Kunden, die den Bezahlservice "Online-Überweisung" von T-Online in Webshops nutzen, verstossen gegen die Geschäftsbedingungen von Banken und riskieren, in Missbrauchsfällen für Schäden voll zu haften. Das berichtet das ZDF-Wirtschaftsmagazin "WISO" am Montag, 21. März 2005, 19.25 Uhr. Wer diese Art der Überweisung nutzen will, muss seine persönlichen Kontozugangsdaten preisgeben. PIN und TAN dürfen aber nicht an Dritte weitergegeben werden heisst es in den Sicherheitsbestimmungen der Institute.
Quelle:
http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=9462
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Habe den Bericht auch gesehen, T-online behauptet mal wieder das Gegenteil.
Banke sagen jedoch, daß dies gegen ihre Nutzungsbedingungen verstösst und man bei einem Schaden auf diesem sitzen bleiben kann.
Macht denn in diesem Land nur jeder was er will.
Die Rechstssituation für den "kleinen Mann" wird immer verworrener und besch... !
Habe ich auch gesehen, also mal ganz klar, wer PIN und TAN an Dritte, insbesondere im Internet weitergibt und darauf vertraut, das alles gut geht, ist in meinen Augen ein kompletter Vollidiot, der es nicht anders verdient hat, als das man ihm das Konto vollständig abräumt.
Übrigens war T-Online nur die ausführende Stelle, ausgegangen ist es von wohl eher dubiosen Internetfirmen.
Ich kaufe sehr viel über das Internet ein, aber wenn eine Firma, bei der ich Kunde bin oder werden will auf so eine Idee kommen würde, wäre ich als Kunde sofort weg, auch wenn ich dort schon seit Jahren bisher zufrieden kaufen würde. Wer so etwas in seinen Geschäftsbedingungen hat, ist für mich nicht seriöser als die "Miliögangster".
Und denen würde doch wohl auch keiner seinen PIN und TAN geben, oder?