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Urheberrecht: Kompromiss im Vermittlungsausschuss

Olaf19 / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo zusammen!

Die Verschärfung des Urheberrechts war den Vertretern der Länder nicht weit genug gegangen - jetzt wurde ein Kompromiss gefunden:

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/

Ursprüngliche Forderung: Die Privatkopie sollte nur dann zulässig sein, wenn das Original "explizit" aus einer legalen Quelle stamme. Jetzt hat man sich darauf geeinigt, dass Privatkopien nur dann verboten sind, wenn die Quelle "offensichtlich rechtswidrig" ist - hmmm... so richtig weltbewegend ist der Unterschied zwischen beiden Fassungen aber nicht, oder?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Amenophis IV Olaf19 „Urheberrecht: Kompromiss im Vermittlungsausschuss“
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Na doch schon.

Nach Fassung 1 mußte man das Original im Zweifelsfall selbst auf den Tisch legen können.

Nach Fassung 2 muß (von der Ermittlungsbehöre) BEWIESEN werden, daß der Besitzer der Privatkopie KEIN (legales) Original besitzt oder besessen hatte.

sapere aude
A4.
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SmallAl Olaf19 „Urheberrecht: Kompromiss im Vermittlungsausschuss“
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Wenn ich eine CD von jemandem bekomme den ich für seriös halte kann ich alles kopieren - vorher hätte ich versichert bekommen müssen das es legal ist.

Das ist ein entscheidender Unterschied.

Ich sehe das so:
entweder ich muß "aktiv" werden und sicher sein daß es i.O. ist (explizit legale Quelle),
oder ich muß "passiv" darüber informiert werden das es nicht erlaubt ist (offensichtlich rechtswidrig). Letzteres läßt reichlich Spielraum zu "das wußte ich ja nicht ..." ;-)

remember: Today is the first day of the rest of your life !
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Dr. Kimble Olaf19 „Urheberrecht: Kompromiss im Vermittlungsausschuss“
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Das geht so (zum Glück) in die Richtung
"jeder ist so lang unschuldig, bis ihm etwas nachgewiesen werden kann".

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