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DSL RECHT

Krakatau2 / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, liebe Interessiete
Problem; DSL wird geteilt durch 10, 1-2 verhalten sich nicht korrekt.
Meine Losung: PROXY-Server linux, ubuntu)
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir was raten könntet. Und wie ist das überhaupt rein rechtlich (Datenschutz vs. Sex)?
Gruss
k

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Crusty_der_Clown Krakatau2 „DSL RECHT“
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Häh?

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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gelöscht_84526 Crusty_der_Clown „Nur ein Wort:“
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"Meine Losung:.."

Kot – Wikipedia
Andere Bezeichnungen sind Stuhl oder Stuhlgang, bei Tieren – insbesondere Pflanzenfressern – auch Dung, in der Jägersprache Losung. ...


Damit wird klar, was mit dem Posting gemeint ist. Hat irgendwas mit Schei*e zu tun... :-))

Gruß
K.-H.

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Krakatau2 gelöscht_84526 „ Kot Wikipedia Andere Bezeichnungen sind Stuhl oder Stuhlgang, bei Tieren...“
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Hallo,
tut mir leid, wenn das zu undeutlich war und ganz besonders der Tipfehler. Also versuch ich´s nochmal. Wenn ich einen DSL- Anschluss zum Beispiel in einer Firma auf 10 PC verteile, als Schutz gegen "ungesundes Surfen" eien Proxyserver dazwischen schalte, wiann verstosse ich gegen Datenschutz der User und wann bin ich verantwortlich für deren Treiben mit der Leitung?
Zur Verdeutlichung meiner Frage: Wie baue ich einen "fairen" Proxyserver. Hat wer nen Tip?
Gruss
k

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Birdy1512 Krakatau2 „Hallo, tut mir leid, wenn das zu undeutlich war und ganz besonders der...“
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Hi Krakatau2

Der Anschluss Inhaber ist erstmal grundsätzlich für seinen Anschluss verantwortlich. Dafür gibt es schon einschlägige Urteile. Wird der Anschluss von mehreren Personen benutzt, muss der Anschlussinhaber dafür Sorge tragen, das dieser Anschluss nicht ohne weiteres für illegale Tätigkeiten benutzt werden kann.

Bei einem Firmennetzwerk würde ich Dir folgendes Vorschlagen.

1. Betriebsanweisung aufsetzen und von jeden einzelnen MA's unterschreiben lassen und an MA aushändigen lassen. ( Beweis das der MA die Betriebsanweisung bekommen hat ).

In dieser Betriebsanweisung sollte dann explizit stehen das der PC's nicht Privat genutzt werden darf und das das Surfen im Internet nur für Firmenbelange gestattet ist. Damit ist schonmal eine Grundlage geschaffen mit der man bei Zuwiderhandlungen den MA unter Umständen fristlos kündigen kann.
Ferner sollten Anweisungen zum Umgang mit PW und Daten enthalten sein.Auch zum Thema kopieren ( Copyright ).

2. Für jeden Benutzer ein eigenes Konto

3. Im Router, Firewall gegebenfalls Upload sperren und oder Links und Ports sperren. WLAN unbedingt verschlüsseln gegen Zugriffe von aussen ( Verantwortung des Anschlussinhabers gegen Missbrauch )

4. Proxy einrichten geht auch, kann aber unter Umständen umgangen werden.

5. Protokolldateien über Surfverhalten ect. anlegen. Nachweispflicht bei Verstoss oder Straftat

Damit haste die nötigsten Schritte unternommen um nicht wegen Missbrauch Deines I-Net Anschlusses zur Verantwortung gezogen zu werden.

Zum Datenschutz soviel

Da in der Betriebsanweisung eine private Nutzung nicht gestattet ist, dürfen sich keine privaten Daten auf dem PC befinden. Der Frimenchef oder dessen Beauftragter kann dann zu jeder Zeit die Daten der MA's einsehen. Nicht aber die MA's untereinander.

