur um den Anrufer schnell wieder loszuwerden.
Ob sich der Befragte vorher überhaupt mit der Thematik befasst hat (und deswegen zu einem qualifizierztem Urteil fähig ist), interessiert die Interviewer überhaupt nicht!
Gruß, mawe2
Für mich ist eine Mehrheitsentscheidung für irgendwas weder ein Qualitätskriterium ("der Song ist gut, der steht auf Platz 1 der Charts") noch ein Kriterium für Recht und Gerechtigkeit.
Um Gotteswillen. Das fehlte gerade noch. Obwohl viele Leute anscheinend tatsächlich so denken.
Ein Bekannter von mir hatte in den seligen 90er Jahren ein CD-Verleih-Geschäft. Irgendwann kam er auf die Idee, sich von MediaMarkt die nicht mehr benötigten Top-100-Single- und Album-Charts abzuholen und in seinem Laden an die Wand zu hängen. Die waren dann zwar immer von der Vorwoche, aber was soll's.
Ich war bass erstaunt, als er mir eines Tages erzählte: seit ich das mache, läuft der Verleih noch besser. Die Leute gucken, was steht oben, werden neugierig und leihen das darauf hin aus...
Die Mehrheit der Menschen, die ihre Meinung zu irgendwas kundtut, hat die Sache doch vorher überhaupt nicht durchdacht!
Das ist ganz häufig auch mein Eindruck. Vor allem wird immer das richtig oder falsch gefunden, was für einen selber gut oder weniger gut ist - oder was einfach gut oder schlecht "klingt".
Diese berühmten GfK-Umfragen sind doch schon deswegen sinnlos, weil sie per Telefon durchgeführt werden und der Angerufene irgendwas erzählt, nur um den Anrufer schnell wieder loszuwerden.
So habe ich das noch gar nicht betrachtet. Halte ich aber auch für möglich.
Ich bin schon ewig nicht mehr angerufen worden, hatte aber auch noch nie Lust, bei solchen Umfragen mitzumachen. Wenn ich das Bedürfnis habe, mich zu einem bestimmten Thema zu äußern, dann warte ich nicht darauf, dass jemand an der Tür steht oder anruft, sondern ich entscheide lieber selbst, ob und wann und in welcher Form ich mich äußere.
Und wenn's geht, mit etwas Vorbereitung aufs Thema, damit nicht so viel Kokolores herauskommt...
CU
Olaf
Solche Beiträge liefere ich doch gern ab! - Insbesondere wenn es um die größten Abzocker der Nation geht.
Zu deinem Link: Ja, genau! Die breite Mehrheit findet das sogar klasse. Würde ich ja auch finden, wenn meine beiden Söhne noch bei mir wohnen würden. - Die hatten jeder nen eigenen Fernseher und so mußten wir die letzten Jahre 3 mal Gebühren abdrücken.
Als Familie würden wir heute dann ne Menge Geld sparen und das Ganze hätte dann auch unsere Zustimmung gefunden.
Allerdings nur begrenzt, denn als Selbstständiger der ich bin und der im selben Hause arbeitet, in dem er lebt, ist das auch arg begrenzt mit der Zustimmung. Obwohl es mich auch nicht wirklich trifft, da ich außer mir nur noch eine Aushilfe beschäftige, die aufgrund der Arbeit eben nicht "beitragspflichtig" gemacht werden kann. - Und da ich für den Firmenwagen ja auch GEZ-Gebühren zahlen musste, machte dass mit dem Internetfähigen Computer keinen Unterschied in meiner Gebührenhöhe aus und macht es auch heute nicht....
Wie man hier:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gutachten-Rundfunkbeitrag-ist-Steuer-1792114.html
im letzten Absatz lesen kann gibt es unter anderem je ein Gutachten dass einmal vom HDE und einmal von den ÖR beauftragt wurde. Jeder Auftraggeber hat das Gutachten erhalten das ihm genehm sein dürfte ("Wes Brot ich ess des Lied ich sing").
Man sollte also nicht zu früh frohlocken.
Man sollte also nicht zu früh frohlocken.
Stimmt. - Dennoch ist das etwas, was Hoffnung macht. - Wo ein gegenteiliges Gutachten verbreitet wird und ohnehin schon Kläger aus der Wirtschaft klagen, da sehe ich durchaus ein kleines Lichtlein und die Hoffnung auf (Nach)Besserung. - Merke: Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Wes Brot ich ess des Lied ich sing
Das ist mir durchaus bekannt. Aber eben gerade, weil das von mir verlinkte Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) erstellt wurde, bin ich ja so hoffnungsvoll.
Da steckt die geballte Macht eines wirtschaftlichen Interessenverbandes dahinter und das könnte die durchaus lustige Nummer "Teufel-mit-dem-Beelzebub-austreiben" in der Folge haben. *Lach!*
ich zahl da gar nix bis ich gepfändet werde oder sonswas!!!!!!
der link macht mir hoffnung, daß irgendwann, und wenns noch jahre duert, diese riesendiktatorische sauerei gekippt wird....
ich hab seit anfang des jahrtausends keinen fernseher, und werde diese zahlung verweigern bis zum äußersten!!!
grrrrrrrrrrrrrrr