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Aktuell noch WP 8.1 - was aber bald? Andromeda oder Alternative?

W@ldemar / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Guten Abend allerseits,

vor vielen Jahren habe ich mal Android genutzt, nur kurz, nicht mal 2 Monate und dann bin ich sofort auf Blackberry umgestiegen, damals OS 7, dann OS 10 und ich war sehr zufrieden, vor allem wegen der Tastatur. Nachdem mein Q10, dann das Passport technisch defekt waren und Whatsapp eingestellt wurde, viele andere Messenger wie Telegram auch nur portiert mehr schlecht als recht funktionierten, bin ich dann trotzdem es bereits tot gesagt wurde auf Windows Phone umgestiegen, was ich aktuell auch noch nutze und wirklich sehr zufrieden bin. 

Ich nutze absolute Einstiegsgeräte, weil ich wusste, dass Windows Phone Ausläufer ist, wollte ich nur noch maximal 80 Euro investieren, woraufhin es ein 430 Dual Sim wurde, das billigste was es gibt - aber es funktioniert, sehr zuverlässig muss ich sagen. Windows 10 läuft auch, aber da hier leider häufig sehr verpfuschte Updates ausgeliefert werden, bin ich wieder zu 8.1 zurück. 

Ich gehe davon aus, dass Whatsapp irgendwann hier auch eingestellt wird, Facebook funktioniert weder im Browser (Handy zu schwach) noch die App (zu wenig RAM). Also es beginnt wie bei Blackberry, wo mangels Zertifikate einige Websites nicht mehr liefen, dann die Apps eingestellt wurden. 

Mein Plan war, Win Phone so lange nutzen, bis Microsoft da was auf die Beine gestellt hat mit Andromeda und dann umsteigen. Plan B war Iphone, gefällt mir aber nicht wirklich gut, Plan C sollte nie eintreten: Android. Ich mag dieses System einfach nicht, da es extrem fragmentiert wirkt und ich glaube, dass diese OS im Beschuss von Malware sind, was damals der Grund war, weshalb ich von Anroid weg bin, da fast jede 3. App Malware mit ein bisschen Funktion war, Zugriff auf mein komplettes Telefon wollte, da sonst nichts funktionierte. 

Mich stört in diesem Store einfach massiv, dass jeder Hinz und Kunz dort alles bereit stellen kann und ich mich nicht damit beschäftigen mag, was sauber ist und was nicht. Ich meine sogar damals auf meinem Android schon Malware drauf gehabt zu haben, völlig sinnfreie Apps, die nichts tun als meine Daten irgendwohin senden. 

Gibt es vielleicht etwas, was in der Mache ist, von dem ich noch nichts weiß, von dem ich noch nichts gehört habe? 

Mein nächster Anker ist das Update auf Win 10 Mobile, wenn Microsoft keine Updates mehr ausliefert, was mir kurioserweise lieber ist, als dass sie es tun, denn die letzten haben mein Telefon regelmäßig lahm gelegt, weshalb ich ja auf 8.1 zurück bin. 

Außerdem bin ich Fan kleiner Smartphones, 4 Zoll ...... das findet man kaum mehr ausser Iphone SE oder manch älteren Androids. 

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Andreas42 W@ldemar „Aktuell noch WP 8.1 - was aber bald? Andromeda oder Alternative?“
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Hi!

Für Facebook hatte ich zuletzt die App Air for Windows im Einsatz. Allerdings weiß ich nicht,  ob doe mit 8.1 läuft.  Ich hatte ein Lumia 730 mit Win10m.

Bis dann

Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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W@ldemar Andreas42 „Hi! Für Facebook hatte ich zuletzt die App Air for Windows im Einsatz. Allerdings weiß ich nicht, ob doe mit 8.1 läuft. ...“
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Danke für den Tipp, muss ich testen. Aber du meinst sicher Air for Facebook? 

https://www.microsoft.com/de-de/store/p/air-for-facebook/9nm03tj71klc?cid=msft_web_search&activetab=pivot:reviewstab

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Andreas42 W@ldemar „Danke für den Tipp, muss ich testen. Aber du meinst sicher Air for Facebook? ...“
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Ja,  sorry.  Hab das Lumia abgelöst. 

