Internetanschluss und Tarife 23.330 Themen, 98.029 Beiträge

rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?

chaos steve / 12 Antworten / Baumansicht Nickles

hi,
ich bin zurzeit student und muss meine studium aber aus finanziellen Gründen abbrechen und wohn ab dem 01.05. wieder bei meinen eltern.
die wohnung ist also gekündigt aber ich habe noch einen call & surf basic vertrag (mtl. 36€) von der telekom laufen der noch eine laufzeit von 19 Monaten hat. Meine Eltern haben aber auch einen vertrag bei der telekom (call & surf comfort für mtl. 40€)
Meine frage ist also ob ich meinen laufenden vertrag vorzeitig kündigen kann weil meine eltern ja shcon einen haben und ich diesen auch nicht durch meinen ersetzen möchte. (ich hoffe das war verständlich)

Vielen dank
steve

bei Antwort benachrichtigen
REPI chaos steve „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen
Meine frage ist also ob ich meinen laufenden vertrag vorzeitig kündigen kann...

Was sagt denn die t-com dazu. Hast Du schon mal nachgefagt ?

Die AGB : http://www.t-home.de/dlp/agb/32448.pdf
unter Punkt 14 steht was zu den Laufzeiten und möglichen Kündigungen.
Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen
Max Payne chaos steve „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

In diesem Fall kann man wohl von einem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (= eigene Wohnung mit der Möglichkeit eines Telefonanschlusses) ausgehen.
Was sagt die Hotline?

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
bei Antwort benachrichtigen
cbuddeweg chaos steve „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

Nach meinem Verständnis fällt die Geschäftsgrundlage weg, Du ziehst aus der Wohnung aus für die Du den Vertrag/Anschluss bestellt hast. Damit sollte der vertrag kündbar sein.

Powered by Gentoo-Linux https://www.gentoo.org/
bei Antwort benachrichtigen
REPI cbuddeweg „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

Ich hab aber auch schon gelesen, dass bestimmte Provider selbst dann auf Erfüllung ihres Vertrages bestanden haben (sprich weiter zahlen), wenn der Kunde in ein Gebiet gezogen ist, wo es a kein DSL gab und der Provider dort keinerlei Leistungen erbringen kann, weil er nicht präsent ist. Die AGB schweigen sich dazu meist aus, so dass es wohl zu erst immer richtig ist, beim Service des jeweiligen Providers (hier die t-com) nachzufragen und die ganze Sache schriftlich angehen.

Student mit eigener Wohnung (scheinbar keine WG, denn da hat man meist solche Probleme nicht) und eigenem DSL/Telefon Komplattpaket ? Nobel !, Wohnheim wohl auch nicht, denn da versorgt einem doch meist die Uni mit dem Internet !

Es empfiehlt sich immer, etwas Linux im Hause zu haben.
bei Antwort benachrichtigen
chaos steve cbuddeweg „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

dankeschön für die antworten
die hotline werd ich morgen gleich mal anrufen,
ich wollte mich vorher nur nochmal informieren falls mir der hotline-angestellte
dann vllt doch erzählen will dass das nicht möglich ist, ich war micht halt nicht ganz sicher,
hab mit hotlines eher schlechte erfahrungen gemacht....

bei Antwort benachrichtigen
didifax chaos steve „dankeschön für die antworten die hotline werd ich morgen gleich mal anrufen,...“
Optionen

Nur ein Beispiel von 1und1:
Habe als 70-jähriger mit Ehefrau meine Wohnung aufgegeben und bin zur Tochter und Schwiegersohn im selben Ort umgezogen. DSL-Anschluß gekündigt, da mit den "Kindern" eine Hausgemeinschaft, sprich Großfamilie gegründet wurde.
Tochter hat bei 1und1 DSL-Vertrag (geworben durch mich).
Lapidare Antwort von 1und1: Sie muessen ihren Vertrag bis Ende Mai 2009 erfuellen, basta. NUr ein Umzug ins Ausland ermöglicht eine Kündigung. Telefonate hin- und her. ---Nichts zu machen---.

bei Antwort benachrichtigen
InvisibleBot didifax „Nur ein Beispiel von 1und1: Habe als 70-jähriger mit Ehefrau meine Wohnung...“
Optionen

Red mal mit dem Verbraucherschutz, ich kann mir nicht vorstellen dass so etwas (selbst wenn vertraglich vereinbart) Bestand hätte, wenn Du es drauf anlegst. Die Verträge laufen ja immer 2 Jahre, und wenn Du den abschliesst und bekommst 2 Tage später die Kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf oder so, kann es unmöglich heißen "Pech gehabt". Ich würde es noch einsehen dass der Vertag weiterläuft wenn Du umziehst und den Anschluss mitnehmen kannst. Aber ansonsten ist es rechtlich mit Sicherheit nicht gedeckt, dass Du für eine Leistung bezahlen musst die Du nicht mehr in Anspruch nehmen kannst.

Telefon und Internet sollten rechtlich eigentlich den gleichen Status haben wie Strom, und den kann man bei Auszug aus einer Wohnung jederzeit kündigen. Wenn Du eine RSV hast, kannst Du Dich auch mal an die wenden, da kann man sich in der Regel von deren Rechtsverdrehern beraten lassen.

- Beat the machine that works in your head! -
bei Antwort benachrichtigen
Tatter3 InvisibleBot „Red mal mit dem Verbraucherschutz, ich kann mir nicht vorstellen dass so etwas...“
Optionen

Naja,das ist dann die Möglichkeit einen ungeliebten Vertrag los zu werden,indem man die Wohnung wechselt (mit dem kurzen Umweg über die Eltern).Komisch das immer nur andere den Vertag erfüllen sollen.

bei Antwort benachrichtigen
Nickeline chaos steve „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

Hallo Steve,

das Problem hatte ich auch schon, allerdings bei Arcor. Ich wollte umzugsbedingt meinen Vertrag vorzeitig kündigen. Der Standard-Einwand von Arcor, ich könne meinen Vertrag ja am neuen Wohnort weiternutzen, war sachlich nicht richtig, da dies am neuen Wohnort nicht möglich war (und auch heute noch nicht ist). Dennoch bestand Arcor auf vollständige Vertragserfüllung (auch ohne weiterhin eine Leistung erbringen zu müssen). Seitdem beschäftigt dieser Fall die Gerichte.

Mein Rat an dich: versuche er erst einmal über Kulanz. Es kann ja sein, daß du Glück hast. Ob deine Eltern auch einen Vertrag mit der telekom haben ist dabei natürlich nicht maßgeblich, denn, was hat dein Vertrag mit dem Vertrag deiner Eltern zu tun?

Ich persönlich schließe keine Verträge mehr mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten ab, weder für das Internet noch für das Handy. Das habe ich daraus gelernt.

Gruß NiNe

Satiren, die der Zensor versteht, werden zu Recht verboten (Karl Kraus)
bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_35042 Nickeline „Hallo Steve, das Problem hatte ich auch schon, allerdings bei Arcor. Ich wollte...“
Optionen

Mann oh Mann,

Vertrag ist Vertrag und ferddich!!

Wennn alle Vetragsteilnehmer auf persönliche spätere Gegebenheiten anschließend eingehen wollten, wäre das Chaos perfekt.

Wen interessiert es, ob einer anschließend Blähungen oder Rülpsen hat.

Schließe ich bei der Bank einen Kreditvertrag ab, will die die Bank ihr Geld zurück und sonst nichts. Nur wenn du tot bist, kann man von dir persönlich nichts mehr holen!

Interessanter Weise halten die Provider ihre Vertäge ein (Riesengeschrei wenn es nicht so sein sollte), nur der Nutzer meint aus persönlichen Gründen, irgendwelche Sonderrrechte zu haben!

Gruß
luttyy

bei Antwort benachrichtigen
carmen1233 chaos steve „rechtsgültige außerordentliche Kündigung möglich ?“
Optionen

Hallo
Bei freenet kein Problem. Umzug angemeldet , Meldebescheinigung mit neuer Adresse gefaxt, Vertrag aufgelöst.

bei Antwort benachrichtigen
gelöscht_35042 carmen1233 „Hallo Bei freenet kein Problem. Umzug angemeldet , Meldebescheinigung mit neuer...“
Optionen
Hallo
Bei freenet kein Problem. Umzug angemeldet , Meldebescheinigung mit neuer Adresse gefaxt, Vertrag aufgelöst.
,

der erste April ist aber schon ein paar Tage vorbei....
bei Antwort benachrichtigen