Bei einer nicht ausschließliche privaten HP solltet Ihr das Impressum auf keinen Fall vergessen. Bei alten HP ggf. nachinstallieren.
Hierzu ein Artikel von "info@domain.recht.de"
Droht neue Abmahnwelle wegen falschem Impressum?
Die Auswirkungen des zum 1.1.2002 geaenderten Teledienstegesetzes (TDG), das teilweise unklare, aber sehr weitreichende Regelungen fuer die Impressumspflicht auf Webseiten beschert, sind nach einem halben Jahr noch immer nicht von Webseitenbesitzern umgesetzt. Neben den umfangreichen Abmahnungen von Bueroartikelvertreibern im April diesen Jahres durch eine Bochumer Anwaltskanzlei, wurden im Mai zahlreiche Fotomodellseiten-Inhaberinnen von einer "Websites Right Control GmbH" (Werico) mit Sitz in Nussdorf/Oesterreich abgemahnt. Bei den Fotomodellseiten ist die Angabe von Anschrift, eMail-Adresse usw. verstaendlicherweise nicht im Sinne der Anbieterinnen, da sie Eingriffe in ihr Privatleben fuerchten muessten. Ein auf die Berufsgruppe spezialisierter Anwalt empfiehlt laut heise.de, man moege in solchen Faellen in Absprache mit dem eigenen Rechtsvertreter dessen Daten angeben. Ob sich Anwaelte darauf einlassen, ist eine andere Frage. Laut einer Untersuchung einer Stuttgarter Unternehmensberatung sind aber auch die groesseren Unternehmen noch nicht fuer die neuen Impressumsregeln geruestet. Bei 13 der 20 umsatzstaerksten Unternehmen Baden-Wuerttembergs sind die Webauftritte im Hinblick auf das TDG mangelhaft: Es fehlten die Umsatzsteueridentifikationsnummern. Wann Sie ein Impressum auf Ihrer Webseite anbringen muessen und welchen Inhalt es haben muss, finden Sie naeher erklaert unter: http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=75
Quelle: heise.de, (Orginal von:domain-recht.de)
Und wenn Ihr ein großes "T" in euren Namen nutzt, oder die Farbe Magenta, dann gibts von der Telekom eine Abmahnung mit Kostennote. Und bei "web" von WEB.de usw.
Also, vorsichtig sein!
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