Hallo Leute,
wer neugierig ist, der schau sich bitte meine Seite an!
Viele Grüße von Ingolf S.
Hallo Leute,
wer neugierig ist, der schau sich bitte meine Seite an!
Viele Grüße von Ingolf S.
....starkes stück - ich wünsch euch viel glück und einen guten anwalt!
hohoho;-)
Die Sache ist ganz klar:
Dein Sohn ist 15 Jahre alt, ist also Minderjährig und so ist der Vertrag nichtig.
Der Vertragspartner - topto.net - ist verpflichtet, den Vertrag rückgängig zu machen, denn er hat einen Vertrag soweit ich gelesen habe, mit einem minderjährigen geschlossen, ohne Dein Wissen als Erziehungsberechtigter.
Anderes Beispiel: Anja M., 6 Jahre, geht in einen Laden und kauft sich Süßigkeiten ohne das Wissen der Eltern. Wenn die Mutter nun hingeht und das Geld zurückverlangt, ist das rechtens, denn der Verkäufer hat ja gewusst, dass das Kind minderjährig ist.
In Deinem Fall ist topto.net der "Dumme", denn aus einem nichtigen Vertrag heraus kann er kein Geld verdienen.
CU Sven
...der vertrag ist nicht nichtig - sondern "schwebend unwirksam". er bedarf der nachträglichen genehmigung - oder eben der ablehnung.
in diesem fall wird der vertrag rückabgewickelt - es entsteht jedoch auf der seite der topnet ein schadensersatzanspruch.
in deinem fall rate ich DRINGEND zu einem guten anwalt...
@elvereth:
bitte dort den kenntnisstand auffrischen:
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr99/Vorlesung/geschaeftsfaehig.htm
;-)
interessante sache. man sollte meinen, daß eine firma die im internet ihre geschäfte tätigt zumindest ansatzweise ahnung von den rechtsvorschriften hat. aber das scheint bei der betreffenden firma fahlanzeige zu sein. nicht mal ein impressum ist vorhanden. eigentlich sollte ich einen anwalt mit einer abmahnung betrauen nur so als kleiner wink mit dem zaunpfahl, daß paragrapghen nicht nur zum drohen da sind ;o)...
die firma sollte sich dringendst einen firmenanwalt leisten, denn:
der richtige weg gegen ihre webseite vorzugehen wäre eine einstweilige verfügung gewesen, unterbleibt diese trotz kenntnis, so ist dies eine art stillschweigende anerkenntnis (wenigstens sehen einige gerichte dies so).
ein rücktrittsrecht ist auch im internet verbindlich innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen fristen.
das erwecken des anscheines ein angebot sei gratis bei dennoch vorhandenen kosten verstößt gegen das wettbewerbsrecht und ist somit auch abmahnfäig.
geschäfte mit minderjährigen sind automatisch nichtig wenn eine einverständnis durch einen gesetzlichen vormund nicht vorhanden ist.
alles in allem bewegt sich diese firma auf sehr dünnem eis was das wettbewerbs- und das teledienstleistungsgesetz angeht, jeder mitbewerber könnte mittels anwalt eine abmahnung zustellen lassen mit einer gebührenbewehrten unterlassungserklärung.
Irgendwie ticken die ganzen Firmen nicht ganz richtig. Gratis ist Gratis und wer mit Gratis für etwas wirbt, was sich nach eingehendem Studium der AGB (wobei sich die menschliche Faulheit zu nutzen gemacht wird...) als kostenpflichtig erweist, ist ein Abzocker.
Geh doch einfach mal zu Lycos, das ist der größte mir bekannte Anbieter für Gratis-Webpages. Mit ein paar bannern können die Kiddies sicher leben.
Eigentlich ist es nicht die feine englische Art, Eurerseits den Vertrag zu canceln, in dem Du auf das Alter Deines Sohnes hinweist, aber die haben ja nix anderes verdient...
Man vergleiche diesen Thread vom November und beachte auch die ausführliche Stellungnahme von TopToNet.
Wenn das wahr ist, was 'kailew' und 'Detektiv007' schreiben und TopToNet darüber hinaus Geld für Leistungen einfordert, die nicht beauftragt und noch nicht einmal erbracht worden ist, fragt es sich, wieso diese Firma auch noch den Schneid hat, Leute zu verklagen. Sollte es tatsächlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen, würden etwaige unseriöse Machenschaften zwangsläufig aufgedeckt werden.
Halte uns mal auf dem laufenden, es ist wirklich spannend!
CU
Olaf