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Amtliche Formulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksa

Tilo Nachdenklich / 1 Antworten / Baumansicht Nickles

Eine Heise-Meldung:
www.heise.de/newsticker/meldung/print/76374

"So führe das Formular den Verbraucher in die Irre, weil ihm unter anderem nicht deutlich vor Augen geführt werde, ab wann die Widerrufsfrist überhaupt beginnt."

Das Formular hat aber Rechtsgültigkeit. Wenn ein Händler nun sehr alte Ware zurücknehmen muss, weil eine gültige Belehrung fehlte und so einen Schaden hat, so er soll vom Bundesjustizministerium Schadenersatz verlangen.
Es wird also geraten weiterhin das schlecht-formulierte Formular zu benutzen.

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Kolti Tilo Nachdenklich „Amtliche Formulierung zum Online-Widerrufsrecht ist unwirksa“
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Hat schon mal jemand von einer Behörde Schadenersatz bekommen, weil Gesetze oder Vorschriften unwirksam waren?

Selbst wenn etwas höchst bundesrichterlich korrigiert wurde, dann galt diese neue Gesetzeslage immer NUR für die Zukunft.
NIE für die Vergangenheit.

Soweit ich weiß, gibt es sogar ein Gesetz, daß man Behörden für Falschauslegungen nicht haftbar machen kann.

Das ist wie bei der Post.
Die haben ein Monopol und wenn der Brief weg ist, hast halt Pech gehabt.

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