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Domain Namen

Matthias / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich habe ein rechtliche Frage. Wenn ich bei einer Firma wie z.B. Strato mir einen Domain Namen resevieren lasse, bin ich dann wirklich der gesetzliche Eigentümer des Domainnamens, oder hat der Firma irgendein recht an der Domain.
Mit anderen Worten, was bedeutet es als "admin-c" bei der Denic eingetragen zu sein, was die Werbeprodpekte der Firma angeben? (Matthias)

Antwort:
Hi Matthias,
das Ganze ist ein sehr heikles Thema. Vor ein paar Jahren kamen einige ganz schlaue auf den Trichter sich Domains von Weltfirmen reservieren zu lassen um dann, wenn das jeweilige Unternehmen selbst im Internet präsent sein möchte diese reservierte Domain zu Phantasiepreisen freizugeben (5-stellige Beträge sind da keine Ausnahme gewesen).
Das hat in einigen Fällen auch ganz gut geklappt, da die Juristen mit diesen Sachverhalten mangels Erfahrung nicht so recht was anzufangen wußten (juristisches Neuland).
In Amerika gab es dann später -wie so oft- erste Musterprozesse, wie sie hier auch hin und wieder vermeldet werden, wo dem Privatmann oder dem offensichtlichen Domain-Händler das Recht auf die reservierte Domain formal abgesprochen wurde.
Leider gibt es dazu noch immer keine einheitliche Rechtsauffassung, die die Handhabung dieser Thematik eindeutig regelt, da hier einige Rechtsgebiete kollidieren. Momentan ist man in Deutschland tatsächlich auf die persönliche Einstellung des betreffenden Richters angewiesen.
Der Admin-C ist der -einzige- "offizielle" Eigentümer / Verantwortliche einer Domain.
Curly
(Curly)

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Curly Matthias „Domain Namen“
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Hi Matthias,
das Ganze ist ein sehr heikles Thema. Vor ein paar Jahren kamen einige ganz schlaue auf den Trichter sich Domains von Weltfirmen reservieren zu lassen um dann, wenn das jeweilige Unternehmen selbst im Internet präsent sein möchte diese reservierte Domain zu Phantasiepreisen freizugeben (5-stellige Beträge sind da keine Ausnahme gewesen).
Das hat in einigen Fällen auch ganz gut geklappt, da die Juristen mit diesen Sachverhalten mangels Erfahrung nicht so recht was anzufangen wußten (juristisches Neuland).
In Amerika gab es dann später -wie so oft- erste Musterprozesse, wie sie hier auch hin und wieder vermeldet werden, wo dem Privatmann oder dem offensichtlichen Domain-Händler das Recht auf die reservierte Domain formal abgesprochen wurde.
Leider gibt es dazu noch immer keine einheitliche Rechtsauffassung, die die Handhabung dieser Thematik eindeutig regelt, da hier einige Rechtsgebiete kollidieren. Momentan ist man in Deutschland tatsächlich auf die persönliche Einstellung des betreffenden Richters angewiesen.
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