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mumpel1 W@ldemar „Aktuell noch WP 8.1 - was aber bald? Andromeda oder Alternative?“
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Hallo!

[...] Gibt es vielleicht etwas, was in der Mache ist, von dem ich noch nichts weiß [...]

Sicher nicht in 4". Vielleicht kommt das Surface-Phone doch noch, aber das ist größer als 4".

Gruß, René

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mawe2 W@ldemar „Aktuell noch WP 8.1 - was aber bald? Andromeda oder Alternative?“
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Ich gehe davon aus, dass Whatsapp irgendwann hier auch eingestellt wird

Davon muss man ausgehen, denn die WhatsApp-Nutzung ist in Deutschland grundsätzlich illegal.

https://www.pcspezialist.de/blog/2017/06/28/ist-whatsapp-illegal-whatsapp-abmahnung/

Es dauert aber sicher noch eine Weile, bis genügend Nutzer von den Gerichten bestraft bzw. von Anwälten abgemahnt wurden, bis dieser Unsinn endlich aufhört.

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mumpel1 mawe2 „Davon muss man ausgehen, denn die WhatsApp-Nutzung ist in Deutschland grundsätzlich illegal. ...“
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Plappere doch nicht den Unsinn nach den die Medien verbreiten. WA ist nicht generell illegal. Man könnte auch eine alternative Telefon-App mit eigenem Telefonbuch nutzen. Dann löscht man alle Kontakte die nicht bei Whats-App sind aus dem Standardtelefonbuch. WA wird dann der Zugriff auf die alternative Telefonapp verboten. Und Urteile eines Amtsgericht entfalten keinerlei Allgemeingültigkeit. Kein Gericht in DE muss sich dem Urteil bzw. der Meinung eines Amtsgericht anschließen. Ein Amtsgericht ist die niedrigste Instanz, da sind viele Instanzen drüber.

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mawe2 mumpel1 „Plappere doch nicht den Unsinn nach den die Medien verbreiten. WA ist nicht generell illegal. Man könnte auch eine ...“
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Man könnte auch eine alternative Telefon-App mit eigenem Telefonbuch nutzen. Dann löscht man alle Kontakte die nicht bei Whats-App sind aus dem Standardtelefonbuch. WA wird dann der Zugriff auf die alternative Telefonapp verboten.

Wie weltfremd ist das denn???

Kennst Du irgendjemanden, der das wirklich so macht? Und der dann regelmäßig zwei separate Adressbücher pflegt?

Trotzdem bleibt es auch in Deinem Beispiel dabei, dass Du personenbenzogene Daten illegal an WhatsApp übermitteln würdest.

Evtl. übermittelst Du dann eben keine Daten der Dir bekannten WhatsApp-Verweigerer. Aber ein Recht, die Daten Anderer an WhatsApp weiterzuleiten, hast Du deswegen trotzdem nicht.

Die WhatsApp-Nutzung ist in Deutschland jedenfalls illegal.

Und jeder, der sich mit Datenschutzrecht beschäftigt, weiß das auch.

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mumpel1 mawe2 „Wie weltfremd ist das denn??? Kennst Du irgendjemanden, der das wirklich so macht? Und der dann regelmäßig zwei separate ...“
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Und ich bleibe dabei dass WA nicht generell illegal sein muss. Bei mir hat WA keinen Zugriff auf das Adressbuch, da ich den Zugriff per xposed-Framework (xPrivacy) unterbinde. Hat allerdings den Nachteil dass ich nur Telefonnummern sehe, nicht den Namen dazu. Und WA funktioniert trotzdem. Das ich dadurch gegen die Nutzungsbedingungen verstoße muss mich nicht interessieren, da die nach deutschem Recht ohnehin nicht gültig sind und Facebook mich daher nicht verklagen kann.

