Die Musikindustrie dürfte die kopiergeschützten CDs schon im eigenen Interesse, auch ohne gesetzliche Verpflichtung deutlich kennzeichnen, um die Reklamations-Welle in etwas erträglicheren Bahnen zu halten. Ich habe mir kürzlich im Laden einige aktuelle Pop-CDs daraufhin angesehen. Da sind dann so schöne Sätze zu lesen in der Art wie: "Wir haben uns größte Mühe gegeben, den Kopierschutz so zu gestalten, daß die CD auf den gängigsten CD-Spielern noch benutzbar ist".
Ganz so drastisch wird das zwar nicht formuliert, aber recht ähnlich. Das heißt, bei jeder neu gekauften CD muß ich mich fragen: Ist mein drei Jahre alter CD-Spieler für dieses Produkt noch "gängig" genug, oder ist er es nicht? Wenn letzteres eintritt und ich die CD als defekt reklamiere und mein Geld zurückbekomme (Muß der Händler sie in diesem Fall überhaupt zurücknehmen - oder wäre die Nicht-Spielbarkeit in Hinblick auf den Aufdruck mein persönliches Risiko?!), dann hätte ich keine legale Möglichkeit mehr, an die Musik heranzukommen.
Das ist nun mal der Unterschied zwischen Musik und anderen Produkten: Bei so ziemlich allen anderen Dingen des Lebens habe ich die Möglichkeit, bei der Konkurrenz zu kaufen. Bei Musik geht das nicht: Wenn ich die CD vom Künstler X haben möchte, dann kann ich sie nur bei "seiner" Plattenfirma kaufen und nirgendwo anders. Ich glaube beinahe, diese mißliche Situation treibt viele ehrliche, kaufwillige Musik-Freunde ins Lager der Download-Sauger. Damit wäre dann das Gegenteil dessen erreicht, was der Kopierschutz bewirken sollte.
CU
Olaf