Hi Noname!
Wenn Du bei Dir selbst eine Software installierst, musst Du in aller Regel erstmal einen Lizenzvertrag akzeptieren. Hier sollte auch geregelt sein, unter welchen Bedingungen / Auflagen die Weitergabe der Software erlaubt ist - die ja bei Freeware grundsätzlich erwünscht ist, aber auch nur im Rahmen gewisser Spielregeln.
Beliebt ist zum Beispiel die Bedingung, dass die Software nur vollständig (d.h. inkl. aller Readme-Files / Dokumentation) und unverändert (keine selbst-gepatchten Sourcecodes) weiter gegeben werden darf. Das ist aus der Sicht des Autors durchaus nachvollziehbar: Auch Freeware ist geistiges Eigentum.
Es wird Dir daher wohl nicht erspart bleiben, Dich einmal durch alle Lizenzverträge der Programme, die Du anbieten willst, hindurch zu wühlen, denn eine einheitliche Regelung gibt es nicht, wie J-G-W schon dargestellt hat.
Zu den MP3s: Kann man so pauschal nicht sagen, dass Du die nicht zum Download anbieten darfst. Wenn es sich dabei um kommerzielle Musikproduktionen handelt - egal ob Oldie oder aktuelles Chartfutter - dann natürlich nicht.
Aber auch ein Musiktitel kann ja durchaus Freeware sein, Stichwort GEMA-freie Musik. Wobei GEMA-frei auch nicht vogelfrei bedeutet: Ob ein Angebot zum Download von Deiner Homepage zulässig ist oder nicht, bestimmt auch hier der Autor.
CU
Olaf