Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge

Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1

Micky / 17 Antworten / Baumansicht Nickles

Wußten wir es nicht schon immer? MS mag uns so sehr und möchte immer Kontakt mit uns.


Wer das ServicePack 1 installieren wird, möchte, muß anschließend sein XP erneut via Telefon oder Internet aktivieren. Nicht nur der Austausch der Hardware veranlaßt zu solchem, nein, nun auch schon das aufspielen von Updates. Wo wird das noch hinführen?


Nachzulesen hier: http://computer.t-online.de/comp/aktu/nach/ar/CP/ar-windows-xp-sp1-aktivierung.html


Auf das die Drähte glühen. Was wohl die Crackerszene dazu sagt.....

...einer, der die Tür leise zumacht.
bei Antwort benachrichtigen
Bombenleger Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

Wie WinBeta.org berichtet, zwingt der neue ServicePack für Windows XP alle Privatnutzer, ihr Betriebssystem neu zu aktivieren. Dies betrifft die Nutzer von Volumen-Lizenzen jedoch nicht.
Ausserdem überprüft der ServicePack bei der Installation, auf wievielen Rechnern die gleiche XP-Version eingesetzt wird. Bei Nutzung ohne die nötigen Lizenzen wird eine Frist von 3 Tagen zur Abschaltung gewährt.
Bis jetzt ist nicht bekannt, wie die Nutzer von OEM-Versionen behandelt werden, bei denen bis jetzt keine Aktivierung nötig war.

----------------------------------------------------------------------

Microsoft geht wegen der Aktivierung von Windows XP nach der Installation des Service Packs 1 (SP1) in die Offensive. Wie WinBeta.org schreibt, nimmt Allen Nieman, Manager für Lizenz-Technologien bei Microsoft, zurzeit in Newsgroups Stellung zu Details der geänderten Aktivierung bei Systemen mit installiertem SP1.

Nieman schreibt, dass von der Neuaktivierung mitnichten Kunden mit Volumen-Lizenzen betroffen sein sollen. Sie können das Update aufspielen, ohne neue Produkt-Keys für ihre Windows-XP-Versionen zu erhalten. "Nur diejenigen, die illegale Kopien von Windows einsetzen, werden von den Änderungen im SP1 betroffen sein", schreibt Nieman.

SP1: Endkunden müssen XP neu aktivieren
Jeder legale Windows-XP-Nutzer muss seine Kopie nach der Installation des Service Pack 1 erneut über das Internet oder telefonisch aktivieren. Zudem müssen User, die eine Windows-XP-Lizenz auf zwei oder mehr Systemen einsetzen, für jeden zusätzlichen Rechner eine Version nachkaufen, wenn sie auf SP1 aktualisieren wollen. Dazu gewährt Microsoft erstmals drei Tage Zeit, bevor sich das System mit der mehrfach genutzten Kopie nicht mehr starten lässt.

Windows-XP-Nachfolger erst 2005?
Microsoft-Chefentwickler Bill Gates erwähnte auf der jährlichen Analysten-Konferenz seiner Firma, dass der Start des Windows-XP-Nachfolgers von der Fertigstellung von einer Reihe von Produkten abhängt: "Longhorn" in der Client- und der Server-Version sei eng verbunden mit einem Office-11-, einem Exchange- und einem SQL-Server-Nachfolger. Letztere Entwicklung mit dem Codenamen "Yukon" soll das Dateisystem für "Longhorn" liefern.

All diese Produkte werden - wie im Fall Office 11, das für den Sommer 2003 erwartet wird - in einer "Zwischen"-Version auf den Markt kommen. Damit dürfte "Longhorns" Start noch zwei Jahre auf sich warten lassen, meint zumindest Windows-Kenner Paul Thurrott.

Bis 2005: Zwei neue XP-Versionen?
Der November dieses Jahres wird den Release von zwei Varianten des aktuellen Windows XP bringen: der Tablet PC Edition zur Messe Comdex und dem Media Center zum Start des Weihnachtsgeschäfts. Ein Teil der neuen Technologien dieser beiden Versionen wird bereits im SP1 enthalten sein, das für September auf dem Plan steht.

Wenn diese Entwicklungen abgeschlossen sind, rechnet Thurrott mit einer "Interims"-Version von Windows XP. Dies könne sich jedoch noch bis zum Jahreswechsel hinziehen.

