Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
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Da bekommt man das grosse Kotzen.Der Einfallsreichtum kennt keine Grenzen wenn es darum geht,immer neue Quellen zum Abkassieren zu finden.
Man wird geschröpft wo es nur geht.Wann ist die Schmerzgrenze erreicht?Jeden Tag neue Meldungen über höhere Steuern, PKW Maut,höhere Energiepreise,Hartz4 ein Flop,die Liste lässt sich fortsetzen..
Es macht langsam keinen Spass mehr.
Gruss
Auf der Webseite der GEZ steht dazu wörtlich:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen.
Den letzten Satz muss man im Fall Aldi so interpretieren, dass es völlig egal ist, ob die Geräte zum Fernsehen im Laden stehen oder zum Verkaufen. Na schön...
Aber wie steht es mit dem ersten Satz: "ohne erheblichen technischen Aufwand"? Originalkarton aufreißen, Gerät aufstellen und anschließen, Fernsehen gucken, alles wieder schön einpacken, damit es wieder als Neugerät verkauft werden kann, das ist doch wohl kein unerheblicher Aufwand.
Davon abgesehen: Damit das Gerät empfangsbereit ist, müsste im Ladengeschäft Kabelanschluss, Zimmerantenne o.Ä. vorhanden sein. Das hat Aldi wahrscheinlich gar nicht. Und trotzdem gelten die Geräte als empfangsbereit? Und soll Aldi für jedes Gerät einzeln bezahlen? Das ist doch alles Irrsinn.
Aber in Zeiten, wo man schon für Arbeitsgeräte (Computer) GEZ zahlen soll, wundert mich auch das nicht mehr.
CU
Olaf
Das ist nur regionaler Irrsinn - in diesem Fall in Hessen. Zur gleichen Thematik haben die Richter in Rheinland-Pfalz genau gegensätzlich entschieden.
Aber die Sache hat auch etwas Gutes an sich. Zeigt sie doch gnadenlos auf, dass eine Föderalismusreform überfällig ist.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
dann werden die Geräte demnächst ohne Netzkabel verkauft und eine Kabelverbindung a la
PC-Monitor vorgesehen.
Bringt gleich Mehrfachnutzen :
Gerät ist NICHT empfangsbereit
Solche Kabel kann man wunderbar zu Wucherpreisen (mit)verkaufen ( siehe Drucker- oder USB-Kabel bei M***Markt)
und man selbst wollte das ja eigentlich gar nicht, aber ----> GEZ ;-)
Tja, nur - wenn ein Gerät bereits als "empfangsbereit" gilt, ohne dass ein Kabelanschluss oder eine Zimmerantenne greifbar ist, dann würde es an einem Netzkabel wohl erst recht nicht mehr scheitern :-/
CU
Olaf
na, ob das hinkommt. Zwar gibt es auch bei Aldi gelegentlich größere Geräte, aber ein Großteil bewegt sich im Segment bis ca 51(55)-cm (auch von wegen transportabel). Und diese Geräte haben vielfach eine Teleskopantenne, benötigen also keine (zumindest theor. ) Zimmerantenne oder Kabelanschluß.
CU
Gerd
Das ist auch wieder wahr... wobei aus dem Text, den Tilo verlinkt hat, nicht hervorgeht, ob die GEZ diesbezüglich "feinsinnige" Unterschiede macht. Ich fürchte die behandeln jeden Fernseher gleich - einfach weil's ein Fernseher ist, selbst wenn er original verpackt im Regal steht. Bin mal gespannt, ab wann ich für mein Uralt-Handy (2002, und damals schon Auslaufmodell) Radiogebühren bezahlen muss.
CU
Olaf
Es zeigt vor allem wie weit daneben einige Richter in unserem Lande sind. Die haben die behördliche Abkassierwillkür voll verinnerlicht und alle gegenläufigen Rechtsgrundsätze vergessen. Beutementalität, Bandenwesen.
Wußte gar nicht, dass das Urteil vom August letzten Jahres noch wen vor dem Ofen hervorlockt...
Und soll Aldi für jedes Gerät einzeln bezahlen?
Nein. Es geht um 17,03 Euro pro Monat/pro Geschäftsstelle in dem derartige Geräte verkauft werden, unabhängig von der Anzahl der Geräte, analog zu dem, was Fernseh- und Radiohändler seit Ewigkeiten auch schon zahlen.
In Rheinland-Pfalz gibt es die Gebühr nach richterlicher Entscheidung nicht. Offensichtlich werden dort weniger Wurstsemmeln verzehrt.
Es ist schon erstaunlich was sich die GEZ alles einfallen lässt. Wäre mal intressant wie die das dann berechnen wollen, sollte dieses Urteil umgesetzt werden, bin ich gespannt was sich Aldi dann einfallen läßt.
Alexander
vorher "zu gut" und hatten es von daher nicht nötig.
Schon merkwürdig.
Kleines satirisches Rechenexemel am Rande:
1. Forderung gegen Aldi ist rechtens.
2. Ich kaufe im August, weil gerade im Angebot, eine Stereoanlage mit Radioempfangsteil. Da Aldi ja GEZ zahlen muss, gibt der Discounter seine Unkosten an mich weiter. (Zahle also brav meinen GEZ-Anteil)
3. Stelle alles OVP in den Schrank.
4. Weihnachten naht und die Stereoanlage geht per Geschenk in den Besitz meines erwachsenen Sohnes über.
Der meldet brav an - GEZ hinterfragt das Kaufdatum und schwupp darf ich 5 Monate lang Radiogebühr nachzahlen. Als überaus treu ergebener Staatssklave bleche ich natürlich ohne mit der Wimper zu zucken. Warum auch? Ist doch alles so per Gesetz abgesegnet. Und was im Gesetz steht ist doch absolut richtig. Oder ist etwa jemand anderer Meinung. Muss mal nachschauen - vielleicht gibt es ja auch hier noch irgendwo ein Gesetz, dass man dieses (eigene Meinung haben) verbieten kann.
Seltsam? Aber wahr?
mfg
Günter
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Hallo.
Wenn Du deinen Fernseher nicht in Reichweite stehen hast ;
also z.B. im Urlaub in den Keller ;
dann musst Du keine Gebühren zahlen .
Gruss.
Vor übermässigem Erfindungsreichtum, wo man noch etwas abzocken könnte, sind die Leute da derart beschäftigt, dass ein Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung mittlerweile schon über 6 Monate braucht.
Intelligenterweise haben die Hornochsen bei der GEZ nun auch vorläufig befristete Befreiungsbescheide verfasst.
Leider interessiert das z.B. die Telekom so gut wie gar nicht, so dass man nun gar keinen Antrag auf Ermässigung bei den Telefongebühren bekommen kann.
Denn dazu benötigt man wiederum eine Gebührenbefreiung der GEZ mit exakt angebener Dauer der Befreiung und keine vorläufig befristete Gültigkeitsdauer.
Nur weiter so, beklopptes Deutschland !
P.S. GEZ sind Gebühren, wie in einem anderen Beitrag hier schon mal diskutiert wurde.
Der genaue Name der Schweinefirma lautet nämlich GEBÜHREN-Einzugs-Zentrale...