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Webcast vs. Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzr

a76 / 0 Antworten / Baumansicht Nickles

Hier der größte Teil einer Antwortmail inkl. der zitierten Fragen:

In einer eMail vom 14.02.2005 09:33:17 Westeuropäische Normalzeit schreibt gvl_mbh@gvl.de:

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: XXXXXXXX
Gesendet: Sonntag, 13. Februar 2005 21:28
An: gvl@gvl.de
Betreff: Webcasting-Tarif


>> 0) Wer hat denn was von der Abgabe? Die Künstler?

Alle Einkünfte der GVL werden am Jahresende gleichermaßen (zu 50:50) verteilt an die Künstler und die Tonträgerhersteller.

>> 1)Für wen gilt denn der Tarif?
>> Für in Deutschland ansässige Betreiber oder für in Deutschland
>> gehostete Server.

>> Was ist eigentlich mit Servern, die in Timbuktu stehen und
>> offenschtlich für deutsche User streamen?

Der Tarif gilt für alle Radios, die sich offensichtlich an deutschsprachiges Publikum richten. Der Serverstandort ist im Prinzip irrelevant. Bei einem "Server in Timbuktu" würde allerdings keine Vervielfältigungsvergütung (Art. 3 des Tarifes) anfallen.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXX XXXXX


so what.

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