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Gipfeltreffen gegen überzogenen Protektionismus

Olaf19 / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen.

Das Thema TCPA/Palladium und die Folgen ist in den letzten Monaten in diesem Forum erschöpfend diskutiert worden. Nicht direkt daran anknüpfend, in einem weiteren Sinne aber doch damit in Zusammenhang stehend, ist die hier verlinkte Meldung von Heise. Grundsätzlich halte ich das Urheberrecht für eine gute und schützenswerte Sache; aber man kann eben auch zu viel des Guten tun. Technische Entwicklungen, die die düstersten Big-Brother-Visionen eines George Orwell in greifbare Nähe rücken, sollte man dagegen bekämpfen - die Forderungen von L. Lessig tendieren imho in die richtige Richtung.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Tilo Nachdenklich Olaf19 „Gipfeltreffen gegen überzogenen Protektionismus“
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Ein Problem sehe ich darin, dass Hersteller andauernd ellenlange kryptisch formulierte AGBs "verändern". Sie können wenn sie sich verbünden (=Monopolstrategie) diese AGBs einfach durch Technik durchsetzen. Wenn sie in einem anderen Land sitzen und solide Lobby-Arbeit leisten, können sie auch relativ sicher sein, dass die Gerichte ihnen nicht viel tun (Nordamerika/Mikrosoft). Da ist also die Balance zwischen Verbraucherinteressen und Herstellerinteressen ganz heftig dahin.

Ich denke es muss endlich mal ein Gesetz her, dass verlangt, neben einer vielleicht notwendigen schwierigen juristischen Formulierung, eine vielleicht nicht ganz so wasserdichte "Erklärung" beizufügen, von der man verlangt, dass sie auf Kürze, Deutlichkeit und Verständlichkeit optimiert wurde. Da dürfen dann die Einschränkungen für den Verbraucher nicht beschönigt werden. Ansonsten deftige Strafgebühren.

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Olaf19 Tilo Nachdenklich „Ein Problem sehe ich darin, dass Hersteller andauernd ellenlange kryptisch...“
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Klingt gut - wird aber nicht ganz einfach sein, das durchzusetzen... Begriffe wie Kürze, Deutlichkeit und Verständlichkeit müßten erstmal juristisch hieb- und stichfest definiert werden - dann allerdings könnte ein Schuh draus werden.

Was mich kürzlich irritiert hat: Ich wollte mir das SP 1 für WinXP runterladen und wurde mit einem erweitertn(?) EULA (End User Licence Agreement) konfrontiert. Ehrlich gesagt, ich war zu faul mir den ganzen langatmigen Sermon durchzulesen. Frage mich allerdings, was es gegenüber dem Original-EULA noch großartig zu ergänzen gegeben hätte. Schließlich ist ein Service Pack ja nichts weiter als eine Ergänzung zum Betriebssystem und keine eigenständige Original-Software.

CU
Olaf

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Tilo Nachdenklich Olaf19 „Klingt gut - wird aber nicht ganz einfach sein, das durchzusetzen... Begriffe...“
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Es wird das Gleiche sein, wie beim Mediaplayer-Update, Michael-Nickles hat dazu (oder ähnlich) hier auch geschrieben:
http://techupdate.zdnet.de/story/0,,t422-s2118367,00.html

Eigentlich ist jede neue MS-Software obsolet, die (praktisch) nie funktionierenden Sicherheitsupdates ebenso. Es ist schon vor dem Wirksamwerden von Palladium eine unhaltbare Situation eingetreten. Naja das ist meine Meinung.

"Begriffe wie Kürze, Deutlichkeit und Verständlichkeit müßten erstmal juristisch hieb- und stichfest definiert werden"

Im Prinzip sind ja allerlei Sicherheitsregeln durch Gesetze festgelegt, bzw. werden solche Regeln über die VDE-100-Empfehlung gerichtsrelevant. Da müssen auch Sicherheitsschalter deutlich erkennbar sein, korrekt beschriftet sein, Sicherheitshinweise verständlich formuliert werden. Das ist zwar juristisch und für die Rechtssprechung Krampf, wird aber als notwendig akzeptiert. Beim PC wird das ebenso notwendig werden, die großen IT-Firmen schaffen ja Verhältnisse die das erfordern.

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Herman Munster Tilo Nachdenklich „Ein Problem sehe ich darin, dass Hersteller andauernd ellenlange kryptisch...“
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Allerdings gibt es in letzter Zeit deshäufigeren Urteile, die Händler zwingen, ihre AGBs für den "Otto Normalverbracuher" zu formulieren, wenn der/die mit dem juristischen Gebrabbel nichts anfangen kann. Da war in "juristisch" rückübersetzt zu lesen, "wir dürfen dich als Käufer nach Strich und Faden bescheißen und du darfst nichts dagegen tun". Den Kinken im Originaltext hatte sogar der Richter nicht auf Anhieb herauslesen können.

Ich habe auch schon manches Mal überlegt, die Telefonrechnung einfach zurückzuschicken mit der Bitte, davon eine deutsche Übersetzung anzufertigen. Oder man korrespondiert nur noch in allerschlimmstem Slang-English mit denen.

Mit meiner Heizungsabrechnung hab ichs mal gemacht: da ich die Zahlen ums Verrecken nicht zusammenbekommen habe, es kam immer etwas anderes raus als die Zahl unten rechts, habe ich sie zurückgeschickt mit der Bitte, eine Rechenanweisung beizufügen. Das war vor 7 Jahren, seitdem ist keine einzige neue mehr gekommen. Die rechnen wohl selber noch...

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