Hallo,
mal ne Frage zu den Garantie- und Gewährleistungsbedingungen. Hab seit November 2013 ein HP Probook, bei dem jetzt die Festplatte (von HGST) defekt ist. Die ProBooks haben ein Jahr Garantie und im 2. Jahr die gesetzliche Gewährleistung beim Händler.
Das Schlepptop ist also noch in der Gewährleistung. Hab mich daher an den Händler gewandt, aber der lehnt eine Reparatur ab. Seiner Meinung nach greift die Gewährleistung in diesem Fall nicht, weil der Defekt nach der Garantiezeit auftrat. Und ich müsste beweisen dass der Fehler bereits in der Garantiezeit bestand.
Nun ist es ja so dass Festplatten meist nicht von jetzt auf gleich sterben, sondern sich solche Defekte längere Zeit hinziehen können bevor man sie bemerkt. Beweisen kann sowas wahrscheinlich nicht mal der Hersteller, also wie soll ich das können? Hab mal ein wenig gegoogelt, und Hinweise auf Gerichtsurteile gefunden die besagen das einem Verbraucher nicht grundsätzlich die Beweislast für einen Defekt aufgebürdet werden kann, der sich im Inneren eines Gerätes vollzieht.
Kann ich das eventuell nutzen?
Außerdem gibt es ja normal 3 Jahre Garantie von HGST auf die Festplatte. Aber wenn ich dort mit der Seriennummer den Garantiestatus prüfen will kommt nur die Meldung das die Platte außerhalb meines geographischen Bereiches verkauft wurde.
Was kann ich noch tun?