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mawe2 mumpel1 „Und ich bleibe dabei dass WA nicht generell illegal sein muss. Bei mir hat WA keinen Zugriff auf das Adressbuch, da ich den ...“
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Hat allerdings den Nachteil dass ich nur Telefonnummern sehe, nicht den Namen dazu.

Auch wieder nicht so recht praxistauglich...

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mumpel1 mawe2 „Auch wieder nicht so recht praxistauglich...“
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Es gibt auch noch mehrere andere Lösungen.

1.: Wichtige Telefonnummern auf die SIM-Karte. Hat natürlich auch einen Nachteil.

2.: Eine alternative App für Kontakte und zum Telefonieren. Die WA-Kontakte verbleiben dann in der Standard-Kontakte-App, der Rest wandert in die Alternative. Natürlich haben viele keine Lust mehrere Kontaktlisten zu verwalten.

Es ist m.E. also falsch WA pauschal als illegal zu bezeichnen. Sagen auch andere Rechtsanwälte.

Selbst bei Threema kann man nicht sicher sein ob sie nicht die Kontakteliste auf den Threema-Server schicken. Behaupten kann der Hersteller viel. Beweisen könnten das nur Fachleute.

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mawe2 mumpel1 „Es gibt auch noch mehrere andere Lösungen. 1.: Wichtige Telefonnummern auf die SIM-Karte. Hat natürlich auch einen ...“
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Es ist m.E. also falsch WA pauschal als illegal zu bezeichnen.

Faktisch ist es in Deutschland illegal.

Und der Anteil der User, die irgendwelche Verrenkungen machen, um für sich selbst den Anschein der Legalität zu erhalten, liegt ganz bestimmt nicht mal im Promillebereich!

Selbst bei Threema kann man nicht sicher sein

Das habe ich auch nicht behauptet.

Jedenfalls hat man vor Gericht bessere Karten, wenn man sich an Herstelleraussagen hält, die eine unzulässige Datenübermittlung verneinen als wenn man ein Produkt nutzt, bei dem man sich von vornherein ganz sicher sein kann, dass eine eine unzulässige Datenübermittlung zum Geschäftsprinzip gehört.

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mumpel1 mawe2 „Faktisch ist es in Deutschland illegal. Und der Anteil der User, die irgendwelche Verrenkungen machen, um für sich selbst ...“
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Mal davon abgesehen. Wird das Thema nicht mal wieder von den Medien aufgebauscht und dramatisiert? Wenn schon Rechtsanwälte das erwähnte Urteil anzweifeln.

Wenn man das Urteil streng genug auslegt sind mindestens 80% aller Apps illegal. Denn alle wollen sie Zugriff auf das Telefonbuch, ob der erforderlich ist oder nicht.

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mawe2 mumpel1 „Mal davon abgesehen. Wird das Thema nicht mal wieder von den Medien aufgebauscht und dramatisiert? Wenn schon ...“
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Wird das Thema nicht mal wieder von den Medien aufgebauscht und dramatisiert?

Davon habe ich nichts bemerkt. Dramatisiert wird in den Medien gar nichts - eher verharmlost.

Das WhatsApp illegal ist, war mir von Anfang an klar, als bekannt wurde, dass WhatsApp alle Kontakte des Nutzers illegal abgreift. Ein typisches Malware-Verhalten wird hier als Voraussetzung zur Nutzung des Dienstes eingesetzt. Das ist nicht nur ein Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht sondern grenzt auch schon an Nötigung des Benutzers.

Wenn schon Rechtsanwälte das erwähnte Urteil anzweifeln.

Das hat überhaupt nichts zu sagen. Zwei Anwälte - drei Meinungen. :-)

Das Datenschutzrecht ist an dieser Stelle ganz eindeutig: Die Weitergabe der Daten ist ohne Einwilligung der Betroffenen verboten.