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Krakatau2 Birdy1512 „Hi Krakatau2 Der Anschluss Inhaber ist erstmal grundsätzlich für seinen...“
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@Birdy1512
Vielen Dank für Deine Ausführungen. Das ist jetzt soweit für ein reines Arbeitsnetz, wenn ich das mal so nennen darf, o.k..
Meine Frage zielt aber schon ein bisschen mehr daauf, dass den Usern ein paar mehr Rechte zustehen sollen, z.b. auch private e-mails, youtube und sone Sachen. Das Protokollieren ist dabei der heisse Punkt. Wie machen das zum Beispiel Internetcafes und ähnliche?
Meine Vorstellung ist ein Linuxgateway, der mitschreiben kann, wer wohin und basta. das muss ich dann den Usern mitteilen. Aber ist das auch so in Ordnung, wenn es einem der User nicht passt und reicht das rechtlich aus? Die User sollen ein möglichst wenig eingeschränktes Recht auf Internetzugang haben, das ist das Problem.
Gruss
k

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gelöscht_23570 Krakatau2 „Hallo, tut mir leid, wenn das zu undeutlich war und ganz besonders der...“
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DSL- Anschluss zum Beispiel in einer Firma

Geht es nun tatsächlich um eine Firma oder willst Du die Nachbarn mit versorgen, evtl. sogar gegen Entgelt?
Das wären nämlich zwei ganz verschiedene Paar Schuhe in Sachen Datenschutz.

Rechtlich bist Du als Anschlußinhaber immer immer für das Treiben der Mitbenutzer mit verantwortlich. Das könnte man zwar vertraglich regeln, aber bei der Kontrolle dieser Regeln bist Du gefordert.


Gruß Alois


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Krakatau2 gelöscht_23570 „ Geht es nun tatsächlich um eine Firma oder willst Du die Nachbarn mit...“
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@onkel_alois und alle anderen
offentsichlich ist das ein Problem, wo man sich gerne drum drückt und findige Rechtsanwälte ihr Geld verdienen können. Ich frage hier nur deshalb, weil ich hier (Nickles) manchmal recht brauchbare Tipps gesehen habe.
Egal ob privat oder geschäftlich, ist dem "Gesetzgeber" auch relativ egal, mal abgesehen von den Vereinen (um so was handelt es sich hier), ich hätte halt gern ein paar technische und auch sehr gern administrative Tipps.
Im Voraus bedanke ich mich nicht, aber nachher gerne und sehr!
Gruss
k.

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WVB-38 Krakatau2 „@onkel_alois und alle anderen offentsichlich ist das ein Problem, wo man sich...“
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Hallo krakatau,

bitte entschuldige, wenn auch mein Posting nicht den von Dir gemeinten "Punkt" trifft.
- meines Wissens, verbieten es alle DSL und Kabelanbieter, - "Anderen, nicht zum eigenen Haushalt gehörenden Personen"
den "Anschluss" zur verfügung zu stellen.
In den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" meines Anbieters (KabelBW) steht unter Punkt 7.2
- Dem Kunden ist es untersagt, die von KabelBW zur Verfügung gestellten Geräte bzw. die Kabelanlage und hierbei insbesondere den Übergangspunkt unberechtigten dritten ausserhalb der eigenen Wohnung bzw. ausserhalb der vertraglichen Räumlichkeiten zugänglich zu machen.
Das was du machen willst musst du erst mit deinem DSL-Anbieter klären, der stellt dir dann sicher auch die bntsprechenden "Bedingunen" für den Betrieb eines (DSL , WLAN) Zugandspunktes.
Ich habe mich gewundert, es gab kürzlich einen Beitrag bei NICKELS, - "Einer zahlt, alle gucken" oder so ähnlich, dort war von
TV-Streamig, o.s.ä. die Rede und Keiner macht sich Gedanken darüber ob die DSL oder Kabel- Anbieter das erlauben.

Es Sollte aber Verständlich sein, dass die Internetanbieter das verbieten.
Vielleicht solltest Du bei einen Internetkaffee-Betreiben nachfragen.


Wolfgang

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Krakatau2 WVB-38 „Hallo krakatau, bitte entschuldige, wenn auch mein Posting nicht den von Dir...“
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@WISTA-dummy
Durchaus ist das ein passender Beitrag. Wie gesagt versuche ich gerade eine vernünftige Lösung für DSL- Share zu finden.
Gruss
k