----------------------------------------------------------------------

Service fuer W98 einstellen und dann sowas ?

bei Antwort benachrichtigen
Ventox Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

Ich habe nichts dagegen, das die Oberschlauen, die auf Kosten der ehrlichen Nutzer Windows XP für Lau nutzen, vom weiteren Service ausgeschlossen werden.

Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Ventox „Ich habe nichts dagegen, das die Oberschlauen, die auf Kosten der ehrlichen...“
Optionen

Dieser Meinung muß ich mich anschließen.

Ich habe XP Home kürzlich telefonisch aktiviert.
Das geht ganz einfach und dauert nur ein paar Minuten.
Die endlosen Zahlenwüsten habe ich mir für das nächste Mal notiert.
Dann mache ich im Wiederholungsfall "telefonische Aktivierung ohne Telefon".

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Micky Olaf19 „richtig“
Optionen

....bei einer evtl. Neuinstallation werden Dir diese Zahlen nichts nützen. Du mußt erneut bei MS anrufen. Das ist leider so. Mehrfach getestet.

...einer, der die Tür leise zumacht.
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Micky „Das wird nix....“
Optionen

Vor einer Neuinstallation und nach einer Datensicherung würde ich mit 'killmbr' die komplette Festplatte abschießen. Dann kann doch mein Rechner nicht mehr wissen, daß diese Zahlenkombination schon einmal benutzt worden ist. Oder wird da etwas mit dem Systemdatum abgeglichen? Das könnte man aber auch im BIOS zurücksetzen.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, wo ich da einen Denkfehler gemacht haben soll/muß :-)

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Micky Olaf19 „Ich denke doch!“
Optionen

Nicht ganz sicher, aber der Zahlencode wird nicht immer nach dem selben Muster gebildet. Will sagen, neben den Hardwarekomponenten ist da wohl auch noch ein Zufalls generator im Spiel. Wir haben das mal probiert. XP-Prof frisch drauf. Aktiviert, Code notiert. Rechner zerrissen und neu aufgespielt. Den Code benutzt den wir von der ersten Installation schon hatten und? Ging nicht...keine Chance.

Wo sind die Experten die Licht ins Dunkel bringen....ich kriege das nicht mehr genau hin.

Übrigens Tach Olli...altes Hamburger Haus....freu

...einer, der die Tür leise zumacht.
bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Micky „Ich denke doch!“
Optionen

Das Hamburger Haus am Niederrhein sei mir herzlichst gegrüßt...
Hier ist übrigens schwarze Nacht, Blitz, Donner, Wolkenbruch. Ich sitz noch in der Firma und warte bis es vorbei ist.

Nu aber schnell wieder On-Topic, sonst trifft mich ein Blitz der anderen Sorte 8-/

Das mit dem Zufallsgenerator ist für mich nach wie vor ein Mysterium. Wenn ich mir den Code telefonisch durchgeben lasse und beim ersten Mal eingebe, funktioniert er doch mit 100%iger Sicherheit, wenn ich mich nirgendwo vertippt habe. Wieso dann nicht beim zweiten Mal - ein seiner sämtlichen Daten beraubter Computer kann doch nicht wissen, daß der Code schon verbraucht ist...!

Äußerst merkwürdig. Fast schon wieder bewundernswert ;-)

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
GarfTermy Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

...ich denke mal das die sache so einfach nicht ist.

1. in deutschland erwirbst du mit dem kauf der software eigentum.
2. warum darfst du mit deinem eigentum nicht verfahren, wie du willst?

NIEMAND darf dir in den umgang mit deinem eigentum hereinreden!!!!!!!!!!!

stellt euch das mal so vor:

du kaufst ein brot und mußt den bäcker fragen, ob du es auch essen darfst. ...ist doch wohl abartig!

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
bei Antwort benachrichtigen
JumpinJack GarfTermy „...ich denke mal das die sache so einfach nicht ist. 1. in deutschland erwirbst...“
Optionen

Naja so gehts aber auch nicht.

Stell dir vor ich kauf mir ein Auto und mach alles Platt. Fahrradfahrer, Fußgänger und natürlich die lästigen Skater! Die kann ich eh nicht leiden!!! :)

Also so gehts auch nit. Auch wenn das dein Auto ist und du es legal erworben hast!!

Bei Windows ist das halt ähnlich. Du kaufst ja nicht die CD sondern eine CD mit einer Lizenz. Die darfst du auch auf deinen Rechner ohne weiteres nutzen. Was du halt nicht darfst ist die öftere Nutzung. Du darfst ja auch nicht die Kinokarte öfters benutzen oder das Flugticket. Naja es läst sich schwer vergelichen, da du die meisten Produkte erwirbst und dir nur einmal vorliegen. Bei Software ist das mit dem Einmalig nämlich hinfällig. Es läst sich halt nicht anders schützen.