Zeige mir den WhatsApp-Benutzer, der von allen Kontakten seines Adressbuchs schriftliche Einverständniserklärungen zur Weitergabe ihrer Daten eingeholt hat!

Wenn man das Urteil streng genug auslegt sind mindestens 80% aller Apps illegal. Denn alle wollen sie Zugriff auf das Telefonbuch, ob der erforderlich ist oder nicht.

Das Urteil hat doch nicht per se etwas mit anderen Apps zu tun.

Nicht jede App, die Zugriff auf das Telefonbuch wünscht, übermittelt dessen Inhalte auch vollständig an den Betreiber der App.

Aber ich gebe Dir Recht: Im Bereich der Smartphone-Apps ist WhatsApp ganz sicher nicht das einzige Beispiel, das illegal agiert oder das den Benutzer zu permanenten Rechtsverstößen nötigt. Das gesamte Konstrukt "Smartphone" basiert auf permanenten Rechtsverstößen und nur wenige Anwendungen sind tatsächlich konsequent rechtskonform ausgeführt.

WhatsApp ist aber sicher mit Abstand der schwerste Fall und zahlenmäßig weit vor allen anderen ähnlichen Fällen.

Fakt ist, dass die Abmahnanwälte und die Datenschutzbehörden schon in den Startlöchern stehen. Wenn Ende Mai die Übergangsfrist für die europäische Datenschutz-Grundverordnung endet, stehen erstmalig wirksame  Sanktionsmöglichkeiten für Datenschutzverstöße zur Verfügung.

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mumpel1 mawe2 „Davon habe ich nichts bemerkt. Dramatisiert wird in den Medien gar nichts - eher verharmlost. Das WhatsApp illegal ist, ...“
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Wenn Ende Mai die Übergangsfrist für die europäische Datenschutz-Grundverordnung endet, stehen erstmalig wirksame  Sanktionsmöglichkeiten für Datenschutzverstöße zur Verfügung

Für Firmen wäre das begrüßenswert. Obwohl die schon jetzt kaum belangt werden. Schon jetzt verstoßen Firmen gegen das BDSG und es passiert ihnen nicht viel. Und da soll sich mit dem neuen Gesetz etwas ändern?

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mawe2 mumpel1 „Für Firmen wäre das begrüßenswert. Obwohl die schon jetzt kaum belangt werden. Schon jetzt verstoßen Firmen gegen das ...“
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Schon jetzt verstoßen Firmen gegen das BDSG und es passiert ihnen nicht viel.

Genau deswegen wurde ja die Rechtslage geändert.

Und da soll sich mit dem neuen Gesetz etwas ändern?

Ja. Bei Verstößen gegen die neue DS-GVO können Bußgelder bis zu 20 Mio EUR oder bis zu 4% des Weltjahresumsatzes verhängt werden. Das dürfte dann auch die größeren Unternehmen ein wenig schmerzen...

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mumpel1 mawe2 „Genau deswegen wurde ja die Rechtslage geändert. Ja. Bei Verstößen gegen die neue DS-GVO können Bußgelder bis zu 20 ...“
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Ich bezweifle dass sich etwas ändern. Kunden sollen ja, als Beispiel, nach §288 Absatz 5 BGB Anspruch auf 40,- Euro Pauschale haben wenn z.B. ein Händler nicht zurückzahlt. Aber in der Praxis solche Ansprüche durchzusetzen ist fast unmöglich. Zahnlose Tiger gibt es in unseren Gesetzen reichlich. Nach dem Motto "Schlag nicht die Hand die Dich nährt".

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mawe2 mumpel1 „Ich bezweifle dass sich etwas ändern. Kunden sollen ja, als Beispiel, nach 288 Absatz 5 BGB Anspruch auf 40,- Euro ...“
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Das BGB hat mit der DS-GVO absolut überhaupt nichts zu tun...

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