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thomas71berlin Krakatau2 „@WISTA-dummy Durchaus ist das ein passender Beitrag. Wie gesagt versuche ich...“
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also ich hab das so verstanden dass die Rechner zu einer Wohngemeinschaft gehören und du nicht unbedingt ZUgang zu den Rechnern deiner "Mitbenutzer" hast. dann lässt sich die Sache nur noch über den Router regeln indem du alle Ports ausser den Port 80,27 und ein paar andere wichtige sperrst. deine Mitbenutzer bekommen eine eigene IP-adresse von dir, je nach Router also zB 192.169.178.2 bis 19,und du kannst dann im Router individuell einstellen welche Netzwerkadresse (IP) welche Ports benutzen darf.
die IP Adresse stellst du unter Netzwerkverbindungen/LAN-Verbindung/Eigenschaften/TCP-IP/manuell zuweisen auf die IP, dann SUBNET ist 255.255.255.0 und dann die Gateway-IP ist 192.168.1.1
schau in die Bedienungsanleitung deines Router da sollte das stehen. und den DNS - Server musst du auch manuell zuweisen welche IP das ist steht bei deinem Provider, also bei Alice zB ist das 213.191.074.018

wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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Borlander thomas71berlin „also ich hab das so verstanden dass die Rechner zu einer Wohngemeinschaft...“
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und den DNS - Server musst du auch manuell zuweisen welche IP das ist steht bei deinem Provider, also bei Alice zB ist das 213.191.074.018
Einfacher - und auch wartungsfrei - ist es wenn man den Router selbst als DNS-Server angibt...

Gruß
Borlander
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thomas71berlin Borlander „ Einfacher - und auch wartungsfrei - ist es wenn man den Router selbst als...“
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nur gibt das unter bestimmten Konfigurationen Schwierigkeiten. problemloser ist es den DNS manuell unter TCP-IP festzulegen.

wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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thomas71berlin Nachtrag zu: „nur gibt das unter bestimmten Konfigurationen Schwierigkeiten. problemloser ist...“
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die Gateway-IP ist identisch mit den Netzwerk-IP bis auf die letzte Ziffer also 192.168.178.8 für einen Netzwerkrechner und der Gateway muss dann 192.168.178.1 sein!

deine Mitbenutzer bekommen eine eigene IP-adresse von dir, je nach Router also zB >>> 192.168.178.2 ................. die Gateway-IP ist 192.168.178.1

also alle ziffern identisch bis auf die letzte! die IP von 2-19 und der Gateway auf 1 ! sorry... reine Schusselichkeit...

wenn Wahlen etwas ändern würden wären sie verboten! (BRECHT)
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Borlander thomas71berlin „nur gibt das unter bestimmten Konfigurationen Schwierigkeiten. problemloser ist...“
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Kann ich aus eigenen Erfahrungen nicht bestätigen. Mit festeingetragenem DNS-Server (ich weiß nicht mehr warum ich das ursprünglich gemacht hatte...) hatte ich dagegen schonmal den Ärger als der Provider die Adressen gewechselt hat...

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Crusty_der_Clown Borlander „Kann ich aus eigenen Erfahrungen nicht bestätigen. Mit festeingetragenem...“
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Mit festeingetragenem DNS-Server (ich weiß nicht mehr warum ich das ursprünglich gemacht hatte...) hatte ich dagegen schonmal den Ärger als der Provider die Adressen gewechselt hat...

Me 2. Andersrum habe ich aber ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht. Daher trage ich in letzter Zeit immer gerne den Router als ersten DNS-Server und einen anderen DNS-Server der Telekom weit weg von meiner Region als zweiten DNS-Server ein. Damit fahre ich mittlerweile recht gut.

Mit dem "weit weg" z. B. aus dem Grund, weil wir hier vor ein paar Jahren Regionen hatten, die plötzlich eBay nicht mehr erreichen konnten. Fehler war ein Problem mit einigen DNS-Servern in einigen Regionen, nicht bundesweit.

Gruß
Jürgen

"Man kann Nudeln machen warm, man kann Nudeln machen kalt." Ode an die Nudel von Peter Ludolf, dem Erfinder des Lagerhaltungssystems "Haufenprinzip"
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Borlander WVB-38 „Hallo krakatau, bitte entschuldige, wenn auch mein Posting nicht den von Dir...“
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Das weiterstreamen von Media-Inhalten ist aber IMO was anderes als das zur Verfügung stellen eines Internetanschlusses an Dritte...

Gruß
Borlander

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Krakatau2 Borlander „Das weiterstreamen von Media-Inhalten ist aber IMO was anderes als das zur...“
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Hallo
Erstmal vielen Dank für Eure Beiträge. Der DNS ist aber erstmal das kleinste Problem (ich würde hier meinen Proxy eintragen und der holt sich auf dem "anderen Bein" den DNS vom Provider).
Aber hat nicht noch einer einen Tip bezüglich meiner Fragen? Vielleicht außer: "Das soll man nicht so machen"?
Gruss k.

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