Demnächst bringt mir mein Freund mal seinen Computer vorbei, welcher ein Modem hat. Muss ich die Internetgebühren zahlen, wenn er sich über meine Leitung aus wie gewöhnlich ins Internet einwählt?
Danke
Internetanschluss und Tarife 23.329 Themen, 98.021 Beiträge
ja, er benutzt ja deine telefonleitung.
Wenn er SEINEN Provider benutzt, und SEIN Provider mit IHM über eine separate Rechnung abrechnet, das ganze also nicht Call by Call über die Telekom läuft, dann zahlt ER natürlich, weil ER sich wie gewohnt mit seiner Benutzerkennung am Netz anmeldet.
Deshalb: Niemals pauschalisieren!!!
Ja, die Gebühren laufen auf deinen Namen bzw. auf deinen Telefonanschluss der für gewöhnlich auf dich oder deine eltern läuft aber auf der Rechnng steht das dann drauf und du kannst deinen kumpel zur kasse bitten
Hi,
die hier von Heinz_Malcher getroffene Aussage kann man so nicht stehenlassen.
Es kommt darauf an, bei welchem Provider man sich mit welchem Tarif einwählt. Beispielsweise bei T-Online wird rein nach Kennung abgerechnet. Allerdings kommt es da noch darauf an, welchen Tarif man nutzt. Nutzt man beispielsweise einen der "Surftime"-Tarife, kostet das am heimischen Anschluss ca. 1,61 Pfg./Min (Surftime 30) und weniger (bei den anderen). Man hat jedoch die Möglichkeit, sich auch von anderen Anschlüssen aus einzuwählen, zahlt dann aber pro Minute 2,9 Pfennige, was deutlich mehr ist, als der "Heimtarif".
Es ist gut denkbar, dass auch andere ISP das so halten, da mir momentan keiner mehr einfällt, der eine gebührenpflichtige Einwahl-Rufnummer nutzt. Grundsätzlich sollte man sich aber unbedingt vorher davon überzeugen, welche Kosten für wen entstehen.
Curly
Ist OK, aber hier schint es sich nicht um einen Profi zu handeln, sondern um einen Gelegenheits-Garnicht surfer, daher bin ich von by call ausgegangen.
Aber deine Argumentation ist korrekt
;-)
Ja, schon, aber dann schreibt man das auch dabei, dann wäre das wesentlcih einfacher, und vor allem Klarer
Zum Beispiel SurfEU man muß isch zwar per Paßwort einloggen, aber abgerechnet wird per Telefonrrechnung.
Sorry,
aber die meisten ISP rechnen noch über die Telefonrechnung ab. Das sagt aber nichts darüber aus, welches Berechnungsprinzip (Anmeldung per Kennung oder kostenpflichtige Einwahl) herangezogen wird.
Curly
>T-Online wird rein nach Kennung abgerechnet.
Die "Kennung" ist aber auch nichts anderes als ein "Benutzername" weil:
AnschlußkennungT-OnlinenummerMitbenutzersuffix + Passwort = DFÜ-Verbindung zu T-Online (ohne den Software-Murks).
Angeblich wird aber trotzdem protokolliert, von welchem Anschluß (Tel. Nr.) aus gewählt wurde. Ob dies hier und immer ausgewertet wird sei mal dahingestellt.
Logisch hat Heinz Malcher recht; der Kumpel kann sich schon einwählen, aber die Eltern von Dir werden dan hoffentlich bezahlt werden, wenn die Rechnung aufgesplittet ausgewiesen wurde.
Dein Kumpel ist ein SCHLITZOHR !!!
Kenne ich aber von anderen Spitzbuben
Kennt man oder???
Auch schlau von dem kumpel, vielleicht kann ich ja dort auch mal surfen gehen hehe