Und nur das wir uns da jetzt richtig verstehen. Ich bin nicht für die Zwangsregistrieung oder Aktivierung, aber realistich gesehen ist das die einzige Chance von einer Softwarefirma ihr Produkt zu schützen. Leider!!!

Gruß JumpinJack

bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster JumpinJack „Naja so gehts aber auch nicht. Stell dir vor ich kauf mir ein Auto und mach...“
Optionen

Genau da ist ja der M$-Hase im sprichwörtlichen Pfeffer: nach deutschem Recht, und nur dieses ist für uns hierzulande maßgeblich, geht mit der Geldübergabe auch eine Eigentumsübertragung vonstatten. Dir gehört dann der Karton und alles, was darin ist. Natürlich nicht das Programm, das auf der (den) CDs gespeichert ist, aber Du hast ein unbefristetes Nutzungsrecht dafür erstanden.

Sagt das BGB, sagt nicht M$. Nach deren Ansicht dieser Feinde der Menschheit gehört Dir nach dem Kauf gar nichts, es ist bloß so ne Art "Nutzungsgebühr" bezahlt worden, die zu keinen Eigentumsrechten welcher Art auch immer berechtigen.

Ist natürlich mehrfach gequirlte Hühnerkacke. Hier gilt immer noch das BGB, ein "Lex M$" gibt es nicht. Bindend ist, was im BGB steht. Punkt. Wenn bei M$ das anders gesehen wird, steht es denen frei, das auf ein Plakat zu schreiben und es über den Firmeneingang zu hängen. Oder sie können es zusammenknüllen und sich dahin schieben, wo die Sonne nicht hinscheint.

Caere, jetzt Scansoft, hat das mit seinem Omnipage, früher auch Intuit mit Quicken auch schon mal probiert, das Programm ganz normal in die Regale der z.B. Kaufhäuser zu bringen, wo man es kaufen kann wie eine Tüte Gummibärchen, dann aber NACH dem Kauf! eine Routine ins Spiel zu bringen, die nach soundsovielen Starts und immer noch nicht registriert eine andere Routine anspringen läßt, die das Programm sofort wieder beendet, d.h. legal und voll bezahlt, aber nicht nutzbar. Eine solche zweite Hürde ist im BGB nicht vorgesehen und deswegen verboten. Ausnahmen (bei Software "von der Stange"): KEINE. Kaufe ich Software "von der Stange" (was anderes ist es, wenn ich mir von jemand spezifisch für mich ein Programm erstellen lasse), dann darf ich das Programm ohne weitere Einschrünkungen von außen benutzen, solange es mir paßt. Punkt. Schluß. Aus. Ende. Eine Firma, die mich dabei zu behindern versucht, tut mir jetzt schon leid.

Außerdem, wenn ich mich an die "Frühgeschichte" der Zwangsaktivierung a la M$ recht erinnere, ist der Zwang zur Registrierung eine Abmachung zwischen M$ und dem Kunden, der es direkt von M$ kauft, z.B. der Einkäufer einen Kaufhauskette. DER als direkter Kunde ist daran gebunden. Aber NICHT die, die es dann von den Regalen desselben Kaufhauses erwerben. Was anderes wäre es, wenn M$ direkt an den Endkunden verkaufen würde, aber das kmommt ja nicht in Frage, sich mit dem Pöbel abzugeben. Dann wäre man ja auch rechtlich sofort unmittelbar in der Gewährleistung, nicht die Kaufhausfiliale. M$ hat seine Mistprogs schon verkloppt und das Geld erhalten, wenn das Programm in den Regalen der Filialen landet. Also kann es denen (M$) doch wurschtejal sein, ob einer überhaupt zugreift und ob und wie viele es wutschnaubend zurückbringen, weil solche illegalen Tricks zu Anwendung kommen. Der Umsatz ist da, BASTA! Dito die Pesos, Umsatzziel erreicht.

bei Antwort benachrichtigen
Watsch GarfTermy „...ich denke mal das die sache so einfach nicht ist. 1. in deutschland erwirbst...“
Optionen

moin,

auch wenn es dein eigentum ist darfst du in deutschland nicht machen was du wills.
wenn du ein grundstück hast, dann darfst du auch nicht bauen wie du willst.
wenn du audio- oder videodaten kaufst, dann darfst du die auch nicht für geld vorführen.

und zu dem thema, bei software gehört der quellcode immer dem ersteller/vertreiber, in diesem falle m$ und die können dir das so vorgeben, wenn dir das so nicht gefällt, mußt du auf linux umsteigen und darfst nicht maulen wenn es nicht alles dafür gibt.

