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Impressum auf HP

Heike4 / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Alle zusammen!


Wie wichtig ist das Impressum auf der eigenen HP nun wirklich? Ist es nur relevant, wenn man etwas verkauft oder gilt das nun mittlerweile für jede HP? Gibt es in der Hinsicht schon aktuelle Gesetze? Wer von Euch hat auf seiner HP ein Impressum beinhaltet?


Viele Grüsse


Heike

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Heinz_Malcher Heike4 „Impressum auf HP“
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Ich habe insgesamt 5 Seiten, davon ist keine einzige kommerziell, lediglich eine ist eine Vereinsseite, die hat ein Impressum eine andere Promotet einen Schlagzeuger, die hat auch eine, weil uns da schon einige Besucher damit genervt haben und ich eben nachgiebig war, aber in Wirklichkeit habe ich noch nie Probleme gehabt, auch wenn schon ein paar mal einer mit einer Abmahnung gedroht hatte, im Zweifelsfalle würde ich ein Impressum reinsetzen, das gilt aber eigentlich nur für Kommerzielle Betreiber, wenn du also Geld mit dem Dingends verdienst, es wird viel gemunkelt bezüglich Abmahnung aber die Gerichte denken ebenfalls mit, oft gibts höchstens eine schriftliche Verwarnung, aber die kostet den Verwarnten in der Regel nichts

Ich kenne 2 Leute die abgemahnt wurde, einfach einspruch eingelegt und die Sache war gegessen, da beide eine private Page betrieben

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Heike4 Heinz_Malcher „Ich habe insgesamt 5 Seiten, davon ist keine einzige kommerziell, lediglich eine...“
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Danke H_M: Habe das Prob schon verstanden. Im Einzelfall geht es hier bei meinem Anliegen auch um einen Schlagzeuger, der seine CD auf seiner HP anbietet. Die HP ist nicht gerade unbekannt, denn allein unter "Google" findet man 462 Einträge zu ebend dieser HP. Ich werde Ihm mal den Link zu Deinem Thread schicken!!!

Gruss
Heike

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Heinz_Malcher Heike4 „Danke H_M: Habe das Prob schon verstanden. Im Einzelfall geht es hier bei meinem...“
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Gruss an den Drummer,

ja man bewegt sich da immer in einer Grauzone, daher hab ich im Zweifelsfalle dann auch ein Impressum draufgemacht, da man sich ja nicht in "Gefahr" begeben möchte, aber sicher ist schliesslich sicher

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J-G-W Heinz_Malcher „Gruss an den Drummer, ja man bewegt sich da immer in einer Grauzone, daher hab...“
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Also, die letzte Rechtssprechung sagt, wenn Du mit der HP Geld verdienst, dann muß ein Impressum her. Wenn, wie in dem beurteilten Fall, Du nur Werbung schaltest, um damit das Webspace zu bezahlen, ist das noch ohne Impressum erlaubt. Willst Du mit der Werbung aber Geld verdienen, ist ein Impressum erforderlich.
Daraus schließe ich: Verkaufe ich meine eigenen CDs, will ich damit Geld verdienen, also GEWERBLICH, also mit Impressum.

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Herr-Rossi Heike4 „Impressum auf HP“
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Hi Leute, um die Verwirrung ein wenig aufzulösen. Die Impressumpflicht wird durch § 6 TDG begründet. Wer den Paragraphen lesen will findet ihn in der aktuellen Fassung auf den Seiten des Bundesjustizministeriums (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html)

So, was meint nun die Literatur dazu? Einen schönen Aufsatz dazu gibt es in der Zeitschrift jurPC (http://www.jurpc.de/) von Florian Huber und Daniel Dingeldey aus dem Januar 2003. Aus dieser Zeitschrift sind auch die folgenden Absätze:

"199. Muss auf meine Website ein Impressum?

Das hängt davon ab, was sich für Inhalte auf der Website befinden. Mit der Gesetzesnovelle des TDG (Teledienstegesetz) und aufgrund des MDStV (Mediendienstestaatsvertrag) muss, wer kommerzielle Dienste auf seiner Seite anbietet, ein Impressum einrichten. Die Schwelle zu einer kommerziellen Seite ist tief anzusetzen. Bereits wenn man Werbung auf der Seite hat oder Partnerprogramme wie z.B. von amazon.de, bietet man Dienste an, die die Impressumspflicht nach sich ziehen.

200. Welche Informationen müssen in das Impressum?

Die Art der Information hängt von dem Angebot auf der Website ab. Es werden Teledienste und Mediendienste unterschieden.

Folgende Informationen sind bei Telediensten laut § 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: Name und Anschrift, eMail-Adresse, bei behördlich zuzulassenden Gewerben die Adresse der zuständigen Aussichtsbehörde, Handels-, Vereins- oder sonstiges Register sowie die Registernummer und, je nach Profession, noch einige weitere Angaben. § 6 TDG haben wir im Anhang abgedruckt.

Anbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben oder in periodischer Folge Texte verbreitet werden (Mediendienste), müssen zusätzlich einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen. Werden mehrere Verantwortliche benannt, so ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Mediendienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.

Ein praktische Hilfe zur Erstellung eines Impressums bietet:

http://www.digi-info.de/webimpressum/

201. Was unterscheidet Teledienste und Mediendienste?

Je nach dem, ob man Teledienste- oder Mediendiensteanbieter ist, muss man verschiedene Angaben im Impressum machen (Nr. 200). Ein Teledienst liegt vor und das TDG ist anzuwenden, wenn Information und Kommunikation im Rahmen von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, die für eine individuelle Nutzung bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt, angeboten werden. Wichtig ist hierbei, dass eine individuelle Nutzung stattfindet wie beispielsweise beim Online-Banking, Warenbestellung oder bei Tariferechnern. Überall da, wo ein Einzelner individuell bedient wird.

Im Gegensatz dazu gelten die Regeln des MDStV (Mediendienst), wenn beim Internetangebot die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht. Damit sind u.a. die Internetpräsenzen der Zeitungen und Zeitschriften bzw. eZines gemeint, auch Internetportale und Verzeichnisdienste können darunter fallen. Hier tritt zwar auch immer ein Individuum dem Angebot gegenüber, aber es erfährt keine individuelle Dienstleistung, es werden keine Daten für ihn berechnet oder eine Leistung speziell für ihn erbracht. Vielmehr ist ein allgemeines Angebot vorhanden das sich so in seiner Form an alle Interessierten wendet ohne auf Individuen einzugehen.

202. Warum muss ich ein Impressum auf meiner Website haben?

Ist man aufgrund des Teledienstegesetzes oder des Mediendienstestaatsvertrages dazu verpflichtet, ein Impressum auf der Website zu haben, so empfiehlt es sich, dies auch umzusetzen, da andernfalls Gefahr droht, dass man von Konkurrenten abgemahnt wird. Das kann erhebliche Kosten verursachen." (http://www.jurpc.de/aufsatz/20030015.htm)


Zusätzlich wird der § 6 TDG durch aktuelle Rechtsprechung konkretisiert (z.B. Stichworte: Zwei Klicks bis zum Impressum, ...). Die Rechtsprechung befindet sich noch nicht vor den höchsten Bundesgerichten und ist noch im Fluß; Ergo: immer die Literatur verfolgen.

Achtung bei einigen Freiberuflern, hier gelten andere Auskunftspflichten (s. hierzu beispielhaft Artikel der Bundessteuerberaterkammer, Rechtsanwaltskammern oder Wirtschaftsprüferkammer). Und bei ausländischen Web-Seiten mit einem auf Deutschland gerichteten Angebot gelten diese Vorschriften auch.

Damit sollte dieses "Hören-Sagen" endlich aufhören.

Gruß und einen guten Rutsch

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