Hallo zusammen.
Insbesondere die Filesharing-Fans unter uns sollten diesen Link mal unter die Lupe nehmen:
Ist doch der Hammer, oder?
Ich habe in der Vergangenheit hier im Forum immer wieder um Verständnis für den Urheberrechtsschutz geworben.
Aber das geht doch wohl entschieden zu weit, oder?
CU
Olaf19
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge
Das habe ich doch gestern schon geposted.........
MfG
TL
Dann hättest Du mal lauter posten sollen.
Ich habe nichts gehört!
;-)
die spinnen die dänen *gg*
ich kenn ja nun die dänischen gesetze nicht so genau, wie die dt., aber hier wäre sowas net möglich. "unrechmäßig erhobene daten sind nicht als beweise zugelassen" - dh. selbst wenn der BND z.B. wüsste, du hast gerade nen film gesaugt, können die dir nix erst wenn sie nen durchsuchungsbefehl bekommen und auf deiner platte diesen film finden und auch nachweisen können, dass du dir ihn angschaut hast, wirste zur kasse geboten.
da der aufwand für eine individuelle brechnung der strafe zu groß ist und es momentan mit den pauschal-strafen mehr als ungenügend ausschaut, ist man noch realtiv sicher.
mal abgesehen davon ist die dimensionen von emule und co in DTL ne ganz andere, soviel platz zum speichern der eck-daten hat der BND und die polizei gar net.
Wenn ein Kinderporno ist?
kinderporno ist kein film ! kinderporno ist ne straftat an sich - da bin ich mal spontan für härteste strafen, scheiss auf die gesetze.
Ich glaube nicht, daß es verboten ist.
Ich habe im Fernsehen gesehne, die Polizei hat jede Menge davon.
wie meinst du das ? kinderporno is keine straftat ???
;o)
In den USA scheint es auch so zu sein. Ich habe vor vielen Jahren mal einen Gerichtsfilm gesehen, in dem Polizeibeamte ein Beweisvideo mit eindeutigen Aufnahmen aus dem Mülleimer(!) des Tatverdächtigen heraus gefischt haben - und das, nachdem die Müllabfuhr schon vor dem Haus vorgefahren und gerade beim Einladen des Mülls war. Wegen unzuläsigen Eindringens in die Privatsphäre des Tatverdächtigen (oder so ähnlich) wurde nicht nur das Beweismittel nicht zugelassen - der Verdächtige wurde, obwohl 100%ig überführt, sofort freigesprochen.
Ich kann jetzt nicht beschwören, daß es genau so abgelaufen ist - aber doch sehr ähnlich...
CU
Olaf
Hi Olaf19
Du hast mit deiner Annahme durchaus recht.Ich habe ein solches Verfahren (aus den USA)auch mitverfolgt.Der Müll ist nach wie vor Eigentum des Hausbesitzers und darf ohne Verfügung nicht durchsucht werden.
Wenn der Müll dann im Müllfahrzeug gelandet ist,geht er in den Besitz des Entsorgerbetriebes/Stadt über,aber,eine Zweifelsfreie zuordnung ist nicht mehr möglich,somit keine Verwertbarkeit.
bye Stanley
Aha, also war es doch so. Ich dachte schon, ich wäre einem Märchen aufgesessen - dann hatte der Film doch recht.
Dort war der Müll übrigens unmittelbar davor, "in den Besitz des Entsorgerbetriebs überzugehen" - wie Du das so schön fomuliert hast - d.h. der Müllmann war gerade dabei, die Tonne aufwärts in Richtung Befüllungsloch (heißt das so? ;-) des Müllwagens zu schwenken, als er von den eifrigen Beamten gerade noch davon abgehalten werden konnte.
CU
Olaf
Der Professor hat Recht! Fordern kann man´s ja. Aber mit der Forderung MUß!!! auch ein Beweis her, daß die, die dafür Geld haben wollen, auch rechtmäßig im Besitz der rechtmaßigen Copyrights sind. Für jede beanstandete Datei bzw. Programm einzeln. Für JEDE! Wenn die das können, dann sieht die Sache schon anders aus. Dann wäre zu klären, wie man in den Besitz der Daten gekommen ist. Zumindest in unseren Landen sollte (sollte!) es dafür eigentlich keine rechtskonforme Möglichkeit geben. D.h. die Provider dürfen die IPs jedes Nutzers NUR zu Abrechnungszwecken und das auch nur eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden. Firmen/"Vereinigungen", die trotzdem mit (womöglich sogar mit korrekten) Daten daherkommen, müssen sich fragen lassen, wie sie denn in den Besitz von etwas gekommen sind, in dessen Besitz sie überhaupt nicht hätten kommen dürfen...
Moin Herman.
Es ist schon vorgekommen, daß Beobachter der Musikindustrie sich IP-Adressen von "Saugern" notiert und deren Provider ermittelt haben. Die wurden von den Vorgängen informiert und haben die betreffenden Kunden aufgefordert, dies doch bitte zu unterlassen. Nur rausgegeben haben sie die Kundendaten nicht - das hätten sie nur gegenüber der Staatsanwaltschaft gedurft.
CU
Olaf