Watsch*MFSE*

-------------Watsch*MFSE*
bei Antwort benachrichtigen
GarfTermy Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

...@jumpinjack: den vergleich ist so nicht in ordnung - aber ich denke, du merkst das selbst, wenn du dir dein posting nochmal in ruhe durchliest.

im übrigen ist in deutschland ein kauf(!!!!!) mit einem eigentumsübergang verbunden, nicht mit dem erwerb einer lizenz. vielleicht solltet ihr mal im bgb/hgb nachsehen und euch über das sog. abstraktionsprinzip schlau machen. hier gilt ausdrücklich käufer ist eigentümer.

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
bei Antwort benachrichtigen
Micky GarfTermy „...@jumpinjack: den vergleich ist so nicht in ordnung - aber ich denke, du...“
Optionen

Eben da ist der Hase im Pfeffer. Du kaufst die Software nicht, sondern erwirbst eine Erlaubnis zum Nutzen dieser. Hier komt das Abstraktionsprinzip nicht zum tragen.
Du könntest die Software gar nicht bezahlen, wolltest Du sie kaufen

...einer, der die Tür leise zumacht.
bei Antwort benachrichtigen
xetra Micky „Du liegst falsch“
Optionen

micky hat recht, eigentümer bleibt microsoft, du kaufst den lizenzkey, der dich zur nutzung berechtigt. ist ja auch logisch, sonst würde der erste, der windows kauft eigentümer (würde ms sein geistiges eigentum abtreten ginge das nur ein mal) ms dürfte dann keine weiteren lizenzen verkaufen, weil der neue eigentümer ja nun der käufer der ersten windows-packung war.... ciao

bei Antwort benachrichtigen
GarfTermy Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

...lieber micky - wir sind hier in deutschland. da kann (von der sache) auch ms nichts dran ändern. kauf ist kauf - MIT eigentumsübergang. eine rechtliche regelung, die den eigentumsübergang ausschließt gibt es NICHT, wenn doch, dann gib mal das aktenzeichen an. zugestanden sei dir höchstens eine gewisse grauzone...

The two basic principles of Windows system administration: For minor problems, reboot For major problems, reinstall
bei Antwort benachrichtigen
Amili Micky „Windows XP - Erneute Aktivierung bei SP1“
Optionen

Hey, bist du Anwalt? Das ist doch alles juristische Y*X$%#. Warum zieht dann keiner vor Gericht?

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Amili „Hey, bist du Anwalt? Das ist doch alles juristische Y X . Warum zieht dann...“
Optionen

Ich bin auch nur juristischer Laie, schätze die Situation aber so ein:
Wenn ich ein Software-Paket erwerbe, gehört mir eben dieses Paket. Heißt, ich darf den Karton ins Altpapier tun, mit der Dokumentation die Wände tapezieren und mit der CD-ROM Frisbee spielen, wenn mir der Sinn danach steht. Dagegen kann Microsoft nichts sagen, schließlich ist es ja mein Eigentum. So weit hat Garf recht.

Der materielle Wert des SoftwarePakets plus Vertriebskosten / Händler-Gewinnspanne macht natürlich nur einen Teil des zu entrichtenden Preises aus. Der andere Teil ist als Lizenzgebühr zur Nutzung geistigen Eigentums zu betrachten. Und geistiges Eigentum ist auch in Deutschland durch Urheber- und Leistungsschutzrechte geschützt.

Auch wenn mir keine einschlägigen Paragraphen oder Aktenzeichen bekannt sind: Die Vorgehensweise von Microsoft mag für den User lästig sein, ich halte sie aber für noch zumutbar. Unzumutbar fände ich es dagegen, wenn ich mich von meinem alten Rechner trennen, einen neuen kaufen würde und dann gleich eine neue Lizenz erwerben sollte. Aber genau das ist ja nicht der Fall.

Auch wenn die Vergleiche in JumpinJacks Posting nicht sehr glücklich sind, am Schluß hat er recht: ...realistich gesehen ist das die einzige Chance von einer Softwarefirma ihr Produkt zu schützen.

CU
Olaf19

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen