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Okay Leutz, Domain parken oder ebay?

D@ve / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Okay Leutz, ich habe es akzeptiert,
mein Domainkauf war ein Reinfall, aber man lernt eben nie aus! Nächstes Mal werde ich mir solche Dinge länger durch den Kopf gehen lassen.

Ist es besser, ich parke meine Domain bei sedo.de oder soll ich sie bei Ebay verkaufen? Wie hoch stehen die Erfolgschancen?

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GarfTermy D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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du bist doch ein halbwegs erwachsener mensch - oder?

kannst du solche einfachen entscheidungen nicht selbst treffen? *koppschüttel*

;-)

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
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GarfTermy D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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du bist doch ein halbwegs erwachsener mensch - oder?

kannst du solche einfachen entscheidungen nicht selbst treffen? *koppschüttel*

;-)

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Mario32 GarfTermy „du bist doch ein halbwegs erwachsener mensch - oder? kannst du solche einfachen...“
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Mensch Garf!

Unser D@ve

ist doch Waldorfschüler laut seinen eigenen Angaben auf seiner website!

Auf Waldorfschulen lernt Man(n) auch auf Meinungen von anderen zu hören! Und diese anderen Meinungen erbittet er sich halt bei uns! Sei doch nicht so grob zu ihm ;-)


Was deine Frage angeht D@ve; Wenn ich richtig gerechnet habe bist du laut deinem Geburtsdatum doch noch garnicht volljährig/voll geschäftsfähig! Also brauchst du dir doch keine gedanken um die adresse zu machen, weil du sie eh nicht rechtsverbindlich "kaufen" konntest. Sag deinen erziehungsberechtigten die sollen einfach evtl. schon von dir bezahltes Geld für den Domainkauf vom Verkäufer zurückverlangen, dann mußt du dir keine Gedanken machen was du mit dem Domainnamen machen willst! (Das Argument was du schon gehört hast, das du ggfs. auf Fetten Gerichts/Anwaltskosten sitzen bleibst wenn ein "Berechtigter" sich die von dir den Domainnamen vor einem (amerikanischen) Gericht zurückholen will, ist nicht zu unterschätzen!)
Sie zu das du dieses Ding loswirst wenn du keine berechtigten wirtschaftlichen interessen an dem teil geltend machen kannst/willst/darfst!
Verträge mit Minderjährigen sind "schwebend unwirksam" solange Erzhungsberechtigte/Vormundschaftsgericht nicht zugestimmt haben!

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D@ve Nachtrag zu: „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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Natürlich kann ich selber Entscheidungen treffen, doch ich denke, ich informiere mich vorher mal, um nicht schon wieder einen Fehler zu machen. Außerdem hat der eine oder andere von euch vielleicht schon Erfahrungen mit dem Verkauf von Domains bei sedo oder ebay gemacht?!?

Deshalb wäre ich froh, ihr würdet mir ganz normal antworten;-)!

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Mario32 D@ve „Natürlich, aber....“
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Deshalb wäre ich froh, ihr würdet mir ganz normal antworten;-)!


Hey Jan, Mit einschränkung des ;-) Hinweisteils an Garf gerichtet, war zumindest meine Antwort "normal" gemeint!

Du bist minderjährig: Das heißt du kannst "legal" ohne entsprechende ausdrückliche Zustimmung "der Großen" weder eine .com domain bei 1und1 für "1euronochwas monatlich" kaufen, noch einen gültigen Vertrag für die deutsche Domain(und vermutlich damit zusammenhängend irgendwelche Netzzugänge bei denen die .de domain "im Preis mit drin war") abschließen.
Und schon garnicht geht das du (legal) als Profiseller tätig bist. Ließ dir mal, neben den einschlägigen BRD-Gesetzen, ganz einfach deren Profiseller-AGB durch! Afair "treiben die es nicht mit Minderjährigen"

Schick 1und1 ne mail das dein Papa/Mama gesagt hat du darfst die com domain nicht kaufen/registrieren, und das Papa/Mama verlangt das die euch das Geld zurücküberweisen!

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D@ve Mario32 „Natürlich, aber....“
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Danke, Mario! Mir dem normalen Antworten habe ich auch nicht dich gemeint! Ich werde versuchen, den Erwerb wieder rückgängig zu machen oder sie bei Ebay zu verkaufen. Was ist sinnvoller für mich?

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Mario32 D@ve „Danke!“
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Was ist sinnvoller für mich?

gute frage! Da geld ja wohl nicht so dein problem ist (immerhin hast du genug um .com domains zu kaufen) ;-) stell es bei ebay rein: kostet dich dann einstellgebühr und verkaufsprovision und geht dann für "nen euro" weg! Hast dann zwar nix verdient, aber was gelernt.

P.S. Das thema "AGB (hier dann ebay!) und dein Geburtsdatum" lassen wir mal außer acht :-)

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D@ve Mario32 „Danke!“
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Oh Mario, Geld ist sehr wohl mein Problem, bin grad im Minus (wegen IP4000);-)! Ich habe eine Rücknahme beantragt, mal sehen, ob das klappt.

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olaf_1976 D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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bei ebay verkaufen darfst du genau so wenig wie kaufen, du bist nach bgb nicht voll geschäftsfähig und somit sind wie mario schon sagte alle verträge, sei es über ebay oder z.b. der kauf eines kfz, schwebend unwirksam deine eltern müssen zustimmen wenn sie das nicht tun sind alle deine getätigten geschäfte unwirksam.

hier mal 2 auszüge aus dem BGB
BGB § 108
Vertragsschluss ohne Einwilligung

(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab.

(2) Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

(3) Ist der Minderjährige unbeschränkt geschäftsfähig geworden, so tritt seine Genehmigung an die Stelle der Genehmigung des Vertreters.

BGB § 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln

Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.

so ist nun mal die gesetzeslage in good old germany.

greetz olaf

Es gibt nur einen Gott - BelaFarinRod - http://www.bademeister.com
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olaf_1976 D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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zu § 110 einen nachsatz

das ist der sogenannte Taschengeld § sprich du kannst nur wirksame geschäfte tätigen die in rahmen des durchschnittlichen taschengeldes liegt ka wie hoch der durchschnitt immo ist aber ich denke mal das es 100 € nicht überschreiten darf oder lies die einfach das hier durch.

greetz olaf

Es gibt nur einen Gott - BelaFarinRod - http://www.bademeister.com
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D@ve Nachtrag zu: „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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Aha, Gott, ist das kompliziert. Ich lasse es in Zukunft besser, irgendwelches Geld im Internet verdienen zu wollen. Es ging bis jetzt immer schief und habe mit meiner Zeit doch besseres anzufangen. Danke für eure Antworten!

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chris.froehlich D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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Nachdem ich seine Homepage gesehen habe, musste ich etwas schmunzeln. Naja aber jeder war mal jung, also besser so als irgendwie anders, wo er noch mehr Geld verloren hätte.

Ich hoffe D@ve ist jetzt rehabilitiert.

MfG Chris

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BIMEX D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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Parke die Domain doch auf dem Walk-2-Fly Root Server, da ist immer Platz für Jungrebellen mit Ideen..., webmaster@walk-2-fly.com hat stets faire Angebote zur Hand ...

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gelöscht_35042 D@ve „Okay Leutz, Domain parken oder ebay?“
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Ob er jetzt darf oder nicht darf, ist mal egal.

Jedenfalls war innovativ und entwickelt Geschäftssinn im Gegensatz zu anderen....:) Weiter so!

Gruß
luttyy

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