Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.578 Themen, 110.118 Beiträge

USB 2.0 abwärtskompatibel?

Ragnar / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


Ich habe nen alten Rechner mit Windows 98 und ner alten USB Schnittstelle. Jetzt will ich an den ne externe Festplatte via USB anschliessen. - Die hat aber USB 2.0 - wird das ganze funktionieren?


 


Danke!

bei Antwort benachrichtigen
Schweinebuckel Ragnar „USB 2.0 abwärtskompatibel?“
Optionen

Wahrscheinlich ja. Hardwaremäßig ist das kein Problem.

Allerdings ist win98 bei usb noch ziemlich schwach, 98se schon erheblich besser. Vernünftig läuft usb mit win2000/xp.

Aber was solls, Du gehst ja kein Risiko ein.
bei Antwort benachrichtigen
the_mic Ragnar „USB 2.0 abwärtskompatibel?“
Optionen

ja, du wirst aber einen extra-treiber für die platte brauchen (usb-storage-treiber). der sollte aber mitgeliefert werden.
und es wird wahnsinnig langsam sein...

cat /dev/brain > /dev/null
bei Antwort benachrichtigen
Dr. Hook Ragnar „USB 2.0 abwärtskompatibel?“
Optionen

Hi,
da wäre ich mir nicht so sicher, daß das funktioniert. Das mit dem abwärtskompatibel stimmt schon, - nur ist das Ganze auch richtungsabhängig. Wäre es umgekehrt, - also ein USB1.1 Gerät an einen USB2.0 Anschluß des Rechners, dann würde ich sagen: Ja.
Umgekehrt aber, - also das USB2.0 Gerät an die alte Schnittstelle, - da wäre ich eher skeptisch.

Zweimal habe ich es jetzt schon erlebt, daß ein aktueller Memory-Stick an einem Win98 Rechner nicht funktioniert hat, während das USB-Zip-Laufwerk anstandslos funktioniert hat.
Ok, - das muß nicht unbedingt was heißen, aber gewisse Bedenken hätte ich da schon.

mfg

Dr. Hook

bei Antwort benachrichtigen
Markus Klümper Ragnar „USB 2.0 abwärtskompatibel?“
Optionen

Naja, die Hersteller von externen Festplatten-Gehäusen legen aber schon Wert darauf dass die Sache auch am USB 1.1-Port läuft, jedenfalls lese ich in es den Angeboten immer wieder. Ist ja auch wichtig, denn es hat ja kaum jemand 2.0, dessen Board älter als ein Jahr ist. Die Hoffnung ist also berechtigt...

bei Antwort benachrichtigen