Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.849 Beiträge

Erfolgreich gegen Abmahnung

Brezel / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300

Da kommt Hoffnung auf, das die deutsche Rechtssprechung zu diesem Thema doch noch nicht ganz blind ist.

Trotzdem muß es etwas dagegen geschehen, das Privatleute schon bei der ersten Abmahnung mit utopischen Abmahnkosten konfrontiert werden können.
Ich bin der Meinung das man bei der ersten Abmahnung die Möglichkeit bekommen muß, den strittigen Punkt zu bereinigen.
Dafür dürften dann nur pauschale Beträge verlangt werden, die den Abgemahnten nicht gleich in den finanziellen Ruin treiben können.


Gruß, Brezel

bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster Brezel „Erfolgreich gegen Abmahnung“
Optionen

Man muß sich nachhaltig wundern, was da als geprüfte Juristen auf die Menschheit losgelassen wird... tststststs.

Der Absahner erfüllt ja wohl vollstens alle Kriterien für eine satte, runde, ewige Beton-6.

Meiner Meinung nach als juristischer Laie wäre eine Nötigungsnazeige auch anwendbar. Da es dem "Anwalt" - wenn er denn wirklich eine/r ist, was angesichts des an den Tag gelegten Nicht-Wissens heftig angezweifelt werden kann - an dem erforderlichen, für eine effiziente Vertretung seines Klienten Fachwissen gebrich, ja, der schon mal das elenmentare Handwerkszeug für seine Berufsausübung nicht beherrscht.

Wenn der Anwalt des Bedrängten so ein herausbekommen kann, dann muß es dem Anwalt des Bedrängers ebenso locker möglich sein, zu ermitteln, für was die Marke denn überhaupt eingetragen ist. Wenn die Marke nur für die Verwendung im Versicherungswesen angemeldet ist und der genötigte Forenbetreiber nicht mal verdächtigt wird, in dieser Richtung aktiv zu sein, ja, wie könnte man dann seinen Mandanten kompetent vertreten? Vor SOLCHEN "Anwälten" müssen die Bürger geschützt werden! Sollen wir denn wirklich annhemen, der Fordernde sei so dumm, daß er sich mit sowas an die Welt hinaus traut? Ich würde sagen, das riecht nach Berufsverbot. Ein Anwalt ist gehalten, für seine Mandanten das Äußerste herauszuholen, das hier ging ja wohl voll daneben. Man sollte die Sache der Anwaltskammer stecken.

Man stelle sich nur vor, die Sache wäre wahr und der Anspruch rechtens gewesen - mann, was wäre da dem Markeninhaber für ein Fiasko mit SO einem Anwalt zugestoßen...

bei Antwort benachrichtigen
Tilo Nachdenklich Brezel „Erfolgreich gegen Abmahnung“
Optionen

Die Abmahnung war ja auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten...und dann gleich 5000 Euro! Anwalt sollte der Krawall-Vogel nach diesem Vorfall nicht mehr sein. Meine Güte, andere Leute müssen für ihr Geld arbeiten.

bei Antwort benachrichtigen
Brezel Tilo Nachdenklich „Die Abmahnung war ja auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten...und dann...“
Optionen

Da hat sich eine dumme Firma einen noch dümmeren Anwalt gesucht.
Gleich und gleich gesellt sich gern... :-)


Gruß, Brezel

bei Antwort benachrichtigen