Es ergab sich in meinem "Dunstkreis" eine Frage, die nicht schlüssig beantwortet werden konnte.
Ich habe als Premium- Mitglied die Möglichkeit, bilder auf die Nickles- datenbank zu legen.
Das Nickles diese nutzen kann, habe ich mit meiner Teilnahme hier bestätigt und erlaubt.
Aber wem "gehören" diese Bilder nun, wer hat die Verfügungsgewalt?
Ist es ein Unterschied, ob ich ein solches, von mir erzeugtes und hochgeladenes Bild mit der Adresse von meiner Webspace verlinke oder mit der von Nickles?
Natürlich keine Rechtsberatung, Eure Meinung - nur mal aus Interesse.
Denn immerhin gab es anderswo schon Gezänk (teures Gezänk) wegen einer fotografierten Tomate oder Möhre.
Jürgen
Kritik und Fragen an Nickles 2.723 Themen, 23.157 Beiträge
Ich würde es so interpretieren.
Die Rechte beim Bild liegen weiterhin beim Urheber, also bei dir. Du hast nickles.de lediglich durch das akzeptieren der AGB´s und dem Upload die Nutzung des Bildes erlaubt.
Wird ein Bild von deinem privaten Webserver hier verlinkt wird, und du die Nutzung durch nickles.de nicht mehr möchtest, kannst du es ja auch jederzeit wieder löschen, und dadurch die Nutzung verhindern.
Nein - ein auf den Nickles- Server hochgeladenes Bild kann (und will) ich als User nicht löschen.
Jürgen
Nach deutschem Recht sind Urheberrechte nicht übertragbar - an diesen ändert sich also defintitiv nichts.
Die "Verfügungsgewalt" hat zwar theoretisch nun Nickles.de, da jede Verwendung/Verbreitung außer in dem von Dir verlinkten Kontext aber der Genehmigung des Urhebers bedarf, beschränkt sich diese Verfügungsgewalt auf ein sehr überschaubares Maß.
Wie ist denn die momentane Lage, wenn man Bilder bei Facebook hoch lädt? Da gab es doch mal die Aussage, dass man seine Rechte abtreten würde!?
Wie gesagt - nach deutschem Recht sind Urheberrechte nicht übertragbar.
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=2&paid=7
Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) und Ausstellungsrecht (§ 18 UrhG) sind übetragbar. Vermutlich ist bei FB sowas gemeint.
Danke -
Das klingt einleuchtend.
Wir kamen darauf, weil -als eines von mehreren Beispielen- dieses Bild
einmal von Nickles
http://www.nickles.de/user/images/111275/mauer_durch_baum-2b.jpg
und einmal bei mir
http://www.juekirs.de/Foren/nickles/mauer_durch_baum-2b.jpg
verlinkbar ist.
Das Erstere spart zwar bei mir Traffic - aber ist es rechtens?
Das war unsere Frage, aus der sich dann gleich noch die Übergeordnete "Wem gehört das" ergab.
Jürgen