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Rückgabe/Umtausch/Wandlungsrecht??

MobyDick (Anonym) / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo
Ich habe mir gestern meine Teledat zerschossen (siehe HIER).
Nun bin ich heute in den T-Punkt um mich beraten zulassen. Der Verkäufer sagte das sich eine Reparatur nicht lohne und es besser wäre ein ISDN Telefon (da ich auf ISDN-Netzzugang nicht mehr angewiesen bin) zukaufen. Hab ich dann auch gemacht und für 300 Eier ein T-Sinus 61 S gekauft. Jetzt hab ich aber gesehen das ich eigentlich nur ein ein a/b Wandler (Telekom 159.-DM) kaufen müssen um meine analogen Geräte weiter zubenutzen.Kann ich es wieder zurückgeben (rechtlich)? Oder kann der Verkäufer auf meine DUMMHEIT pochen mit der Begründung ich hätte ja nicht direkt danach gefragt oder so? Habe das Telefon schon voll eingerichtet (Telefonbuch und so) aber das könnte man ja rückgängig machen.
Bin für jeden Tipp dankbar.

MfG MobyDick

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Indronil Ghosh MobyDick (Anonym) „Rückgabe/Umtausch/Wandlungsrecht??“
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was hälst Du davon anstatt gleich auf Recht und Getzt zu pochen, es erstmal auf die freundliche Art versuchst?
Ich meine das ich gehört habe, daß man damit sehr viel schneller zu erfolg kommt!

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MobyDick (Anonym) Nachtrag zu: „Rückgabe/Umtausch/Wandlungsrecht??“
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Hallo Indronil,
hab ich so aggressiv geschrieben das du meinst ich würde mit dem BGB in den T-Punkt rennen? Natürlich werde ich es erstmal freundlich versuchen.

Schließlich hätte ich ja auch daran denken können das es einen a/b Wandler gibt. Andererseits hätte der freundliche (nicht ironisch) Mann ja auch sagen können das ich mir nur denn Wandler holen brauch. Da ich ihm gesagt habe das ich ja jetzt mit den analogen Schnurlosen Geräte nichts mehr anfangen kann. Worauf er sich nach dem Zustand der Geräte erkundigte und mir das Stück für 50 DM abkaufen wollte. (Holzauge sei Wachsam) Ich will dem Mann ja nichts unterstellen aber das hätte er ruhig sagen können.

Ich will nur gewappnet sein falls die vom T-Punkt mir die Zunge rausstrecken und sagen "Nö, pech gehabt".

MfG MobyDick

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(Anonym) MobyDick (Anonym) „Rückgabe/Umtausch/Wandlungsrecht??“
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Hallo
Rückgabe / Umtausch / Wandlung sind Begriffe im Zusammenhang mit Mängelrügen .
Davon kann in Deinem Fall leider keine Rede sein. Der Kauf ist zustandegekommen, das Gerät erfüllt die zugesicherten Eigenschaften.
Das es billigere oder/und andere Losungen gibt ist KEIN Reklamationsgrund.
Ein Rückgaberecht wie beim Versandhandel gibt es hier nicht.
Es bleibt also nur (wie schon gesagt) der Weg über Kulanz.

MfG
Rainer

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