Internetanschluss und Tarife 23.330 Themen, 98.029 Beiträge

T_Mobil Werbung WEB'N'Walk aus 2009

hdv00 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hat zufällig noch jemand von Ihnen / Euch noch die WERBUNG aus 2009 der Telekom bzw. T- Mobil für den WEB'N'Walk - Stick , wo sie ganz groß geworben hat " WIE DSL 6000 " ?

Brauche dringend Hilfe. T-Mobil liefert max. 1.000 B/s aber sie interessiert nur der 24-Monatsvertrag.

MfG hdv00

bei Antwort benachrichtigen
Lemon5 hdv00 „T_Mobil Werbung WEB'N'Walk aus 2009“
Optionen

Das wird dir nichts bringen, garantierte Bandbreite/Speed bekommst du nur mit einem Businessvertrag, ansonstens gilt das Kleingedruckte (best effort).

bei Antwort benachrichtigen
hdv00 Lemon5 „Das wird dir nichts bringen, garantierte Bandbreite/Speed bekommst du nur mit...“
Optionen

Hallo lemon5,

DANKE für Deine Antwort und Dein Engagement aber es ist nicht korrekt, aber wie immer narürlich trotzdem schwierig, es gerichtlich durchzusetzen.

http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Fuerth-Kunde-hat-Recht-auf-Sonderkuendigung-bei-zu-geringer-DSL-Geschwindigkeit.news8866.htm

Gruß hdv00

bei Antwort benachrichtigen
SCanisius hdv00 „T_Mobil Werbung WEB'N'Walk aus 2009“
Optionen

Moin,

schwierig, aber ich fürchte trotzdem das Lemon5 recht hat. Eine so große "Pflichtverletzung" kann natürlich vorliegen, aber das muss dann im Zweifelsfalle ein Gericht entscheiden.

In meinem aktuellen Vertrag wird klar gesagt dass die Bandbreite z.B. zwischen 6.000 und 16.000 liegen wird. Wenn darunter gibt es dann natürlich Möglichkeiten wie z.B. Sonderkündigung usw. Aber die Frage ist eben, ob im Vertrag so etwas festgehalten wurde oder nicht...

Gruss


SCanisius

bei Antwort benachrichtigen