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Neuregelung des Jugendschutzgesetzes - BPjS gibt es nicht mehr

rocknwolf / 0 Antworten / Baumansicht Nickles

Wer die Überschrift gelesen hat, sollte sich nicht zu früh freuen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) gibt es nun zwar nicht mehr, dafür übernimmt jetzt die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien diese Aufgabe. Heute hat das Bundeskabinett der Neuregelung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt, die eine Verschärfung des Jugendschutzes vorsieht.

Wichtigste Neuregelungen:

- Verbindliche Alterskennzeichnung auch für Computerspiele und Bildschirmgeräte
- Indizierung auch aller neuen Medien möglich (z.B. Internetseiten)
- Bisher konnte beispielsweise kein Computerspiel ohne Antrag überprüft und indiziert werden. Nun kann die Bundesprüfstelle auch ohne Antrag tätig werden.
- Kein Verkauf mehr von Tabakwaren an Jugendliche unter 16. Sicherung der Zigarettenautomaten etc.
- Werbefilme für alkoholische Getränke und Tabakwaren nur noch bei Sendungen möglich, die für Zuschauer ab 16 Jahren freigegeben sind.

http://www.bmfsfj.de/top/dokumente/Pressemitteilung/ix_79408.htm?templ

schoenen Feiertag

r.vv

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