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Recht: Reparaturen, Bruchschäden & Kostenvoranschläge

Gurus / 2 Antworten / Baumansicht Nickles

Geht es um Reparaturen, versuchen viele Händler, Kosten auf die Käufer abzuwälzen. Wofür mußt Du wirklich zahlen?


Beim Kauf neuer Gegenstände gilt eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren. Doch immer wieder wollen sich Händler vor dieser Verpflichtung drücken. Kostenvoranschläge sind ebenfalls manchmal ein Problem - mache Verkäufer wollen diese dem Kunden aufbürden.


vollständiger Artikel hier:
http://www.pcwelt.de/ratgeber/recht/33466/


 


Quelle:
Pc-Welt


MfG
Gurus

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Amili Gurus „Recht: Reparaturen, Bruchschäden & Kostenvoranschläge“
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Interessant. Doch wenn man auf dem "Contra Nepp"-Brett liest gibt es wohl bei manchen Händlern einen gewaltigen Unterschied zwischen Recht haben und Recht kriegen. Und dann? Ohne Rechtsschutzversicherung kann man wohl heute nicht mehr leben, bis die einen auch mal rausschmeißen ...
So lebt man halt wie immer in der Hoffnung "Möge es mich nicht treffen ...".

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schnaffke Gurus „Recht: Reparaturen, Bruchschäden & Kostenvoranschläge“
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Thema Kostenvoranschlag: ein Kostenvoranschlag ist ja nur dann erforderlich, wenn das defekte Gerät bereits außerhalb der Garantie ist, und der Kunde wissen will, welche Reparaturkosten auf ihn zukommen. Der Preis für den Kostenvoranschlag wird bei Reparatur mit verrechnet, d.h. wenn der Kunde der Reparatur zustimmt. Tut er das nicht, gibt es meist noch zwei Möglichkeiten. Er bekommt das Gerät unrepariert zurück, dann wird der Preis für den KV fällig, oder er lässt das Gerät entsorgen, das kostet meistens nix.
Gruß Schnaffke

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