Datenschutz: Anzeige gegen T-Online
ThomasS / 2 Antworten / BaumansichtEin Nutzer klagt gegen die Praxis seines Providers, Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden zu speichern. Die T-Online AG muss in der kommenden Woche vor dem Amtsgericht Darmstadt Stellung dazu nehmen, dass sie IP-Adressen, Einwahlzeiten und Datenmengen ihrer Flatrate-Kunden mehrere Monate lang aufbewahrt. Internet-Provider dürften laut § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz und § 97 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) solche Verbindungsdaten aber nur für Abrechungszwecke speichern. Darauf besteht Holger Voss, Systemadministrator bei einer Versicherung in Münster. Voss, der vor zwei Jahren wegen eines satirischen Beitrags im Telepolis-Forum verklagt worden war, hält die T-Online-Praxis, auch die Daten der pauschal abgerechneten Flatrate-Nutzer zu speichern, für illegal."
Heise News 7-Tage-Übersicht 11.05.2005 (Auszug)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/59457
Endlich eine Privatperson mit Zuvilcourage die es wagt einen mächtigen Konzern wegen seiner ständigen Rechtsbrüche zu verklagen.
RESPEKT!
Hier noch der Link zur offiziellen Pressemitteilung:
http://www.fitug.de/debate/0304/msg00237.html
Grüsse, ThomasS