Hallo, folgende Fakten :
Kauf einer Yakumo-Festplatte bei Real : 09.03.2006
Mit Defekt eingeschickt über Real : 03.04.2007
funktionsfähig zurückerhalten ca. 6 Wochen später
ohne Hinweis auf behobene Störung
erneuter Ausfall ca. 11-2008
Auf Rückfrage unter Hinweis auf evtl. Garantie-Neubeginn ca. 05-2008 bei Yakumo kam nur der lapidare Kommentar, dass die kaufdatumabhängige Garantie erloschen sei.
Verbunden wurde damit, das Gerät kostenpflichtig ( ca. 50,-- € )
zu prüfen und im Falle des Totalausfalls zurückzuschicken.
Falls dies die allg. Geschäftsgepflogenheiten der Fa. Yakumo sind, habe ich daraus die Konsequenz gezogen, dies bei Kaufentscheidungen und Weiterempfehlungen zu berücksichtigen.
Mich interesiert in diesem Zusammenhang, welche rechtl. Basis bei evtl. unterbrochener Garantie existiert bzw. ob ich gegen Yakumo vorgehen kann, und wenn, auf welcher Grundlage.
mfg throm2
Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.576 Themen, 110.115 Beiträge
Wieso sollte eine Garantiezeit neu beginnen nach dem Austausch eines defekten Gerätes??
Es gilt immer das ursprüngliche Kaufdatum.
wo kann man das konkret nachlesen ?
Wenn ich mich richtig erinnere §438 Absatz 2 BGB für Gewährleistungsansprüche. Eventuelle Garantievereinbarungen von Yakumo kenne ich nicht, aber wenn die selber sagen das die Garantie erloschen ist...
BTW: Unterschied Gewährleistung und Garantie
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie
nette Idee, wenn es denn funktionieren wuerde.
Heiligs Blechle, ich wuerde doch alles nur noch einmal kaufen, oder?
Übrigens ist Yakumo nicht der richtige Ansprechpartner sondern der Haendler.
Gruss
hatterchen45
Händler ? Real ?
Keine Lust, weiter mit Ahnungslosen zu diskutieren welche gerade mal in der Lage sind, ein Preisetikett halbwegs richtig zu lesen.
Gruss throm2
Das macht Yakumo überhaupt nichts, da die Firma de facto nicht mehr existiert oder nur noch die kümmerlichen Reste abwickelt, die noch irgendwie übriggeblieben sind. Siehe z. B. http://de.wikipedia.org/wiki/Yakumo
Im übrigen hat ABatC schon alles gesagt. Gewährleistung = 2 Jahre ab Kaufdatum, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten, d. h., im Streitfall hätte der Händler von dir nach Ablauf der ersten 6 Monate ein Gutachten verlangen können, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat. In der Praxis bist du nicht in der Lage, so ein Gutachten zu erbringen.
Hat der Händler hier aber nicht getan, soweit ist da also alles ganz vorbildlich gelaufen. Bestenfalls hätte sich die Gewährleistungszeit um den Zeitraum verlängert, in der das Gerät zur Reparatur war. Neu begonnen hat die Gewährleistung mit Reparatur oder Austausch schon mal gar nicht.
Daß Billigschrott nun mal kaputt gehen kann, kommt nun mal leider vor. Und Yakumo ist schon immer Billigschrott gewesen. Und ja, ich bin in einem vergleichbaren Fall selbst auf die Schnauze gefallen, Dreckstor, oder wie dieses Unternehmen heißt. Da will ich also gar nicht von oben herab klugscheißern, sondern habe da ähnliche Erfahrungen selbst machen müssen.
Also, wie auch immer, von Yakumo kannst du überhaupt nichts mehr erwarten, und es interessiert keine Sau mehr, ob du Yakumo weiterempfiehlst oder nicht. Schlechte Bewertungen für Siemens-Handys oder Maxfield-MP3-Player wären genauso sinnlos. "Sie sind alle tot, Jim!" hätte man bei "Raumschiff Enterprise" gesagt.
Gruß
Jürgen
Jetzt wo du es sagst...hatte ich bei Yakumo gar nicht mehr dran gedacht.
Hallo Jürgen, ich wollte die Sache eigentlich nicht gross aufmachen, hinsichtlich Deinen Ausführungen zu div. Unternehmen bin ich der gleichen Meinung.
Mich hatte nur mal interessiert, wie eine solche Konstellation rechtlich bewertet wird, da solch ein Fall bei jedem x-beliebigen Kaufartikel auftreten kann.
Gruss throm2
Na ja, ganz allgemein gesprochen: Spätestens nach 2 Jahren ist Schluß mit jeglicher Gewährleistung, nach 6 Monaten kann es aber aufgrund der Beweislastumkehr schon zu Problemen kommen.
Eigentlich bist du schon gut weggekommen, wenn du auch sicher von einer längeren Lebenserwartung des Gerätes ausgegangen bist.
Da kann ich auch gerade ein Lied von singen. Beim Auto meiner Mutter ist gleich eine Reparatur in Höhe von rund EUR 2.000,- fällig :-( Und da sie keinen Pfennig Geld auf dem Konto hat, werde ich da wohl, zumindest zum Teil, derjenige sein, der für aufkommen "darf".
Gruß
Jürgen