Begriff der "Verführung zum Kameradendiebstahl" bei der Bundeswehr spricht indirekt zur Sache. Wer seinen Spind vor dem Raustreten zum Appell nicht abschloss, wurde zu Sonderdiensten verknackt. Will sagen, egal, ob es sich um ein Spiel oder eine andere Zugangsmöglichkeit zu Dingen, die bei unsachgemässem Gebrauch eine schädigende Wirkung haben könnten, handelt:
Wird während physischer Abwesenheit nicht so ABGESCHLOSSEN oder von anderen beaufsichtigt, wie es der Sachlage entspricht, haftet m.E. derejenige, der dafür die Verantwortung trägt.
Oder anderer Fall, ich selbst wurde einmal als kleiner Junge im Vorschulalter vor den Augen des Vaters beim Einkauf in unserem Ort von einem Fahrzeug erfasst und durch die Luft geschleudert (Oberschenkelbruch, 4 Wochen im Streckbett), de facto bekamen meine Eltern eine Anzeige wegen "Verletzung der Aufsichtspflicht", während der Unfallfahrer unbehelligt blieb (überholte mit Vollgas das zum Stehen gekommene Fahrzeug meines Vaters, während ich über die Strasse zu ihm lief...), das Ganze nur passierte, weil der Kaufmann, der direkt gegenüber unseren Behausung seinen Laden hatte, einen Artikel nicht hatte und mich deswegen zu einem Laden in der Stadt schickte.
Egal, so spielt das Leben ... (wäre also nicht in diesem Forum, hätte nicht ein Einkaufskorb die Wucht meines Aufpralls auf das Fahrzeug absorbiert...).
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